«Aufgrund seines exotischen Hintergrunds ...»

Ein bekannter Psychiater hält einen Afghanen in Untersuchungs­haft für gefährlich – unter anderem wegen seiner Herkunft. Namhafte Wissenschaftler sind entsetzt, die Schaffhauser Gerichte hingegen finden das unproblematisch. Was geht hier vor?

Von Elia Blülle, 14.04.2023

Vorgelesen von Egon Fässler
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Fliesst irgendwo Blut, dann klingelt bei Thomas Knecht das Telefon. Knecht ist forensischer Psychiater und Gutachter in Appenzell Ausser­rhoden. Und bei Journalisten beliebt, weil er Schlag­zeilen liefert.

Als in Deutschland zwei Mädchen ein anderes ermorden, rätselt Knecht beim «Blick» wenige Tage später über die Gründe: womöglich ein Pubertäts­schub? «Mädchen kommen ja früher in die Pubertät als Buben. Dabei kam es wohl zu einer emotionalen Unausgeglichenheit.»

In Wattwil SG legte im März eine unbekannte Person giftige Köder aus. «20 Minuten» fragt: Wer ist so skrupellos? Thomas Knecht sagt: «Es muss eine lang anhaltende und tiefgreifende Abneigung gegen Hunde bestehen.»

Und über die Gewalt­bereitschaft von Brian Keller, dem wohl berühmtesten Schweizer Häftling, sagt er aus der Ferne: «Nach wie vor weit über­durchschnittlich.»

Knecht ist schnell, deutlich, immer zur Stelle. Ein dankbarer Experte – nicht nur für die Boulevard­presse, sondern auch für Ostschweizer Behörden.

Sein Hauptjob ist, das Gewalt­potenzial von Menschen zu beurteilen, damit Gerichte später abwägen können, ob es vertretbar ist, einen mutmasslichen Gewalt­täter in Freiheit zu belassen. Eine seiner wichtigsten Auftrag­geberinnen ist die Staats­anwaltschaft des Kantons Schaffhausen.

Sie zog ihn auch bei, als im Januar 2022 die Gefährlichkeit eines Mannes geprüft werden sollte, gegen den die Behörden seit einem Jahr ermittelten. Knecht lieferte. Nach zwei Monaten lag das Ergebnis vor.

Als der amtliche Verteidiger das Gutachten über seinen Mandanten las, erschrak er.

Drei mutmassliche Delikte in Folge

Beim Mandanten handelt es sich um einen 33-jährigen Afghanen, wir nennen ihn Karim Ahmadi. Seit 2007 lebt er in Schaffhausen, ist verheiratet und spricht Deutsch. Sein Vorstrafen­register ist leer. Abgesehen von der illegalen Einreise als 17-jähriger Jugendlicher und drei Strassenverkehrs­delikten kam er bis im Juli 2020 nie in Konflikt mit dem Gesetz. Dann aber soll er gleich mehrmals straffällig geworden sein.

An einem Mittwoch­abend kurz vor Mitternacht meldet sich ein Mann mit gebrochenem Oberschenkel bei der Polizei: Er sei zusammen­geschlagen worden. Später sagt der Mann, er sei von Ahmadi zu Boden geworfen worden. Ahmadi meint, das mutmassliche Opfer habe ihm einen «Wrestling-Move» zeigen wollen, dabei sei es zur Verletzung gekommen; er spricht von einem «Spass­kampf».

Nur wenige Tage danach soll Ahmadi gemeinsam mit anderen einen Landsmann entführt, bedroht, geschlagen und ihm Handy und Auto­schlüssel entwendet haben. Sie hätten angeblich Schulden eintreiben wollen. Als die Gruppe das mutmassliche Opfer freilässt, meldet es sich bei der Polizei.

Mit einer Massen­schlägerei endet dann Ahmadis Zeit in der Freiheit. Am 16. April 2021 – rund acht Monate später – sei Ahmadi an einer gewalttätigen Auseinander­setzung beteiligt gewesen, bei der zahlreiche Männer mit Eisen­stangen, Kant­hölzern, einem Messer und Faust­schlägen aufeinander losgegangen sein sollen.

Die Polizei verhaftet den Afghanen, das Kantons­gericht ordnet Unter­suchungshaft an.

Die rechtlichen Bedingungen für Untersuchungs­haft sind streng. Gegen die beschuldigte Person muss ein dringender Tatverdacht vorliegen und eine Kollusions-, Flucht- oder Wiederholungs­gefahr bestehen. Auch wenn alle Kriterien erfüllt sind, dürfen Gerichte erst Untersuchungs­haft anordnen, wenn mildere Ersatz­massnahmen wie Kontakt­verbote oder Melde­auflagen nicht genügen. Bis zur rechts­kräftigen Verurteilung ist ein Untersuchungs­häftling unschuldig. Mit Ausnahme der Beteiligung an der Massen­schlägerei, bei der er angibt, keine der vorgefundenen Waffen verwendet zu haben, bestreitet Karim Ahmadi alle Vorwürfe.

Sein amtlicher Verteidiger, der Anwalt Simon Bächtold, versucht daraufhin, seinen Mandanten freizubekommen. Doch das Kantons­gericht hat die Unter­suchungshaft mehrmals verlängert.

Anfangs begründet das Gericht den Entscheid mit der Kollusions- und Verdunklungs­gefahr: Der Beschuldigte könnte in Freiheit Zeugen beeinflussen und Beweise beseitigen. Später dann mit Wiederholungs­gefahr. Um den Verdacht zu stützen, beauftragt das Gericht die Staats­anwaltschaft, eine «Risiko­beurteilung» erstellen zu lassen. Beim Gutachter Thomas Knecht.

Die Untersuchung dauert vier Stunden

Thomas Knecht arbeitet seit 2012 als Psychiater und leitender Arzt für den Spital­verbund Appenzell Ausserrhoden. In einem Video­porträt sagt er: «Recherchen in der Literatur, im Computer und im Internet sind für meine Arbeit unumgänglich.» Damit im Gutachten immer der neuste Stand der Wissenschaften abgebildet sei. Im Video öffnet er dazu auf seinem Bildschirm Wikipedia und liest einen Artikel über Jack the Ripper, den legendären Serien­mörder aus dem 19. Jahrhundert.

Psychiater Thomas Knecht. Daniel Ammann

Thomas Knecht trifft Karim Ahmadi im Gefängnis, um ihn zu begutachten. Gemäss eigenen Angaben beschäftigt er sich knapp vier Stunden mit Ahmadi, untersucht seinen Körper und führt psychologische Tests durch.

Später schreibt Knecht, es handle sich um einen Mann «von orientalischem Aussehen», ohne «Piercings oder andere Body-Modifications». Bei den Tests sei das Gesagte jederzeit verständlich gewesen, führt Knecht weiter aus, «doch fällt ein Trend zur positiven Selbst­darstellung auf».

Im Gutachten befasst sich Knecht auch mit der Frage, ob Karim Ahmadi eine Persönlichkeits­störung habe. Dabei kommt Knecht zu keinem eindeutigen Ergebnis. Aber er schreibt, dass der Afghane Kontakte zu «schlecht angepassten» und zum Teil «straffälligen Migranten» pflege, was als Merkmal für «Dissozialität» aufgefasst würde – eine Persönlichkeits­störung, die sich dadurch auszeichnet, dass jemand verantwortungslos ist und regelmässig soziale Regeln und Verpflichtungen missachtet.

Knecht untersucht zudem die Intelligenz von Ahmadi. Sie liege «im Bereiche der Durchschnitts­norm», wie er schreibt. Gemessen an seiner «Herkunfts­population» bewege er sich wohl sogar über dem Durchschnitt, führt er weiter aus, denn der durchschnittliche Intelligenz­quotient für Afghanistan liege «gemäss internationalen Studien» zwischen 76 und 83.

«Ein signifikanter Unterschied zu den hiesigen Verhältnissen», schreibt Knecht.

Insgesamt rechnet Knecht in seiner Beurteilung von Ahmadi mit einem mittleren bis hohen Rückfall­risiko für Gewalt­delikte. Auf die Frage, welche Risiko­faktoren für zukünftige Straftaten bestünden, listet Knecht unter anderem auch die «Herkunft» von Ahmadi auf. In Afghanistan liege die Tötungsrate 13-mal höher als in der Schweiz. Ausserdem, erwähnt er, sei Ahmadi «aufgrund seines exotischen Hinter­grunds» nur bedingt vergleichbar mit «dem einheimischen respektive europäisch­stämmigen Straftäter».

«Wissenschaftlich nicht haltbar» und «diskriminierend»

Ahmadis Anwalt Simon Bächtold traut seinen Augen nicht, als er das Gutachten liest. Er bittet die renommierten Psychologen Jérôme Endrass und Astrid Rossegger sowie den Psychiater Thomas Noll, das Gutachten von Knecht einzuschätzen und eine Stellung­nahme dazu zu verfassen.

Ihr Fazit ist vernichtend. Sie schreiben von «gravierenden Mängeln».

Das «orientalische Aussehen»? – «Für die forensische Begutachtung völlig belanglos und lädt unnötiger­weise zur Bildung von Vorurteilen ein.»

Die «positive Selbst­darstellung»? – «Nicht hinreichend begründet.»

Ausführungen zur unterschiedlichen Intelligenz von Afghanen und Schweizern? – «Stark diskriminierend» und «objektiv falsch», weil jeder Intelligenz­test normiert wird und der durchschnittliche IQ-Wert von Afghanen somit immer den gleichen Wert hat wie der von Schweizern.

Kontakt zu «schlecht angepassten Migranten» als Kriterium für Dissozialität? – «Höchst fragwürdig» und in keinem üblichen Diagnose­katalog aufgeführt.

Scharf kritisieren die forensischen Sach­verständigen in ihrer Stellungnahme auch, dass Knecht über mögliche Tatmotive spekuliert und Ahmadi «pathologische» Lügen vorwirft, weil er die Schuld­vorwürfe «hartnäckig abstreitet». Das sei eine «nicht zulässige Sachverhalts­würdigung», schreiben drei Experten. Zumal das Abstreiten von Tatvorwürfen in einem Straf­verfahren legitim und verfassungs­rechtlich geschützt sei.

Ob Karim Ahmadi lügt oder nicht, ob er die vorgeworfenen Taten begangen hat, müssen die Richterinnen bestimmen – nimmt der Gutachter die Antworten vorweg, ist das womöglich eine Vorverurteilung.

«Eine ganze Reihe von Aussagen sind wissenschaftlich nicht haltbar», sagt Jérôme Endrass auf Anfrage. Zum Beispiel habe Knecht den IQ des Beschuldigten nicht mit einem Intelligenztest gemessen, sondern subjektiv geschätzt. «Das ist fachlich nicht zulässig», sagt der Professor für forensische Psychologie. «Es wird ausserdem im Gutachten der Eindruck erweckt, dass Menschen aus Afghanistan weniger intelligent als Europäer sind. Das ist wissenschaftlich falsch und diskriminierend.»

In ihrer Stellungnahme schreiben die Sach­verständigen, das Gutachten müsse unter «wissenschaftlichen Gesichts­punkten» zurück­gewiesen werden und könne nicht als Urteils­grundlage für Rechts­fragen dienen. Gestützt auf die Stellung­nahme von Endrass und seinen Kolleginnen reicht Verteidiger Bächtold diverse Haft­beschwerden ein: Sein Mandant müsse freigelassen werden.

Ausserdem verlangt der Anwalt, dass Gutachter Knecht wegen Befangenheit in Ausstand trete. Und er fordert ein neues Gutachten. Knecht habe wiederholt seine Pflichten verletzt, sich vorverurteilend und diskriminierend über Ahmadi geäussert.

Knecht wehrt sich im juristischen Schriften­wechsel vehement gegen diese Anschuldigungen. In einem Schreiben begründet er seine Ausführungen zur Herkunft von Ahmadi mit der angeblich erhöhten Kriminalitäts­quote von afghanischen Zuwanderern sowie den negativen Reise­empfehlungen des Bundes für Afghanistan.

«Die Tötungs­raten in den verschiedenen Nationen stehen über Wikipedia auch Rechts­anwälten und Psychologen zur Verfügung», schreibt Knecht in der Stellungnahme. «Eine interessante Frage ist es, ob Migranten ihre angestammten Risiken ins Gastland mitnehmen oder ob bei Grenz­übertritt schlagartig alles anders wird. (…) Wer die Relevanz von ethnischen und sozio­kulturellen Einflüssen auf die menschliche Psyche verleugnet, blendet wichtige Tatsachen aus und lässt Zweifel an seiner Objektivität aufkommen.»

Knecht hält trotz fundamentaler Kritik an seiner Empfehlung fest: Noll, Endrass und Rossegger, die er in seinem Schreiben auch einmal in Anführungs­zeichen als «Experten» bezeichnet, hätten trotz «heissem Bemühen» keinen Punkt aufzeigen können, der die Richtigkeit seiner Expertise auch nur «im Geringsten» infrage stellen könnte.

Kritik gab es schon früher

Kantonsgericht, Obergericht und Bundes­gericht weisen die Haft­beschwerden von Ahmadis Anwalt Bächtold ab. Das Gutachten von Noll, Endrass und Rossegger kann die Einschätzungen von Knecht nicht genügend erschüttern. Karim Ahmadi bleibt in Haft. Er hofft, dass sein Anwalt wenigstens mit dem Ausstands­gesuch gegen Gutachter Knecht erfolgreich sein wird.

Jérôme Endrass versteht die Urteils­begründungen nicht. «Die Gerichte schauen sich nur an, ob ein Gutachten formal den Kriterien entspricht. Auf die inhaltliche Kritik gingen sie gar nicht ein. Das ist, als würde die Chefredaktion einem Journalisten sagen: Solange Grammatik und Recht­schreibung stimmen, hast du den Auftrag erfüllt – auch wenn der Inhalt des Artikels komplett spekulativ und falsch ist.»

Die Qualität von amtlichen Gutachten ist immer wieder Gegenstand von öffentlichen Kontroversen. Auch Thomas Knecht erfährt nicht zum ersten Mal Kritik an seiner Arbeit.

2017 schrieb er ein Gutachten über Sami A., einen von drei Verurteilten der «Schaffhauser IS-Zelle». Ein Mann, der wegen einer Facebook-Nachricht drei Jahre im Gefängnis sass und nach der Haft­entlassung stationär in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Die Republik berichtete ausführlich über den Fall.

Knecht schrieb damals, es sei bekannt, «dass sich überzeugte Islamisten auch nicht immer zur Offenheit und authentischen Selbst­darstellung bemüssigt fühlen». Es sei in «der religiösen Literatur dieses Kultur­kreises» auch erlaubt, mit «List und Täuschung gegenüber Anders­gläubigen» vorzugehen.

Die mittlerweile pensionierte Richterin Marianne Heer kritisierte den Psychiater Knecht dafür in der Republik: «Der Gutachter arbeitet fast ausschliesslich mit Allgemein­plätzen, ist extrem tendenziös. Er spricht von ‹üblicherweise›, ‹von diesem Kulturkreis›, vom ‹typischen demografischen Profil des Terroristen›. Das ist für mich absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar. Denn in einem Gutachten zählt nur der konkrete Fall.»

Auch Psychiater Frank Urbaniok, der ehemalige Chefarzt des Psychologisch-Psychiatrischen Dienstes des Kantons Zürich, analysierte damals das Gutachten von Knecht über Sami A. Sein Fazit: Die Risiko­beurteilung sei aus fachlicher Sicht «nicht nachvollziehbar» und «unzureichend begründet».

Aufgrund des Gutachtens wurde Sami A. zum terroristischen Gefährder erklärt. Auch damals schloss Knecht in seinem Gutachten von Herkunft und kulturellem Hinter­grund auf die Psyche des Mannes.

Im aktuellen Fall von Karim Ahmadi schreibt Knecht, die «transkulturelle Psychiatrie» müsse sich mit den Norm­werten in anderen Kulturen vertraut machen, sonst würde sie sich im Blindflug bewegen.

Nur spricht Knecht weder die Mutter­sprache der begutachteten Personen noch verfügt er über eine Ausbildung, die ihm ein Urteil über den kulturellen Hintergrund erlauben würde. Afghanistan steckt seit Jahrzehnten in einem Bürgerkrieg, die Gesellschaft ist komplex, ethnisch heterogen.

Einheitliche Standards fehlen

Der Psychologe Jérôme Endrass will Thomas Knecht weder schlechte Absichten noch rassistische Motive unterstellen. Dass viele Gutachten mangelhaft seien, läge auch am System. Amtliche Gutachten erfüllen in den meisten Kantonen keine einheitlichen wissenschaftlichen Standards. Jeder Psychiater, der einen Auftrag erhält, darf eines erstellen.

Für die Abklärung von Karim Ahmadi erhielt Knecht rund 10’000 Franken. Die Arbeit ist lukrativ. Das führe dazu, dass einzelne Psychiater zu «haupt­beruflichen Gutachten­schreibern» würden, sagt Endrass.

Gemäss der Staats­anwaltschaft Schaffhausen dürfte Thomas Knecht in den vergangenen 5 Jahren 29 von insgesamt 74 Aufträgen für Gutachten erhalten haben – also in etwa 40 Prozent der Fälle. Ob die Zahl so stimme, weiss die Staats­anwaltschaft nicht abschliessend, weil eine entsprechende Recherche zu aufwendig wäre, wie sie auf Anfrage des Anwalts mitteilte. Das Ergebnis entspricht einer einfachen Such­abfrage im System und schliesst Doppel­nennungen nicht aus. Dennoch dürfte Knecht so etwas wie der Stamm­gutachter der Schaffhauser Strafverfolgungs­behörden sein.

Gutachter müssen mit Wahrscheinlichkeits­aussagen, Risiko­einschätzungen und Tests arbeiten, die evidenz­basiert sind. Leider, sagt Endrass, hätten generell viele Gutachter keinen wissenschaftlichen Hintergrund, oder ihnen fehle die klinische Praxis: «Wenn Psychiater hauptberufliche Experten werden, drohen sie ihre Expertise zu verlieren. Schreibt jemand nur noch Gutachten, verpasst man irgendwann den Anschluss zur Wissenschaft und Klinik.»

Diese Woche hat das Schaffhauser Obergericht in zweiter Instanz auch das Ausstands­begehren gegen Gutachter Knecht abgewiesen. Der Hinweis auf das «orientalische Aussehen» und die Bezugnahme auf die Herkunft und den durchschnittlichen IQ sei nicht «despektierlich». Die relativ hohe Tötungs­rate in Afghanistan habe Knecht im Rahmen seiner Antwort auf die Frage nach statistisch relevanten Risiko­faktoren für künftig strafbare Handlungen genannt – als einen unter zahlreichen Risiko­faktoren.

Es hält fest: Dass Knecht den Afghanen «allein aufgrund seiner Herkunft als gefährlich erachtet beziehungsweise sich in diesem Sinn vorverurteilend oder diskriminierend geäussert hätte, trifft somit eindeutig nicht zu».

Der Anwalt Simon Bächtold prüft nun einen Weiterzug des Urteils ans Bundes­gericht. Derweil wartet der Afghane Karim Ahmadi nun seit bald zwei Jahren in einer Schaffhauser Gefängnis­zelle auf seine Gerichts­verhandlung.

Thomas Knecht war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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