Die Schweizer auf der US-Flugverbots­liste

Die Luzerner Hackerin Maia Arson Crimew hat einen der sensibelsten Datensätze der USA aufgespürt. Die Liste dokumentiert, wie willkürlich die USA den «Krieg gegen den Terror» führen: Sogar Vierjährige werden als Gefahr für die innere Sicherheit eingestuft.

Von Daniel Ryser und Basil Schöni, 26.01.2023

Vorgelesen von Regula Imboden
0:00 / 13:02

Journalismus, der Ihnen hilft, Entscheidungen zu treffen. Und der das Gemeinsame stärkt: die Freiheit, den Rechtsstaat, die Demokratie. Lernen Sie uns jetzt 21 Tage lang kostenlos und unverbindlich kennen:

Vergangene Woche ging ein Blogpost der Luzerner Anarchistin und Hackerin Maia Arson Crimew um die Welt. Die 23-Jährige war, wie sie schreibt, aus Lange­weile in einen ungesicherten Server der Flug­gesellschaft Commute Air hinein­spaziert. Dort entdeckte sie einen der sensibelsten Daten­sätze der USA – und einen der umstrittensten: die sogenannte No-fly-Liste. Sie war im Nachgang der Terror­anschläge vom 11. September 2001 sofort erstellt worden, mit anfangs 594 Einträgen.

Heute befinden sich über eine Million Menschen auf der Flugverbotsliste.

Die Liste, die nach intransparenten und häufig willkürlichen Vorgaben zusammen­gestellt wird, führt das «Terrorism Screening Center» des FBI. Die No-fly-Liste ist Teil der «Terrorist Watchlist», auf der Personen geführt werden, die entweder «bekannte oder mutmassliche Terroristen sind».

Die No-fly-Liste war in der Vergangenheit auch von US-Gerichten als verfassungs­feindlich, rassistisch, willkürlich bezeichnet worden. Sie produziert offenbar unzählige «falsch positive» Resultate. Etwa wenn Menschen der Zugang zu Flugzeugen verwehrt wird, weil sie denselben Namen tragen wie andere, die möglicher­weise verdächtige Personen sind.

2004 sagte der demokratische US-Senator und Gegner des Irak­krieges Edward «Ted» Kennedy, ihm sei mehrmals der Zutritt in ein Flugzeug verweigert worden. Daraufhin erhob unter anderem der spätere Direktor der Nichtregierungs­organisation ACLU, David Cole, den Vorwurf, die Bush-Regierung setze die Liste auch gegen die politische Opposition ein, gegen unliebsame Politiker, Anti-Kriegs-Aktivistinnen oder Menschenrechts­anwälte.

«Immer mehr Amerikaner, die nichts Unrechtes getan haben, können nicht mehr fliegen und in einigen Fällen nicht mehr in die USA zurück­kehren, ohne dass die Regierung dafür irgendeine Erklärung abgibt», sagte Ben Wizner, ACLU-Anwalt, als die NGO im Jahr 2010 gegen das US-Justiz­departement und das FBI klagte, weil die Liste gegen die Verfassung verstosse. «Eine geheime Liste, die Menschen das Recht nimmt, zu fliegen, und sie faktisch ins Exil schickt, ohne dass sie die Möglichkeit haben, Einspruch zu erheben, ist sowohl unamerikanisch als auch verfassungs­widrig», sagte Wizner damals.

Diese Liste, oder genauer: eine Fassung der Liste aus dem Jahr 2019, liegt der Republik vor. Ihre Echtheit wurde inzwischen in einem CNN-Bericht bestätigt. Sie ist aus menschen­rechtlicher Sicht ein Albtraum, ein Dokument der völligen Behörden­willkür.

Marco Camenisch und vierjährige Kinder

Auf der No-fly-Liste finden sich zahlreiche Schweizer, die tatsächlich immer wieder ins Visier der Behörden gerieten. Zum Beispiel der linksradikale 68er Marc Rudin. Oder Nicolas Blancho, Präsident des Islamischen Zentralrats. Oder der Anarchist Marco Camenisch, der 2017 aus lang­jähriger Haft entlassen worden war. Ebenfalls auf der No-fly-Liste: die in der Schweiz lebende Nekane Txapartegi, der Spanien vorwirft, die ETA zu unterstützen.

Auf der sogenannten Selectee-Liste, einer abgeschwächten Variante der No-fly-Liste, wo man vor dem Flug zumindest eine strenge Sicherheits­überprüfung durchlaufen muss, befindet sich der Schweizer Ingenieur und CIA-Agent Urs Tinner (sowie sein Bruder Marco und sein Vater Friedrich).

Es figurieren noch weitere ehemalige Aktivistinnen der radikalen Linken aus der Schweiz und aus Italien auf der Liste sowie auch ehemalige deutsche RAF-Mitglieder. Ein älterer Schweizer, dessen Name ebenfalls auf der Liste steht, ist überrascht: Er habe das nicht gewusst, sagt er der Republik. Zudem finden sich auch die Namen von Mitgliedern der rechts­extremen Südtiroler Freiheits­bewegung. Oder der vor zwölf Jahren verstorbene Felix Habsburg-Lothringen, Sohn von Kaiser Karl dem Ersten.

Oder Bruno Breguet. An seinem Beispiel lässt sich aus Schweizer Sicht am besten dokumentieren, wie willkürlich und dilettantisch diese Liste zusammen­gestellt worden ist. Denn Bruno Breguet gilt seit 1995 als verschollen und vermutlich tot.

Der Schweizer Breguet gehörte zum Umfeld des venezolanischen Terroristen «Carlos», der mehrere Anschläge in den 1970er- und 1980er-Jahren in Europa verübte. Breguet wurde vorgeworfen, 1981 am Bomben­anschlag auf das Radio Free Europe in München beteiligt gewesen zu sein. Er wird auf der No-fly-Liste des FBI 81-mal geführt. Allerdings mit mehreren Variationen seines Nachnamens (Breguett, Brequet, Bregjet und so weiter) und neun verschiedenen Geburts­daten in den Jahren 1950 und 1951. Dabei sind sowohl Breguets korrekter Name wie auch sein Geburts­datum und sein Geburtsort im Tessin öffentlich bekannt.

Auch ein Mann namens Richard Handl ist aufgeführt: ein Schwede, der arbeitslos wurde und dann aus Langeweile in seiner Küche versuchte, eine Kernreaktion herbeizuführen. Handl unterhielt einen öffentlichen Blog namens Richard’s Reactor – bis die Polizei an seiner Tür klingelte, nachdem er bei den schwedischen Atom­behörden gefragt hatte, ob es eigentlich legal sei, daheim einen Kern­reaktor zu basteln. Daneben postete Handl Katzenbilder.

Arabische Namen sind auf der Liste am häufigsten. Eine Auswertung der NGO Identity Projects, die sich für Reise­freiheit in den USA einsetzt, hat gezeigt, dass 10 Prozent aller Einträge auf der Liste den Namen Muhammad enthalten. Die No-fly-Liste sei eine «Muslim Ban List», schreibt die NGO in einer Stellungnahme.

Bis auf wenige Beispiele – bekannte Terroristen oder Ex-Terroristinnen, Waffen­händler, Massen­mörder, politische Aktivistinnen – lässt sich für die Öffentlichkeit nicht nach­vollziehen, wer die Personen auf der Liste eigentlich sind, ob sie überhaupt existieren und vor allem: was sie verbrochen haben sollen, dass die USA sie nicht in ein Flugzeug steigen lassen.

Handelt es sich um gefährliche Islamisten? Oder um Menschen, die den falschen Namen haben?

Die Kriterien, nach welchen die Liste geführt wird, sind unklar. Sie umfasst über anderthalb Millionen Einträge, darunter viele, die vermutlich die gleiche Person betreffen, aber – wie im Fall von Bruno Breguet – mit jeweils unter­schiedlich geschriebenem Namen.

Warum aber steht beispiels­weise der Schweizer Marco Camenisch auf der Liste, der seine Strafe verbüsst und mit den USA nichts zu tun hat?

Wie willkürlich die Liste ist, belegen folgende Daten, die die Republik gefunden hat: 3830 Personen mit Jahrgang 2002 oder später. Diese waren zum Zeitpunkt, als die Liste 2019 erstellt wurde, siebzehn Jahre alt oder jünger. Selbst wenn ein bedeutender Teil der eingetragenen Namen Duplikate sind, handelt es sich dabei immer noch um mindestens Hunderte, wenn nicht über tausend Minder­jährige. Und um Dutzende Kinder.

Vierzig Personen auf der Liste waren 2019 unter 12 Jahre alt.

Drei dieser Kinder, die das FBI als Gefahr für die innere Sicherheit einstufte, waren vier Jahre alt.

Alle diese Kinder tragen arabische Namen.

«Wie man eine Airline in drei Schritten übernimmt»: Mit ihrem Blogeintrag wurde die Luzerner Hackerin Maia Arson Crimew weltberühmt. Herbert Zimmermann

Mit der Veröffentlichung der No-fly-Liste zeigt die Luzerner Hackerin Maia Arson Crimew: Die USA führen einen «Krieg gegen den Terror» gegen Kinder. Ohne dass ihnen straf­rechtlich etwas vorgeworfen würde, setzt das FBI sie harten Repressalien aus (was ein Verstoss gegen die Uno-Kinderrechts­konvention ist). In zahl­reichen Fällen erscheinen die Kriterien, nach denen die Kinder unter Verdacht gestellt werden, völlig willkürlich.

Das FBI schweigt bisher zur Publikation, aber das wird sich voraus­sichtlich ändern. Republikanische Abgeordnete fordern eine Anhörung im US-Kongress. «Abgesehen davon, dass die Liste ein Albtraum für die Bürger­rechte ist, wie konnten diese Informationen so leicht zugänglich sein?», twitterte der republikanische Abgeordnete Dan Bishop.

Die Vereinigten Staaten gegen Maia Arson Crimew

«Wie man eine Airline in drei Schritten übernimmt – und nebenbei die TSA-No-fly-Liste abgreift». Mit diesem Blogeintrag wurde die junge Luzernerin nun weltberühmt. Vor zwei Jahren machte sie eine vergleichbare Aktion beim Silicon-Valley-Start-up Verkada. Auch dort war sie virtuell reinspaziert und machte einen spektakulären Fund: Die Firma hatte Zugänge zu den Administrations­rechten für ein zentralisiertes Überwachungs­netzwerk von 150’000 Kameras öffentlich im Internet deponiert.

«Wir alle leiden an ADHS und haben nicht viel Geduld», sagte Crimew damals über sich und ihre Hacker­kolleginnen.

Die Sicherheits­lücke, die Crimew damals offenlegte, «sollte ein Weckruf sein für die Gefahren der Selbst­überwachung», schrieb die «Washington Post» im März 2021. «Wir bilden ein Überwachungs­netzwerk, dem wir nicht entkommen können, ohne über die Konsequenzen nachzu­denken. Unser Wunsch nach einem falschen Gefühl von Sicherheit wird zur eigentlichen Bedrohung unserer Sicherheit.»

Aber das US-Justiz­departement sah die Aktionen von Maia Arson Crimew nicht ganz so wohl­wollend. Es klagte sie wegen wire fraud an und fordert eine Strafe von zwei bis zwanzig Jahren Gefängnis. Im laufenden Verfahren spricht die US-Justiz­behörde Maia Arson Crimew ab, im öffentlichen Interesse gehandelt zu haben. In der Anklage­schrift wird der Luzernerin vorgeworfen, sie habe nicht aus idealistischen Gründen gehandelt, sondern sich bereichern wollen. Und zwar durch den Verkauf von T-Shirts – es handelt sich offenbar um ein paar Dutzend –, die eine Ideologie des Kampfes gegen geistiges Eigentum verherrlichten.

Weil die Daten offen im Netz zu finden sind und weil keine Bereicherungs­absicht besteht, wären beide Aktionen von Maia Arson Crimew in der Schweiz mit grosser Wahr­scheinlichkeit gar nicht strafbar: Die Genfer Anklage­kammer entliess 2001 einen jungen Mann, der sich Zugriff auf die Daten des World Economic Forum (WEF) verschafft hatte, nach einer Woche Untersuchungs­haft. Das Gericht sah keine Bereicherungs­absicht. Zudem sei der Zugriff auf die WEF-Server durch interne Sicherheits­mängel begünstigt worden.

In der Schweiz würden Crimew im schlimmsten Fall viereinhalb Jahre Gefängnis drohen, sagte damals Martin Steiger der Republik, ein Rechts­anwalt mit Schwer­punkt IT-Recht. In den USA hingegen könne man dafür für Dutzende Jahre im Gefängnis landen.

Die neuste Aktion von Maia Arson Crimew muss sich für das US-Justiz­departement wie eine Ohrfeige anfühlen.

Am 17. Januar übrigens, zwei Tage bevor die Luzernerin Maia Arson Crimew im Netz diese hoch­sensible Liste fand, publizierte die ACLU einen Blogeintrag mit einer Anleitung, die in den vergangenen Tagen extrem an Bedeutung gewann: «Kenne deine Rechte: Was Sie tun können, wenn Sie glauben, auf der Flugverbots­liste zu stehen.»

Rund 27’000 Menschen machen die Republik heute schon möglich. Lernen Sie uns jetzt auch kennen – 21 Tage lang, kostenlos und unverbindlich: