Am Gericht

Klimaurteile aus der Wunder­tüte

Ob der Zürcher Bezirksrichter Roger Harris wirklich in den Ausstand treten muss, wird das Bundes­gericht entscheiden. Bis dahin werden Urteile gegen Klima­aktivisten nur von seinen Kollegen gefällt. Neulich gabs wieder einen Schuldspruch.

Von Brigitte Hürlimann, 18.01.2023

Vorgelesen von Magdalena Neuhaus
0:00 / 14:46

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Angenommen, Sie machen sich Sorgen um unseren Planeten. Um unsere Zukunft oder jene unserer Kinder und Kindes­kinder, ums Überleben der Zivilisation. Sie haben die wissenschaftlichen Befunde zum Klima­wandel zur Kenntnis genommen, die eindringlichen Worte von Uno-General­sekretär António Guterres gehört. Sie haben Ihren Lebensstil geändert, alle Petitionen unterschrieben, die in Ihre Hände gerieten, bei jeder klima­politischen Abstimmung ein «Ja» in die Urne gelegt. Sie haben der Stadt­präsidentin, dem Gesamt­bundesrat und einer ganzen Reihe von Parlamentarie­rinnen Briefe und Mails geschrieben.

Um anschliessend zu realisieren, dass dies alles nicht genügt. Dass es nicht vorwärts­geht, allzu viele Entscheidungs­trägerinnen immer noch abwiegeln und beschwichtigen. Darum haben Sie beschlossen, den Kampf auf die Strasse zu tragen, ein Transparent zu entrollen, auf dem steht: «Wir wollen leben». Sie sind bei dieser Aktion nicht allein, und Sie tragen mit Ihrem Handeln dazu bei, dass der Stadt­verkehr vorüber­gehend behindert wird.

Was geschieht danach? Was sind die Konsequenzen solcher Kund­gebungen? Nur schon über den rechtlichen Umgang mit Klima­protesten liessen sich ganze Bücher füllen – von Einigkeit keine Spur. Die Aktivistinnen erwartet: Festnahme, Haft, Leibes­visitation, Strafbefehl, Nicht­anhandnahme­verfügung, Prozess, Freispruch, Schuld­spruch, Berufung, Beschwerde, Beschluss, Einsprache, Ausstands­begehren … und so weiter und so fort.

Das neuste Kapitel schreibt ein 45-jähriger Lehrer, der am 4. Oktober 2021 auf der Zürcher Uraniastrasse stand, mit gut zweihundert anderen Aktivistinnen. Er hielt das oben beschriebene Transparent in den Händen. Und wehrt sich nun dagegen, wegen Nötigung verurteilt zu werden.

Ort: Bezirksgericht Zürich
Zeit: 11. Januar 2023, 13.30 Uhr
Fall-Nr.: GB220109
Thema: Nötigung

Einzelrichter Manuel Hauser (Alternative Liste) darf weiterhin über Klima­aktivisten urteilen, anders als sein Kollege Roger Harris (Die Mitte), der nach Auffassung von Staats­anwaltschaft und Obergericht für solche Prozesse in den Ausstand geschickt werden soll.

Ob das tatsächlich passieren wird, ist noch offen – das Bundes­gericht wird darüber zu befinden haben. Mindestens zwei Beschwerden sind in Lausanne eingetroffen, unterzeichnet von Klima­aktivistinnen, die einen Gerichts­termin bei Richter Harris in Aussicht hatten. Ihre Verhandlungen wurden wegen des Ausstands­verfahrens sistiert; eine der Betroffenen hat zwar einen anderen Richter zugeteilt bekommen, aber noch keinen neuen Prozess­termin.

Beide Einzelrichter, Hauser und Harris, haben schon mehrfach über Zürcher Klima­proteste verhandelt, Schuld- und Freisprüche verhängt.

Roger Harris wurde zum Verhängnis, dass er im September letzten Jahres an einer mündlichen Urteils­begründung verlauten liess, keine Schuldsprüche mehr gegen friedlich Demonstrierende auszusprechen – weil es die Europäische Menschenrechts­konvention beziehungsweise die Recht­sprechung des Gerichtshofs für Menschen­rechte (EGMR) so verlangten. Daran habe er sich zu halten. Es gebe ein Mass an Beeinträchtigung, das geduldet werden müsse, um die Versammlungs- und Meinungs­äusserungs­freiheit zu gewährleisten.

(Zur Ergänzung: So schreibt es der Gerichtshof in ständiger Recht­sprechung, und das gilt übrigens auch für unbewilligte Kundgebungen. Eine Abschreckungs­wirkung (chilling effect) sei unbedingt zu vermeiden, das heisst: Die Menschen sollen nicht davon abgebracht werden, an Kund­gebungen teilzunehmen.)

Dann erlaubte sich Richter Harris bei dieser Urteils­eröffnung im September eine spontane menschliche Geste. Er sagte der Frau auf der Anklage­bank, sie solle sich nicht einschüchtern lassen und weitermachen. An die im Saal anwesenden Kinder gerichtet, fügte er hinzu: «Jungs, ihr könnt stolz sein auf eure Mutter.»

Diese mündlichen Äusserungen im voll besetzten Gerichtssaal bescherten dem Richter zwei Ausstands­begehren der Staats­anwaltschaft, die vom Obergericht im November gutgeheissen wurden.

Die Argumente gegen einen Ausstand von Richter Harris

Die beiden Klima­aktivistinnen, die sich Ende letzten Jahres ebenfalls vor Roger Harris hätten verantworten müssen und seinen Ausstand nicht akzeptieren, machen in ihren Beschwerden vor Bundes­gericht unter anderem geltend:

  • Richter Harris habe eine rechtsgleiche Behandlung der «sachkonnexen» Klimaprotest­fälle angekündigt, unter Beachtung des übergeordneten Rechts, was ein Gebot der Rechts­sicherheit sei.

  • Er wende die konstante und gefestigte Recht­sprechung des Gerichtshofs für Menschen­rechte an und habe öffentlich eingestanden, diese zuvor, bei seinen Schuld­sprüchen, zu wenig beachtet zu haben. Das sei kein Zeichen von Befangenheit, sondern hinterlasse den Eindruck eines offenen, sorgfältigen, mutigen und lernfähigen Richters.

  • Es sei klar, dass sämtliche Richterinnen ein Vorverständnis, Lebens­erfahrung und eine politische Haltung mitbrächten und diese auch äussern dürften.

  • Den Betroffenen sei das rechtliche Gehör verweigert worden, weil sie sich am Ausstands­verfahren nicht hätten beteiligen dürfen.

  • Die Staatsanwaltschaft habe ihre Ausstands­begehren zu spät eingereicht.

Was den politischen Background der Richterinnen betrifft, muss einmal mehr an den Partei­proporz erinnert werden, an dem kaum jemand rütteln mag (die Justiz­initiative wurde deutlich abgelehnt) und der ja exakt damit begründet wird, dass möglichst alle politischen Strömungen und «Welt­anschauungen» an den Gerichten vertreten sein sollen. Dass die Richter über ein Partei­büchlein verfügen, wird nicht nur toleriert, sondern ist eine Voraus­setzung für den Posten. Mit nur wenigen Ausnahmen.

Apropos politische Äusserungen: Da hat sich das Zürcher Obergericht 2019 sehr grosszügig gezeigt und ein Ausstands­begehren gegen einen Richter abgewiesen – obwohl sich der Mann einiges pointierter geäussert hatte als Harris, wenn auch im Vorfeld eines Prozesses und nicht im Gerichts­saal selbst. Der besagte Richter fiel in einem Zeitungs­artikel harsch über die Sans-Papiers her, schrieb von einem «illegalen Sumpf», der endlich ausgetrocknet werden müsse, von dreisten Gesetzes­brechern, die sich in unser Land eingeschlichen hätten und «parasitär» unter uns lebten; oder davon, dass man solche Leute doch am besten im Wald neben einem Grenzstein aussetzen sollte. Und so weiter, über mehrere Zeitungs­spalten hinweg.

Als dieser Richter gut zwei Jahre später in einem Strafprozess über eine Sans-Papiers-Frau zu entscheiden hatte, sah das Obergericht keinen Anschein von Befangenheit und wies das Ausstands­begehren der Beschuldigten ab. Dem Richter sei es nicht verwehrt, «seine politische Haltung in der Öffentlichkeit pointiert zu vertreten».

«Lassen Sie sich nicht einschüchtern!»

Doch zurück ans Bezirksgericht Zürich, in den Gerichtssaal Nr. 4, zu Einzelrichter Manuel Hauser, der dem 45-jährigen Lehrer einen Nachmittag lang geduldig und durchaus interessiert zuhört. Der Mann gibt offen zu, am 4. Oktober 2021 an der Uraniastrasse auf die drohende Klima­katastrophe aufmerksam gemacht zu haben. Deshalb soll er nach Auffassung der Staats­anwaltschaft wegen Nötigung bestraft werden.

Der Lehrer bittet den Richter, ein weises Urteil zu fällen.

«Lassen Sie sich nicht einschüchtern», dieser Satz, der Richter Harris (unter anderem) zum Verhängnis wurde, fällt auch am Prozess gegen den Lehrer. Doch nun ist die Aufforderung an den Richter gerichtet – nicht an den Menschen auf der Anklagebank.

Es ist Verteidiger Andreas Noll, der an die «Affäre Harris» erinnert. Und auch er sagt: Die Recht­sprechung des EGMR müsse zwingend beachtet werden; so, wie es Harris für seine Fälle angekündigt habe. Ausserdem sei «Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln». Nichts anderes als diese juristische Selbst­verständlichkeit habe Harris damals an der mündlichen Urteils­begründung gesagt. Es gehe um Rechts­sicherheit, alles andere sei Willkür. Und überhaupt sei noch nie ein Richter für befangen erklärt worden, wenn er Schuld­sprüche in Serie fälle: für ein und denselben Vorfall, der in separaten Verfahren abgehandelt werde.

Vergebens hatte Noll zu Beginn des Prozesses gefordert, wenigstens die noch offenen Verfahren in Sachen Uraniastrasse-Aktion seien zusammen­zulegen. Begründet wird der Antrag mit dem Recht auf ein faires Verfahren, auf eine wirksame Verteidigung und auf eine einheitliche Beurteilung der Sache – es dürfe nicht zu präjudizierenden Urteilen kommen. «Ich bin nicht der Erste, der einen solchen Antrag stellt», sagt Noll. Das Strafgericht Basel habe bewiesen, dass solche Verfahrens­vereinigungen möglich und sinnvoll seien und keine unlösbare Aufgabe darstellten.

Der Beschluss des Obergerichts, Harris in den Ausstand zu schicken, so der Verteidiger weiter, sei klar politisch. Falls es zu einem Schuld­spruch gegen seinen Mandanten kommen sollte und er in die Berufung gehen müsse, stelle er jetzt schon einen Antrag auf institutionelle Befangenheit des Obergerichts.

Kein Notstand, keine Wahrung öffentlicher Interessen

Diese Absicht hat Andreas Noll schon vor dem Prozess kundgetan. Und er wird sein Ausstands­begehren tatsächlich abschicken müssen. Richter Manuel Hauser spricht den Lehrer und Klima­aktivisten wegen Nötigung schuldig und verhängt die von der Staats­anwaltschaft verlangte Geldstrafe: 15 Tagessätze à 90 Franken, bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Es ist ein Schuld­spruch ohne Wenn und Aber. Die mündliche Urteils­begründung fällt kurz aus – die einzigen aufmunternden Worte an den Verurteilten lauten: «Trotzdem alles Gute.»

Für den Einzelrichter steht fest, dass der Aktivist über drei Stunden lang an der unbewilligten Kundgebung auf der Uraniastrasse teilgenommen und damit Verkehrs­teilnehmer genötigt hat. Daran ändere auch das «berechtigte Interesse» der Aktion nichts. Mehrfach erwähnt Hauser die einschlägige Recht­sprechung des Zürcher Ober­gerichts und des Bundes­gerichts – mit keinem Wort jene des Menschenrechts­gerichtshofs. Für ihn sind die Voraus­setzungen einer Nötigung erfüllt, und es lägen auch keine Rechtfertigungs­gründe vor, die zu einem Freispruch führen müssten.

Also kein Notstand, keine Wahrung berechtigter Interessen.

Die Versammlungs- und die Meinungs­äusserungs­freiheit, so der Richter, gälten nicht schrankenlos, vor allem, was Ort und Dauer betreffe. Mit solchen Aktionen wie an der Urania­strasse würden die Rechte anderer eingeschränkt. Dabei sei es nicht notwendig, konkrete Nötigungs­opfer aufzuführen, sondern davon auszugehen, dass einige Verkehrs­teilnehmer einen Umweg hätten fahren müssen oder im Stau stecken geblieben seien. Nicht alle der Betroffenen hätten über die Klima­aktion gejubelt und sie gebilligt, «dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden».

Überhaupt hätten die Aktivistinnen eine Bewilligung einholen können, ihre Kundgebung an einem anderen Ort durchführen oder auf andere Art und Weise auf ihr «berechtigtes Anliegen» aufmerksam machen können.

Nichthandeln birgt mehr Risiken

Es ist still im Gerichtssaal, als Richter Hauser seinen Schuldspruch begründet.

Die Besucher­reihen sind bis auf den letzten Platz gefüllt, aus der ganzen Schweiz sind Klima­rebellinnen und -aktivisten angereist, um den Lehrer zu unterstützen, der das Straf­verfahren nicht auf die leichte Schulter nimmt. Es sei ihm stets bewusst gewesen, was ihm drohe, wenn er an dieser Kundgebung teilnehme, die für ihn eine Aktion des zivilen Ungehorsams darstelle:

«Die einzige mir noch verbleibende Handlungs­möglichkeit, die ein bisschen Hoffnung auf Erfolg birgt», wie er sagt.

Er sei auf die Strasse gegangen, weil ein Nicht­handeln mehr Risiken berge als diese Aktion, die ihn nun vor Gericht gebracht habe. Er habe auf ein faires Verfahren gehofft. Unabhängig vom Urteil werde er diesen Saal als unschuldiger Mensch verlassen, denn er sei gewillt, die Sache notfalls bis nach Strassburg, an den Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte, zu tragen.

«Warum werde ich kriminalisiert, obwohl mich der Staat durch sein Nichtstun dazu nötigt, auf die Strasse zu gehen?» Er sei Wissenschaftler, so der Beschuldigte (und Vater von zwei Kindern), er argumentiere wissenschaftlich. Die Klimakrise sei seit fünfzig Jahren bekannt, die Gefahr des Ökokollapses real, wenn es nicht sofort zu radikalen Änderungen komme.

«Noch ist es möglich, das Schlimmste zu verhindern, aber wir dürfen uns nicht zurücklehnen.» Die Klimaaktion an der Urania­strasse sei den Zürcher Behörden im Voraus bekannt gewesen, die Aktivistinnen hätten sie angekündigt und mit der Polizei mehrfach besprochen. Es sei eine legitime, legale und gewaltfreie Aktion gewesen – unter Beachtung des Rechtsstaats.

«Sprechen Sie das Urteil, das Sie für richtig halten», sagt der Mann in seinem Schlusswort, bevor sich das Gericht zur geheimen Urteils­beratung zurückzieht. «Machen Sie sich keine Sorgen um mich. Sollte es hier keinen Freispruch geben, dann wird er anderswo erfolgen.»

Illustration: Till Lauer

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