Dienstag, 22. November 2022

Guten Abend.

Eines muss man der Fifa lassen: Gründe, ihre Veranstaltung zu boykottieren, liefert sie zuverlässig.

#OneLove

Wer noch immer auf ein Argument wartete, die Fifa-WM in Katar zu verurteilen und zu boykottieren, bekam gestern mit #OneLove einen Steilpass zugespielt. Viel schlimmer geht es nicht: Auf Druck Katars verbietet die Fifa die Kapitäns­binde als Zeichen für Diversität und Inklusion. Die Verbände von sieben europäischen Ländern, inklusive der Schweiz, fügen sich. Jetzt sagt Lionel Souque, Chef des deutschen Handels- und Tourismus­konzerns Rewe mit 380’000 Angestellten: «Die skandalöse Haltung der Fifa ist für mich als CEO eines vielfältigen Unternehmens und als Fussball­fan absolut nicht akzeptabel», und beendet die Kooperation mit dem Deutschen Fussball­bund. Zwar hatte Rewe schon vor der WM angekündigt, den Vertrag auslaufen zu lassen, dennoch ist die Signal­wirkung gross. Und es stellt sich eine Frage, die eigentlich eine rhetorische sein sollte: Folgen weitere Unternehmen dem Vorbild Rewes?

Und falls Sie boykottieren, aber Angst haben, was zu verpassen:

Wider die Boykott-FOMO

Sie werden es mitbekommen haben: Die viel besprochene Fussball­weltmeisterschaft im Emirat Katar hat begonnen. Die boykottieren selbstverständlich auch Sie, klar. Aber wüssten Sie nicht hie und da gerne, was Sie da genau boykottieren? Der längst weit über Bern hinaus reputierte Fussball­fachblog «Zum Runden Leder» schafft Abhilfe: Täglich wird dort in einem fein kuratierten «Boykott-Bulletin» sichergestellt, dass Sie bestens darüber im Bild sind, was Sie gestern verpasst haben (diesmal: schweigende Iraner), was Sie heute boykottieren (sechs Stunden Fussball) und was Sie mit der so freigespielten Zeit tun könnten (Krimi schauen auf SRF 1, «Jenseits der Spree»).

Damit vom Boykottieren zum Sanktionieren. Das gelingt nicht jeder Behörde gleich gut.

Staats­sekretariat für Sanktions-Befreiung

Eigentlich ist alles einfach. Der Bundesrat beschloss bereits am 28. Februar 2022, dass die Schweiz die EU-Sanktionen gegen Russland übernimmt. Seither ist die Liste der Sanktionierten unaufhaltsam gewachsen und umfasst mittlerweile 349 Seiten. Interessant ist allerdings nicht nur, wen das zuständige Staats­sekretariat für Wirtschaft (Seco) auf der Liste aufführt – sondern auch, wen nicht. Da wäre das russische Dünger-Unternehmen Eurochem. Es ist ein weiteres Beispiel dafür, dass das Seco es mit der Umsetzung der Sanktionen nicht ganz so genau nimmt. Eurochem hat seinen Firmensitz in Zug und gehört faktisch dem russischen Oligarchen Andrei Melnitschenko. Warum die Schweiz ihn, nicht aber sein Unternehmen sanktioniert, begründet das Seco im «Tages-Anzeiger» unter anderem mit einem bemerkenswerten Hinweis: Die Schweiz sei «weder rechtlich noch politisch» dazu verpflichtet, sich EU-Sanktionen respektive deren Umsetzung durch einzelne Mitglieds­staaten anzuschliessen. Das stimmt. Aber trotzdem hat die Schweiz, sollte man es vergessen haben, die Sanktionen längst übernommen. Eigentlich ist alles einfach.

Und gleich noch eine Behörde: Bundesamt für Statistik! Die haben heute News verkündet – wobei …

Miniminimst

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern hat sich bei der letzten Lohnstruktur­erhebung verringert. Das die News vom Bundesamt für Statistik. Wer sich die Zahlen aber über die Zeit anschaut, muss schreiben: minim verringert. Damit sind das keine News mehr, sondern gefestigtes Wissen: Frauen verdienen im Mittel rund 18 Prozent weniger als Männer. Knapp die Hälfte dieses Lohn­unterschieds kann die Statistik nicht erklären – er rührt nicht vom Alter der Arbeitnehmenden her, nicht vom Bildungs­niveau, er hat nichts mit Dienst­jahren oder Führungs­positionen zu tun. Mehrheitlich entsteht er dann, wenn Paare Kinder bekommen, wie wir bereits 2018 im Daten­briefing analysiert haben.

Auf lange Sicht

Die Mutterschaftsstrafe

Mit der Geburt eines Kindes öffnet sich eine Lohnschere, die sich oft ein Berufs­leben lang nicht mehr schliesst.

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Falls Sie eher der visuelle Typ sind, grafisch sieht das so aus:

Fliegender Wechsel ans Zürcher Ober­gericht. Dieses hat dem medialen Druck nachgegeben und die beiden Beschlüsse zugänglich gemacht, die erläutern …

… warum Richter Harris in den Ausstand muss

Angefangen hat ja alles mit einem Beitrag in der Republik. Dieser ist der Staats­anwaltschaft sauer aufgestossen. Sie hat ein Ausstands­gesuch gegen jenen Richter eingereicht, der im Gerichts­saal kundgetan hatte, friedlich demonstrierende Klima­aktivistinnen nicht mehr schuldig zu sprechen. Halt so, wie es der Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) beziehungsweise die Europäische Menschen­rechts­konvention vorgeben. Das wird ihm nun zum Verhängnis.

Das Obergericht hält fest: Diese Äusserung, kombiniert mit seiner spontanen Bemerkung an die im einen der beiden Prozesse anwesenden Kinder («Jungs, ihr könnt stolz sein auf eure Mutter»), erweckte den Anschein der Befangenheit. Der Richter sei womöglich nicht bereit, an künftigen Klima­protest-Prozessen die rechtlichen Argumente aller Parteien zu prüfen. Sprich: auch jene der Staats­anwaltschaft. Oder seine Auffassung zur EGMR-Rechtsprechung «jeweils aufs Neue zu hinter­fragen». Ob damit das letzte Wort gesprochen ist? Das Bezirks­gericht Zürich und Richter Harris können die zwei Ausstands­beschlüsse noch vor Bundes­gericht ziehen.

Bis morgen.

Ihre Crew der Republik