Daten sammeln im 19. Jahrhundert: Als die Polizei den Nutzen der Fotografie entdeckte. Zusammenstellung mit Bildern des Schweizerischen Bundesarchivs

Mug shots

Einst zogen Heimatlose und Vaganten frei durchs Land. Doch dann wurden sie polizeilich erfasst – und fotografiert. Was das über meine Herkunft erzählt. Und über den Schweizer Bundes­staat.

Ein Essay von Lukas Bärfuss, 18.10.2022

Vorgelesen von Egon Fässler
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Ein Buch endet mit der letzten Seite, aber die Geschichte geht weiter. Kurz vor Erscheinen meines neuen Buches «Vaters Kiste» wurde mir ein Bildband zugetragen, ein Fundstück von der Strasse, ausgerechnet, mit Wasser­flecken und zerstossenem Deckel. Der Band enthielt die Reproduktionen von einigen Daguerreo­typien aus den Jahren 1852 und 1853, aufgenommen von einem gewissen Carl Durheim. Die Porträts zeigen sogenannte Heimat­lose, die man im Gefängnis von Bern vor die Kamera gezerrt und erkennungs­dienstlich registriert hatte.

Zum Weiterlesen

Dieser Text verwendet Zitate aus dem «Akten­bericht über eine, gegen mehrere s. g. Heimathlose geführte Polizei-Prozedur» von 1843/44 sowie aus dem «Schweizerischen Bundes­blatt» vom 9. Juli 1853.

Der Protagonist dieses Textes, Carl Durheim (1810–1890), war der erste Schweizer Polizeifotograf. Sein Werk wird ausführlich präsentiert in dem Bildband «Wider das Leugnen und Verstellen», der 1998 im Offizin-Verlag erschienen ist. Seine erkennungs­dienstlichen Fahndungs­porträts sind unter diesem Link abrufbar.

Weitere Quellen: «Jenische Lebens­läufe», dokumentiert von Thomas Huonker; «Sankt-Galler Geschichte 2003, Band 5: Die Zeit des Kantons 1798–1861»; «Wider das Leugnen und Verstellen. Carl Durheims Fahndungs­fotografien von Heimatlosen 1852/53».

Ich war wie vor den Kopf gestossen, denn ich meinte mich in den Menschen zu erkennen, es war, als würde ich in einem Familien­album blättern. Die Angaben, die ich in diesem Band über ihre Lebens­läufe fand, gaben mir keine Antworten, im Gegenteil, die Fragen wurden grösser. Also machte ich mich auf die Suche nach weiteren Informationen zu den Umständen, die zu diesen Bildern geführt hatten.

Bald stiess ich auf einen «Akten­bericht über eine, gegen mehrere s. g. Heimathlose geführte Polizei-Prozedur, sammt einem Verzeichnis einiger gefährlicher Vaganten». Die Thurgauer Polizei hatte ihn im Jahr 1844 erstellt, und er enthielt die Steck­briefe und Verhör­protokolle von einigen hundert Heimat­losen, die man aufgegriffen, verhaftet und gefoltert hatte, darunter auch einige der acht Jahre später von Durheim Porträtierten. Im Gegensatz zu den Bernern waren die Thurgauer damals noch nicht mit der neuen Technologie ausgerüstet und machten von ihren «Vaganten» noch keine Fotografien. Die Untersuchung stützte sich deshalb auf die Beschreibung der äusseren Merkmale, vor allem aber auf die Aussagen der Verhafteten.

Umschlag von Carl Durheims Buch. Schweizerisches Bundesarchiv, E21#1000/131#20529*

Da war zum Beispiel jene von Johann Georg Klett, dessen Signalement neben dem Alter von 38 Jahren eine grosse Nase, einen kleinen Mund mit vollkommen guten Zähnen angibt und unter den besonderen Kennzeichen einen gebrochenen Magen, einen doppelten Leistenbruch, eine Schuss­wunde in der linken Wade, zerspaltene Knie­scheiben, eine Lanzenstich- und eine Säbelhieb­wunde über der Stirn vermerkt. Er berichtet, wie er mit 20 als Soldat zum 3. Württembergischen Infanterie­regiment gekommen, von dort desertiert und ins Elsass geflohen sei. Im Jahr 1831 habe er sich in Strassburg bei der Fremden­legion engagieren lassen und sei nach Algier gefahren. Bei einer Schlacht in Belidah fiel er in die Hände von Beduinen, die ihn als Sklaven verkauften. Nach neun Jahren habe sich ein Millionär aus Basel, ein Mann namens Baumann, beim französischen General en Chef für ihn verwendet, weswegen man ihn gegen einen arabischen Gefangenen austauschte. Das schwere Lasten­tragen als Sklave in der Wüste Sahara habe ihm den Magen­bruch zugetragen, und zudem sei er bei einem Treffen bei Bufferi durch einen Flinten­schuss und einen Säbelhieb auf den Kopf verwundet worden.

Nichts als Wider­sprüche

Zum Ärger der Beamten trug dieses Subjekt jedoch ganz wider­sprüchliche Dokumente auf sich, so etwa einen Bettel­brief, ausgestellt vom Statthalter in Laupen, der bescheinigte, dass der nämliche Georg Klett im Jahr 1829 auf einer Reise nach Amerika von Seeräubern entführt wurde, denen er zehn Jahre am Pflug habe ziehen müssen, und man empfehle ihn deshalb «dem Wohltätigkeits­sinne mitleidiger Menschen». In Überein­stimmung mit seinen Angaben fand man bei ihm tatsächlich einen Acte d’engagement pour la légion d’étrangère, allerdings auf den Namen August Kuhn lautend, angeblich ein belgischer Deserteur.

Bei der Aussage über seine Zeit in Algier, so das Protokoll, verwickelte sich Klett in heillose Wider­sprüche, und man nahm an, er sei wohl in einem französischen Zuchthaus gesessen und habe dort, vielleicht von jenem besagten Kuhn, die Geschichte übernommen. Der Magenbruch sei eher auf eine Flucht aus dem Kerker zurück­zuführen. Bekannt waren den Thurgauer Behörden seine verbüssten Strafen wegen Raub und Körper­verletzung, die letzte ausgesprochen vom Oberamts­gericht Urach, von wo er nach der Verbüssung von 16 Monaten in den Kanton Zürich ausgereist sei. Wegen Injurien fiel er dort bald auf, aber den entsprechenden behördlichen Eintrag in seinem Wander­buch wusch er aus und trug von eigener Hand den Vermerk ein, dass sich dieser Klett «untadelhaft verhalten» habe bei seinem Aufenthalt im Kanton Zürich, weshalb man ihn «zum weiteren Fort­kommen» bestens empfehle.

In Emmishofen im Thurgau entwendete Klett einem Knecht ein paar Kronen und 2 Taler, 2 Badische Guldenstücke und etwa 12 Franken an Münz, bevor er gemeinsam mit einem gewissen Philipp Brunner einen Landjäger lebens­gefährlich verletzte. Wer dieser Brunner genau war, blieb für die Behörden schleierhaft, selbst nachdem man ihn ebenfalls arrestiert, geschlagen und befragt hatte und Brunner alsbald zu singen begann wie ein Vögelchen.

Er hörte gar nicht mehr auf mit seinen Geschichten von seinen Fahrten und Abenteuern, wie er etwa in Basel einen Hühner­hund gestohlen habe und in Eiteldingen die Emerenzia Abel kennenlernte, damals noch «ein schönes Mensch», von dem er sich gerne habe verführen lassen, bis sie schliesslich über die Grenze in die Schweiz abgehauen seien, um in Emmishofen bei Stein den Gerstenhofer aufzusuchen, leider ohne ihn zu finden, das sei erst in Ramsen geschehen, und da habe er gesehen, dass die Emerenzia schwanger war, weshalb sie in Zürich einen Apotheker aufsuchen wollten, aber nur auf das Lumpenpack der Geschirr­händler gestossen seien – so fuhr dieser Brunner fort, auf Dutzenden von Seiten berichtet er von der «Beihälterin des bekannten Schnurranten», den man den Egidi nenne und dessen Sohn ein Taschen­spieler namens Sepp sei, den man, wenn man es darauf anlege, gewiss am künftigen Konstanzer Markt antreffen könne, und so weiter und so fort.

Den Gendarmen müssen von so vielen Geschichten, Namen und Abenteuern die Köpfe geraucht haben, jedenfalls glaubten sie den Kerlen, nicht dem Brunner, nicht dem Klett, bald gar nichts mehr.

Und nachdem sie zu den Verhör­protokollen eine Korrektur und von der Korrektur noch eine Korrektur erstellt und trotzdem kein gesichertes Wissen erhalten hatten, resignierten die Thurgauer. Sie publizierten den Bericht mit einem Vorwort, das die Sinnlosigkeit der ganzen Unter­nehmung offenlegte.

«Das Unzusammen­hängende», so schrieben sie, «einander Wider­sprechende und Unsichere über die Identität resp. wahren Namen, und Heimath gewisser Gauner möge damit entschuldiget werden, dass es einer Behörde, die sich sonst mit andern Obliegenheiten vorzugsweise beschäftigen muss, und bei den beschränkten Mitteln, die auf die Nach­forschungen verwendet werden durften, nicht möglich sein konnte, die Wahrheit gegen solche Leute mit wünschbarer Sicherheit und Schnelligkeit heraus­zubringen.»

Um sein Leben fabulieren

Ja, diese Vaganten hatten zwar keine Herkunft, aber sie hatten Geschichten, und sie verdienten sich damit sogar das Brot, wie der St. Galler Regierungsrat Matthias Hunger­bühler 1857 in einem anderen Bericht über das Armen­wesen nicht ohne Amusement berichtete. Einzelne landstreichende Bettler hätten die Stelle der Zeitungs­blätter übernommen, indem sie periodisch die Stadt- und Land­neuigkeiten in die entlegensten Weiler und Berghütten trügen und jedes Mal, «wenn sie wieder erschienen, um den Bettler­zehenten an Brod, Butter, Käs u.s.w.» abzuholen, «von den Hausfrauen sogar nicht ungern gesehen» wären.

«Je mehr Historien und Mähren sie gesprächig erzählten, desto grösser war die Brodkrume, die ihnen vom Laib in der Tisch­truhe zugeschnitten wurde.» Ansonsten ernährten sie sich auf geheimnisvolle Weise, denn nicht selten finde man Holunder­sträucher, deren Äste sie umgeknickt in die Bratpfanne mit Kuchenteig steckten, dann wieder aufsteigen liessen und die Küchlein vom Strauche assen, jedoch so nachlässig, dass der nachkommende Wanderer noch häufig die Mahlzeiten­reste der Bettler­karawane am Strauche fand. Die Menschen selbst blieben unsichtbar, denn aus Furcht vor der Verhaftung hatten sie die Fähigkeit entwickelt, tagelang ungesehen und ungehört in den Büschen zu sitzen.

So weit die Geschichten, doch trotz einer gewissen Romantik blieb das Vagantentum für die bürgerliche Gesellschaft eine Schande und eine Gefahr. Die Herkunfts­neurose nahm ihre heutige Form im 19. Jahrhundert an, parallel zur ideologischen Fundierung der National­staaten. Die bürgerlichen Menschen wollten nun auch einen Stamm­baum, auch sie wollten ihre Familien­geschichten in das politische Geschäft bringen, auch sie wollten die Macht der Väter an die Söhne weitergeben, den Status ihrer Familien bewahren, auch sie betrieben nun Heirats­politik.

Das neue Kontroll­regime

Die Notwendigkeit für eine Reform des Privat­rechts ergab sich allerdings nicht zuerst aus Gründen der Selbst­vergewisserung, sondern aus der Entwicklung der Verkehrswege. Noch 1912 meint Bundesrat Eduard Müller in den Protokollen der zweiten Experten­kommission zum Erlass des Strafgesetz­buchs, die mächtige «Entwicklung des Verkehrs und der damit im Zusammen­hang stehenden Entwicklung aller wirtschaftlichen Verhältnisse» sei es gewesen, die als «natürliche Begleit­erscheinung» das «Bedürfnis nach Rechts­einheit» geltend gemacht habe.

Die Eisenbahnen brauchten Land, und es war für die Entwicklung einer Region entscheidend wichtig, dass sie einen Bahnhof und ein Schienen­netz bekam – aber wer sollte dafür seinen Boden hergeben? Bevor an eine wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung gedacht werden konnte, musste das alte, vormoderne Boden­recht reformiert werden.

Es ist immer der Rechts­rahmen, der über die Privilegien bestimmt, und die Ersten, die das zu spüren bekamen, waren die Heimatlosen, die Fahrenden, die Nicht-Sesshaften, also jene, die sich nicht um die Grund­bücher kümmerten und gezogene Grenzen zwischen den Kantonen und den Staaten überquerten, wann und wie es ihnen beliebte.

Die Korber, die Vogel­fänger, die Kessel­flickerinnen entbehrten vor allem einer Sache, die im bürgerlichen Nationalstaat zum bestimmenden Identitäts­merkmal wurde: Sie hatten keine klare, keine bestimmbare Herkunft. Wer sich nicht an einen Ort bindet, keine feste Wohnung besitzt, der ist kaum zu kontrollieren. Kontrolle allerdings, Vermessung, Inventarisierung sind die bestimmenden Merkmale der Moderne, und sie sind es bis heute geblieben.

Die Herkunft entscheidet auch über das Schicksal von uns Zeit­genossen, zuallererst die Nationalität, deren Bestimmung keine Essenz enthält, ganz und gar willkürlich ist und einem reinen Verwaltungsakt folgt, zu dem es allerdings einer entsprechenden Methode bedarf.

Die längste Zeit fehlten die technologischen und verwaltungs­technischen Möglichkeiten, um die Herkunft zu klären, und die Behörden litten unter ihrer Ohnmacht. Wie die Thurgauer Behörden im Vorwort zum bereits erwähnten «Aktenbericht» anmerkten, werde mit ihrem gescheiterten Bericht die Über­zeugung verstärkt, «dass die Schweiz eine grosse Menge fremder Verbrecher nährt, und die Gefahr stets im Steigen begriffen ist, sie oder ihre Kinder als schweizerische Heimathlose anerkennen zu müssen, weil man zur rechten Zeit die rechten Massregeln nicht benutzte, ihrer, und zwar nicht bloss für einen Moment, los zu werden».

Das klingt wie heutzutage die Hetze gegen Fremde – und bald sollte mit der Ohnmacht des Staates Schluss sein. Schon wenige Jahre später besass man die Instrumente, um dieses Pack zweifelsfrei identifizieren zu können. Es war der zweite Bundes­anwalt des jungen Staates, Jakob Amiet, ein Solothurner Jurist und antiklerikaler Oberst der schweizerischen Armee, der daranging, die Vaganten systematisch zu erfassen, und zwar auf exakter, wissen­schaftlicher Grundlage.

Der Bericht der Thurgauer, der von den Polizei­behörden als Handbuch verwendet wurde, so Amiet, schildere die Gaunerei und Sitten­losigkeit der Heimatlosen in viel zu grellen Farben. In früheren Zeiten, gibt er zu bedenken, als noch die Prozesse im sogenannte Gauner- und Keller­handel eine eidgenössische Zentral­untersuchungs­kommission beschäftigten und als die Bande des Krüsihans und der Klara Wendel die Bevölkerung in Schrecken versetzte, mochte dies eine wahrheits­getreue Schilderung gewesen sein. Amiet dürfte zwar gewusst haben, dass diese Behauptung eine Lüge war, aber der Radikale mochte trotz der politischen Differenzen mit den Katholiken seine Kollegen der Restaurations­zeit nicht denunzieren, obwohl mittlerweile klar war, wie wenig Klara Wendel mit dem Mord am Luzerner Schult­heissen Franz Xaver Keller zu tun hatte, und ihre Verhaftung, Folter, Verurteilung lediglich einen willkommenen Anlass bildete, gegen die Heimat­losen vorzugehen.

Die Verfolgung war in Amiets Augen richtig und notwendig, aber für einen Modernisten wie ihn hatte sie nach sauberen, wissenschaftlichen Methoden zu erfolgen. Er ging daran, diese Gauner und Vaganten systematisch zu erfassen, und zu Hilfe kam ihm der Fortschritt. Die Erfindung der Fotografie, um genau zu sein.

Carl Durheims Aufnahme von Anna Maria Körbler, 28 Jahre alt, Beihälterin des Joseph Körbler und dessen Geschwisterkind. Schweizerisches Bundesarchiv, E21#1000/131#20507#94*

Anna Maria Körbler war unter den Ersten, die diese neue Methode zu spüren bekamen. Sie war das halbe Leben lang mit ihrem Cousin Joseph durch das Land gezogen, zwei Menschen, die nichts von ihrer Herkunft, aber alles über das Gebiet wussten, in dem sie unterwegs waren, die Gegend von Ober- und Unter-Ormond, den Viviserberg, Saint-Triphon bei Aigle, Bex, Yvorne und La Forclaz, «wo es einen Bach gab, an dem sie vielmal Widli gehauen u. gekorbet hatten» (wie es in den Protokollen der Berner Behörden heisst). Oft kamen die beiden bis nach Lausanne hinab, in die Höhlen an der Strasse nach Yverdon, wo früher eine Kirche gestanden hatte.

Den Winter verbrachten sie gewöhnlich in der Deutsch­schweiz, und ebenda, in der Stadt Bern, lebte und arbeitete auch Carl Durheim. Das war ein tüchtiger Mann, der früh die Möglichkeiten der Fotografie erkannte, sich in Paris das Rüstzeug und das Material holte, in der Junkern­gasse ein Studio eröffnete und lange ohne Konkurrenz blieb. Er konnte sich eine Fabrik bauen, ein Landgut. Dieser Carl Durheim müsste eigentlich weltberühmt sein, denn er sollte der erste Polizei­fotograf der Geschichte werden.

Im Auftrag des Bundesrats und eben vertreten durch Jakob Amiet, erstellte Durheim zwischen dem Herbst 1852 und dem Winter 1853 insgesamt 220 fotografische Porträts von den Körblers und weiteren Heimat­losen, und nun war, wie Amiet im Bericht an den Bundesrat vermerkte, die Haupt­schwierigkeit bei der Behandlung der Heimat­losen und Vagabunden beseitigt, nämlich die Ermittlung ihrer Persönlichkeit und Herkunft.

Das Fälschen und Verbergen von Papieren, die Namens­änderungen und das Leugnen seien zwecklos geworden, die Identität könne man nun zweifelsfrei ermitteln, und man verfüge jetzt auch über eine Handhabe gegen Personen, die längst über die Grenze geschafft worden seien und die doch immer wieder zurück­kämen. Zugleich, so Amiet nicht ohne Stolz, gewisser­massen als Zusatz­nutzen, «da die Photografien in dem Hofe der äussern Gefangenschaft zu Bern gleichzeitig mit der Untersuchung aufgenommen» wurden, bilde die Massnahme «ein moralisches Schrek­mittel gegen Vorbringung unrichtiger Angaben». Und fast genüsslich teilt der Bundes­anwalt die Beobachtung, wie sich die Heimatlosen «schon verrathen» fühlten, «wenn sie mit festgeschraubtem Kopfe vor der Maschine sassen, die in einigen Minuten ihr Bild erzeugte und die ihre höchste Bewunderung erregte».

Das verschwiegene Erbe

Die Fotografie raubte diesen Menschen die Seele, die Lebens­weise und die Würde, und diese Registrierung, oder wie man heute sagen würde: diese Daten­sammlung, wurde zum entscheidenden Macht­mittel des neuen Staates gegen die Fahrenden. Es blieb nicht dabei. Die Verfolgung setzte sich bis zum genozidalen Projekt «Kinder der Landstrasse» fort, und es bedurfte einer grossen gesellschaftlichen Anstrengung, um dieses zentrale Kapitel des schweizerischen Bundes­staates überhaupt ins Bewusstsein zu bringen, auch in meines, übrigens.

Denn, wie der Regierungsrat Hungerbühler so treffend bemerkt, «bei den Haus­frauen» waren «die Heimat­losen gar nicht ungern gesehen», und das muss auch für meine Urgrossmutter mütterlicher­seits gegolten haben, die sich von einem dieser fahrenden Gesellen und vielleicht auch von seinen Geschichten betören liess und mit ihm meinen Grossvater zeugte.

Das war nun nichts, worauf man stolz sein konnte, und so blieb dieser Teil meiner Herkunft eine Sache, über die wir nur hinter vorgehaltener Hand sprachen, so, wie es die ganze Schweiz hielt. Aber wenn ich das Album mit Durheims Aufnahmen betrachte, wenn ich die Zeugnisse lese, dann erkenne ich mich, erkenne ich meine eigene nicht weniger als die Herkunft meines Staates, der die Überwachung, die Vermessung und die Abschiebung von Menschen mit der falschen Herkunft bis heute nicht aufgegeben hat.

Bezüglich meiner persönlichen Herkunft hat sich das Erzählen von Geschichten als eine Überlebens­strategie erhalten. Ich weiss nicht, was nach den Jahren auf der Strasse, als Heimat­loser, ohne diese Gabe aus mir geworden wäre. Selbst die Fälschung von Dokumenten und die Vorliebe für Alias­namen sind in meiner Familie bis in meine Generation eine gelebte Tradition geblieben, hat mich doch meine verstorbene Mutter unter einem Pseudonym in die Schul­register eintragen lassen, damit man mich nicht an meines Vaters Namen erkennen konnte, ein Hochstapler und Vagant.

Carl Durheim, «Selbstporträt», ca. 1850. Fondation Herzog

Ebenso tief sass in meiner Familie aus verständlichen Gründen die Abneigung gegen Fotografien. Ich besitze von meiner Mutter weniger als ein Dutzend Porträts, und ich habe sie in den letzten 20 Jahren ihres Lebens auch persönlich nicht mehr zu Gesicht bekommen. Sie verschwand über die Grenze, einer alten Gewohnheit gemäss, das hiesige Pflaster war ihr zu heiss und zu teuer geworden.

In diesem durheimschen Familien­album, in diesem Fundstück, das mir zugetragen wurde und meinem Buch eine weitere Geschichte hinzufügt, habe ich sie wieder gefunden, auf der Abbildung Nummer 9, einer sogenannten Anthropo­metrischen Karte der Kantons­polizei Bern aus dem Jahre 1906, die eine als «Zigeunerin» bezeichnete Frau von 19 Jahren zeigt, auf diesem mug shot einer gewissen Katharina Florian, in deren schönen Augen und in ihrem entsetzten Blick, darin lese ich die Geschichte meiner Mutter, meiner Familie, meines Landes, meiner Herkunft.

Zum Autor

Lukas Bärfuss, geboren 1971 in Thun, lebt und arbeitet als Schrift­steller und Dramatiker in Zürich. Seine Werke wurden vielfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Schweizer Buch­preis 2014 und dem Georg-Büchner-Preis 2019. Heute Dienstag erscheint sein neues Buch «Vaters Kiste. Eine Geschichte über das Erben». Im November ist Bärfuss zu Lesungen unterwegs, unter anderem am 2. November in Zürich (Moderation Tuğba Ayaz), am 7. November in Bern, am 26. November in Chur.

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