Fast Schweizerin

Die Schweiz hat eines der strengsten Einbürgerungs­gesetze Europas. Die Wege zum Schweizer Pass sind uneinheitlich und von Hürden geprägt. Was es heute heisst, Schweizer zu werden.

Von Tuğba Ayaz (Text) und Anne Morgenstern (Bilder), 15.10.2022

Vorgelesen von Miriam Japp
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«Integration wird gefordert. Das ist schon richtig. Aber wer fordert, sollte auch geben»: Teuta Kryeziu mit Ehemann Milazim.
Die Familie Kryeziu lebt seit 12 Jahren im Kanton Bern.

An seine erste Lektion in Schweizer Kultur erinnert sich Milazim Kryeziu noch gut. Er war 2010 aus Esslingen bei Stuttgart nach Rüfenacht im Kanton Bern gereist, um einen Miet­vertrag zu unterzeichnen. Bis dahin hatten er und seine Frau Dutzende Bewerbungen für eine Wohnung geschrieben – und nur Absagen bekommen.

Herr Kryeziu, sagte der Immobilien­verwalter. Wissen Sie, warum die vielen Absagen?

Niemand habe etwas gegen ihn persönlich, erklärte er. Man kenne ihn ja nicht. Aber die Leute würden Folgendes sehen: deutscher Staats­bürger, kosovarischer Name, gleich zwei fremde Merkmale. Erst wenn sie ihn kennenlernten, würden sie ihn als Milazim wahrnehmen, einen Ehemann und Vater von zwei Kindern. Nicht als Deutschen oder Kosovaren.

Inzwischen leben Milazim Kryeziu, 48, und seine Frau Teuta Kryeziu, 41, mit ihren beiden Söhnen seit 12 Jahren im Kanton Bern. Als wir im Frühjahr miteinander sprechen, warten sie noch auf den Einbürgerungs­bescheid vom Bund. Inzwischen sind sie formal Schweizer.

Teuta und Milazim Kryeziu haben einen langen Weg zurückgelegt. Er begann mit Milazims Flucht aus dem Kosovo nach Deutschland, führte über den Familien­nachzug bis zur Über­siedlung in die Wahl­heimat Schweiz. Die Geschichte der Familie Kryeziu handelt vom Aufbrechen und Ankommen. So wie bei knapp über einem Drittel der Schweizer Bevölkerung, das eine Migrations­geschichte hat.

Inwieweit man ankommt, bestimmt ein Stück Papier: Denn die Staats­bürgerschaft entscheidet über Aufenthalt, Mitbestimmung, Teilhabe.

Das Verfahren bis zur Einbürgerung ist mehr als nur mühselige Bürokratie. Es ist auch eine Auseinander­setzung mit Willkür, mit Nostalgie, mit der Bedeutung von verschiedenen Heimaten. Es geht um das, was einem nah ist und fremd. Es geht um ein Nach­denken über die eigene Migrations­geschichte.

«Für manche ist dieses amtliche Papier bedeutungslos», sagte mir Milazim Kryeziu. «Aber in meinem Leben hat es darüber entschieden, dass ich meine Familie 5 Jahre nicht sehen durfte. Für mich bedeutet es alles.»

Der Schweiz-Erklärer

«Wichtig ist mir, dass Sie die Schweiz verstehen», sagt Andreas Kohler an einem Montag­abend im Schul­zimmer einer Berufs­schule im Kanton Zürich. Vor Kohler, 64, Lehrer für Allgemein­bildung, sitzen 13 Personen in 3 Reihen an Einzel­pulten, auf jedem steht ein Namens­schild aus Papier. Vorname, Nachname, Wohn­gemeinde. Sie alle bereiten sich in diesem Kurs auf den Wissens­test in ihrem Einbürgerungs­verfahren vor. 100 Fragen zu Geografie, Geschichte, Demokratie, Föderalismus und Kultur der Schweiz. Kosten­pflichtige Kurse wie dieser sind freiwillig.

«Die Schweiz verstehen» – so lautet der Titel des empfohlenen Lehr­mittels für den Wissens­test. Aber wie? Wo sich doch nicht einmal die verschiedenen Landes­teile verstehen, weder sprachlich noch kulturell. Die Schweiz verstehen. Das klingt nach einer Leistung, die zu erbringen hat, wer dem exklusiven Club beitreten will.

«Wie gut Sie die Prüfung bestehen, ist nicht entscheidend», sagt Kohler. «Wichtig ist mir, dass Sie die Schweiz verstehen.» Dann steigt er ein mit dem Stoff des zweiten Kurstages: Rechte und Pflichten, soziale Sicherheit und Gesundheit. In den nächsten zwei Stunden werden die Teil­nehmenden lernen, wie das Verfassungs­system der Schweiz funktioniert, welche politischen Rechte Stimm­berechtigte haben, wie die Sozial­versicherungen aufgebaut sind. Die anderen 3 Kursabende decken Wissen zu Geografie und Geschichte, zum politischen System sowie Spezifisches zum Kanton und zur Wohn­gemeinde ab.

Ich sitze in diesem Kurs, weil ich wissen will, wie die Teilnehmenden dieses Verfahren erleben, was ihnen das Bürger­recht bedeutet, wie sie die Schweiz verstehen.

Zudem blicke ich auf meine eigene Geschichte zurück. Auch ich wurde als Jugendliche in diesem Land, in dem ich geboren und aufgewachsen bin, eingebürgert.

An meine Einbürgerung und die meiner Familie habe ich nur eine vage Erinnerung. Ich war 14 oder 15, wir hatten in unserer Wohn­gemeinde im Appenzellischen an einem Samstag ein Gespräch. Anwesend waren 2, 3 Mitarbeitende der Gemeinde und eine Familie aus Mazedonien, die sich ebenfalls einbürgern liess. Wir Kinder kannten uns von der Schule. Es gab Kaffee, Gebäck. Das Gespräch, so erinnern sich meine Eltern, war ein gegenseitiges Kennenlernen, man sprach über Alltag, Freizeit, erzählte, was einen in die Schweiz geführt hatte. Meine Eltern haben es als unverkrampftes, angenehmes Gespräch in Erinnerung.

Das Schweizer Bürgerrecht erlangen – ich verstand damals gar nicht, was das bedeutete. In diesem Alter war ich damit befasst, wer ich war, wer ich werden wollte, wie sich mein Aussehen veränderte und wo ich mit Freunden ausgehen würde. Fragen um meine Heimat(en), meine Staats­bürgerschaften stellte ich mir nicht.

Für mich gab es das Appenzeller­land, wo ich aufwuchs und zu Hause war. Und es gab die Türkei, die frühere Heimat meiner Eltern; für mich ein vertrauter Ferien­ort, wo ich Verwandte wiedersah.

Heute erkenne ich in meiner Verbundenheit zu den beiden Orten ein paar Nuancen mehr.

Im Dorf wurden meine Eltern gerne als «Vorzeige­migranten» gelobt: Mein Vater war Mitglied im Fussball­club, engagiert bei Turnieren und Dorf­festen. Meine Mutter, modern gekleidet, ohne Kopftuch, nahm an Freizeit­kursen im Dorf teil.

Meine Eltern haben keine unangenehme Erinnerung an ihre Einbürgerung, was mich heute erstaunt. Sie mussten im Gemeinde­saal vor das versammelte Dorf­publikum treten. Eine Woche später entschieden die Stimm­berechtigten der Gemeinde, ob die Familie Ayaz eingebürgert werden soll. Wo ich heute Diskriminierung wittere, sehen sie gewöhnliche demokratische Prozesse.

Mann und Frau sind gleichberechtigt. Seit wann steht dieser Satz in der Verfassung? Wie viele politische Gemeinden gibt es in der Schweiz? Wofür hat sich Emilie Lieberherr eingesetzt? An wie viele Kantone grenzt der Kanton Zürich?

Das sind vier mögliche Fragen aus dem Staatskunde­test des Kantons Zürich. Wissen Sie die Antworten auf Anhieb?

Klicken Sie auf das Feld, das Ihrer Meinung nach die richtige Antwort enthält:

Ich jedenfalls bin beim Lösen des Vorbereitungs­tests froh, dass mir 4 Antworten vorgeschlagen werden. So beantworte ich in zwei Durch­gängen 48 von 50 Fragen richtig.

Der Test in der Gemeinde kann aber aus 100 Fragen bestehen, wovon sich 70 auf den Bund beziehen und je 15 auf den Kanton und die Gemeinde. 60 Prozent der Antworten müssen korrekt sein. Wer bei den 30 Fragen zu Kanton und Gemeinde weniger als 60 Prozent richtig beantwortet, fällt in jedem Fall durch.

Manche der Fragen vermitteln sinnvolles Wissen: Was ist eine Sozial­versicherung? An wen können sich Arbeit­nehmende bei arbeits­rechtlichen Fragen wenden? Andere wiederum fragen etwa Hügel­namen oder Jahres­zahlen ab. Und manchmal klingen die vorgeschlagenen Antworten zum Verwechseln ähnlich, etwa «Eisenbahn­gesellschaften» versus «Seilbahn­gesellschaften».

«Ich versuche, die Prüfungs­fragen dem Niveau B1 gerecht zu formulieren», sagt Berufsschul­lehrer Andreas Kohler ein paar Wochen nach meinem Besuch im Einbürgerungs­kurs am Telefon. Dennoch seien mangelnde Sprach­kenntnisse der häufigste Grund, warum Teilnehmende durch die Prüfung fallen. «Aber wer den Kurs besucht und den Stoff lernt, hat gute Chancen», sagt Kohler. Trotzdem fallen gemäss seiner Erfahrung rund 30 Prozent pro Kurs durch.

Kohler räumt ein: Die Anforderungen seien sehr hoch, würden einen guten Bildungs­hintergrund verlangen. «Einige Schweizer würden diese Prüfung nicht bestehen.» Auch die Prüfungs­situation sei für manche schwieriger, etwa wenn sie es nicht gewohnt seien, Wissen schriftlich abzurufen.

Kohlers Vision wäre deshalb, die Prüfung abzuschaffen und dafür einen Einbürgerungs­kurs als Pflicht einzuführen. «Voraussetzung für das Verfahren wäre dann ein Kurs­zertifikat.» Auch die Lern­inhalte fokussierten laut Kohler «zu stark auf Geschichte und Geografie. Nützlicher wäre es, mehr über die direkte Demokratie, die Rechte und Pflichten der Bevölkerung, zu vermitteln. So liesse sich die Schweiz verstehen.»

Integration als Bring­schuld

Patric Schembs, 49, will die Schweiz durch Fakten und Zahlen verstehen. Über 5 Wochen übte er mit dem Beispiel­test online für seine Prüfung. Er wollte für jede Frage gewappnet sein, die Fakten kennen, Multiple-Choice-Aufgaben routiniert lösen. Dennoch war er nach seiner Prüfung verunsichert. Als wir ein paar Tage danach telefonierten, sagte er, er müsse sie vielleicht wiederholen.

Schembs ist der Einzige aus dem Einbürgerungs­kurs, der mit mir spricht. Bei unserem ersten Telefonat sagt er: «In der Schweiz bekommt man selten das Gefühl, Ausländer zu sein.»

Mich überrascht die Aussage. Denn oft höre ich von Menschen mit Migrations­geschichte, sie würden auf die Herkunft reduziert. Schembs sieht das anders. Am Telefon erzählt er, in der Klasse seines Sohnes etwa werde der portugiesische Junge, der kein Deutsch spreche, nicht als Ausländer abgestempelt, sondern selbst­verständlich in die Klasse eingegliedert – nebenbei lerne er Deutsch.

Patric Schembs hat in Zug ein Büro, wo er als Personal­vermittler im Bereich IT ein kleines Unter­nehmen führt. Ein Neubau mit Glasfront, Blick auf Berg­panorama und See. Eine Schweizer Fahne weht von der Terrasse eines Hauses. Schembs lernte die Schweiz an Weiter­bildungen kennen. Er war Ende dreissig, steckte in einer Manager­krise. Einem Kollegen ging es ähnlich. Eines führte zum Nächsten, die beiden gründeten ein Unter­nehmen in der Schweiz. Ihnen behagte die Arbeits­kultur: «Fleissig, exakt, ehrgeizig, und doch genug Freizeit.»

Patric Schembs hat den Wissens­test für seine Einbürgerung mit 88 von 100 Punkten bestanden. «Ich habe mein Ziel leicht verfehlt. Ich wollte mindestens 90 Punkte erreichen.» Er sei trotzdem stolz, er zeigt mir seine Prüfungs­urkunde. Seine Wohn­gemeinde Hausen am Albis habe ihm telefonisch gratuliert. Bei so einem Ergebnis, habe sie gesagt, werde das Gespräch leicht.

Schembs ist überzeugt, dass er das politische System der Schweiz erst durch den Kurs verstanden hat: «Davor hätte ich etwa nicht genau erklären können, wie das Parlament in der Schweiz funktioniert.» Aber ihn befremdeten Fragen zur Geografie, die er wie zu Schul­zeiten habe pauken müssen. «Vergisst jeder nach der Prüfung. Es zählt doch, die Gesetze und Regeln in diesem Land zu achten. Muss man wissen, wohin die Rhone fliesst?»

Schweizer zu werden, bedeutet Patric Schembs mehr. Die Schweiz wurde ihm eine neue Heimat, als ihm seine alte fremd geworden war. «Ich fühlte mich nie als Deutscher. Ich würde den deutschen Pass sofort abgeben.»

«Warum?», frage ich ihn.

«Ein Bauchgefühl. Nach wenigen Monaten hier spürte ich ein Ankommen, wenn ich von Deutschland über die Grenze in die Schweiz fuhr.» An der Schweiz begeistern ihn die Höflich­keit, konsens­orientiertes Denken, Hilfs­bereitschaft. «Werte, die Deutschland verloren hat. Mir aber sind sie wichtig.»

«Im Sport­verein akzeptierte ich, dass niemand ruft: ‹Patric, endlich bist du da!›»: Patric Schembs.
Der Unternehmer arbeitet in Zug und lebt seit 11 Jahren im Kanton Zürich.

Allein die formalen Voraus­setzungen für ein Einbürgerungs­gesuch sind hoch. Die Revision des Bürger­rechts­gesetzes von 2018 hat sie gar verschärft: Sprach­kenntnisse sind mit einem Zertifikat nachzuweisen, eine Niederlassungs­bewilligung C ist Voraus­setzung, zudem darf die letzten drei Jahre vor dem Einbürgerungs­gesuch keine Sozial­hilfe bezogen worden sein. Einzige Erleichterung: Die Anzahl Aufenthalts­jahre wurde von 12 auf 10 Jahre gesenkt.

Entsprechend hat die Zahl der Einbürgerungen abgenommen: 2017 liessen sich rund 46’000 Menschen einbürgern, 2020 waren es noch knapp 35’000.

Von den 10 Aufenthalts­jahren muss man je nachdem mehrere Jahre im gleichen Kanton oder gar in der gleichen Gemeinde gewohnt haben. Im Kanton Zürich etwa reichen 2 Jahre Wohnsitz in der gleichen Gemeinde, die Kantone St. Gallen und Basel-Landschaft verlangen 5 Jahre Wohnsitz in der gleichen Gemeinde. Kommt hinzu, dass in manchen Gemeinden noch immer über Einbürgerungs­gesuche abgestimmt wird.

Ist ein Gesuch einmal eingereicht, beginnt ein bürokratischer Marathon über drei Staats­ebenen, der rund 2 Jahre dauert. Erst prüft es der jeweilige Kanton. Gibt es nichts zu beanstanden, reicht der Kanton das Gesuch an die Wohn­gemeinde weiter. Diese prüft neben formalen Kriterien auch, ob die Person alle Steuer­rechnungen bezahlt hat, in den letzten 5 Jahren betrieben wurde oder in den letzten 3 Jahren Sozial­hilfe bezog. Ausserdem prüft die Gemeinde die «Integration in die Schweizer Gesellschaft» anhand des Staatskunde­tests und im Gespräch.

Spricht die Gemeinde das Bürger­recht zu, geht der Entscheid zum Kanton, der das Kantons­bürgerrecht erteilt. Dieser leitet es dem Bund zur Prüfung weiter, um die Bewilligung zur Einbürgerung einzuholen. Schliesslich vergibt der Kanton als letzte Instanz das Bürger­recht.

Die grossen Unterschiede und der lange Weg fielen auch Patric Schembs auf. Manche besuchten den Einbürgerungs­kurs aus reinem Interesse. Sein Geschäfts­partner wiederum, der sich in Zug einbürgern liess, hatte komplett andere Lern­inhalte, die zweimal mündlich abgefragt wurden. «Die Unterschiede sind zwar ungerecht, aber sie zeigen auch, was die Schweiz ausmacht: die Eigenheit der Kantone. Und sie zeigen, dass hier nicht jeder reinkommt.» Schembs findet das richtig. «Sind die Hürden hoch, lässt man sich auch richtig auf das Land ein.»

Einmal sage ich zu ihm, er habe leicht reden: «Deutsch ist keine Fremd­sprache für Sie, Sie kamen als EU-Bürger, sind Unternehmer, Ihr Aussehen weicht nicht von der Norm­vorstellung eines Schweizers ab. Wer diese Voraus­setzungen nicht mitbringt, hat wohl einen anderen Eindruck der Schweiz.»

«Bestimmt. Bereits ich musste doppelt so viel wie ein Schweizer leisten, um hier reinzukommen. Andere müssen wohl dreimal so viel tun», sagt Schembs. «Aber wer sich integrieren will, muss sich bemühen. Im Sport­verein akzeptierte ich, dass niemand ruft: ‹Patric, endlich bist du da!› Nach ein paar Trainings wurde ich gefragt, ob ich auf ein Bier mitgehen möchte. Wer Anschluss sucht, findet ihn. Ich sagte zu meiner Frau: keine deutschen Freunde die ersten paar Jahre. Und es klappte mit Schweizer Freundschaften.»

Wäre es doch so einfach, anzukommen, denke ich. Patric Schembs’ Realität ist eine andere, als sie mir Leute aus Süd­europa oder der Türkei schildern. Andererseits denke ich an die Geschichte meiner Eltern: Sie kamen 1980 in die Schweiz, um zu arbeiten. Es war ihre erste Auslands­reise. Sie sprachen keine Fremd­sprache. Und doch fanden auch sie hier Anschluss.

Haben es Zugewanderte selbst in der Hand, in der Gesellschaft anzukommen?

Ich treffe den Historiker Kijan Espahangizi, 44, Privat­dozent an der Universität Zürich, in seinem Büro. Kürzlich ist seine Habilitations­schrift «Der Migration-Integration-Komplex» erschienen. Darin arbeitet er 60 Jahre Einwanderungs­politik in der Schweiz auf. Espahangizi selbst prägen zwei Migrations­geschichten: die seines Vaters aus dem Iran und die Geschichte seiner Migration aus Deutschland in die Schweiz.

«Haben Zugewanderte eine Bringschuld?», frage ich ihn.

«Jein. Einerseits muss sich eine Gesellschaft für Neu­ankömmlinge öffnen. Andererseits müssen die Zugewanderten auch einen Beitrag leisten. Man kommt in ein bestehendes Gemein­wesen hinein, schaut, wie es funktioniert, und macht mit. Kein Zugewanderter, keine Zugewanderte würde je erwarten, dass sich das Gemein­wesen nach ihm oder ihr richtet. Der migrantische Common Sense besagt: Hier ist es nicht wie etwa im Iran, und natürlich müssen wir uns anpassen. Und wir sind froh, ist vieles nicht wie im Iran.»

«Seit den 1960er-Jahren ist die Schweiz von Einwanderung geprägt. Aber sieht sie sich überhaupt als Einwanderungs­land?»

«Der Staat hat die Schweiz nie offiziell als Einwanderungs­land erklärt, wie das etwa die rot-grüne Regierung ab 1998 in Deutschland tat», sagt Espahangizi. «In der Verwaltung aber hat sich eine pragmatische Haltung durchgesetzt.» Auch in weiten Teilen der Gesellschaft sei heute klar, dass die Einwanderung zur Schweiz gehört. «Von einer Anerkennung würde ich aber nicht sprechen. Das bedeutete, man fände die Einwanderung gut. Aber die Schweiz debattiert immer noch darüber, ob sie sie gut oder schlecht findet.» Die historische Forschung wiederum sei sich einig: «Migration gehört zur Schweizer Geschichte.»

Espahangizi versteht die Schweiz als postmigrantische Gesellschaft, also eine, «die einerseits durch Migration geprägt ist und sich andererseits permanent darüber streitet».

Das Problem dabei: «Es wird darüber geredet, als ginge es um die nächsten Einwanderer an der Tür. Dabei haben viele im Land bereits eine Migrations­geschichte.» Es gehe längst nicht mehr darum, ob Einwanderung gut oder schlecht sei, sie habe bereits stattgefunden: «Wir sitzen schon am Tisch», sagt Espahangizi. «Und fragen: Wollt ihr reden oder nicht?»

Eigenheiten und Willkür

Teuta Kryeziu telefoniert, als sie mich zu Hause in Ostermundigen BE empfängt. Sie macht eine entschuldigende Geste und führt mich ins Wohn­zimmer. Sie spricht Albanisch. «Vermittle zwischen einer Familie und der Kesb», sagt sie, als sie aufgelegt hat. Ihr Telefon klingelt. Jetzt spricht sie Deutsch. Eine Behörde.

Teuta Kryeziu sieht die Integration in der Schweiz anders als Patric Schembs. Die Sozial­pädagogin unterstützt Familien dabei, in der Schweiz anzukommen. Sie begegnet jungen Eltern oder Betagten, die sich einsam fühlen. Weil sie niemanden kennen, weil sie wenig Deutsch sprechen, weil sie sich im Alltag nicht zurecht­finden.

«Integration wird gefordert. Das ist schon richtig. Aber wer fordert, sollte auch geben. Vergünstigte Sprach- oder Freizeit­kurse etwa», sagt Teuta Kryeziu.

Ausserdem sei Integration viel komplexer, als nur Fluss­namen oder Jahres­zahlen während eines Tests abzurufen. «Wichtiger wäre doch, bei der Einbürgerung zu berücksichtigen: Woher kam die Person? Was leistet sie hier? Wie hat sie sich entwickelt?»

Für ihren Ehemann Milazim Kryeziu sind die Arbeit und die Kontakte entscheidend bei der Integration. Er selbst erfuhr dies etwa in seiner inzwischen 10-jährigen Tätigkeit im Gesundheits­wesen, wo er Menschen unterstützt und pflegt. «Bei meinem Einbürgerungs­test wurde ich nach einer Tessiner Spezialität gefragt. Ich kannte sie nicht. Bin ich deswegen nicht gut integriert in der Schweiz? Ich kenne auch vom Kosovo nicht alle Gerichte aus allen Regionen», sagt er.

Als Teuta Kryeziu mit Ehemann Milazim aus Deutschland nach Rüfenacht gezogen war, empfand sie zu Beginn Einsamkeit. Nicht dass man sie schlecht behandelt habe, sagt sie, aber sie fühlte sich auch nicht zugehörig. Von Kosovarinnen und Kosovaren hörte sie gar: «Ihr nehmt uns die Arbeit weg», oder: «Geh putzen. Du taugst für nichts anderes.»

Trotzdem findet Teuta Kryeziu heute, man habe es auch selbst in der Hand, wie gut man ankomme. «Migration löst ein Trauma aus. Aber das muss man selbst bewältigen. Dafür ist nicht die Gesellschaft hier verantwortlich.»

Teuta Kryeziu liess in der Schweiz ihre Diplome rasch anerkennen, machte eine Ausbildung zur Sozial­pädagogin. «Die berufliche Anerkennung stärkte meinen Selbstwert.»

Will man den Schweizer Pass, ist Teuta Kryeziu überzeugt, muss man sich für die Schweiz und ihre Menschen interessieren. Die Hürden findet sie dennoch zu hoch.

Manchmal haftet den Verfahren gar etwas Willkürliches an. Immer wieder berichten Medien über Einbürgerungs­gesuche, die mit absurden Begründungen abgelehnt werden. So schob etwa die Aargauer Gemeinde Sins die Einbürgerung einer türkischen Familie 12 Jahre lang auf. Das Gesuch eines in der Schweiz geborenen Kosovaren wurde in Montlingen abgelehnt, weil er nicht alle Namen der Beizen im St. Galler Dorf kannte. Eine Seconda im luzernischen Hochdorf brauchte vier Anläufe für die Einbürgerung – etwa wegen fehlender Integration oder Zweifel an ihrem Wohnsitz in der Gemeinde.

Das Schweizer Bürgerrechts­gesetz zählt zu den restriktivsten in Europa. Geprägt von Uneinheitlichkeit, hohen Hürden, gelegentlicher Willkür. Der Historiker Kijan Espahangizi sagte früher, das Schweizer Einbürgerungs­verfahren lege den Rassismus im Land offen. Heute präzisiert er: Rassismus könne bei negativen Entscheiden eine Rolle spielen, doch das Verfahren an sich als rassistisch zu bezeichnen, wäre falsch. «Entscheidend bei der Ausgrenzung sind Faktoren wie beruflicher Status, Schulden und Sozial­hilfe. Nicht selten ist dies verbunden mit Vorurteilen gegen fremde Nationen. Hier spielt auch impliziter Rassismus eine Rolle», sagt Espahangizi. Ihm ist diese Unterscheidung wichtig. Weil sich aus seiner Sicht damit auch eruieren lässt, welche Faktoren jemand selbst in der Hand hat, etwa Kleidung oder Werte­vorstellungen, und welche nicht, etwa biologische Gegebenheiten.

Milazim Kryeziu zieht einen Ordner aus dem Regal und bringt ihn zum Esstisch. «Alles Dokumente für die Einbürgerung.» Er hat sie sortiert, in Registern abgelegt, beschriftet. Das erste Blatt zeigt eine Tabelle mit den Ausgaben für die Einbürgerung. Die Kosten für zwei Erwachsene und ein Kind: 5856.75 Franken. Hinzu kommen noch die Kosten für drei Pässe und Identitäts­karten. Die Kosten für den älteren Sohn, der sich vor 2 Jahren mit 14 alleine einbürgern liess: 1058.30 Franken. Er durfte sich vor seinen Eltern einbürgern lassen, weil im Alter zwischen 8 und 18 die Aufenthalts­jahre doppelt zählen. Die Eltern erfüllten damals noch nicht die geforderten 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz. Der jüngere Sohn hingegen war automatisch Teil des Gesuchs seiner Eltern, da er beim Einreichen im Frühjahr 2020 noch keine 12 Jahre alt war.

«Die Einbürgerung in Deutschland war um einiges leichter. Und kostete 255 Euro», sagt Milazim Kryeziu.

Rund 15 Jahre vor seinem Einbürgerungs­gesuch in Ostermundigen wurde Milazim Kryeziu 2005 deutscher Staats­bürger. Er hatte Jahre des ungeregelten Aufenthalts hinter sich. Mit 19 war er 1993 vom Krieg im Kosovo nach Deutschland geflohen. Beantragte Asyl in Bayern. Wartete 5 Jahre, bis er schliesslich 1999 eine Aufenthalts­bewilligung erhielt. Erst dann konnte er seine Familie im Kosovo wiedersehen. Dort lernte er auch seine heutige Frau Teuta Kryeziu kennen.

Als er die deutsche Staats­bürgerschaft beantragte, waren seine Sprach­kenntnisse bereits über dem geforderten Niveau B1. Beim Staatskunde­test beantwortete er alle 33 Fragen korrekt.

Schwierig aber war für ihn, dass er den kosovarischen Pass aufgeben musste, weil Deutschland damals keine doppelte Staats­bürgerschaft zuliess. Ein schmerzvoller Verlust, wie er Jahre später merkte: Als er eine Vollmacht für seine betagten Eltern brauchte, bekam er sie nicht, weil er den kosovarischen Pass nicht mehr besass.

Teuta Kryeziu war 2005 zu Milazim nach Oberhausen in Deutschland gezogen. «Ich wollte nicht auswandern, aber für ihn war die Rückkehr ausgeschlossen», sagt sie. Bald darauf wurde sie schwanger. Und lernte erstmals die Einsamkeit kennen, die sie später auch in Rüfenacht heimsuchte. Sie hatte keine Arbeit, Familie und Freunde fehlten ihr. «Ich kam aus einer Gesellschaft mit engen Banden in eine Kultur, wo sich Nachbarn kaum grüssen.»

Als sich Teuta Kryeziu nach 4 Jahren in Deutschland noch immer nicht wohlfühlte, entschied die Familie, in der Schweiz neu anzufangen. Silvester 2009 verbrachten sie in Winterthur, es gefiel ihnen. Milazim Kryeziu hatte einen Cousin in der Schweiz, der ihm einen Job bei einer Stahlbau­firma vermittelte. Als Deutscher konnte er so eine B-Bewilligung beantragen. Bereits 3 Monate nach dem ersten Besuch zog die Familie – Teuta war inzwischen mit dem zweiten Kind schwanger – nach Rüfenacht in jene Wohnung, wo der Immobilien­verwalter Milazim Kryeziu die anfangs erwähnte Lektion in Schweizer Kultur erteilte.

«Der Verwalter behielt recht», sagt Milazim Kryeziu. «In der Schweiz sind die Vorurteile zu Beginn gross. Man wird zuerst als Fremder wahrgenommen. Es braucht Zeit, bis die Leute ihre Vorurteile abbauen.»

Die Schweizer Staats­bürgerschaft ist für Milazim und Teuta Kryeziu ein Stück Heimat: Sie belegt, dass die Schweiz der Ort ist, mit dem sie sich identifizieren. Zum Kosovo spürten sie diese Bindung nicht mehr so stark, obwohl sie dort die Hälfte ihres Lebens verbrachten. Zwar seien sie wegen der Verwandten noch immer emotional im Kosovo verwurzelt, verbringen auch gerne ihre Ferien dort, aber nach dem Tod ihrer Eltern hätten sie sich noch stärker von ihrem Herkunfts­land entfremdet. «Wir hatten einmal gelernt, es gebe nur eine Heimat, für ewig», sagt Teuta Kryeziu. «Das gilt längst nicht mehr. Heimat ist dort, wo wir uns zugehörig fühlen, hier in der Schweiz.»

Auch meinen Eltern ist ihre einstige Heimat über die Jahrzehnte fremd geworden. Inzwischen haben sie 42 Jahre ihres Lebens in der Schweiz verbracht. Als sie im Jahr 2000 ein Einbürgerungs­gesuch stellten, hatten sie bereits 20 Jahre in der gleichen Gemeinde in Appenzell Ausser­rhoden gelebt.

«Warum wolltet ihr euch einbürgern lassen?», frage ich meine Eltern. Eine Frage, die ich ihnen nie gestellt hatte.

«Aufenthalts­sicherheit für euch Kinder und für uns», sagt meine Mutter.

«Ich wollte auch abstimmen und wählen», sagt mein Vater. «Wurde in der Beiz über politische Vorlagen debattiert, fuchste es mich, dass ich nicht mitbestimmen konnte.»

Meine Eltern mussten keine Sprach­zertifikate liefern, keinen Wissens­test bestehen. Sie hatten erst ein Gespräch mit dem Dorf­polizisten, einem Fussball­kumpel meines Vaters, der mit ihnen einen standardisierten Frage­bogen ausfüllte. An die Fragen erinnern sie sich nicht mehr, doch Wissens­fragen seien keine dabei gewesen.

Danach musste meine Mutter beim Kanton vorsprechen, aber nicht mein Vater. «Das empfand ich als unangenehm», sagt sie. Zwar sei die Beamtin höflich gewesen, aber meine Mutter war verunsichert. «Sie sagten, sie wollten sehen, was für eine türkische Frau ich sei, mehr über meine Wert­vorstellungen erfahren.»

Mein Vater bewahrt einige Dokumente der Einbürgerung in einer Klarsicht­mappe auf. Im Abstimmungs­büchlein meiner Wohn­gemeinde vom 8. April 2001 steht unter Punkt C, Gemeinde­vorlage: «Einbürgerungs­gesuch Familie Ayaz». Da stehen unsere Namen, unsere Jahr­gänge, unsere damalige Wohn­adresse. Ein kurzer Text fasst den Lebens­lauf meiner Eltern zusammen. Darin lese ich Sätze wie:

«Er versteht die hochdeutsche Sprache gut und hat mit unserer Mundart fast keine Probleme.»

«Sie fühlt sich in der Schweiz gut integriert, nicht zuletzt auch dank ihrer Arbeit, die sie in den Kontakt mit vielen Menschen bringt.»

«Die Gesuch­steller und ihre in der Schweiz geborenen Kinder fühlen sich im Dorf wohl und möchten gerne für immer hier zuhause sein.»

Mich befremdet der Text. Klingt er entmündigend? Urteilend? Oder bin ich empfindlich?

Weiter lese ich in der Mitteilung über das Ergebnis der Urnen­abstimmung:

«2765 stimmberechtigte Einwohner/innen (47,50 Prozent Stimmbeteiligung)»

«Gemeinde-Abstimmungs­vorlagen»

«b) Einbürgerung Familie Ayaz: 909 Ja, 385 Nein»

In einem separaten Schreiben gratuliert der Gemeinde­rat zu diesem «sehr guten Resultat».

Ein Fussballkumpan meines Vaters hatte meine Eltern eine Woche vor der Abstimmung an der Gemeinde­versammlung vorgestellt. Meine Schwester und ich waren nicht anwesend.

«Wie war das für euch, im Gemeinde­saal vor einen Teil der Dorf­gemeinschaft zu treten?», frage ich sie.

«Ich war nervös wegen der vielen Leute. Aber alle waren höflich und interessiert», sagt meine Mutter.

«Ich fühlte mich wohl. Wir kannten ja viele im Saal», sagt mein Vater.

«Habt ihr euch zur Schau gestellt gefühlt? Das Prozedere als diskriminierend empfunden?»

«Schwachsinn», sagt mein Vater. «Such nicht nach Diskriminierung, wo es sie nicht gab, Tuğba. Ich habe in der Schweiz nie Diskriminierung erlebt. Vielleicht Ausgrenzung. Ist das aber gleich Diskriminierung? Schwierig zu unterscheiden, aber wichtig.»

Seine Antwort erinnert mich an eine Anekdote des Historikers Kijan Espahangizi. Er erzählte mir von seinem Vater, der aus dem Iran nach Deutschland migriert war. Sein Vater sei zwar kein Rassismus­forscher, habe aber trotzdem ein feines Gespür dafür, ob man ihm mit Rassismus oder mit aufrichtiger Neugier begegnet, wenn man nach seiner Herkunft fragt. «Ist es Rassismus, merke ich das», habe Espahangizis Vater einmal zu ihm gesagt. «Junge Aktivisten denken in der Frage oft schwarz-weiss», sagt Espahangizi. «Sie würden meinem Vater wohl unterstellen, er sei nicht sensibilisiert genug, um Diskriminierung zu erkennen.»

Zwar bin ich nicht mehr so jung und auch keine Aktivistin, doch ertappe ich mich bei einer ähnlichen Haltung. Ist mein Verdacht, meine Eltern hätten den Paternalismus bei ihrer Einbürgerung womöglich nicht erkannt, nicht ebenso paternalistisch?

Aber galten meine Eltern denn als Schweizer, nachdem sie den Pass erhalten hatten? Früher erzählten sie mir, dass andere oft als «eingebürgerte Ausländer» bezeichnet wurden, weil ihr Aussehen oder ihr Dialekt nicht dem gängigen Schweizer Bild entsprachen. Zu ihnen hingegen sagte man, sie seien keine «typischen Ausländer».

Woher aber rührt das Bild eines «typischen» Schweizers?

«Fairerweise muss man sagen: Die Einwanderung aus dem Globalen Süden in die Schweiz hat erst vor rund 40 Jahren eingesetzt», sagt Espahangizi. Die Vorstellung eines «typischen» Schweizers, blond mit blauen Augen, habe sich diesem Wandel noch nicht angepasst. «Das dauert noch eine Weile, wird aber bestimmt kommen.»

Ist man eingebürgert, so Espahangizi, verändert sich das Grund­gefühl gegenüber der Gesellschaft. Das belegten Studien, auch er selbst habe diese Veränderung nach seiner Einbürgerung bemerkt. «Bürger­recht heisst zunächst Aufenthalts­sicherheit. Jeder Mensch will in seiner Existenz sicher sein», sagt er. «Der Wunsch nach politischer Mitbestimmung ist meines Erachtens oft zweitrangig. Das Interesse für Wahlen und Abstimmungen liegt auch bei jenen mit Migrations­geschichte so tief wie in der Mehrheits­gesellschaft.»

Die fehlende Möglichkeit, ohne Schweizer Staats­bürgerschaft wählen und abstimmen zu können, führt allerdings zunehmend zu einem Demokratie­problem. Knapp ein Viertel der Bevölkerung darf in der Schweiz nicht mitbestimmen. In einigen Regionen wird in ein paar Jahren nur eine Minderheit stimm­berechtigt sein. Die Gründe, weshalb sich wohl einige nicht einbürgern lassen, liegen auf der Hand: hohe Hürden, teures Verfahren oder sie haben schlicht kein Interesse daran, was oft bei jenen mit EU-Staats­bürgerschaft der Fall ist.

Die eigentliche Provokation, schrieb Kijan Espahangizi einmal in einem Medien­beitrag, sei, dass rund ein Viertel der Schweizer Wohn­bevölkerung nicht mitbestimmen dürfe und es keine öffentliche Empörung darüber gebe.

«Und warum nicht?», frage ich ihn.

«Weil in vielen Köpfen dieses Bild vorherrscht: Es gibt Schweizer und Ausländer im Land. Die Schweizer bilden einen Kuchen, die Ausländer einen anderen Kuchen. Die Ausländer gehören gar nicht zum Schweizer Kuchen. Die Haltung der Mehrheits­gesellschaft ist: Sind ja alle dabei, die dazugehören. Also gibt es kein Problem. Wem die Zukunft der Demokratie am Herzen liegt, der sollte sich über diesen Fehl­schluss Sorgen machen.»

Heimat ohne Staats­bürgerschaft

Mona-Lisa Kole, 30, lebt seit ihrem zweiten Lebens­jahr in der Schweiz, doch sie hat bis heute kein Bürger­recht. Mehrmals begann sie damit, die Dokumente für die Einbürgerung zu beschaffen, stellte aber doch kein Gesuch. Denn dann müsste Kole ihre kongolesische Staats­bürgerschaft aufgeben: Ihr Geburtsland, die Demokratische Republik Kongo, lässt keine doppelte Staats­bürgerschaft zu. «Ich war nicht mehr im Kongo, seit wir geflüchtet sind. Trotzdem bedeutet mir dieser Pass viel», sagt sie.

«Weil ich hier so verankert bin, fühle ich mich auch ohne Pass als Schweizerin»: Mona-Lisa Kole.
Wohnt seit ihrem zweiten Lebens­jahr im Kanton Bern; während ihres Studiums war sie Wochen­aufenthalterin in einem anderen Kanton.

Kole war 2 Jahre alt, als sie mit ihrer Mutter und ihrem jüngeren Bruder von Kinshasa nach Genf floh. Ihr Vater war bei einem Auto­unfall ums Leben gekommen. Man vermutete einen Mord aus politischen Gründen. Koles Mutter suchte Schutz in der Schweiz, wo sie 1994 Asyl beantragte. Das Gesuch lehnten die Behörden ab, aber abschieben konnten sie die Familie nicht, weil sie an Leib und Leben bedroht war. So bekam die Familie Kole den Status F, eine vorläufige Aufnahme, die sich über Jahre zog. Erst als Koles Mutter 2001 ihren langjährigen ghanaischen Partner heiratete, der eine unbefristete Aufenthalts­bewilligung C hatte, erhielten sie und die Kinder eine zumindest befristete B-Bewilligung.

Jahre nach der Flucht besucht Koles Mutter den Kongo sporadisch ohne ihre Kinder. «Sie erzählte uns wenig von unserer Herkunft, um uns zu schonen. Aber das Trauma unserer Flucht, der Verlust meines Vaters waren trotzdem präsent», sagt sie. «Und dieses Stück Papier ist für mich damit verknüpft.»

Mona-Lisa Kole ist als Einzige in ihrer Familie nicht eingebürgert. Als sich ihre Mutter 2010 im Kanton Bern einbürgern liess, war Kole bereits volljährig und hätte deshalb selber ein Gesuch stellen müssen. Damals studierte Kole in einem anderen Kanton und war als Wochen­aufenthalterin gemeldet. Die Behörden hätten sie falsch informiert, sagt sie, sodass sie davon ausgegangen sei, der Zähler für die Aufenthalts­jahre würde wieder bei null beginnen, wenn sie in ihren Heimat­kanton Bern zurückkehrte. Ein Irrtum, wie sie später erfuhr: Das gilt nur bei einem Wechsel des Haupt­wohnsitzes. Die Kosten und der bürokratische Aufwand für die Einbürgerung hätten sie zudem abgeschreckt.

«Letztlich meide ich diesen Schritt auch, weil es um mehr geht. Der kongolesische Pass symbolisiert einen Teil meiner Identität, mit dem ich nur indirekt verbunden bin.» Mit der Schweiz verhalte es sich umgekehrt: «Weil ich hier so verankert bin, fühle ich mich auch ohne Pass als Schweizerin.»

«Warum fehlt diese Überzeugung beim Kongo?», frage ich.

«Den Kongo kenne ich nicht so wie die Schweiz. Den Bezug zur Kultur bekam ich aus zweiter Hand. Ich spreche zwar Lingala, aber nicht akzentfrei. Der Pass ist eine greifbare Verbindung zum Kongo», sagt Kole. «Würde ich ihn abgeben, wäre es, als würde ich eine direkte Verbindung zum Kongo kappen.»

Auch ich befürchtete den Verlust der Verbindung, als ich vor ein paar Jahren meine türkische Staats­bürgerschaft ablegte. Ich hatte den türkischen Pass nach meiner Einbürgerung nur für Reisen in die Türkei genutzt, wo ich von wenigen Annehmlichkeiten wie vergünstigten Kultur­anlässen profitierte. Gelegentlich machte ich auch von meinem Wahlrecht Gebrauch. Als vor einigen Jahren nach dem versuchten Militär­putsch eine Verhaftungs­welle das Land ergriff, bei der besonders viele Medien­schaffende verhaftet wurden, musste ich mich fragen: Welche Rechte habe ich als Türkin überhaupt? Was bedeutet mir die türkische Staats­bürgerschaft? Welche Risiken birgt sie?

Ich fürchtete, die Verhältnisse im Land würden sich in absehbarer Zeit nicht bessern. Und entschied mich dazu, die türkische Staats­bürgerschaft aufzugeben.

Es war ein merkwürdiger, ja melancholischer Moment, als ich ein Formular unterschrieb, das wie ein Zertifikat aussah und belegte, dass ich nun formal keine Türkin mehr war. Denn der türkische Pass war immer Teil meiner Herkunfts­geschichte gewesen.

Und doch fühle ich mich heute der Türkei nicht weniger nah. Die Sprache, meine Bande zum Land, mein Grund­gefühl des Türkisch­seins sind nicht verblasst.

Mona-Lisa Kole ist sich bewusst, dass ihr Festhalten am kongolesischen Pass wider jede Logik ist. «Irgendwann werde ich ihn gegen den Schweizer Pass eintauschen. Aber weil ich kürzlich innerhalb des Kantons Bern umgezogen bin, erfülle ich die formalen Kriterien für die Einbürgerung zurzeit ohnehin nicht. Einen Schweizer Pass könnte ich erst 2024 beantragen.»

Vor kurzem wurde Kole noch einmal bewusst, was es heisst, nicht Schweizerin zu sein. Ihre Tante, seit 27 Jahren in der Schweiz, befindet sich in einem Ausschaffungs­verfahren. Nach einer schwierigen Scheidung, die ihrer Tante auch Schulden einbrockte, musste sie Sozial­hilfe beziehen. Deshalb wurde ihre befristete B-Bewilligung nicht verlängert. «Für mich war das ein Weckruf. Da kann ich mich noch so schweizerisch fühlen, formal bin ich es nicht. Ich könnte von einer C-Bewilligung auf eine B-Bewilligung zurückgestuft und sogar ausgeschafft werden», sagt sie. Eine solche Rück­stufung ist seit der Änderung des Ausländer- und Integrations­gesetzes im Jahr 2019 möglich.

Bevor sie ihre Einbürgerung angeht, will Mona-Lisa Kole einmal mit dem kongolesischen Pass in ihr Geburts­land reisen, um dort ihre Familien­geschichte zurück­zuverfolgen. «Ich hoffe, diese Reise wird meine Verbindung zum Kongo stärken. Dann kann ich mich von diesem Stück Papier trennen. Und formal Schweizerin werden.»

In einer früheren Version haben wir geschrieben, dass im Kanton Zürich «2 Jahre Wohnsitz im Kanton» ausreichen. Das stimmt nicht, vorausgesetzt werden 2 Jahre in der gleichen Gemeinde. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind unter 25-Jährige – bei ihnen reichen unter gewissen Bedingungen 2 Jahre im Kanton. Wir bedanken uns bei der Justiz­direktion des Kantons Zürich für den Hinweis.

Ebenso haben wir die Stelle mit dem Staatskundetest im Kanton Zürich präzisiert. Für die Prüfung der Grund­kenntnisse sind im Kanton Zürich die Gemeinden zuständig. Der Kanton bietet ihnen seit diesem Jahr einen einheitlichen digitalen Test dafür an, dessen Anwendung aber freiwillig ist. Die Grund­kenntnisse werden in Zürich also mit unterschiedlichen Tests geprüft.

Zur Autorin

Tuğba Ayaz, 36, lebt als freie Reporterin in Zürich.

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