Zurück in Sri Lanka begann der Albtraum

Die Schweiz lehnt sein Asyl­gesuch ab und schafft ihn zurück in das Land, aus dem er geflohen ist. Dort wird der Mann verfolgt, verhaftet und verprügelt. Doch das Staats­­sekretariat für Migration hält an seiner Ausschaffungs­praxis fest.

Von Carlos Hanimann, Nivethan Nanthakumar (Text) und Kento Iida (Illustration), 11.10.2022

Vorgelesen von Magdalena Neuhaus
0:00 / 14:34

Die Republik ist ein digitales Magazin für Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur – finanziert von seinen Leserinnen. Es ist komplett werbefrei und unabhängig. Überzeugen Sie sich selber: Lesen Sie 21 Tage lang kostenlos und unverbindlich Probe:

Malik T. ahnte, dass diese Reise kein gutes Ende nehmen würde. Genau genommen war es mehr als nur eine Ahnung. Bevor er am 21. Februar 2022 in Zürich in ein Flugzeug in Richtung Colombo gesteckt wurde, die Haupt­stadt Sri Lankas, äusserte Malik T. seine Befürchtungen sehr deutlich.

In Sri Lanka sei er nicht sicher, sagte er den Schweizer Migrations­beamtinnen. Er warnte: Sein Leben sei in Gefahr.

So schildert es Malik T. in einem Schreiben, das er kürzlich dem Staats­sekretariat für Migration zukommen liess und in dem er beschreibt, was ihm seit seiner Ausschaffung nach Sri Lanka widerfahren ist.

Malik T. heisst in Wirklichkeit anders. Der 33-jährige Mann war vor mehr als sieben Jahren von der Insel im Indischen Ozean nach Europa geflohen, um in der Schweiz Schutz zu suchen. Denn Malik T. ist Muslim und stammt aus dem mehrheitlich buddhistisch geprägten Süden von Sri Lanka. Er sei damals immer wieder islamophoben Angriffen ausgesetzt gewesen, sagt er.

Im Jahr 2014 wurde er Opfer nationalistischer Krawalle: Singhalesische Buddhisten, die mutmasslich zur Organisation der Bodu Bala Sena gehörten, griffen Musliminnen und ihre Grund­stücke an. Es gab mehrere Tote und zahlreiche Verletzte. Viele Muslime mussten ihre Häuser verlassen. Malik T., damals 26 Jahre alt, wurde immer wieder mit dem Tod bedroht. Die Polizei, sagt er, habe sich geweigert, ihm zu helfen. Er entschied sich, das Land zu verlassen.

In der Schweiz lebte Malik T. vier Jahre als Asyl­suchender im Norden des Kantons Zürich. Dann wurde 2019 sein Gesuch abgelehnt. Da die Nationalisten von Bodu Bala Sena stark an Sichtbarkeit und Popularität verloren hatten, schien auch die Gefahr für Malik T. abgenommen zu haben.

Allerdings gab es schon damals Stimmen, die davor warnten, dass anti­muslimische Ressentiments unter dem neu gewählten Präsidenten Gotabaya Rajapaksa zunehmen könnten. Seither haben extremistische Buddhistinnen denn auch wieder an Einfluss gewonnen. Malik T. machte damals die Schweizer Behörden darauf aufmerksam. Erfolglos. Schon seit 2016 schob das Staats­sekretariat für Migration wieder Menschen in alle Regionen Sri Lankas ab und setzte diese Praxis auch nach 2019 fort.

So auch mit Malik T. Und als er im Februar 2022 in Sri Lanka ankam, begann für ihn ein wahrer Albtraum.

Die Schweizer Behörden beschwichtigen

Sri Lanka befindet sich schon seit Jahren in einer schweren wirtschaftlichen und politischen Krise. Letztes Jahr spitzte sich die Situation weiter zu, als Lebens­mittel knapp wurden und die Preise stark anstiegen. Hinzu kam der Einbruch des Tourismus während der Pandemie sowie Anfang dieses Jahres dann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine.

Die Nahrungsmittel­preise explodierten, dem Land gingen Strom und Benzin aus, Medikamente wurden knapp, die Regierung konnte ihre Rechnungen nicht mehr zahlen.

Zehn­tausende Menschen gingen ab März dieses Jahres auf die Strasse, um gegen die Regierung zu demonstrieren. Die Proteste endeten in Krawallen: Demonstranten stürmten dabei Eigentum von Politikern der Regierungs­partei, zündeten Häuser an und versuchten etwa, in die private Residenz von Premier­minister Mahinda Rajapaksa einzudringen, dem Bruder des Präsidenten. Der Premier­minister trat im Mai zurück. Anfang Juli floh Präsident Gotabaya Rajapaksa auf die Malediven, doch die Proteste gingen weiter. Demonstrantinnen brannten gar den Präsidenten­palast und die Residenz des interimistischen Premier­ministers auf die Grund­mauern nieder.

Kurz: Das Land versinkt seit Monaten im Chaos.

Umso härter geht die Regierung gegen Demonstranten vor. Die Menschenrechts­lage ist desolat. Überwachungen, Einschüchterungen, unangekündigte Haus­besuche von Polizisten und Geheim­dienstlern sind an der Tages­ordnung. Menschenrechts­verletzungen bleiben häufig ungeahndet.

Mitten in diesen Wirrungen muss sich Malik T. zurecht­finden. Hinzu kam, dass ihn nur wenige Wochen nach seiner Ankunft ein seltsames Gefühl beschlich:

Er fühlte sich verfolgt.

Immer wieder vernahm er, dass nach ihm gesucht werde. Malik T. sagt, es habe sich dabei um Geheimdienst­mitarbeiter und Polizisten gehandelt. Genau weiss er das aber nicht. Die Männer, die nach ihm fragten, trugen in der Regel zivile Kleidung.

Rund zwei Monate nach seiner Ausschaffung nach Sri Lanka wollte Malik T. Hilfe holen. Er wandte sich an die Schweizer Behörden, so wie man ihm das vor seiner Ausschaffung geraten hatte: Bekomme er in Sri Lanka Probleme, solle er sich bei der Schweizer Botschaft melden.

Am 1. Mai 2022 setzt er also eine E-Mail an die Botschaft in Colombo auf. Sie liegt der Republik vor. Die Polizei suche ihn «seit über einem Monat Tag und Nacht», führt Malik T. aus. Auch eine Gruppe unbekannter Personen sei hinter ihm her.

«Ich kann hier so nicht leben», schreibt er. «Ich versuche, das Land zu verlassen.»

Ein leitender Botschafts­mitarbeiter löst das Problem, das gerade entstehen könnte, mit gutschweizerischer Freundlichkeit. Er bestätigt den Empfang der Mail und tut, was vor ihm auch schon die Migrations­beamtinnen vor der Ausschaffung taten: Er beschwichtigt.

Man wisse aus Erfahrung, dass die Polizei immer wieder Wohn­adressen von Personen verifiziere, die – wie Malik T. – für längere Zeit landesabwesend gewesen seien.

Zwischen den Zeilen lautet die Botschaft: kein Grund zur Panik.

Der Botschafts­mitarbeiter erteilt Malik T. einen hilflosen Rat: Er solle sich doch bei der Polizei melden. Und wenn sich die Polizei nicht gesetzes­konform verhalte, solle er an die sri-lankische Menschenrechts­kommission gelangen.

Tatsächlich wird Malik T. dort schon bald vorstellig werden müssen.

Kopfüber aufgehängt

Denn was für die Schweizer Botschaft wie das Hirn­gespinst eines abgewiesenen Asyl­bewerbers daherkommen mag, entpuppt sich rasch als bittere Realität. Das bestätigen Aufnahmen von Überwachungs­kameras und Fotos, die der Republik vorliegen. Darauf sieht man, wie Männer in Zivil vor dem Haus von Malik T. aufkreuzen. Mal klingeln sie einfach, mal versuchen sie, über das Tor zu schielen und einen Blick ins Innere des Hauses zu erhaschen. Auf einem Video sprechen die Männer mit der Frau von Malik T.

Was genau sie wollen, ist unklar. Sicher ist nur, dass sie Malik T. suchen.

Anfang Juni 2022 geschieht, was sich seit Wochen abgezeichnet hat: Malik T. wird festgenommen – so zumindest wird der Vorgang später in Gerichts­unterlagen bezeichnet. Malik T. jedoch hat die Ereignisse anders in Erinnerung. Er spricht von Entführung, illegaler Haft und Folter.

Es ist früh am Abend des 9. Juni, vielleicht 17 oder 18 Uhr, als Malik T. an jenem Tag in Tangalle, im Süden Sri Lankas, einer Strasse entlanggeht und plötzlich ein Minibus neben ihm hält. Sechs oder sieben Männer springen aus dem Wagen und fordern ihn auf, sofort einzusteigen. Ihm werden die Hände gefesselt und die Augen verbunden. So sieht er nicht, wohin er gebracht wird.

Die Männer geben an, Polizisten zu sein. Ausweise zeigen sie nicht. Sie beschuldigen Malik T., er habe gegen die Regierung protestiert, das Haus eines führenden Beamten mit Steinen angegriffen und eine Statue des Premier­ministers zerstört.

Drei Tage lang ist Malik T. in der Gewalt dieser Männer. Wo genau, weiss er nicht. Er vermutet aber, dass er sich in einem Gebäude der Kriminal­polizei befindet.

Der Republik sagt er, die Männer hätten ihn dort gefesselt, kopfüber aufgehängt und mit einem Stock geschlagen. Die Verletzungen kann er mit ärztlichen Attesten belegen. Die Verhaftung ist ebenfalls dokumentiert. Aber die Männer geben in den offiziellen Dokumenten ein falsches Datum dafür an. So vertuschen sie, dass Malik T. die ersten beiden Tage illegal in Haft war. In diesen Tagen machen die Männer aus Malik T. einen gefährlichen Aufständischen, der weggesperrt werden soll.

Die Männer wollen wissen, zu welcher politischen Organisation er gehöre, warum er in die Schweiz geflohen sei. Sie drohen, sie würden seinen Pass sperren. Sie nehmen Malik T. das Handy ab und finden darauf Fotos von einer Demonstration in Zürich, an der er mit anderen Lands­leuten «Freiheit für politische Gefangene» forderte – für die Männer Beweis genug, dass Malik T. vor Gericht gehört.

Zwei Tage später, so schildert es Malik T. in einem Schreiben an die Schweizer Botschaft in Colombo, sei er der Lokal­polizei von Tangalle übergeben worden. Der Vorwurf: Malik T. habe sich am Angriff auf das Haus eines Politikers beteiligt. Er wird auf Kaution freigelassen, eine Gerichts­verhandlung auf Ende August angesetzt.

Malik T. streitet alle Vorwürfe ab: Er habe an keinen Kundgebungen in Sri Lanka teilgenommen und weder Statuen zerstört noch Häuser mit Steinen beworfen oder in Brand gesetzt. Vielmehr, so heisst es in einem Schreiben seines Anwalts, vermutet Malik T., er werde aufgrund seiner Ethnie und Religion verfolgt und mit Falsch­anschuldigungen eingedeckt. So wie damals, als er das Land 2014 verliess.

Malik T. fürchtet zudem, er werde weiterhin verfolgt, weil er sich nach der Verhaftung an die sri-lankische Menschenrechts­kommission gewandt und das Fehl­verhalten von Polizei und Justiz denunziert hat. Deshalb, so Malik T., wolle sich die Polizei an ihm rächen.

Seit mehreren Wochen versteckt sich Malik T. bei Bekannten. Er «fürchte um sein Leben», sagt er.

«Grundsätzlich zulässig und zumutbar»

Ende Juli übte die Welt­organisation gegen Folter, eine Allianz von Nichtregierungs­organisationen, scharfe Kritik an der Schweiz. In einem offenen Brief an Bundesrätin Karin Keller-Sutter, zu deren Departement das Bundesamt für Migration gehört, forderte die Allianz, die Schweiz müsse Rückführungen nach Sri Lanka einstellen. Die Schweizer Flüchtlings­hilfe schloss sich an, auch SP-Nationalrat Christian Dandrès forderte einen Ausschaffungs­stopp. Dem «Tages-Anzeiger» sagte er: «Die Schweiz muss damit rechnen, dass nach Sri Lanka ausgewiesene Personen an Leib und Leben gefährdet sein werden.» Das Staats­sekretariat für Migration aber gab bekannt, es halte weiterhin an Ausschaffungen nach Sri Lanka fest.

Die harte Schweizer Rückführungs­praxis ist in der Vergangenheit immer wieder kritisiert worden. Sei es im Fall von Afghanistan, wo das Staats­sekretariat für Migration selbst dann noch Ausschaffungs­flüge buchen wollte, als sich die Macht­übernahme der Taliban bereits klar abzeichnete. Sei es im Fall von Sri Lanka, wohin die Schweiz schon kurz nach dem Ende des Bürgerkriegs 2009 abgewiesene Asyl­suchende ausflog.

Erst als 2013 zwei Tamilen nach der Ankunft in Sri Lanka verhaftet und gefoltert wurden, setzte der Bund die Abschiebungen aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte urteilte in der Folge, die Schweiz habe mit der Ausschaffung nach Sri Lanka das Folter­verbot verletzt.

Ganz offensichtlich nehmen die Schweizer Behörden solche Fälle in Kauf. Diesen Frühling rügte der Antifolter­ausschuss der Uno die Schweiz zum dritten Mal innert eines Jahres, weil sie eine Frau nach Eritrea ausschaffen wollte, obwohl sie dort Gefahr läuft, gefoltert zu werden. In diesem Fall sah das Staats­sekretariat für Migration von einer Abschiebung in die wahrscheinliche Folter ab. In anderen Fällen schätzt es die Gefahr offenbar falsch ein.

Man erachte die Rückkehr nach Sri Lanka derzeit «grundsätzlich als zulässig und zumutbar», schreibt das Staats­sekretariat auf Anfrage. Zuletzt habe man im August drei Personen nach Sri Lanka «zurückgeführt», zwei weitere seien freiwillig zurück­gereist. Den Fall von Malik T. will die Migrations­behörde aus Datenschutz­gründen nicht kommentieren. Die Zulässigkeit und Zumutbarkeit werde aber «immer im Einzelfall überprüft».

Im Einzelfall von Malik T. aber nahm das kein gutes Ende.

Sein Fall mit Akten­zeichen 48810 hätte am 31. August 2022 vor einem Gericht in Tangalle verhandelt werden sollen. Malik T. wurde in den Akten als 13. Verdächtiger genannt, der sich wegen der gewalttätigen Proteste gegen die Regierung zu verantworten habe.

Malik T. sagt, er sei fest entschlossen gewesen, vor Gericht zu erscheinen, obwohl die Anschuldigungen aus der Luft gegriffen seien. Am Vorabend habe er sich in die Gegend begeben, wo das Gericht tagen würde, um bei einem Bekannten zu übernachten, der in der Nähe wohnte.

Doch als er an der Bushalte­stelle ausstieg, erwartete ihn dort bereits eine Gruppe Männer. Fünf oder sechs Personen seien es gewesen, sagt Malik T. Sie trugen ganz gewöhnliche Kleidung. Malik T. kannte sie nicht. Aber sie offensichtlich ihn. Kaum hatte er den Bus verlassen, gingen sie auf ihn los: Sie beleidigten ihn rassistisch und schlugen mit Stöcken auf ihn ein. Malik T. konnte sich lösen, ehe Schlimmeres geschah, und floh.

Am nächsten Morgen erschien er nicht vor Gericht. Sondern im Spital.

Zum Autor

Nivethan Nanthakumar arbeitet als freier Journalist in Basel. Er studiert Journalismus und Kommunikation an der ZHAW.

Sie sind sich immer noch nicht sicher, ob die Republik etwas für Sie ist? Dann testen Sie uns! Für 21 Tage, kostenlos und unverbindlich: