Mit Laib und Leben

Arbeiten, bis man krank wird? Eine Grossbäckerei, die Aldi, Coop und Migros beliefert, soll Mitarbeiter mit Krediten abhängig gemacht und zu unzähligen Überstunden gedrängt haben. Die Verantwortlichen bestreiten es. Doch die Staats­anwaltschaft hat ein Straf­verfahren eingeleitet.

Von Lukas Häuptli (Text) und Erli Grünzweil (Bild), 17.06.2022

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Sie glänzen gluschtig aus Aldis Gestellen: Butter­gipfel, Butter­weggli, Semmeln. Holzofen­brot, Land­baguette, Toskana­brot. Krusten­kranz, Halb­weissbrot, Ruchbrot. Einen Gipfel gibts für 54 Rappen, in der Aldi-Werbung heisst es: «Mehr fürs Leben».

Ein Teil der Backwaren des Grossverteilers, der in der Schweiz fast 230 Filialen hat, stammt von Bertschi. Das war eine Bäckerei in Zürichs Innen­stadt, die in den Nuller­jahren in die Agglomeration zog und da gross und grösser wurde. Heute hat sie 370 Angestellte und liefert Back­waren nicht nur an Aldi, sondern auch an Migros, Coop und Denner. An Hotels, Heime und Spitäler. Und an Unter­nehmen der sogenannten System­gastronomie, etwa an die SV Group und an die ZFV-Unter­nehmungen.

Trotz der Grösse des Unternehmens schwärmt der ehemalige Bertschi-Betriebs­leiter in einem Internet­video: «Wir sind wirklich eine Handwerks­bäckerei. (…) Es ist natürlich immer ein schöner Moment für jeden Bäcker, wenn er sieht, wie sein Teig, den er 24 Stunden gepflegt hat, der 24 Stunden geruht ist, nach einer Stunde Backzeit aus dem Backofen kommt.»

Einer von Bertschis Bäckern war Ahmed Abbas, der in Wirklichkeit anders heisst. Der Iraker war 2006 in die Schweiz geflüchtet und fing 2008 an, in der Gross­bäckerei zu arbeiten. Im Vertrag stand: 42 Stunden Arbeitszeit pro Woche, 3100 Franken Bruttolohn pro Monat. Weil Abbas aber nicht nur ein guter Bäcker, sondern auch ein fleissiger Arbeiter war, stieg sein Lohn stetig. Zuletzt betrug er 4800 Franken. Es schien ein Traum.

Doch es war die Hölle. 2020 konnte Abbas nicht mehr. Er – Ehemann und Vater zweier Kinder – brach zusammen. Physisch und psychisch.

Verfahren wegen Verdacht auf Nötigung

Jetzt, zwei Jahre später, wird gegen die Bäckerei Bertschi und deren Verantwortliche ermittelt. Die Zürcher Staats­anwaltschaft hat ein entsprechendes Straf­verfahren eingeleitet, wie ein Sprecher auf Anfrage der Republik sagt. Nähere Angaben zu den Ermittlungen macht er nicht. Er weist lediglich darauf hin, dass für die Beschuldigten «bis zu einem rechts­kräftigen Verfahrens­abschluss» die Unschulds­vermutung gelte.

Fest steht, dass die Staats­anwaltschaft das Verfahren am 1. April 2022 aufgrund einer Anzeige von Ahmed Abbas eröffnet hat. In dieser werden die Bäckerei und ihre Verantwortlichen unter anderem der Nötigung, des Betrugs und der gewerbs­mässigen Kredit­vergabe ohne Bewilligung beschuldigt.

Die Bertschi-Verantwortlichen bestreiten die Vorwürfe – sowohl diejenigen in der Strafanzeige als auch diejenigen, die andere gegenwärtige und ehemalige Mitarbeiterinnen der Gross­bäckerei machen.

Worum geht es?

Um die Frage zu klären, hat die Republik mit verschiedenen heutigen und früheren Angestellten gesprochen, aber auch mit Aussen­stehenden und mit den Verantwortlichen von Bertschi. Manches des Gesagten lässt sich mit Dokumenten belegen, anderes nicht. Und über Drittes werden vielleicht die Gerichte entscheiden müssen.

Trotzdem verfestigt sich bereits jetzt das Bild:

Verschiedene Mitarbeiter waren von der Gross­bäckerei abhängig – und sind es womöglich noch immer.

Und:

Verschiedene Mitarbeiterinnen wurden – und werden – womöglich von der Gross­bäckerei ausgenutzt.

Was sich sagen lässt:

Die Bäckerei Bertschi vergab während Jahren Kredite und Darlehen an Angestellte.

Bertschi zog geschuldete Zinsen, Kredite und Darlehen direkt von den Löhnen ab. Dadurch sanken diese unter die Beträge, die in den Arbeits­verträgen standen. Bei mindestens einem Arbeit­nehmer sackte der Lohn sogar während mehrerer Monate unter das Existenz­minimum.

Mitarbeiter galten Zins- und Kredit­schulden bei Bertschi direkt durch Arbeit ab.

Bertschi liess Angestellte mehr arbeiten, als in den Arbeits­verträgen stand. Und womöglich mehr, als es Gesamt­arbeitsvertrag und Arbeits­gesetz erlauben. Das Gesetz sieht für industrielle Betriebe eine wöchentliche Höchst­arbeitszeit von 45 Stunden vor, für andere eine von 50 Stunden. Im ersten Fall ist dazu eine jährliche Überzeit von 170 Stunden erlaubt, im zweiten eine von 140 Stunden.

Bertschi leitete Krankentag­gelder nicht immer in vollem Umfang an die Betroffenen weiter.

Was sich nicht ausschliessen lässt:

Bertschi soll Kredit- und Darlehens­nehmer oft im Ungewissen gelassen haben, wie hoch ihre Schulden tatsächlich sind.

«Wirkt wie ein Knebel»

Rausan Noori ist die Anwältin von Ahmed Abbas. Sie hat für ihren Mandanten die Strafanzeige bei der Zürcher Staats­anwaltschaft eingereicht und sagt: «Die Verknüpfung von Kredit­verträgen mit Arbeits­verträgen wirkt wie ein Knebel. Das bringt die Arbeit­nehmer und Arbeit­nehmerinnen in eine verhängnis­volle Abhängigkeit vom Arbeitgeber – vor allem dann, wenn sie von diesem nicht über die ausstehenden Kredite und Zinsen informiert werden.» Es gebe verschiedene Hinweise darauf, dass es vielen Bäckerei-Angestellten gleich wie ihrem Mandanten ergangen sei. «Wer aber als Arbeit­geber solche intransparenten Arbeits- und Abhängigkeits­verhältnisse schafft, öffnet Tür und Tor für Tatbestände wie Betrug und Nötigung.»

Weiter sagt die Anwältin: «Im Fall meines Mandanten hat Bertschi wiederholt gegen das Arbeits­gesetz verstossen. Gemäss dem kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit gilt die Gross­bäckerei nämlich als industrieller Betrieb mit einer wöchentlichen Höchst­arbeitszeit von 45 Stunden. Mein Mandant hat aber oft viel länger gearbeitet.»

Schliesslich weist Rausan Noori darauf hin, dass die Bäckerei und ihre Verantwortlichen womöglich gegen das Konsum­kredit­gesetz verstossen haben. Gemäss dem Gesetz müssen gewerbs­mässige Kredit­geber über eine Bewilligung verfügen und die Kredit­würdigkeit ihrer Kredit­nehmer in jedem einzelnen Fall prüfen. Beides sei bei Bertschi nicht der Fall gewesen, so die Anwältin.

Wenn das Geld nicht reicht

Wenn man Ahmed Abbas heute fragt, wie es ihm geht, sagt er: «Gut.» Und er fragt, bevor man sich nach seinem wirklichen Befinden erkundigen kann, zurück: «Selber?» Anstand ist ihm wichtig. Dass er es mit den Leuten gut hat, auch. Wenn einer anruft, begrüsst er ihn am Handy gern mit «Bruder».

37 Jahre alt ist er mittlerweile, ein grosser und kräftiger Mann. Volles Haar, voller Bart. Doch hinter der stattlichen Statur verbirgt sich, was er in den letzten Jahren erlebt hat. Was ihn umtreibt. Und was ihn immer wieder schlaflos macht. Er wirkt älter, als er ist. Alt manchmal sogar.

Mit 22 hatte er, der Bäcker aus dem Irak, bei Bertschi angefangen. Feste Stelle, fester Lohn, seine Familie freute sich mit ihm. Bald aber zeigte sich, dass das Geld nicht reichte: Wohnung, Kranken­kasse, Steuern. Handy, Kleider, Essen.

«Wir wussten, dass Bertschi allen Geld gab, die Geld brauchten», sagt Abbas. Er selbst erhielt seinen ersten Kredit in seinem ersten Jahr bei der Bäckerei. Dann folgte einer nach dem andern. Mal waren es 1000 Franken, mal 3000, der Zins schwankte zwischen 5 und 6 Prozent. Dass Abbas Kredite und Zinsen mit Arbeit abgelten konnte, kam ihm entgegen – zumindest glaubte er das lange. Er leistete Überstunden, er leistete Sonntags­arbeit, die Bäckerei verrechnete das so verdiente Geld direkt mit den Ausständen.

Irgendwann nahm Abbas auch bei der Cembra Money Bank Geld auf. Da stieg der Zins auf fast 14 Prozent – und die Schuld auf fast 60’000 Franken.

Es war 2017, als Bertschi ihm eine «Schulden­sanierung» anbot. Die Bäckerei schaltete einen Anwalt ein, dieser schloss mit Cembra einen Vergleich, für Abbas blieben Rest­schulden von 15’000 Franken und Anwalts­kosten von 14’000 Franken. Was für ihn weiter hiess: schuften, schuften, schuften. Und hohe Abzüge vom Lohn.

So habe er, erzählt Abbas, immer öfter an mehr als sechs aufeinander­folgenden Tagen und immer öfter während mehr als 9 Stunden pro Nacht gearbeitet. In einem einzigen Monat, nämlich im Januar 2018, seien fast 100 Überstunden zusammen­gekommen; bis Ende des Jahres seien diese sogar auf über 470 gestiegen. Damit aber habe Bertschi, sagt Abbas’ Anwältin, «in strafrechtlich relevantem Mass» gegen das Arbeits­gesetz verstossen.

Die Verantwortlichen der Gross­bäckerei bestreiten das. Sie korrigieren die Zahl der fraglichen Überstunden in Stellung­nahmen ein erstes und dann auch ein zweites Mal nach unten – bis sie schliesslich mit Verweis auf das laufende Verfahren erklären, sie könnten «zu diesem Einzel­fall» nicht Stellung beziehen.

Daneben zog die Bäckerei ausstehende Zinsen und Kredite regelmässig von Abbas’ Lohn ab. So sackte dieser während Monaten unter das Existenz­minimum – was auch das zuständige Sozialamt beanstandete. Beispiels­weise erhielt Abbas Ende Juni 2018 für sich und seine vierköpfige Familie lediglich 129.20 Franken ausbezahlt. Damit bestehe der Verdacht, so seine Anwältin, dass Bertschi «in nötigender Art und Weise» gegen das Obligationen­recht verstossen habe. Dieses erlaubt Verrechnungen von Schulden nur bis zum Existenz­minimum.

Auch da stellen die Verantwortlichen der Gross­bäckerei ein Fehl­verhalten weitgehend in Abrede. Bei den Abzügen habe es sich meistens um Lohn­vorschüsse gehandelt, die dem Betroffenen schon zu einem früheren Zeitpunkt ausbezahlt worden seien. Das sei gesetzes­konform. Sie sagen aber auch: «In einigen wenigen Monaten wurden Löhne unter dem Existenz­minimum ausbezahlt, weil Veränderungen bei den ausgerichteten Kranken­tag­geldern nicht zeitnah berücksichtigt werden konnten.» Es handle sich um einen Einzelfall. «Bei anderen Arbeit­nehmern und Arbeit­nehmerinnen sind uns keine vergleich­baren Fälle bekannt.»

Im Juli 2020 war Ahmed Abbas am Ende. Er konnte nicht mehr, er schaffte es nicht mehr in die Bäckerei, sein Arzt und seine Psychiaterin hielten in Attesten fest: «Arbeits­unfähig.»

Vier Monate später entliess ihn Bertschi.

Die Bäckerei schrieb im Mai 2021 in Abbas’ Arbeits­zeugnis: «Er zeichnete sich als zuverlässiger, fleissiger und ausdauernder Mitarbeiter aus. Besonders hervor­heben möchten wir seine grosse Flexibilität.»

Die Anwältin schrieb im März 2022 in ihre Strafanzeige: «Er arbeitete sich mit Überstunden buchstäblich krank. Noch immer befindet er sich in medikamentöser und psychischer Behandlung.»

Er selbst sagt heute: «Das war meine schlimmste Zeit. Alles war schwarz.»

14 Stunden Arbeit pro Tag?

Am ersten Freitag in diesem Juni strahlt die Sonne über Bertschi. Die Gross­bäckerei hat ihren Sitz draussen im Klotener Hohrainli-Quartier. Ein paar hundert Meter sind es bis zum Flughafen, ein paar hundert Meter bis zur Kaserne, auf der nahen Unterland-Autobahn donnern Autos und Lastwagen vorüber.

Am Industriegebäude prangen ein «B» und ein Gipfel, es ist das Logo, das Bertschi schon während Jahrzehnten in Zürich benutzte. In einem Geschoss werden Bäckerei­waren hergestellt, in einem anderen Confiserie­waren, im ersten Stock befinden sich die Büros. Beim Haupt­eingang gibts eine Bäckerei und ein Café, neben dem Aufgang zum Ober­geschoss hängt ein Schild: «Dieser Sektor wird per Video überwacht.»

In einem der Büros sitzt der Geschäfts­führer, der die Gross­bäckerei seit Juli 2020 leitet. Links von ihm hat Christoph Stutz Platz genommen, ein Anwalt der Zürcher Kanzlei Walder Wyss. Rechts von ihm sitzt Jürg Wildberger, Kommunikations­berater und ehemaliger Chef­redaktor von «Weltwoche», «Facts» und TV3. Beide haben ein Mandat von Bertschi.

Zur Geschichte von Ahmed Abbas sagt der Geschäfts­führer: «Das ist ein Einzelfall. Es gibt keine vergleich­baren Fälle.»

Ein Einzelfall?

Fest steht, dass die Grossbäckerei während Jahren Angestellten Geld geliehen hat – und noch heute leiht. Wie viele es sind, ist umstritten. «Lediglich ein tiefer einstelliger Prozent­satz aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat ein Arbeitnehmer­darlehen oder bezieht Lohn­vorschüsse», sagt der Bertschi-Geschäfts­führer. «Konkret sind es zwischen 15 und 20. Die Zahl war in den letzten Jahren immer etwa gleich.» Dass er in einem persönlichen Gespräch früher auch einmal von «30 bis 40 Fällen» gesprochen haben soll, bestreitet er heute.

Ein ehemaliger und sehr gut informierter Kadermann von Bertschi sagt zu den Krediten: «Natürlich gab es die. Da waren zeitweise x tausend Franken draussen.»

Auch andere gegenwärtige und ehemalige Mitarbeiter erzählen von den Darlehen und davon, wie diese und deren Zinsen von den Löhnen abgezogen worden seien. Und davon, wie viele Überstunden und Sonntags­arbeit die Betroffenen geleistet hätten. Einer sagt: «Nicht wenige arbeiteten 12 bis 14 Stunden pro Tag. Und nicht wenige 7 Tage pro Woche.»

Und sie beklagen, dass sie – wegen der ausstehenden Schulden – gar nicht anders gekonnt hätten.

Einer von ihnen ist Firas Jawad, der in Wirklichkeit ebenfalls anders heisst. Er, Vater zweier Kinder, arbeitete fünf Jahre lang bei Bertschi und erhielt in dieser Zeit von seinem Arbeit­geber immer wieder Kredite. Er brauchte das Geld unter anderem für seinen Sohn und seine Tochter, für ein Wohnungs­depot und für Steuern.

Heute erzählt der 39-Jährige: «Ich habe 3200 Franken pro Monat verdient. Davon wurden mir immer wieder ausstehende Kredite und Zinsen abgezogen. Um halbwegs genug Geld zu verdienen, musste ich unzählige Überstunden machen.» So habe er regelmässig an drei Sonntagen im Monat gearbeitet.

«Der Vorwurf trifft nicht zu»

Die Bertschi-Verantwortlichen bestreiten praktisch alle Vorwürfe. Der heutige Geschäfts­führer sagt, man gewähre langjährigen Mitarbeitenden zur Über­brückung finanzieller Engpässe seit mehreren Jahren «Arbeitnehmer­darlehen» und «Lohn­vorschüsse». Diese Darlehen und Vorschüsse würden aber nicht unter das Konsum­kredit­gesetz fallen. Zudem sei die Praxis 2019 eingeschränkt worden.

Daneben betont er: «Der Vorwurf, dass die Bäckerei Bertschi gegen die Bestimmungen des Arbeits­gesetzes und des Gesamt­arbeits­vertrags verstossen haben soll, trifft nicht zu. Wir halten die Bestimmungen vollumfänglich ein.» Bei der Bäckerei handle es sich um einen Gewerbe­betrieb, deshalb gelte eine wöchentliche Höchst­arbeitszeit von 50 und nicht von 45 Stunden. Das sei in diesem Zusammen­hang wichtig.

Auch habe man Mehr- und Sonntags­arbeit im Rahmen der gesetzlichen und gesamt­arbeits­vertraglichen Bestimmungen nur dann angeordnet, wenn dies betrieblich notwendig gewesen sei. «Der unterstellte Zusammen­hang zwischen angeordneter Mehrarbeit und ausstehenden Darlehen besteht nicht. Von einer Nötigung oder einer Abhängigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kann keine Rede sein.»

Weiter sagt der Geschäfts­führer: «Die Bäckerei Bertschi hat auf Wunsch von Arbeit­nehmenden in einzelnen Fällen einen Teil des Lohnes als Vorschuss vor dem ordentlichen Lohn­zahlungs­termin ausbezahlt. Der ganze – zum Beispiel in zwei Tranchen – ausbezahlte Lohn lag nie unter dem Existenz­minimum.»

Auch habe man den Stand der ausstehenden Darlehen gegenüber den Betroffenen immer genau ausgewiesen. Deshalb sei der Vorwurf des Betrugs «überhaupt nicht nachvollziehbar».

Einzig in einem Punkt räumt er Fehler ein. «In der Vergangenheit gab es wenige Einzel­fälle, in denen von den Kranken­tag­geldern Sozial­versicherungs­beiträge abgezogen wurden, obschon das nicht hätte erfolgen sollen.» Man habe das in der Zwischen­zeit aber bereinigt.

Fest steht schliesslich, dass Bertschi für seine Darlehen seit Anfang 2022 nicht mehr wie früher Zinsen von 5 bis 6 Prozent verlangt, sondern nur noch von 0,25 Prozent. Darüber, warum das geschah, schweigt sich der Geschäfts­führer aus.

Sein Vorgänger, der die Gross­bäckerei bis im Juli 2020 leitete, will sich zu den Vorwürfen gar nicht äussern. «Ich habe mit dem nichts mehr zu tun», sagt er am Telefon. Er habe seinerzeit auch kaum je rechtliche Probleme gehabt.

«Kaum», denn mindestens ein rechtliches Problem gab es. 2015 rutschte in der Gross­bäckerei die ungenügend gesicherte Metall­klappe einer Abfall­presse auf den Kopf eines Mannes, der mit Maler­arbeiten beauftragt war. Der 51-Jährige starb auf der Stelle. Aus diesem Grund wurde der ehemalige Sicherheits­verantwortliche der Bäckerei 2019 vom Bezirks­gericht Bülach wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechts­kräftig, der Fall noch immer hängig.

Hängig ist auch das aktuelle Straf­verfahren der Zürcher Staats­anwaltschaft. Deshalb gilt für alle Beschuldigten die Unschulds­vermutung.

Und so bleibt, was der Geschäfts­führer der Gross­bäckerei im Gespräch mit der Republik auch noch sagt: «Der Erfolg der Bäckerei Bertschi beruht auf ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Hier ziehen alle am gleichen Strang.»

Und das, was die Gross­bäckerei über sich auf der Internet­seite von Aldi schreibt: «Wir fühlen uns der Tradition verpflichtet und glauben an das Bäcker-Handwerk. (…) Wir von der Bäckerei Bertschi nehmen uns diese Zeit, um nachhaltige Produktionen zu fördern. Denn wir glauben, dass man neue und bessere Wege finden kann, wenn man sich und sein Umfeld kritisch prüft.»

Zum Update: Bertschi macht Geschenke

Bertschi erhöht plötzlich flächen­deckend die Löhne der Angestellten. Mit den Recherchen der Republik habe das selbstverständlich nichts zu tun. Hier gehts zum Update.

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