Briefing aus Bern

Die Abstimmungen vom 15. Mai, eine Debatte um Schweizer Waffen­exporte – und höchste Schweizerin besucht Kiew

Das Wichtigste in Kürze aus dem Bundeshaus (189).

Von Bettina Hamilton-Irvine, Carlos Hanimann und Cinzia Venafro, 28.04.2022

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Das Rennen ist offen – und das knapp drei Wochen vor dem Abstimmungs­sonntag vom 15. Mai. Wie die jüngste repräsentative Umfrage von Tamedia zeigt, liegt die Zustimmung zur sogenannten «Lex Netflix» bei 49 Prozent, das Nein-Lager kommt auf 47 Prozent. Das ist bemerkens­wert: Mitte März hatten die Referendums­führer gemäss der damaligen SRG-Wahlumfrage nur 32 Prozent der Stimm­berechtigten auf ihrer Seite, komfortable 59 Prozent hätten das Film­gesetz damals angenommen. Legen die Befürworter der Änderung des Film­gesetzes in den kommenden Wochen nicht noch zu, könnte schon wieder eine Behörden­vorlage an der Urne scheitern. Entscheiden werden die Basis der FDP und diejenige der Mitte: Die National- und Ständeräte hatten der Gesetzes­änderung zwar zugestimmt, bei den Wählerinnen aber gehen die Meinungen auseinander.

Beim neuen Transplantations­gesetz zeichnet sich ein deutliches Ja ab. Laut Umfrage sprechen sich 62 Prozent der Stimm­berechtigten dafür aus, nur 36 Prozent sind dagegen. Seit Mitte März haben sich die Meinungen kaum verändert: Damals hätten 63 Prozent der erweiterten Widerspruchs­lösung zugestimmt. Ja sagen die Wählerinnen von links bis zur FDP, sie sind mit ihren Parlaments­fraktionen einer Meinung. SVP-Wähler und regierungs­kritische Stimm­bürgerinnen sind mehrheitlich gegen das Transplantations­gesetz.

Ebenfalls ein deutliches Ja zeichnet sich bei der sogenannten Erweiterung des Schengen­besitzstandes ab, besser bekannt als Frontex-Gesetz: 61 Prozent sprechen sich dafür aus, nur 32 sind dagegen. Auffallend: Obwohl die SP und die Grünen die Nein-Parole beschlossen haben, wollen 59 Prozent der Sozial­demokratinnen und 45 Prozent der Grünen-Wähler das Gesetz annehmen.

«Lex Netflix»

Worum es geht: Mit der Änderung des Bundes­gesetzes über Film­produktion und Filmkultur (Filmgesetz) sollen Streaming­plattformen gesetzlich verpflichtet werden, 4 Prozent des in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in lokale Film- und Serien­produktionen zu investieren. Zudem soll das Angebot der Plattformen mindestens zu 30 Prozent aus europäischen Filmen und Serien bestehen. Ähnliche Regelungen gelten für das Schweizer Fernsehen. Falls die Investitionen ausbleiben, müssen die Anbieter einen entsprechenden Beitrag in die Förderung des Schweizer Films stecken. Der Bund schätzt, dass bei einer Annahme des Gesetzes ab 2024 jährlich 18 Millionen Franken mehr in hiesige Produktionen fliessen würden. Gegen die Vorlage haben unter anderem die Jung­parteien von FDP, SVP und GLP das Referendum ergriffen.

Wer dafür ist: Bundesrat, Parlament, SP, Mitte, GLP, Grüne, EVP

Wer dagegen ist: EDU, FDP, SVP

Was die Befürworterinnen sagen: Seit Jahrzehnten investieren inländische Fernseh­sender 4 Prozent ihres Umsatzes in einheimisches Filmschaffen. Weil ausländische Anbieter bisher davon ausgenommen sind, fliesst das Geld, das Amazon, Apple oder Netflix in der Schweiz erwirtschaften, ins Ausland. Mit dem Filmgesetz wird das Schweizer Film­schaffen gestärkt. Es ist eine Pflicht zur Investition auch in den Wirtschafts­standort Schweiz, schliesslich profitieren auch das lokale Gewerbe und der Tourismus.

Was die Gegner sagen: Schon heute wird das Schweizer Film­schaffen über staatliche Abgaben und private Geld­geberinnen unterstützt. Das Filmgesetz ist ein Eingriff in die Wirtschafts­freiheit. Die Filmquote für europäische Produktionen ist eine Bevormundung. Die zusätzlichen Mittel für den Schweizer Film werden nicht von allen Bürgerinnen getragen, sondern nur von Nutzern privater Sender und von Streaming­diensten. Das führt dazu, dass diese Konsumentinnen über kurz oder lang höhere Abokosten zahlen müssen.

Gesetz zur Organ­spende

Worum es geht: Im vergangenen Jahr warteten 1434 Personen auf ein Spender­organ, 587 Transplantationen konnten durchgeführt werden. Umfragen zeigen zwar, dass ein Grossteil der Bevölkerung die Organ­spende befürwortet, trotzdem ist die Anzahl der Transplantationen im Vergleich zum Ausland tief. Der Bundesrat sieht darum einen System­wechsel vor, um die Spender­rate zu erhöhen. Bisher gilt in der Schweiz die erweiterte Zustimmungs­lösung: Organe dürfen nur entnommen werden, wenn Verstorbene zu Lebzeiten explizit zugestimmt haben. Die Angehörigen entscheiden, wenn der Wille unklar ist. Gibt es keine Angehörigen, dürfen keine Organe entnommen werden. Bei der erweiterten Widerspruchs­lösung, über die die Schweiz nun abstimmt, gilt jede Person grundsätzlich als Organ­spenderin. Wer dies nicht möchte, muss das zu Lebzeiten explizit festhalten. Wie schon heute würden die Angehörigen einbezogen und könnten eine Organ­entnahme ablehnen. Gegen das Gesetz hat das Komitee «Nein zur Organ­entnahme ohne Zustimmung» das Referendum ergriffen.

Wer dafür ist: SP, Mitte, GLP, Grüne, FDP

Wer dagegen ist: EVP, SVP, EDU

Was die Befürworterinnen sagen: Eine Organ­spende kann das Leben einer schwer kranken Person retten oder ihre Lebens­qualität verbessern. Deshalb ist es dem Bundesrat und dem Parlament wichtig, dass alle jene, die nach dem Tod spenden möchten, dies auch wirklich tun können. Die Widerspruchs­lösung hat sich im Ausland bewährt, die Spender­raten sind dort tendenziell höher als in der Schweiz. Die Angehörigen werden zudem in einer schwierigen Situation entlastet: Liegt kein dokumentierter Wille vor, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die betroffene Person mit der Organ­spende einverstanden ist. Trotzdem werden die Angehörigen einbezogen.

Was die Gegner sagen: Schweigen heisst nicht Zustimmung. Der Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersatzteil­lager behandeln und sich bedienen, ohne gefragt zu haben. Es gibt immer Personen, die nicht darüber informiert sind, dass sie sich explizit gegen eine Organ­spende aussprechen müssen. Es würde folglich hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden. Das verletzt das Recht auf Selbst­bestimmung und körperliche Unversehrtheit. Zudem setzt die Widerspruchs­lösung Angehörige unter Druck: Eine Ablehnung würde als unsolidarisches Verhalten angesehen. Zudem stimmt es nicht, dass die Widerspruchs­lösung der Grund für die hohe Spender­rate in anderen Ländern ist.

Frontex-Referendum

Worum es geht: Die europäische Grenz­behörde Frontex soll in den nächsten Jahren stark ausgebaut werden. Frontex war 2004 als Folge des Schengen-Abkommens gegründet worden, um die EU-Aussen­grenzen vor illegaler Migration, Schlepper­wesen, Schmuggel und Terrorismus zu schützen. Offizielles Ziel der Grenz­behörde: für die Sicherheit Europas zu sorgen. Frontex unterstützt dabei die Mitglieds­staaten bei der Überwachung der Grenzen mit Flugzeugen, Schiffen, Drohnen – und Personal. Heute beschäftigt Frontex rund 1500 Beamte. Bis 2027 soll der Bestand auf 10’000 Personen erhöht werden. Als Frontex gegründet wurde, betrug das Budget rund 6 Millionen Euro. Heute liegt es bei knapp 550 Millionen. Bis 2027 soll es auf 5,6 Milliarden Euro erhöht werden. Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum und ist damit seit 2011 auch Teil von Frontex. Sie soll sich deshalb am Ausbau beteiligen: Künftig soll die Schweiz bis zu 40 Vollzeit­stellen für den Frontex-Dienst bereit­stellen und den jährlichen Beitrag von 24 auf 61 Millionen Franken erhöhen. Das Parlament hat der Schweizer Beteiligung des Ausbaus zugestimmt. Ein Komitee migrantischer Organisationen hat mit Unter­stützung linker Parteien das Referendum ergriffen.

Wer dafür ist: GLP, Mitte, FDP, SVP

Wer dagegen ist: Ein Netzwerk von migrantischen und menschen­rechtlichen Organisationen rund um das Migrant Solidarity Network, SP, Grüne und ihre Jungparteien

Was die Befürworterinnen sagen: Die Schweiz beteiligt sich seit über zehn Jahren finanziell und personell an Frontex und setzt sich in verschiedenen Gremien auch für die Einhaltung der Menschen­rechte an den Aussen­grenzen ein. Als Schengen-Mitglied ist die Schweiz verpflichtet, sich am Ausbau von Frontex zu beteiligen. Bei einem Nein endet die Zusammen­arbeit mit Schengen-Staaten automatisch, ausser die Schweiz und die EU können sich innert kurzer Frist einigen.

Was die Gegner sagen: Frontex ist mitverantwortlich für Gewalt, Elend und Tod an den EU-Aussengrenzen und baut Europa zu einer Festung. Sie hat sich in der Vergangenheit zur Komplizin bei zahllosen Menschenrechts­verletzungen gemacht. Die Schweiz als Gaststaat der Genfer Flüchtlings­konventionen aber muss die Menschen­rechte wahren. Ein Nein zum Frontex-Ausbau beendet nicht automatisch die Zusammen­arbeit mit den Schengen-Staaten, sondern führt dazu, dass die Schweiz mit der EU verhandeln muss, wie die Zusammen­arbeit fortgesetzt werden kann.

Und damit zum Briefing aus Bern.

Höchste Schweizerin besucht Kiew, und Schweiz verhindert Munitions­lieferung

Worum es geht: Die Schweizer Nationalrats­präsidentin Irène Kälin ist gestern Mittwoch mit einer Delegation bestehend aus SP-Fraktions­präsident Roger Nordmann, EVP-Nationalrat Nik Gugger sowie SVP-Nationalrat Yves Nidegger in Kiew angekommen. Kälin wurde von ihrem ukrainischen Amtskollegen Ruslan Stefantschuk offiziell eingeladen. Die Delegation besuchte die Kiewer Vororte Irpin und Hostomel. Die grüne Politikerin will mit der Reise die Solidarität der Schweiz mit der ukrainischen Bevölkerung und die Unter­stützung für die ukrainischen Amtskollegen zum Ausdruck bringen. Das Schweizer Neutralitäts­prinzip sei deswegen nicht berührt, sagte Kälin. Das Neutralitäts­recht im engeren Sinne werde eingehalten. «Wir begünstigen keine Kriegspartei.» In der Ukraine werde das Völker­recht mit Waffen­gewalt aus dem Weg geräumt. «Wir müssen (…) uns bedingungslos für das Völker­recht einsetzen.»

Warum Sie das wissen müssen: Bern debattiert seit dem Wochenende intensiv über Schweizer Kriegs­material­exporte. So will Deutschland Panzer des Typs Marder in die Ukraine liefern. Der Export sei aber blockiert, weil die Schweiz die Lieferung von passender Munition verhindere, sagte eine deutsche Politikerin in einer Talkshow des ZDF. Die «SonntagsZeitung» berichtete daraufhin, die Schweiz verhindere deutsche Waffen­lieferungen in die Ukraine. Später präzisierte das Seco jedoch, dass es bei der Ablehnung von Export­gesuchen nicht um Munition für sogenannte Marder-Panzer ging. Mitte-Präsident Gerhard Pfister warf dem Bundesrat deshalb «unterlassene Hilfe» vor und löste damit auch parteiintern eine Debatte aus. In Deutschland kam es Anfang Woche zur Wende: An der Ukraine-Konferenz in der US-Luftwaffen­basis Ramstein kündigte Deutschland nun doch die Lieferung von Panzern in die Ukraine an.

Wie es weitergeht: Die ursprünglich angekündigte Rede Kälins vor dem ukrainischen Parlament wurde gestern abgesagt. «Aus Sicherheits­gründen» ist wenig Konkretes zum Programm der Schweizer Delegation bekannt, wie die Parlaments­dienste mitteilten.

Sexuelle Belästigung: Bis zu 60 Prozent der Frauen sind betroffen

Worum es geht: Sexistische Bemerkungen, pornografische Nachrichten oder körperliches Aufdrängen: Sexuelle Belästigung ist in der Schweiz ein verbreitetes Phänomen. Je nach Definition waren zwischen 20 und 60 Prozent der Frauen schon einmal davon betroffen; besonders gefährdet sind Menschen mit Behinderung und LGBTIQ+-Personen. 90 Prozent der Betroffenen sind Frauen, 95 Prozent der Beschuldigten Männer. Das zeigt eine Studie, auf deren Grund­lage der Bundesrat am Mittwoch einen Bericht verabschiedet hat.

Warum Sie das wissen müssen: Man kann davon ausgehen, dass die Dunkel­ziffer im Bereich der sexuellen Belästigung gross ist. So werden schätzungsweise nur 20 Prozent der Fälle zur Anzeige gebracht. Nur diese Fälle erscheinen in der Kriminal­statistik. Die tiefe Anzeige­quote habe auch mit der fehlenden Sensibilität für das Thema bei Polizei und Straf­verfolgung zu tun, sagen Fach­personen. Zudem würden sich viele Betroffene nicht gegen sexuelle Belästigung am Arbeits­platz wehren – oder erst, wenn sie bereits krankgeschrieben seien oder gekündigt hätten.

Wie es weitergeht: Sexuelle Belästigung gelte es «entschieden zu bekämpfen», teilt der Bundesrat mit. Einerseits müsse die Datenlage verbessert werden. Andererseits wolle man Betroffenen die Anzeige von geschlechts­spezifischen Gewalt- und Sexual­delikten erleichtern. Bund und Kantone planen, eine zentrale Telefon­nummer für Opfer von Straftaten einzuführen.

Bericht zur Pandemie: Schul­schliessungen waren unnötig

Worum es geht: Eine externe Evaluation gibt dem Bundesamt für Gesundheit «grundsätzlich» gute Noten für die Bewältigung der Corona-Krise. Schlecht bewertet wurde der Umgang der Behörden mit Covid an den Schulen. So seien die Schul­schliessungen im Frühling 2020 «nicht angemessen» gewesen. «Diese führten zu grossen Belastungen von Eltern, Kindern sowie Jugendlichen und ziehen möglicher­weise einschneidende Folgen für die Bildungs­entwicklung zahlreicher Kinder und Jugendlicher nach sich», heisst es im Experten­bericht. Auch die strengen Schutz­massnahmen in Alters- und Pflegeheimen sieht der Bericht kritisch: Die Ausgangs- und Besuchs­verbote hätten «zu grossem Leid» sowie zum Teil zu «negativen gesund­heitlichen Auswirkungen» bei den Bewohnenden sowie deren Angehörigen geführt. Abermals wird die fehlende digitale Strategie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) kritisiert, ebenso die fehlende Lager­haltung von Schutz­material. Die Studien­autorinnen kritisieren zudem, dass der Bundesrat im Sommer 2020 auf den Führungs­anspruch verzichtet habe: Als Folge hätten sich die Kantone nicht auf die anbahnende Welle im Herbst 2020 vorbereitet.

Warum Sie das wissen müssen: Der Bericht selbst wird kritisch beurteilt: Die hohen Todes­zahlen würden zu wenig betrachtet, urteilt der «Tages-Anzeiger». Den Bericht erstellte ein Experten­gremium mit Vertreterinnen und Vertretern zweier Forschungs- und Beratungs­unternehmen, eines Anwalts­büros sowie zweier inländischer und zweier ausländischer Hochschulen und Universitäten.

Wie es weitergeht: Der Bericht empfiehlt dem BAG, sich organisatorisch besser auf eine nächste Krise vorzubereiten. Das BAG will die Erkenntnisse nutzen und im Rahmen der Revision des Epidemien­gesetzes und des nationalen Pandemie­plans aufnehmen. Beides soll bis 2024 abgeschlossen sein. Daneben laufen derzeit weitere Evaluationen, wie sich die Schweiz während der Pandemie geschlagen hat: So werten die Kantone und die Aufsichts­kommissionen des Parlaments derzeit die Bewältigung der Pandemie aus.

Citoyen der Woche

Gerne wird es hochgehalten – doch das Schweizer Miliz­system ist am Kränkeln: Nur jeder fünfte Bürger leistet noch Dienst in der Armee, und der Zivilschutz klagt über Personal­mangel. Jetzt lanciert der Verein Servicecitoyen.ch eine radikale Lösung: Er hat diese Woche eine Volks­initiative lanciert. Der sogenannte Service Citoyen soll ein Dienst für alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger sein. Herr und Frau Schweizer sollen dann einerseits im Militär, aber auch im Zivilschutz, in der Feuerwehr, in Vereinen, Heimen, Spitälern und im Umwelt­bereich zum Einsatz kommen. Widerstand kommt bereits jetzt aus der Wirtschaft und dem VBS: «Wir hätten zum Beispiel plötzlich doppelt so viele Dienst­pflichtige wie heute – pro Jahr 70’000 Personen! Für alle eine sinnvolle Beschäftigung zu finden, ohne die Privat­wirtschaft zu konkurrenzieren, ist eine Heraus­forderung», sagt Verteidigungs­ministerin Viola Amherd zur Initiative. Und auch dem Schweizer Arbeitgeber­verband wird es ob solcher Aussichten flau im Magen: Der Service Citoyen würde die Zahl der Diensttage verdoppeln – und somit die Privat­wirtschaft konkurrenzieren. Die Schweizer Offiziers­gesellschaft wiederum will vom Dienst ausserhalb der Armee gerade angesichts des Russland-Ukraine-Krieges nichts wissen. Das kontert Noémie Roten, Co-Präsidentin des Vereins: «Wir fassen den Begriff der Bedrohung weit.» Sie sähen neben dem Krieg auch die Klimakrise, die Pandemie, Ernährungs-, Energie- und Cyber­bedrohungen, soziale Gewalt oder Vereinsamung als Gefahren. Und dagegen könne jeder Citoyen, jede Citoyenne etwas tun.

Illustration: Till Lauer

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