Die Linksteuer-Lobby

Nach dem Nein zum Medien­gesetz wollen die grossen Schweizer Verlage eine neue Steuer für Tech-Konzerne wie Facebook und Google. Und sie werden dabei vom Bundesrat und von den bürgerlichen Parteien unterstützt. Dahinter steckt ein Jahrzehnt Lobbyarbeit.

Eine Recherche von Dennis Bühler und Adrienne Fichter, 18.02.2022; Update um 13.48 Uhr

Synthetische Stimme
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Jetzt ist es Zeit für Plan B. Die Schweizer Stimm­bevölkerung sagte am vergangenen Sonntag überraschend deutlich Nein zur neuen Medien­förderung. Nun setzen die grossen Schweizer Medien­verlage auf eine andere Strategie, die genau für diesen Fall bereits vorbereitet in der Schublade liegt: die Einführung des sogenannten Leistungs­schutzrechts.

Statt die Schweizer Steuer­zahlerinnen sollen jetzt die global operierenden Tech-Giganten die journalistischen Leistungen von TX Group, CH Media, Ringier und NZZ mitfinanzieren. Wann immer sie einen journalistischen Beitrag auf ihren Plattformen verlinken, sollen sie künftig dafür bezahlen – so sieht es das neue Leistungs­schutz­recht vor. Und die Chancen, dass die Idee in Bundes­bern durchkommt, stehen ausgezeichnet.

Medienministerin Simonetta Sommaruga bestätigte am Sonntag­abend: «Der Bundesrat hat der Schaffung eines Leistungs­schutz­rechts im Grundsatz bereits zugestimmt.» Und auch die Spitzen der bürgerlichen Regierungs­parteien sind Feuer und Flamme: In der «Elefanten­runde» des Schweizer Fernsehens bejahten FDP-Präsident Thierry Burkart, Mitte-Präsident Gerhard Pfister und SVP-Partei­leitungs­mitglied Manuel Strupler den Handlungs­bedarf unisono.

Schon zehn Tage vor der Abstimmung über das Medien­förderungs­gesetz hatte Verleger­präsident und TX-Group-Chef Pietro Supino das Leistungs­schutz­recht in einem Interview mit der Republik als «essenziell» bezeichnet. «Der Austausch mit Google und Facebook findet nicht auf Augen­höhe statt», sagte er. «Wir sind ihrer Markt­macht ausgeliefert. Um unsere Inhalte zu finanzieren, müssen wir erreichen, dass die Plattformen, die damit ein grosses Geschäft machen, ihren Teil beitragen.»

Was hat es mit der Offensive der Grossverleger und der Begeisterung der Politik auf sich? Und weshalb ist diese alte, noch vor kurzem tot geglaubte Forderung auf einmal wieder so lebendig?

Millionen von Google

In Teil I dieser Recherche enthüllte die Republik Ende Dezember, dass etliche kleine und mittlere Schweizer Verlage während der Pandemie auf finanzielle Unter­stützung von Google zurück­griffen, während die vier grossen Medien­häuser TX Group, CH Media, Ringier und NZZ seit 2019 nichts mehr vom Mäzenaten­tum des vermeintlich uneigen­nützigen Tech-Giganten wissen wollen. Dies nicht aus Selbst­losigkeit: sondern weil sie in Warte­stellung ausharren, bis das Leistungs­schutz­recht kommt.

Dieser zweite Teil rekonstruiert, wie das Leistungs­schutz­recht in der Schweizer Politik erneut ganz oben auf der Agenda gelandet ist.

Die wichtigsten Ergebnisse dieser Recherche:

  1. Seit Sommer 2021 diskutiert das Bundes­amt für Kommunikation hinter den Kulissen in einem «Medien­dialog» mit Vertretern von Medien­verbänden über die Einführung eines Leistungs­schutz­rechts. Wichtige digital­politische Organisationen wie die Digitale Gesellschaft sind aussen vor. Vorwärts­getrieben wird das Gesetzes­vorhaben von Ringier und vom Verleger­verband, in dem die TX Group und CH Media den Ton angeben.

  2. Der Bundesrat propagiert das Leistungs­schutz­recht, obwohl sich Medien­ministerin Sommaruga bewusst ist, dass davon primär Gross­verlage profitieren würden. Also jene Konzerne, die eine Mehrheit der Stimm­bevölkerung am vergangenen Sonntag nicht mit staatlicher Medien­förderung unterstützen wollte. Kleine und mittlere Verlage könnten leer ausgehen.

  3. Nach mehr als zehn Jahre andauerndem Lobbying stehen die Grossverleger kurz davor, ihr Ziel zu erreichen – und sich ihr nicht mehr besonders lukratives journalistisches Geschäft von Google und Facebook mitfinanzieren zu lassen. Dabei hilft ihnen auch die Entwicklung auf EU-Ebene.

Win-win-Situation oder Urheber­rechts­verletzung?

Das Verhältnis zwischen Verlagen und global tätigen Platt­formen wie Google und Facebook ist kompliziert, seit sich Erstere wirtschaftlich betrachtet auf dem absteigenden Ast befinden und Letztere immer mächtiger werden. Fachleute sprechen von einer «Frenemy»-Beziehung – eine Wortschöpfung, die sich aus friend (Freund) und enemy (Feind) zusammensetzt.

Einerseits sehen die Verleger in den Big-Tech-Konzernen eine enorme Konkurrenz: weil sie seit Jahren in rasantem Tempo Werbe­einnahmen an sie verlieren und weil viele Nutzerinnen sehr viel Zeit auf Google, Instagram und Whatsapp verbringen, die ihnen dann für die Lektüre des «Tages-Anzeigers» oder der NZZ fehlt.

Andererseits haben die Verlage aber auch immer eng mit den globalen Platt­formen kooperiert und ihnen ihre Inhalte bereit­willig zur Verfügung gestellt. Kein Wunder: Lange Zeit handelte es sich auch in ihren Augen um eine Win-win-Situation.

Ab dem Jahr 2013 entschieden mehrere Big-Tech-Chefs wie etwa Mark Zuckerberg, von Medien geschaffene Inhalte algorithmisch zu honorieren, weil solche Postings viele Reaktionen, Empörung und Kommentare – kurz: «Engagement» – erzielten. Da ihre Werbe­einnahmen direkt von der Anzahl Klicks abhängen, profitierten zahlreiche Gratis-Medien­portale stark von der besseren Sichtbarkeit in den sozialen Netzwerken.

Dennoch kam es wegen der Link­vorschauen auf den grossen Plattformen mit der Zeit zum Streit. Die Verleger argumentieren, dass die Anrisse auf «Google News» oder Facebook einen derart hohen Informations­gehalt aufweisen, dass gar kein Klick­anreiz mehr bestehe; immer mehr Nutzern genügten die Kürzest­news, weshalb sich für sie ein Besuch auf den Websites der Redaktionen erübrige.

Daraus leiteten die Verleger ihre finanzielle Forderung ab: Die Big-Tech-Konzerne sollen für die Link­vorschauen bezahlen, weil es sich um urheber­rechtlich geschützte Inhalte handle.

Es ist eine Forderung mit einer langen Historie.

Als der Verleger­verband Google verklagen wollte

Bereits 2009 propagierten die Schweizer Verleger die Idee in einem «medien­politischen Manifest». Angemessene Massnahmen hätten «sicher­zustellen, dass journalistische Inhalte und verlegerische Produkte einen griffigen Schutz geniessen vor der Ausnutzung durch Trittbrett­fahrer», hiess es darin.

Die Schweizer begaben sich damit früh in den Wind­schatten der deutschen Verleger Hubert Burda und Mathias Döpfner, die Google schon zuvor den Kampf angesagt hatten. In der NZZ veröffentlichte ebendieser Döpfner damals ein lang­atmiges Plädoyer für ein Leistungs­schutz­recht: «Wer liberal ist, verteidigt geistiges Eigentum», schrieb der Chef von Axel Springer in seinem Text, der damit begann, wie sehr er die Schweiz und ihr «leidenschaftliches Verhältnis zur Freiheit» liebe.

2012 verstärkten die Schweizer Verleger sowohl ihr Wehklagen als auch ihre Drohgebärden. «Was Suchmaschinen­betreiber und Aggregatoren im Netz machen, ist eine moderne Art des Diebstahls in digitaler Form», schimpfte Ringier-Chef Marc Walder in einem Interview mit der «Sonntags­Zeitung», deren damaliger Chef­redaktor Martin Spieler ihn im Editorial derselben Ausgabe unterstützte: «Freiheit darf nicht bedeuten, dass sich jeder einfach stiehlt, was andere mit Geist, Kreativität und Fleiss erarbeiten. (…) Wer ein verstärktes Leistungs­schutz­recht für Presse­erzeugnisse ablehnt, nimmt in Kauf, dass es immer weniger Zeitungen gibt.»

Auch der damalige Verleger­präsident Hanspeter Lebrument warnte: «Wenn wir keinen stärkeren Schutz bekommen, sehe ich schwarz für die Schweizer Zeitungen.» Sein Verband prüfte in jener Zeit sogar eine Klage gegen Google wegen einer angeblichen Verletzung des Bundes­gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die erste Kehrt­wende des Verleger­verbands

Gleichzeitig passten sich die Verlage den Mechanismen der grossen Tech-Player allerdings auch immer weiter an: Sie begannen damit, ihre Artikel selbst auf Facebook und Twitter zu verlinken; sie optimierten ihre Beiträge so, dass sie bei Google-Suchen prominenter platziert wurden (Jahre später sollte das Schweizer Medien-Start-up «Nau.ch» dieses Vorgehen perfektionieren); und sie stellten Community-Managerinnen an – als eines der letzten grossen Medien­häuser tat dies die als «alte Tante» verschriene NZZ per 1. März 2011.

Im Kampf um Reichweite gaben die Verlage etwas auf, das eigentlich Gold wert ist: Daten. Sie nahmen in Kauf, dass ihre Leserinnen fortan auf Facebook und Twitter über ihre Artikel diskutierten und – viel gravierender – nicht mehr sie selbst, sondern die grossen Platt­formen über die Profil­daten der Nutzer verfügten. Diese Daten ermöglichen es ihnen, Werbe­botschaften viel gezielter auszuspielen, als es die Verlage vermögen. Für die Internet­riesen sind sie deshalb Gold wert.

Damit nahm eine Entwicklung Fahrt auf, die seither unaufhaltsam fort­geschritten ist: 2019 flossen 1,6 Milliarden Franken Werbe­geld aus der Schweiz zu Google, Facebook und Co.; den Schweizer Zeitungen verblieb im Jahr 2020 ein Kuchen von 432 Millionen – ein Minus von 75 Prozent seit dem Jahr 2007, als die Inserate noch 1,76 Milliarden Franken eingebracht hatten.

Obwohl die Talfahrt schon damals absehbar war, vollzogen die Verleger 2013 eine spektakuläre Kehrt­wende. «Ein Leistungs­schutz­recht ist für den Verband kein Thema mehr», sagte der damalige Geschäfts­führer Urs Meyer. Und Tamedia-Chef Pietro Supino, damals Präsidiums­mitglied und ab 2016 Verbands­präsident, sagte, im Gegensatz zu den deutschen Verlegern lehne man eine kollektive Verwertung von Urheber- oder verwandten Schutz­rechten ab – «der Verwaltungs­aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Ertrag».

Es sollte nicht die letzte 180-Grad-Wende sein.

Im Ständerat aufgelaufen

Denn schon 2019 wagten die Verlage den nächsten Versuch. Unmittelbar bevor die zuständige Kommission über die Urheber­rechts­reform beriet, lobbyierte die damalige Stände­rätin (und spätere Chef­redaktorin der West­schweizer Tamedia-Frauen­zeitschrift «Femina») Géraldine Savary hinter den Kulissen eine Link­steuer ins Gesetz.

Einer ihrer Anträge wurde von Rechts­anwalt Kai-Peter Uhlig verfasst, einem Leistungs­schutz­rechts-Enthusiasten und Berater des Verleger­verbands. Wortreich hatte er zuvor in einem Lobbying-Papier begründet, weshalb die Link­vorschauen als journalistisches Erzeugnis zu werten seien.

Doch das Manöver scheiterte. Nachdem der Ständerat einem Leistungs­schutz­recht im März 2019 eine vorläufige Absage erteilt hatte, begrub auch die Kommission ihre entsprechenden Pläne. Ausschlag­gebend sei gewesen, dass sich zwei angehörte Experten dezidiert gegen die Linksteuer ausgesprochen hätten, hiess es im «Tages-Anzeiger».

Von diesem erneuten Rückschlag liessen sich die Verleger freilich nicht entmutigen. Als Strohhalm diente ihnen der vom Ständerat an den Bundesrat gerichtete Auftrag, die EU-weiten Entwicklungen zu beobachten und die Situation der Verleger zu analysieren.

Die vier Gross­verlage machen gemeinsame Sache

Als sich abzeichnete, dass die Regierung den bestellten Bericht noch vor Weihnachten 2021 präsentieren würde, erhöhten die Verlage den Druck. Ihr Powerplay bestand aus denselben Argumenten wie zehn Jahre zuvor. Vorgetragen in demselben effekt­hascherischen Ton.

Das Leistungsschutz­recht sei «wahrscheinlich das wichtigste Thema überhaupt, wenn es um die Zukunft des Journalismus und der Medien­vielfalt in der Schweiz geht», sagte TX-Group-Verwaltungs­rats­präsident Supino im vergangenen Oktober. Denn: «Ohne Leistungs­schutz­recht wird es in der Schweiz langfristig keine unabhängigen privaten Medien mehr geben können.»

Anfang November doppelte Ringier-CEO Marc Walder nach. «Dies ist vielleicht die wichtigste Weichen­stellung für die Medien­industrie überhaupt», sagte er. Er halte es für angemessen, wenn Tech-Konzerne künftig 10 Prozent des mit journalistischen Inhalten erzielten Umsatzes abgeben müssten (womit die Schweizer Verlage – so schätzte Walder – allein von Google mit rund 100 Millionen Franken alimentiert würden).

Supinos Interview erschien in der zum Verlag CH Media gehörenden «Schweiz am Wochen­ende», Walders Interview in der «NZZ am Sonntag» – die vier grossen Verlage des Landes machten gemeinsame Sache.

Die Gespräche der vier Leitungs­gremien laufen inzwischen in einem institutionalisierten Rahmen ab, wie Ringier auf Anfrage der Republik bestätigt. Man stehe in engem Austausch mit der TX Group, der NZZ, CH Media und dem Verleger­verband. «Dieser Dialog ist wichtig, weil wir uns in dieser Sache bislang in einem eigentlich rechts­freien Raum befinden.»

Die Attacke von Justiz­ministerin Keller-Sutter

Unmissverständlich richteten die Gross­verleger ihre Erwartungen an die Politik.

Und die Regierung lieferte.

Zuerst attackierte Karin Keller-Sutter Google und Facebook frontal. Die Justiz­ministerin, vor ihrer Wahl in den Bundes­rat jahre­lang Verwaltungs­rätin der NZZ-Medien­gruppe, verglich die Tech-Konzerne Mitte November am «Digital Economy Award» im Zürcher Hallen­stadion mit Velo­dieben. «Produkte, die man nicht selbst hergestellt hat, kann man nicht kosten­frei zur Verfügung stellen», sagte sie. «Das ist, wie wenn man mit einem gestohlenen Velo herumfährt.»

Dann sprach sich auch Medien­ministerin Simonetta Sommaruga dezidiert für die Einführung eines Leistungs­schutz­rechts aus. Auf eine entsprechende Frage der Republik antwortete sie im Dezember an einer Medien­konferenz, es sei störend, dass die grossen Internet­konzerne mit Leistungen Geld verdienen, die Redaktionen erbracht haben. «Ich bin deshalb schon lange der Meinung, dass Google und Co. die Leistungen der einheimischen Medien abgelten sollen.»

In ihrer Haltung bestärkt sah sich Sommaruga durch den von ihr im Sommer initiierten «Mediendialog», der der Branche helfen soll, gestärkt aus der Digitalisierung hervor­zugehen. Alle relevanten Medien­verbände sowie Ringier und die SRG treffen sich seither alle paar Wochen, um in Arbeits­gruppen nach Lösungen für die aktuellen Heraus­forderungen zu suchen.

Die entscheidende Sitzung der vom Verleger­verband geleiteten Arbeits­gruppe «Kooperationen und Wettbewerb» fand kurz vor der bundes­rätlichen Beschluss­fassung statt. Zum Leistungs­schutz­recht angehört wurde an jenem 24. November 2021 ein alter Bekannter: Rechts­anwalt Kai-Peter Uhlig, seit Jahren Berater des Verleger­verbands und überzeugter Befürworter des Leistungs­schutz­rechts. Weitere Expertinnen wurden nicht hinzugezogen.

So fehlte an jener Sitzung auch die Digitale Gesellschaft – jene netz­politische Organisation, die 2019 an vorderster Front gegen das Leistungs­schutz­recht lobbyiert hatte. Für Geschäfts­führer Erik Schönenberger ist das nicht nachvollziehbar: «Das Leistungs­schutz­recht hat Auswirkungen für die Platt­formen und auf die Art und Weise, wie wir kommunizieren», sagt er zur Republik. «Die Frage, ob ein Leistungs­schutz­recht in der Schweiz eingeführt werden soll, betrifft somit nicht nur die Medien­branche, sondern die Gesellschaft als Ganzes.»

«Widerspricht dem Wesen des freien Internets»

Immerhin: Gemeinsam mit Vertretern von Google, Facebook und der Wissenschaft durfte die Digitale Gesellschaft am 31. Januar dieses Jahres bei der für Medien­politik zuständigen national­rätlichen Verkehrs- und Fernmelde­kommission vorsprechen, die sich ebenfalls noch vor der Abstimmung über das Medien­förderungs­gesetz mit Alternativen befasste.

Noch wollen sich die Parlamentarierinnen nicht festlegen. «Es gibt verschiedene Optionen, wie die Big-Tech-Konzerne zur Kasse gebeten werden können», sagt der Bündner SP-Nationalrat und Kommissions­präsident Jon Pult. «Ob es das Leistungs­schutz­recht wird, ist offen.»

Den Lead wird letztlich allerdings nicht die Kommission für Verkehr und Fernmelde­wesen haben, sondern die Rechts­kommission, weil das Leistungs­schutz­recht im Rahmen des Urheber­rechts verhandelt wird und somit in die Domäne der Justiz­ministerin Karin Keller-Sutter fällt.

Mit der grün­liberalen National­rätin Judith Bellaiche steht dem Ansinnen der Verleger ein Mitglied der Rechts­kommission äusserst kritisch gegenüber: «Die Verlinkung und die Nutzung von Inhalten machen das Internet so, wie wir es heute kennen, aus», sagt sie. «Wird nun eine Link­steuer eingeführt, widerspricht dies dem Wesen des freien Internets.»

Für den Vergleich Keller-Sutters mit Velo­dieben hat Bellaiche nichts übrig. «Das ist eine ziemlich unbedarfte Antwort auf den Struktur­wandel», sagt sie. Von Diebstahl könne man nicht sprechen, weil die Verlage selbst entscheiden würden, ob und wie ihre Inhalte verlinkt würden und wie viel davon präsentiert werde.

Doch die FDP-Bundes­rätin hat die Weichen bereits gestellt.

Auf ihren Antrag hin fällte der Bundes­rat an seiner letzten Sitzung vor der Weihnachts­pause den Grundsatz­entscheid für ein Leistungs­schutz­recht: Er erteilte dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum den Auftrag, bis Ende 2022 eine entsprechende Vernehmlassungs­vorlage auszuarbeiten. Das Institut soll dabei verschiedene rechtliche Optionen prüfen, unter anderem eine Anpassung des Wettbewerbs­rechts.

Ich will es genauer wissen: Argumente der Kritiker gegen das Leistungs­schutzrecht

Es stimmt, dass Tech-Plattformen von den Medien als Content-Lieferanten profitieren. Journalistische Inhalte lösen oft reaktions­reiche Debatten aus, animieren zu längerer Verweil­dauer und sorgen damit für mehr Werbe­einnahmen. Trotzdem gibt es Argumente gegen das Leistungs­schutzrecht.

Reduzierte Links
Im Kern geht es beim Streit um das Leistungs­schutz­recht um die Bedeutung von Links auf journalistische Inhalte. Verlinkungen und Verweise sind urheber­rechtlich erlaubt. Doch die Verlage werfen den Plattformen vor, zu viele Informationen in ihre Link­vorschau zu packen. Das stimmte eine gewisse Zeit lang. Doch die Link­vorschau machte in den letzten Jahren mehrere Schrumpf­kuren durch. Zum Beispiel bei Facebook: Weil der immer wieder veränderte Newsfeed-Algorithmus inzwischen originär hochgeladene Katzen-Memes, Fake News und selbst produzierte Sensations­videos bevorzugt, werden Links auf seriöse Medien immer unwichtiger und reduzierter – und damit eine Steuer schwieriger zu rechtfertigen.

Genauso verhält es sich mit der Spezial­sparte «Google News», auf die insbesondere die Verlage schielen. Der Werbe­konzern hat diese Snippets als Antwort auf die Regulierungen so sehr gekürzt, dass sie kaum mehr aussage­kräftig sind. Dazu kommt, dass bei «Google News» gar keine Werbung angezeigt wird, Google also nicht sofort und nachweislich Geld damit verdient.

Inhalt von überall
Anders ist das natürlich bei der Google-Suche, für Google wegen der Anzeigen in den Such­treffern eine ihrer Haupt­einnahme­quellen. Auch hier können journalistische Inhalte mit Titel, Vorschau und Quelle erscheinen. Doch nimmt man diese Tatsache als Basis für eine Link­steuer, müssten fortan nicht nur Medien­verlage bezahlt werden – sondern alle Arten von Websites, etwa Portale mit Gesundheits­fachwissen oder Enzyklopädien wie Wikipedia. Die Übermacht von Google ist schlicht zu gross.

Denn der Suchmaschinen­konzern packt immer mehr Inhalte in die Such­ergebnisse rein und bedient sich dabei allerlei Quellen, nicht nur der Medien. Diese Zeilen werden in prominenten Boxen platziert. Gibt man bei Google die Frage «Wie lange ansteckend bei Corona?» ein, werden die ersten drei Sätze des ersten Treffers angezeigt. Oftmals beantworten diese Zeilen bereits schon die Such­anfrage – Nutzerinnen müssen gar nicht erst weiterklicken.

Gegen die Grundidee des Netzes
Das Leistungs­schutz­recht ritzt ausserdem an den Prinzipien des Web 2.0, des Mitmach-Webs und somit auch des Internets, wie wir es heute kennen. Dieses lebt von Inhalten seiner Nutzer, dem sogenannten user-generated content.

Es ist schwierig zu recht­fertigen, weshalb ausgerechnet Medien­verlage eine Art «Arten­schutz» erhalten und entschädigt werden sollen. Das zeigt sich beispielhaft bei der Frage der Blogs. Offiziell dürfen nur «journalistische Veröffentlichungen» von dem im Gesetz angedachten Verleger­schutz profitieren. So steht es in der EU-Urheberrechts­richtlinie: «Auch sollte dieser Schutz nicht für Internet­seiten wie etwa Blogs gelten, die im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht auf Initiative sowie unter der redaktionellen Verantwortung und der Aufsicht eines Dienst­leisters wie etwa eines Presse­verlags stattfindet, Informationen zur Verfügung stellen.»

Was nun alles darunterfällt, ob qualitativ hoch­wertige Blogs gemeint sind, die von Journalistinnen betrieben werden und ebenfalls redaktionellen Kriterien standhalten, ist unklar. Das sagt auch Camille Roseau vom Verband Medien mit Zukunft: «Kleinere Verlage drohen auf der Strecke zu bleiben, ganz zu schweigen von anderen Inhalts­anbieterinnen wie Bloggern oder weiteren Anbieterinnen von Information.»

Auf der anderen Seite ist ebenso unklar, ob Blogs selber die Lizenz­gebühr zahlen müssten. So steht etwa in der EU-Richtlinie: «Derartige Dienste sollten keine Dienste einschliessen, deren wichtigster Zweck ein anderer ist als der, Nutzern das Hochladen und Weiter­leiten einer grossen Menge von urheber­rechtlich geschützten Inhalten zu ermöglichen, um aus dieser Tätigkeit Gewinne zu ziehen.»

Doch ein Blog, der vor allem Inhalte kuratiert, lebt gewisser­massen von fremden, urheber­rechtlich geschützten Inhalten. Wenn die Bloggerin nun auch noch Werbung ausspielt auf ihrer Website, würde sie Gelder einnehmen und kommerziell arbeiten. Und könnte damit als Zahlerin unter das Leistungs­schutz­recht fallen.

(Ein Beispiel, bei dem auch die Republik betroffen wäre, zeigt sich etwa in diesem Artikel, in dem wir die Verlegerinnen aufgefordert haben, ihre Lieblings­lektüre zu teilen. Die Link­vorschau sieht sehr grosszügig aus. Es ist unklar, ob die Republik als Medien­haus bei einem solchen Beispiel auch an alle betroffenen Medien­häuser zahlen müsste.)

Insgesamt würde ein Leistungs­schutz­recht viel mehr Fragen aufwerfen, als es auf den ersten Blick wirken mag. Wer nun begünstigt wird oder unter eine Zahl­pflicht fällt beim Leistungs­schutz­recht, sind Fragen, die von der EU entschieden werden und vermutlich vor einem Gericht verhandelt werden müssen. So sieht das auch Emanuel Meyer vom Institut für geistiges Eigentum (IGE) etwa bei den Blogs: «Ob die Verwendung von Adsense einen Blog zu einem ‹Dienst gegen Entgelt› macht, setzt eine Beurteilung voraus, die von einem Gericht in einem EU-Mitglieds­staat vorgenommen werden kann, nicht aber vom IGE.»

Profitieren auch die kleineren Verlage?

Der Bundesrat sprach sich für das Leistungs­schutz­recht aus, obwohl sich Medien­ministerin Sommaruga bewusst zu sein scheint, dass dieses primär den Gross­verlagen zugute­käme. An einer Medien­konferenz von Anfang Dezember 2021 sagte sie: «Mit Blick auf die Abstimmung vom 13. Februar ist eines klar: Das Leistungs­schutz­recht ist keine Alternative zum Medien­paket. Denn erstens dauert es Jahre, bis es überhaupt wirken könnte. Und zweitens profitieren von ihm nur die grossen Medien­häuser.» Am vergangenen Sonntag bekräftigte die SP-Bundes­rätin erneut, dass die Frage, wie auch die kleinen und mittleren Verlage davon profitieren könnten, noch zu vertiefen sei.

Sommaruga bezieht sich damit auf eine Befürchtung, die im Rahmen des «Medien­dialogs» vom Verband Medien mit Zukunft vorgebracht worden ist. Zu diesem Verband hatten sich kleine Verlage vor viereinhalb Jahren zusammen­geschlossen, darunter auch die Republik respektive Project R. Co-Präsidentin Camille Roseau sagt: «Wir versprechen uns keinen Nutzen für kleinere Verlage. Es ist uns noch nicht einmal klar, ob die grossen Schweizer Verlage gemeinsam genügend Verhandlungs­macht aufbringen können, um von Google substanzielle Gegen­leistungen zu erhalten.»

Roseaus Sorge ist berechtigt. Denn mit dem Leistungs­schutz­recht fliesst kein Geld zum Staat, der dieses dann nach einem Verteil­schlüssel unter den Verlagen aufteilen könnte. Der Mecano ist ein anderer: Das Leistungs­schutz­recht verpflichtet Google und Co. lediglich, bilateral mit den Verlagen zu verhandeln. Ob sie sich einigen – und wenn ja, auf welchen Preis –, kann der Staat nicht beeinflussen.

In der EU scheiterten mehrere Versuche

Nicht nur in der Schweiz wird seit einem Jahrzehnt über eine Linksteuer gestritten. Sondern weltweit.

In den 2010er-Jahren sind Versuche mehrerer EU-Länder gescheitert, auf nationaler Ebene ein Leistungs­schutz­recht umzusetzen – trotz entsprechender Gesetze floss bis vor kurzem kein einziger Euro zu den Verlagen. Der Grund war überall derselbe: Die Big-Tech-Konzerne liessen ihre Muskeln spielen.

So stellte Google seinen Dienst «Google News» in Spanien im Jahr 2014 schlicht und einfach ein, was die Zugriffe auf die nationalen Nachrichten­seiten unverzüglich markant sinken liess. Gemäss einer Studie einer spanischen Verleger­vereinigung mussten die Medien des Landes einen Umsatz­rückgang von rund 9 Millionen Euro hinnehmen. Analog war Google drei Jahre zuvor in Belgien vorgegangen.

In Deutschland genügte Google 2014 sogar eine Droh­kulisse, damit die Verleger kalte Füsse bekamen: Der Suchmaschinen­konzern kündigte an, auf «Google News» nur noch die Überschriften der Medien­texte darzustellen und auf Vorschau­bilder und kurze Text­anrisse zu verzichten. Aus Furcht, die Anzahl Klicks könnte einbrechen, stellten die deutschen Verlage Google und Facebook Gratis­lizenzen aus – was das gesamte im Jahr zuvor in Kraft getretene Gesetz ad absurdum führte. Endgültig Schiff­bruch erlitten die Bemühungen der deutschen Politik 2019, als der Europäische Gerichts­hof das Leistungs­schutz­recht wegen einer Formalität für nicht anwendbar erklärte.

Trotz der gescheiterten nationalen Experimente machte sich die EU daran, das Urheber­recht gesamt­europäisch zugunsten der Medien­welt zu verändern. In der Hoffnung, gegenüber dem Silicon Valley mit mehr Gewicht auftreten zu können, als es ein Staat allein zu tun vermag. In anderen digital­politischen Bereichen hatte Brüssel mit einem solchen Vorgehen Erfolg gehabt: beim Datenschutz­recht etwa oder beim Kampf gegen Desinformation und Hatespeech.

Der Showdown in Australien

Während der EU-Verwaltungs­apparat auf Hochtouren an der Revision des Urheber­rechts arbeitete, kam es im Februar 2021 auf der anderen Seite der Erde zum Showdown: Facebook, Google und die dortigen Verlags­häuser stritten sich um den «News Media Bargaining Code», das australische Pendant zum Leistungs­schutz­recht. Wie in Europa hielten alle Parteien an ihren Stand­punkten fest. Doch anders als in Europa gaben die Verleger in Down Under nicht nach.

Die Antwort von Facebook?

Dasselbe Manöver, das Google im Jahrzehnt zuvor perfektioniert hatte: Facebook zog den Stecker. Australiens Medien­links wurden kurzerhand von der Plattform entfernt. Keine Australierin konnte mehr via Facebook Medien­inhalte lesen oder teilen.

Wochenlang stellte sich der Big-Tech-Konzern stur, schliesslich aber lenkte er – dank hartnäckigem Engagement der australischen Regierung – doch noch ein: Facebook und Google trafen mit dem grössten Medien­konzern des Landes, dem News-Corp-Imperium von Rupert Murdoch, eine Vereinbarung für drei Jahre.

Innert weniger Monate schwappte der Erfolg nach Europa über. Auf Basis eines bereits 2019 verabschiedeten nationalen Gesetzes einigten sich im Juli 2021 auch Frankreichs Verlage mit den Big-Tech-Konzernen. Und auch in Deutschland kam es zuletzt zu einer Annäherung: Während sich Google kompromiss­bereit zeigt, ziert sich Facebook nach wie vor.

Die jüngsten Erfahrungen in Australien und Frankreich zeigen, dass den globalen Plattformen beizukommen ist, wenn Verlage einen langen Atem haben und wenn sie von der Regierung unterstützt werden. Allerdings gelang dies bisher in beiden Staaten nur den Gross­verlagen, die über eine passable Verhandlungs­position verfügen, weil Google, Facebook und Co. nicht auf ihre Inhalte verzichten wollen. Die geschlossenen bilateralen Verträge sind geheim und intransparent. Kleinere Verlage gingen leer aus.

Die Mindest­steuer als Alternative?

Tatsächlich haben Medien­verlegerinnen Grund zur Empörung: Sie mussten zusehen, wie Giganten aus dem Silicon Valley ihren Werbe­kuchen zusammen­schrumpfen liessen.

Genau für die Kompensation dieser Ausfälle war das Medien­förder­paket gedacht, das die Stimm­berechtigten am vergangenen Sonntag in Bausch und Bogen verwarfen.

Wie weiter?

Statt mit einem Leistungs­schutz­recht könnte ein Teil der abgeflossenen Gelder auch durch die von der OECD und die G-20 geplante Mindest­steuer von 15 Prozent zurück­geholt werden, die vor allem auf global tätige Digital­konzerne wie Google, Amazon etc. abzielt. Voraus­sichtlich wird sie auch in der Schweiz implementiert und sich auf alle Geschäfts­felder erstrecken, also auch auf den durch Daten­bearbeitung und Werbung erzielten Gewinn (wobei auch hier viel politischer Widerstand droht).

Freilich müsste politisch verhandelt werden, dass die Einnahmen der Mindest­steuer nicht in den ordentlichen Staats­haushalt wandern, sondern an die Medien­verlage ausbezahlt werden.

Doch wer die Historie des Leistungs­schutz­rechts kennt und weiss, wie stark die Branche der parlamentarischen Beratung des Medien­förder­pakets ihren Stempel aufgedrückt hat, ahnt: Den lobbying­erprobten Verlegern ist ein solcher Verhandlungs­erfolg ohne weiteres zuzutrauen.

Korrigendum: In einer ersten Version schrieben wir, Pietro Supino habe sich 2013 gegen die Einführung des Leistungs­schutz­rechts ausgesprochen. Das ist falsch. Er lehnte in seiner Rede am damaligen Verleger­kongress bloss eine kollektive Verwertung von Urheber- oder verwandten Schutz­rechten ab. Wir entschuldigen uns für das Versehen.

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