Aus der Arena

Asylpolitik: Mario Fehrs Sozialamt missachtet das Bundes­gericht

Seit Jahren wehrt sich das Zürcher Sozialamt gegen Einsicht für die Republik in Millionenverträge im Asylwesen. Trotz Bundesgerichts­urteil hält es weiterhin Dokumente zurück. Und Regierungsrat Mario Fehr schaut als oberster Chef tatenlos zu.

Von Carlos Hanimann, 23.06.2021

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Ende Februar hat das Bundesgericht ein wichtiges Urteil für die Pressefreiheit und das Öffentlichkeits­prinzip in der Verwaltung gefällt: Es entschied, dass das Zürcher Sozialamt unter Sicherheits­direktor Mario Fehr mehrere Verträge aus dem Zürcher Asylwesen öffentlich machen müsse.

Die Republik hatte gestützt auf das Öffentlichkeits­gesetz Einsicht in Verträge zwischen dem kantonalen Sozialamt und den Asyldienstleistern ORS Service AG und AOZ verlangt. In den Verträgen werden die gegenseitigen Verpflichtungen und Entschädigungen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Asylfirmen geregelt. Sie gelten für eine Dauer von fünf Jahren und haben ein Auftragsvolumen von 120 Millionen Franken.

Der Bundesgerichts­entscheid liess nichts zu deuteln übrig: Das öffentliche Interesse an diesen Informationen sei im vorliegenden Fall «besonders hoch, da sie die Kontrolle des staatlichen Handelns und der öffentlichen Ausgaben ermöglichen».

Das war vor vier Monaten.

Trotzdem hat das Zürcher Sozialamt die geforderten Dokumente auch nach dem rechtskräftigen Entscheid des höchsten Schweizer Gerichts noch immer nicht herausgegeben. Zumindest nicht vollständig. Wesentliche Bestandteile der Verträge werden ohne jede Begründung zurückgehalten.

Das Sozialamt und Mario Fehr als oberster politischer Chef wurden von der Republik mehrmals aufgefordert, die kompletten Verträge unverzüglich herauszugeben. Dennoch weigern sich die Verantwortungs­träger bislang, dem Urteil des Bundesgerichts Folge zu leisten.

Verweigern, verzögern, schwärzen

Die Republik hatte vor zweieinhalb Jahren Einsicht in Verträge des Zürcher Asylwesens verlangt. Denn obwohl der Kanton Zürich seit über zwanzig Jahren die Betreuung von Asylsuchenden an private Dienstleister auslagert, ist nur sehr wenig darüber bekannt, wie dieses Outsourcing organisiert ist: Entschädigungen, Pflichtenhefte, Betreuungs­schlüssel gehören etwa zu den Informationen, die in den Verträgen geregelt sind.

Das Sozialamt verweigerte und verzögerte die Herausgabe der Dokumente mit einer Vielzahl von Manövern. Dies, obwohl zumindest einer der beiden Asyldienstleister von Anfang an nichts gegen eine Veröffentlichung einzu­wenden hatte: «Dem Gesuch um Informations­zugang steht aus unserer Sicht nichts entgegen», schrieb der CEO der Asylfirma ORS am 7. März 2019.

Stellungnahme ORS vom 7. März 2019.

Vor einem Jahr machte Mario Fehr den Rechtsstreit dann zur Chefsache: Am 7. Mai 2020 unterzeichnete er eine Verfügung, mit der er die Chefin des Sozialamts dazu ermächtigte, den Fall bis ans Bundesgericht weiterzuziehen. Regierungsrat Fehr setzte sich also persönlich dafür ein, die Millionen­verträge geheim zu halten. Gleichzeitig legte das Sozialamt das Einsichts­gesuch in die Verträge mit dem zweiten Asyldienstleister AOZ auf Eis – wohl in der Hoffnung, dass das Bundesgericht die Geheimnis­krämerei des Sozialamts schütze. Auch hier kassierte es eine juristische Niederlage.

Auszug aus der Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 7. Mai 2020.

Am Ende waren alle Winkelzüge nutzlos: Das Bundesgericht entschied, die Verträge gehörten an die Öffentlichkeit.

Es gehört zu den wesentlichen Zügen einer Demokratie, dass die Urteile des höchsten Gerichts befolgt werden. In der Schweiz bedeutet das: Sobald das Bundesgericht einen Entscheid fällt, ist er rechtskräftig. Spätestens ein paar Tage nach dem Urteil des höchsten Gerichts hätte das Sozialamt die geforderten Unterlagen von sich aus verschickt haben müssen.

Erst nach einer «freundlichen Erinnerung» durch die Republik gab das Sozialamt bekannt, seine Aufgaben «zeitnah» zu erledigen. Das hiess in diesem Fall: Ende Mai gewährte das Sozialamt Einsicht in einen Grossteil der Verträge.

Entgegen dem Bundesgerichts­entscheid nahm Fehrs Sozialamt allerdings einige Schwärzungen vor. Vor allem aber schickte es integrale Bestandteile des Vertrags nicht mit. Konkret geht es unter anderem um das Pflichtenheft für die Asylfirmen, die Betreuungs-, Gesundheits- und Kriseninterventions­konzepte – alles Anhänge, die laut Vertrag «integrierende Bestandteile dieses Vertrages» sind.

Die Republik hat Mario Fehr und das Sozialamt mehrmals aufgefordert, die Unterlagen sofort herauszugeben.

Das Sozialamt antwortete dürr: «Ihr Anliegen wird geprüft.»

Das war vor knapp zwei Wochen.

Wirbel um den Austritt bei der SP

Mario Fehr, Sicherheits­direktor, Regierungsrat und bis vor wenigen Tagen ebenso bekannter wie umstrittener Sozialdemokrat, dürfte seit Anfang des Rechtsstreits über alle Vorgänge im Bild gewesen sein. Schliesslich macht er die Zürcher Asylpolitik gerne zur Chefsache und greift bei jeder Gelegenheit zum Telefon, um sich persönlich in Einzelfälle im Asylwesen einzuschalten. Spätestens seit dem Frühling 2020 ist jedoch auch schriftlich dokumentiert, dass er sich persönlich dafür einsetzte, die Millionenverträge des Zürcher Asylwesens unter dem Deckel zu halten.

Auch jetzt noch, Monate nach einem rechtskräftigen Bundesgerichts­entscheid, weigert sich sein Amt, Öffentlichkeit herzustellen. Was tun, wenn die kantonale Exekutive den höchstrichterlichen Entscheid der Judikative so offen missachtet?

Mario Fehr hat letzten Freitag seinen Austritt aus der Sozial­demokratischen Partei bekannt gegeben. Fehr prahlt schon seit mindestens einem Jahr bei vielen Gelegenheiten damit, dass er bei den nächsten Regierungsrats­wahlen das beste Resultat machen wird – ohne Partei im Rücken.

Jetzt will er offenbar seinen Worten Taten folgen lassen und macht einen ersten Schritt: Der Austritt von Mario Fehr aus der SP ist nur die logische Folge in der Karriere eines Politikers, der niemandem verpflichtet sein will ausser sich selber. Dass er die Partei dabei noch einmal hinters Licht führte und den Austritt entgegen parteiinternen Abmachungen eigenmächtig und vorzeitig kommunizierte, spricht für sich selbst.

Ob Mario Fehr nach zehn Jahren in der Sicherheits­direktion noch einmal antritt, lässt er im Moment offen. Auch das passt zu ihm: Es ist noch unklar, ob er die Wette, mit der er schon so lange angibt, auch tatsächlich antritt. Denn Männer wie Fehr gehen Wetten grundsätzlich nur ein, wenn sie glauben, dass sie sie auch gewinnen.

PS: Die Republik pocht weiter auf die Herausgabe aller Dokumente. Und wird nötigenfalls weitere juristische Schritte einleiten.

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