Gezielte Irreführung an der Tagesordnung
Der aktuelle Abstimmungskampf wird erneut mit viel Falschpropaganda und mit extremer Aggressivität geführt. Das sollte uns nervös machen.
Von Daniel Binswanger, 22.05.2021
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Es ist kein vordringliches Thema in der europäischen Presse, aber die aktuelle Entwicklung der US-Demokratie könnte widersprüchlicher und explosiver kaum sein. Auf der einen Seite stehen die überraschend dynamischen Reformbestrebungen der Biden-Administration. Auf der anderen Seite steht die extreme Radikalisierung der republikanischen Partei, die sich weigert, mit der Trump-Ära zu brechen, und die grosse Lüge vom Wahlbetrug, gemäss welcher Trump weiterhin US-Präsident sein müsste, zu ihrem obersten Glaubenssatz erhoben hat.
Vorderhand bleibt offen, welche dieser Dynamiken die Oberhand gewinnt. Es wäre jedoch naiv, zu glauben, die schwere Beschädigtheit der öffentlichen Institutionen und des US-Mediensystems hätten sich über Nacht ganz einfach in Wohlgefallen aufgelöst. Auch wenn er nie mehr an die Macht zurückkehren sollte: Der Populismus trumpscher Prägung hat noch lange nicht sein letztes Wort gesprochen. Die politischen, gesellschaftlichen und medialen Entwicklungen, die seinen Aufstieg ermöglichten, sind keineswegs überwunden.
Obschon die Ausschläge der politischen Auseinandersetzung im heutigen Europa in der Regel etwas weniger schrill und unmittelbare Vergleiche mit den USA grundsätzlich mit Vorsicht zu geniessen sind – dieselbe Beobachtung lässt sich auf dem alten Kontinent machen. Wenn alles gut geht, erwacht er nun aus der Corona-Hibernation, doch auch in Europa gibt es keinen Grund zur Annahme, dass das Mediensystem plötzlich wieder leistungsfähiger, der öffentliche Diskurs plötzlich wieder konstruktiver ist und die Fliehkräfte der Polarisierung plötzlich wieder beherrschbarer sind. Alle Strukturprobleme sind wie gehabt – und haben sich, wenn schon, pandemiebedingt verschärft.
Das ist auch der Grund, weshalb uns der kommende Abstimmungssonntag nervös machen sollte – sehr nervös sogar. Noch lassen die Meinungsumfragen zwar keine zuverlässigen Prognosen zu allen Vorlagen zu. Sowohl die Trinkwasser- als auch die Pestizidinitiative können weiterhin angenommen oder abgelehnt werden (bei leicht höherer Wahrscheinlichkeit für ein Nein), was für ökologiebewusste Stimmbürgerinnen enttäuschend, aber doch nicht völlig unerwartet sein dürfte. Das Covid-Gesetz wird mit Sicherheit angenommen, was angesichts der letztlich marginalen Gegenmobilisierung ebenfalls im Bereich des Vorhersehbaren liegt.
Zwei massive Überraschungen halten die Umfragen jedoch bereit: Erstens könnte das CO2-Gesetz nach neustem Stand nun knapp abgelehnt werden. Zweitens wird das Gesetz zu polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) aller Voraussicht nach mit einer sehr komfortablen Mehrheit gutgeheissen.
Beginnen wir mit dem PMT. Sicherlich: Die Gefahr des islamistischen Terrors ist weiterhin virulent, und dass eine Ergänzung des polizeilichen Abwehrdispositivs um einzelne präventive Massnahmen durchaus sinnvoll ist, mag zutreffen. Dass man mit der Instrumentalisierung islamfeindlicher Affekte in diesem Land im Übrigen auch jeden politischen Unsinn gewinnbringend inszenieren kann und dass unser Politbetrieb gegen diese Versuchung leider Gottes nicht immun ist, hat jüngst wieder die Burkainitiative gezeigt. Aber hier geht es noch um etwas viel Grundsätzlicheres: Fundamentalste rechtsstaatliche Grundprinzipien werden mit dieser Vorlage verletzt.
Ein Skandal ist – wie schon mehrfach und in aller wünschenswerten Ausführlichkeit in der Republik dargelegt wurde – insbesondere die neue Definition des Tatbestandes der «terroristischen Aktivität». Er soll bereits dann erfüllt sein, wenn ein Verdächtiger «Furcht und Schrecken» verbreitet, ganz unabhängig davon, ob überhaupt ein Bezug zur Ausführung oder Androhung von Gewalttätigkeiten besteht. Eine besonders reisserische Zeitungspolemik? Eine aggressive Hassrede? Eine ungewöhnlich radikale politische Agenda? All das kann «Furcht und Schrecken» verbreiten. All das erfüllt nach dem PMT den Tatbestand des Terrorismus. Es gibt da überhaupt nichts zu deuteln, es ist eine simple Tatsache. So lautet der Gesetzestext.
Dass dieser fundamentale Angriff auf die Gesinnungsfreiheit vom eidgenössischen Parlament durchgewinkt wurde, ist ein atemberaubendes Symptom unseres staatsrechtlichen Niedergangs. Der beschwichtigende Hinweis darauf, dass Schweizer Behörden dieses Gesetz ausschliesslich zur Verfolgung von Terroristen und niemals zur Bekämpfung missliebiger politischer Überzeugungen einsetzen wollen, ist einfach nur beschämend.
Das mag ja sogar zutreffen. Aber Gesetze werden beschlossen, um klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, ganz besonders für das staatliche Handeln. Ihre Funktion ist es nicht, die Versicherung notwendig zu machen, Unklarheiten, die man aus unerklärlichen Gründen ins Gesetz hineinschreiben wollte, werde man später ganz gewiss niemals missbrauchen.
Allerdings liegt hier noch nicht einmal das politische Hauptproblem. Fast noch anstössiger ist, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter nun versucht, ihre auf alles und nichts anwendbare Terrorismusdefinition an die Stimmbürger zu bringen: mit brandschwarzen Falschbehauptungen. Keller-Sutter behauptet, die Terrorismusdefinition des PMT sei identisch mit der Terrorismusdefinition des Nachrichtendienstgesetzes und deshalb weder neu noch problematisch. Das ist eine gezielte Irreführung.
Im Nachrichtendienstgesetz ist die tatsächlich wortgleiche Definition zusätzlich mit einer Anwendungsvoraussetzung versehen, welche klar macht, dass Terrorismus nur dann vorliegt, wenn «ein bedeutendes Rechtsgut wie Leib und Leben» bedroht ist. Im PMT fehlt diese Anwendungsvoraussetzung, weshalb die Definition nur die Verbreitung von «Furcht und Schrecken» umfasst und deshalb unvergleichlich viel breiter ist.
Die Piratenpartei will nun Stimmrechtsbeschwerde einlegen, weil Keller-Sutters Behauptungen 1:1 im Abstimmungsbüchlein wiederholt werden. Die Behörden sind ja eigentlich durch ihren Verfassungsauftrag gehalten, die freie Meinungsbildung zu garantieren und nicht mit Falschinformationen in den Abstimmungskampf einzugreifen. Angesichts der notorisch hohen Hürden für Stimmrechtsbeschwerden ist allerdings kaum damit zu rechnen, dass die Piraten mit ihrer Einsprache durchdringen werden. In der Sache jedoch wäre sie berechtigt.
Die Art und Weise, wie die Justizministerin diesen Abstimmungskampf führt, ist umso irritierender, als sie bereits bei der Konzernverantwortungsinitiative, also vor erst einem halben Jahr, flächendeckend und systematisch mit alternativen Fakten gearbeitet hat. In der NZZ erschien damals ein Kommentar von drei Rechtsprofessoren und einem Oberrichter a. D., die sich entsetzt darüber zeigten, wie die Justizministerin «eine nüchterne, rechtliche Einordnung» der Initiative verunmögliche. Zum PMT-Gesetz haben nun gleich rund 60 Professoren und Staatsrechtsexpertinnen einen offenen Brief unterzeichnet, welcher davor warnt, dass das Gesetz «der Willkür Tür und Tor» öffne.
Keller-Sutter setzt neue eidgenössische Massstäbe für die als zulässig erachtete Behördenpropaganda, und es macht nicht den Eindruck, als hätte sie im Sinn, ihre innovationsfreudigen Kommunikationsstrategien zu modifizieren. Den Einspruch von Rechtsexperten qualifiziert sie jetzt routinemässig als Meinung ab. Fakten als blosse Meinungen zu behandeln, ist die Basis aller populistischen Politik. Einst war die FDP die Partei der Staatsrechtsprofessoren. Heute ist sie die Partei des ministerialen Experten-Bashings. Nicht nur in den USA unterliegen sogenannte Traditionsparteien den allerverblüffendsten Wandlungsprozessen.
Aber nicht nur erstaunlich faktenfrei, auch von bisher in der Schweiz kaum je gesehener Aggressivität war vor einem halben Jahr der Abstimmungskampf um die Konzernverantwortungsinitiative. Diese Neuerung bestätigt sich ebenfalls im jetzigen Abstimmungskampf. Erneut ist eine Gehässigkeit an der Tagesordnung, wie man sie bisher eigentlich für unmöglich hielt. Oder, so fragt der «Tages-Anzeiger» in einem Artikel zu den aktuellen Agrarinitiativen: «Müssen wir uns daran gewöhnen, dass solche Abstimmungskämpfe zur Regel werden? Erleben wir gerade das Ende der konsensualen Schweizer Demokratie?» Wenn der politische Diskurs den Boden des Sachbezugs definitiv verlassen hat, gibt es zum blossen Schüren hässlicher Emotionen ganz einfach keine Alternative mehr.
Und damit wären wir beim CO2-Gesetz. Es sollte fraglos, im Schlaf, mindestens mit einer 70-Prozent-Mehrheit abgesegnet werden. Die Ausgangslage ist denkbar einfach: Entweder die Schweiz steht zum Pariser Klima-Abkommen, das sie ratifiziert hat, dann muss sie die Massnahmen des neuen CO2-Gesetzes dringend umsetzen. Oder sie lehnt das Gesetz ab – und verunmöglicht sich selber damit, das Klimaabkommen zu erfüllen. Die Ablehnung des CO2-Gesetzes wäre der grosse Trump-Moment der Schweizer Klimapolitik: das symbolische Äquivalent der amerikanischen Kündigung des Pariser Abkommens im Jahr 2017. Wir stehen jetzt am Punkt, an dem er eintreten könnte.
Die klimapolitischen Mehrheitsverhältnisse könnten kippen – und wiederum steht im Zentrum dieser Entwicklung die FDP. Obwohl sich die Parteispitze um eine grüne Strategie bemüht, sind die Kantonalparteien gespalten, und es marschiert ein guter Teil der Basis mit der rechtsbürgerlichen Schwesterpartei. Es ist eine Tatsache, die sich immer wieder von Neuem bestätigt: Wenn sogenannte Traditionsparteien den populistischen Geist erst einmal aus der Flasche gelassen haben, wird es schnell einmal zum Ding der Unmöglichkeit, ihn wieder dahin zu entsorgen. Die grosse US-Demokratie macht diese Erfahrung gerade auf potenziell existenzbedrohende Weise. Wir könnten am 13. Juni einen bitteren Geschmack davon bekommen.
Illustration: Alex Solman