Am Gericht

«Wir sind der Sand im gut geschmierten Getriebe der Strafjustiz»

Verteidiger geniessen keine grossen Sympathien, denn sie vertreten die Bösen. Oder die vermeintlich Bösen. Doch ohne sie ist eine faire Strafjustiz undenkbar. Der ehemalige Straf­verteidiger von Brian alias «Carlos» über seine undankbare Rolle.

Von Brigitte Hürlimann, 10.03.2021

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Im Strafverfahren sind die Rollen klar zugeordnet: Die Staatsanwältin versucht Seite an Seite mit der Polizei, Kriminalität aufzudecken. Danach begründet sie vor Gericht, warum und wie streng ein Beschuldigter zu bestrafen sei (sie dürfte übrigens auch einen Freispruch beantragen, aber das geschieht höchst selten). Gerät ein Verdächtigter in ihre Finger, darf sie ihn vorladen und einvernehmen. Geht es um schwere Delikte und liegt ein konkreter Verdacht vor, kann sie mit verdeckten Ermittlungs­methoden Beweise sammeln, Haus­durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Untersuchungs­haft beantragen.

Kurz: Die Strafverfolger dürfen in die Grundrechte der Verdächtigten eingreifen – und zwar massiv.

Damit Verdächtigte nicht hilf- und machtlos dem Justizapparat ausgeliefert sind, wird ihnen ein Strafverteidiger zur Seite gestellt; in schweren Fällen obligatorisch, in leichten Fällen auf ihren Wunsch hin. Die Verteidigerinnen sind unabdingbarer Bestandteil einer fairen, rechts­staatlichen Strafjustiz – und müssen trotzdem um Ansehen und Respekt ringen. Ihr Einstehen für Täter oder nur schon für Verdächtigte sorgt immer wieder für öffentlichen Unmut. Vor allem dann, wenn es um Schwer­kriminalität geht.

Der Zürcher Rechtsanwalt und Strafverteidiger Stephan Bernard legt nun ein Buch vor, in dem er – auch für Nicht­juristinnen verständlich – darlegt, warum es eine engagierte, kompromisslose Verteidigung braucht.

Ort: Zürich
Thema: Was ist Strafverteidigung?

Sein Büro: funktional und eher schlicht. Weder Pipilotti Rist an den Wänden noch eine Harley-Davidson vor der Tür. Keine Mitarbeiterin, die Espresso serviert. Die Anwaltskanzlei befindet sich in einem unscheinbaren Gebäude an verkehrsträchtiger Lage; die Autobahn­auffahrt in Sichtdistanz, von coolen Bars oder Boutiquen keine Spur.

Stephan Bernard, seit 2004 selbstständiger Rechtsanwalt und vor allem als Strafverteidiger tätig, hält wenig von Status­symbolen – aber viel von seinem Beruf. Er hat ein Buch verfasst, das druckfrisch in den Läden liegt oder gratis heruntergeladen werden kann: «Es soll möglichst vielen zugänglich sein. Ich will, dass die Leute besser verstehen, was Strafverteidigung bedeutet. Und warum sie so wichtig ist.»

Auf dem Fenstersims seines Büros stehen gerahmte Familienfotos, Bernard ist Vater von zwei Buben, zehn und zwölf Jahre alt. Wie erklärt er den Kindern, was er von Beruf ist?

«Mein jüngerer Sohn meinte lange, ich sei eine Art Polizist, weil ich so oft ins Gefängnis gehe. Mein älterer Sohn, der heute Sechstklässler ist, versteht bereits, dass man jemandem zur Seite stehen muss, unabhängig davon, was ihm vorgeworfen wird. Der Jüngere hingegen geht immer noch davon aus, dass man zwar die Unschuldigen verteidigen muss – aber nicht die Schuldigen. Das geht auch vielen erwachsenen Nicht­juristinnen so.»

Als Korrektiv eingreifen – von Anfang an

Stephan Bernard ist Strafverteidiger mit Verve. Und er hat eine klare Haltung, was sein Auftrag ist. Es gehe darum, zu überprüfen, ob es in der Strafuntersuchung zu Fehlern kam, ob die Strafverfolger korrekt, transparent und fair vorgingen, die belastenden und die entlastenden Hinweise verfolgten – was ihre gesetzliche Arbeit ist. Oder wäre.

Die Staatsanwälte, sagt Bernard, hätten ihre eigene Sichtweise, einen Fokus auf die Strafverfolgung und die Ahndung, sie gingen einer Verdachts­hypothese nach. Es sei systemimmanent, dass sie sich eher auf die belastenden Faktoren konzentrierten. Da müssten die Verteidiger als Korrektiv eingreifen, und zwar von Anfang an. Und eben: völlig unabhängig davon, ob sich jemand zu einer Tat bekennt oder nicht. Bis es zum rechtskräftigen Urteil kommt, gilt die Unschuldsvermutung.

«Ich muss von meinem Klienten nicht zwingend wissen, was seiner Meinung nach geschehen ist. Ob er es war oder nicht. Aber es hilft. Je mehr ich weiss, desto besser kann ich meine Strategie erarbeiten», sagt Bernard.

Doch auch wenn einem Verdächtigten von der ersten Minute an eine Strafverteidigerin zur Seite gestellt wird: Die Spiesse sind nicht gleich lang. Die Strafverfolger haben einen Justizapparat im Rücken, dürfen zu Zwangs­massnahmen greifen, in den Datenbanken nachforschen, national und international, dürfen Zeuginnen befragen. Das alles kann der Strafverteidiger nicht.

«Wir bekommen während der Untersuchung die Akten zwar vorgelegt», sagt Bernard. «Aber diese Dokumente sind ein bearbeitetes Produkt, die Quintessenz von Untersuchungs­handlungen.» Besonders stossend sei, sagt Bernard, dass die Verteidiger bei den Gesprächen mit psychiatrischen Gutachtern nicht dabei sein dürften, dass diese Explorationen nicht einmal aufgenommen würden.

Die Verfolger am langen Hebel, die Verteidiger am kurzen

Die Gutachten spielen im Strafverfahren eine immense Rolle; vor allem dann, wenn die Anordnung einer Verwahrung oder einer stationären Massnahme zur Diskussion steht – Letzteres wird die «kleine Verwahrung» genannt. Beides bedeutet, dass Verurteilte über die Strafe hinaus inhaftiert bleiben, und zwar open end. Weil sie allenfalls gefährlich sein könnten, allenfalls wieder Straftaten begehen.

Bernard findet das heikel: «Das Strafrecht arbeitet nicht mehr nur Vergangenes auf, es hat sich zu einem Präventiv­strafrecht gewandelt. Das ist gefährlich. Denn eine liberale, freiheitlich denkende Gesellschaft legt Wert darauf, dass niemand ungerechtfertigt im Gefängnis sitzt. Lieber zehn Schuldige laufen lassen als einen Unschuldigen inhaftieren.»

Wer die Rolle von Strafverteidigerinnen aus Filmen kennt, der stellt sich vermutlich vor, dass die Aufarbeitung von Straffällen hauptsächlich im Gerichtssaal stattfindet. Diese Vorstellung ist in der Schweizer Rechtsrealität in vielfacher Hinsicht falsch. Das Wichtigste und schier Unumstössliche geschieht zuvor, während der Strafuntersuchung; die erstens von der Staatsanwaltschaft geleitet wird und zweitens geheim ist.

Und eben: Die Verteidigung verfügt in dieser wichtigen Phase nicht annähernd über das gleiche Instrumentarium wie die Strafverfolger.

«Damit umzugehen ist nicht einfach», sagt Stephan Bernard, «wir sind am kürzeren Hebel. Wir dürfen zwar Beweisanträge vorbringen, doch wir haben keinen Anspruch darauf, dass unseren Anträgen stattgegeben wird. Sie werden in der Regel abgelehnt.»

Der ordentliche Strafprozess wird zur Rarität

Kommt die Staatsanwältin bei ihren Untersuchungen zum Schluss, dass ein Rechtsbruch vorliegt, zieht sie sich in gut 95 Prozent der Fälle den Hut eines Richters über und stellt einen Strafbefehl aus. Wird dieser vom Verurteilten akzeptiert, mutiert er zum Urteil. In anderen Fällen einigen sich die Staatsanwaltschaft und die Beschuldigte auf ein sogenannt abgekürztes Verfahren. Sie machen einen Deal. Die Beschuldigte gibt die Vorwürfe zu und handelt mit der Staats­anwaltschaft eine Strafe aus.

Das bedeutet: Nur der allerkleinste Teil der Straffälle wird noch an einem ordentlichen Prozess aufgearbeitet. Dort treffen Staatsanwalt und Verteidigerin aufeinander, kreuzen im Gerichtssaal die Klingen, hören sich vielleicht noch die Ausführungen von Experten oder einzelnen Zeuginnen an, dürfen Zusatzfragen stellen. Wobei es die meisten Strafgerichte vorziehen, möglichst keine solchen Befragungen mehr durchzuführen. Man stützt sich lieber auf die Akten, der Effizienz zuliebe.

«Es ist schade, dass die Geschworenen­gerichte abgeschafft wurden», sagt Stephan Bernard. «Das gab der Öffentlichkeit die Chance, mitzuerleben, wie Strafurteile zustande kommen, wie um Urteile gerungen wird. Am Geschworenen­prozess wird jedes Beweismittel direkt im Saal vorgebracht, jede einzelne Zeugin, jeder Sachverständige befragt, jedes Gutachten mündlich dargelegt. Das hat zwar auch etwas Voyeuristisches, doch es hilft dem Beschuldigten, den Opfern und der Öffentlichkeit zu verstehen, wie die Gerichte arbeiten. Die Akzeptanz des Urteils wird dadurch grösser.»

Grenzenlose Solidarität mit der Klientin

Natürlich muss der Strafverteidiger am Prozess überzeugend plädieren, der These der Staats­anwaltschaft eine Gegenthese gegenüberstellen, den Finger auf Verfahrensfehler halten. Die Hauptsache aber geschieht zuvor, im Untersuchungs­verfahren. Und was besonders wichtig sei, sagt Stephan Bernard: dass die Strafverteidigung loyal zur Beschuldigten stehe. Eine bloss halbherzige Verteidigung mit angezogener Handbremse sei das Schlimmste überhaupt: «Dann lieber aufs Mandat verzichten. Oder das Mandat niederlegen.»

Der Zürcher Rechtsanwalt versteht sein Verhältnis zur Klientin als «radikal partnerschaftlich».

«Was die Klientin will, ist mein Auftrag, natürlich immer im Rahmen des Zulässigen. Ich bin nicht ihr Megafon, aber ihr kritisches Sprachrohr. Im Innen­verhältnis mit ihr kann ich hart diskutieren und auch klar äussern, was ich nicht gut finde. Doch nach aussen vertrete ich uneingeschränkt das, was sie will. Wir Juristen reden deshalb von einem ‹denkenden Gehorsam›. Ich schulde der Klientin grenzenlose Solidarität. Ich nehme sie ernst, ich entscheide nicht über ihren Kopf hinweg, ich stehe nicht in einem paternalistischen Verhältnis zu ihr. Egal, was ihr vorgeworfen wird, und egal, was ihre Herkunft oder soziale Stellung ist.»

Anders, als das Berufsbild des Verteidigers in Film und Fernsehen dargestellt wird, hält Stephan Bernard nichts von einem betont männlichen, heroischen Habitus – sondern anerkennt die Einsamkeit, Verletzlichkeit, Unsicherheit und Ängstlichkeit, die der Beruf eines Strafverteidigers mit sich bringt.

Die Angst im Griff

«Ich zweifle oft an meinen Fähigkeiten, an meiner Strategie, ich leide an der Ohnmacht dem Justiz­apparat gegenüber – oder daran, wenn ich in der öffentlichen Meinung zum Paria werde, weil ich den Paria vertrete. Steht ein schwieriger Prozess in einem öffentlichkeits­trächtigen Fall bevor, habe ich oft Angst. Dazu muss ich stehen, auch um diese Angst in den Griff zu bekommen und mich nicht von ihr beeinflussen zu lassen. Denn kein Mensch will einen unsicheren, zögerlichen Strafverteidiger. Wenn der Prozess kommt, muss ich die Unsicherheiten überwunden haben. Dann gebe ich alles, bin der starke Partner des Beschuldigten, der sich in einer noch ohnmächtigeren Situation befindet. Völlig unabhängig davon, wie schwach oder stark er vor dem Straf­verfahren einmal war.»

Am Ende des Tages, findet Stephan Bernard, müsse er sich sagen können, dass er für seinen Klienten alles getan habe, bis an die Grenzen des Möglichen gegangen sei. «Wir sind der Sand im gut geschmierten Getriebe der Strafjustiz.»

Als Wendepunkt in seiner beruflichen Laufbahn bezeichnet der Zürcher Rechtsanwalt den «Fall Carlos». Stephan Bernard verteidigte den in den Medien als «berühmtesten Jugendstraftäter der Schweiz» bezeichneten jungen Mann bis 2014. «Carlos» war damals wegen eines Messerangriffs angeklagt und geriet in die Schlagzeilen, weil er sich in einem Sonder­setting befand, das teuer war. Bernard zog die Inhaftierung seines Klienten nach dem abrupten Abbruch des Sonder­settings bis vor Bundesgericht – und gewann. Der Jugendliche musste sofort freigelassen werden.

«Während dieser Verteidigung habe ich einen regelrechten Shitstorm erlebt», erinnert sich Bernard. «Doch ich wusste, dass ich da durchmuss. Am Ende hat sich die öffentliche Stimmung gedreht. Das machte mich für jene Leute zum ‹Sibe­siech›, die mich als mühsamen Querulanten abgestempelt hätten, wenn das Bundes­gericht anders entschieden hätte. Das Ermessen in der Strafjustiz ist gross, das unterschätzen viele. Es ist ein schmaler Grat, auf dem sich unsere Klienten bewegen – und damit auch wir, als ihre Strafverteidiger.»

Nach dem Urteil des Bundesgerichts hat Bernard den Fall in Absprache mit seinem Klienten an einen Anwaltskollegen abgegeben – nach all den Jahren sei ein neuer Verteidigerblick vonnöten gewesen.

Und so gehts weiter im Fall «Carlos»

«Carlos» will inzwischen nichts mehr von diesem stigmatisierenden Pseudonym wissen. Er heisst Brian, ist heute 25 Jahre alt und befindet sich wieder im Gefängnis – in Sicherheits­haft. Er ist einem ungewöhnlich harten, rigiden Strafregime ausgesetzt. Doch das ist eine andere Geschichte, die Republik hat schon mehrfach darüber berichtet. Diesen Donnerstag wird Brian einmal mehr vor Gericht stehen. Als Geschädigter, nicht als Täter. Und mit einem anderen Rechtsanwalt an seiner Seite. Thema des Prozesses ist das Strafregime.

Illustration: Till Lauer

Zum Buch

«Was ist Strafverteidigung? Eine Praxiseinführung» von Stephan Bernard. Als Buch und Open-Access-Publikation vom Verlag sui generis herausgegeben.

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