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Schlag auf Ratschlag

20.01.2021

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Liebe Leserinnen und Leser

Mittwoch ist Bundesratstag. Zumindest für uns auf der Redaktion. Denn am Vormittag hält das Regierungsgremium jeweils seine wöchentliche Sitzung ab. Vor der Pandemie war das für Journalistinnen manchmal spannender, manchmal weniger spannend. Es war aber schon immer so, dass wir nie ganz genau wussten, wann die Medienkonferenz nach der Sitzung stattfindet – wir sitzen also mittwochs immer ein bisschen auf Nadeln.

Diese Medienkonferenzen interessierten früher – ganz ihrem Namen entsprechend – auch kaum jemanden ausser Journalisten. Das ist nun anders, sie gehören mittlerweile für eine grössere Gruppe Menschen zum Alltag – auch heute verfolgten Tausende die Pressekonferenz. Die Chance ist dennoch gross, dass Sie heute Nachmittag anderes zu tun hatten. (Oder aber was anderes schauen wollten, immerhin hat Herr Trump etwa zur selben Zeit das Weisse Haus endgültig in Richtung Florida verlassen.)

Deswegen fassen wir für Sie kurz zusammen. Insbesondere wenn Sie als Inhaberin oder als Angestellte in einer Firma arbeiten, die von Kurzarbeit betroffen ist, sollten Sie hier weiterlesen:

Denn es gibt gute Nachrichten für Unternehmen, die sich mit den Massnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders schwertun. Der Bundesrat erweitert die Unterstützung im Bereich der Kurzarbeit.

Was ändert sich?

  • Neu kann Kurzarbeit auch für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende beansprucht werden. Das gilt bis zum 30. Juni 2021.

  • Die Karenzfrist wird rückwirkend auf den 1. September 2020 und bis zum 31. März 2021 aufgehoben. Bisher galt für Unternehmen ein Tag «Selbstbehalt» pro Kurzarbeit-Bezugsmonat. Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrats müssen die entsprechenden Firmen für die rückwirkende Änderung nichts unternehmen, die Arbeitslosenversicherung werde die Abrechnung anpassen und die Differenz für die Karenztage ausbezahlen.

  • Bisher war die Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall auf vier Abrechnungsperioden beschränkt. Neu gilt dies nicht mehr, die Beschränkung wurde ebenfalls rückwirkend für die Zeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2021 aufgehoben.

Vieles geht langsam in dieser Pandemie, besonders auf politischer Seite. Jetzt aber geht es diesbezüglich erfreulich rasch: Diese Änderungen der Covid-19-Verordnung zur Arbeitslosenversicherung treten am 21. Januar 2021 in Kraft. Also morgen.

Jetzt aber zu heute:

Die wichtigsten Nachrichten des Tages

Der Bundesrat schliesst die Schulen derzeit nicht. Die Frage sei berechtigt, sagte Bundespräsident Guy Parmelin gegenüber Journalistinnen an der heutigen Pressekonferenz in Bern. Doch für das Erziehungswesen seien die Kantone zuständig. Man sei aber in Kontakt für den Fall, dass sich die Lage verschlechtere. Das Innendepartement prüfe Szenarien für die Sekundarstufen und Gymnasien. Die neuen Virusmutationen breiten sich derzeit auch an den Schweizer Schulen aus.

Der Kanton Aargau führt Fernunterricht für die Sekundarstufe ein. Dies gilt vom 25. Januar bis Ende Februar und betrifft Schüler der Berufs-, Maturitäts- und Diplommittelschulen. Im Gegensatz zu vielen Lernenden, die im Homeoffice tätig seien, kämen die jungen Erwachsenen weiterhin in grossen Schulen zusammen, schreibt die Staatskanzlei. Zudem seien viele von ihnen aufgrund teils weiter Anreisewege in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Ausnahmen vom Fernunterricht gibt es unter anderem für Lernende mit erhöhtem Betreuungsbedarf, mit praktischem Unterricht oder für Schülerinnen, die zu Hause keinen Arbeitsplatz haben.

In Cham im Kanton Zug sind 38 Kinder und 8 Lehrpersonen in Quarantäne. Zwei Primarschüler wurden positiv auf eine Corona-Mutation getestet. Es handelt sich gemäss dem stellvertretenden Kantonsarzt Hanspeter Kläy um eine fünfköpfige Familie, die über die Festtage in Brasilien in den Ferien war. Die Familie sei seit rund zwei Wochen zurück in der Schweiz. Eines der Kinder habe dann Symptome gezeigt und sei zu Hause geblieben, die Geschwister seien wieder in die Schule gegangen.

China baut ein Quarantäne-Lager für mehr als 4000 Personen. Dies nach einem viralen Ausbruch diesen Monat, der gemäss CNN mehrere zehn Millionen Menschen im Lockdown hält. Das Camp befindet sich ausserhalb der Millionenstadt Shijiazhuang in der Provinz Hebei. China hat die Verbreitung von Covid-19 mehrheitlich gestoppt, erlebt aber einen massiven Anstieg im Vorfeld des chinesischen Neujahrs, an dem Millionen von Menschen ihre Familien im ganzen Land besuchen.

Corona-Gedenkveranstaltung in Washington. Am Vorabend der Amtseinführung als neuer US-Präsident und als neue US-Vizepräsidentin hielten Joe Biden und Kamala Harris eine Gedenkveranstaltung für die 400’000 Todesopfer der Pandemie in den USA ab. An der schlichten Zeremonie wurden Lichter angezündet, ein Geistlicher sprach ein Gebet und eine Covid-19-Krankenpflegerin sang «Amazing Grace». Biden und Harris wurden heute Mittwoch ins Amt eingeführt und hatten bereits zuvor die Bekämpfung der Pandemie zur Priorität ihrer Politik erklärt.

Und zum Schluss: Mehrweg-FFP2?

Anfang der Woche gaben wir einen Überblick über die verschiedenen Masken und wie sie nützen. Unter anderem ging es um die FFP2-Masken.

In der Folge erhielten wir viele Zuschriften aus der Newsletter-Leserschaft: Die FFP2-Masken sind teuer – was tue ich, wenn ich mir nicht viele davon leisten kann? Oder wenn ich keine bekomme? Oder sie nur selten brauche?

Die grosse Frage: Kann man FFP2-Masken wiederverwenden?

Manchmal schwimmen wir bei solchen Fragen auch ein bisschen. Und so haben wir uns auf die Suche gemacht bei jenen, die es besser wissen als wir. Fündig geworden sind wir an Hochschulen in Deutschland. Dort hat ein Team von Virologinnen, Mikrobiologen, Chemikerinnen und anderen Experten der Universität Münster und der Fachhochschule School of Health Münster eine Broschüre herausgegeben, die auch für Laien klar verständlich ist. Wir fassen das Wichtigste daraus hier kurz zusammen.

Die Wiederverwendung ist nicht ganz unheikel. Es gibt dabei einige Dinge zu beachten. Was sind die Optionen?

Ab in den Ofen

Die FFP2-Maske für 60 Minuten oder etwas mehr bei genau 80 Grad Celsius in den Backofen stecken. Dies inaktiviert Covid-19-Viren vollständig und reduziert andere Erreger. Die Filterleistung der Maske bleibt bestehen. Die Bänder für um die Ohren können jedoch an Zugkraft verlieren.

Wichtig: Bei unter 70 Grad Celsius bleiben Erreger bestehen. Bei über 105 Grad Celsius kann der Filter der Maske beschädigt werden. Nehmen Sie also besser einen Bratenthermometer zu Hilfe. (Auf Seite 6 der Broschüre finden Sie eine genaue Anleitung.)

An den Nagel hängen

Die Viren bleiben auch auf Maskenmaterialien über einen längeren Zeitraum infektiös. Sie sollten deswegen Ihre FFP2-Maske frühestens nach 7 Tagen wieder anziehen. Eine andere Option als der Ofen ist also das Trocknen bei Raumluft. Dazu nehmen Sie die Maske vorsichtig ab, hängen Sie sie an einem Bändel auf und warten Sie mehr als eine Woche. (Auf Seite 4 der Broschüre finden Sie eine genaue Anleitung.)

Was sollten Sie nicht tun?

Behandeln Sie die Maske nicht mit Desinfektionsmitteln oder anderen Chemikalien, da dies die Filterlagen zerstört.

Wichtig ist grundsätzlich immer:

  • Eine Maske sollte dicht am Gesicht anliegen, damit sie guten Schutz bietet.

  • Auch bei Wiederverwendung: kein Maskentausch! Tragen Sie immer Ihre «eigene» Maske und geben Sie sie auch nicht im gleichen Haushalt weiter.

  • Spätestens nach fünfmaligem Tragen sollten Sie die FFP2-Maske ersetzen. Wenn sie defekt ist, werfen Sie sie natürlich früher weg.

Und weil die Frage auch aufkam: Eine FFP2-Maske schützt sowohl die Trägerin als auch die Menschen um sie herum. Eine FFP-Maske mit einem Atemventil hingegen schützt nur den Träger – weil die eigene Atemluft quasi ungefiltert in die Umgebung gestossen wird.

Bleiben Sie umsichtig. Bleiben Sie freundlich. Und bleiben Sie gesund.

Marguerite Meyer

PS: Haben Sie Fragen und Feedback, schreiben Sie an: covid19@republik.ch.

PPS: Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Newsletter mit Freundinnen und Bekannten teilten. Er ist ein kostenloses Angebot der Republik.

PPPS: Sind Sie bereit für das süsseste Video, das Sie heute sehen werden? Kleine Kinder lernen ja manchmal erstaunlich schnell. Ich lernte während der Heroinjahre in der Schweiz, keine herumliegenden Spritzen anzufassen – und dieses Kind hat die Corona-Regeln so intus, dass alles zu einem Desinfektionsdispenser wird. Jöh!

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