Am Gericht

Vom Ringen um ein Recht – Willkür bei der Staatsanwaltschaft?

Ein Zürcher Staatsanwalt gewährt einem SVP-Kantonsrat, was er einem Betroffenen verweigert: Einblick in Strafbefehle nach dem aufsehen­erregenden Klimaprotest vor dem CS-Hauptsitz.

Von Dominique Strebel, 30.09.2020

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Christian Philipp, Leiter des Rechts­dienstes der Zürcher Ober­staats­anwaltschaft, gewährte dem Zürcher SVP-Kantons­rat Claudio Schmid Einsicht in 41 nicht anonymisierte Straf­befehle von Klima­aktivisten. Einem betroffenen Aktivisten gegenüber zeigte sich Philipp weniger kulant: Ihm verweigerte er das verfassungs­mässige Recht auf Justiz­öffentlichkeit. Der Fall zeigt, wie fragwürdig die Zürcher Staats­anwaltschaft mit diesem verbrieften Recht umgeht.

Ort: Zürich
Zeit: 7. Juli 2019 bis 23. September 2020
Fall-Nr.: G-6/2019/10023028
Thema: Einsicht in Strafbefehle, Willkür

Jede Person in der Schweiz hat das Recht, in Gerichts­säle zu sitzen und zuzuhören, wie Richterinnen Recht sprechen. Und weil heute mehr als 98 Prozent aller Straf­verfahren nicht mehr von Gerichten, sondern von Staats­anwälten im einsamen Kämmerlein entschieden werden, darf auch jede Person diese Straf­befehle einsehen. Sie liegen bei den Staats­anwaltschaften auf – im Kanton Zürich 30 Tage lang, nachdem ein Straf­befehl rechtskräftig geworden ist. «Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung», schreibt das Bundes­gericht in einer wieder­kehrenden Formel, «bedeutet eine Absage an jede Form geheimer Kabinetts­justiz und soll durch die Kontrolle der Öffentlichkeit dem Angeschuldigten und den übrigen am Prozess Beteiligten eine korrekte und gesetz­mässige Behandlung gewährleisten.»

Alles klar? Mitnichten. Das zeigt der Fall des Klima­aktivisten Marco Bähler. Ein Bericht über den Kampf eines David gegen Goliath in drei Runden. Mit Aufwärm- und Dehnphase.

Aufwärmen: Klima­aktivist Marco Bähler spielt am 8. Juli 2019 vor dem CS-Hauptsitz am Zürcher Parade­platz auf der Mund­harmonika «This Land Is Your Land». Der 64-jährige Physik­laborant ist einer von 64 Frauen und Männern, die mit Velos und Pflanzen­kübeln den Eingang der Grossbank verstellen. Wer in die Bank will, muss über die Ketten steigen, mit denen sich Aktivistinnen an die Kübel gefesselt haben. Sie protestieren gegen die Anlage­politik der CS, die ihrer Meinung nach den Klima­wandel beschleunigt. Die Polizei nimmt die Aktivisten fest, Marco Bähler sitzt 47 Stunden lang in Haft. Er verlässt das Polizei­gefängnis mit einem Strafbefehl wegen Nötigung und Haus­friedens­bruch, verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tages­sätzen à 30 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten.

Runde 1: Am 11. Juli, einen Tag nach seiner Freilassung, verlangt Bähler per Kontakt­formular der Zürcher Staats­anwaltschaft Einsicht in sämtliche Straf­befehle, die bei jener Polizei­aktion ausgestellt wurden – «gestützt auf das Öffentlichkeits­gesetz und die Bundes­verfassung». Er will wissen: Wie wurden seine Aktivisten­kolleginnen bestraft? Und vor allem: Wurden ausländische Beteiligte härter angefasst? Bähler will auch kontrollieren, wie unterschiedliche Straf­masse begründet sind. Mit gutem Grund, wie sich später zeigen wird: In Zürich wurden die Aktivisten zu Geld­strafen von 60 bis 80 Tages­sätzen verdonnert; in Basel, wo eine ähnliche Aktion stattfand, reichen die Strafen gar von 150 bis 170 Tage Freiheits­strafe oder 180 Tages­sätze Geld­strafe. In Lausanne hingegen wurden Klima­aktivistinnen im Januar 2020 wegen «recht­fertigenden Notstands» von der ersten Instanz zuerst freigesprochen, von der zweiten Instanz letzten Donnerstag aber zu bedingten Geld­strafen von 10 bis 20 Tagessätzen verurteilt.

Bähler erhält auf sein Gesuch keine Antwort. Wochen­lang. Wieso reagiert die Staats­anwaltschaft nicht? «Einsichts­begehren, welche über ein Kontakt­formular der Website der Staats­anwaltschaft ohne genügende Identifizierung des Antrags­stellers gestellt und auch nicht unterzeichnet sind, genügen der erforderlichen Form nicht», sagt Staats­anwalt Christian Philipp, Leiter des Rechts­dienstes und stellvertretender Medien­verantwortlicher der Zürcher Ober­staatsanwaltschaft. Das Kontakt­mail sei nur für allgemeine Anfragen gedacht und nicht für Rechts­begehren. Das sei auf der Website auch so vermerkt.

Entscheid des Ringrichters: Ein klares Foul der Staats­anwaltschaft. Sie informiert die Bürger zu wenig transparent darüber, dass sie gesetzlich während 30 Tagen die Möglichkeit haben, einen Straf­befehl einzusehen, und wie dieses Recht wahrgenommen werden kann. Darauf weist die Website nirgends hin.

Pause zwischen Runde 1 und Runde 2: Am 29. Juli 2019 stellt SVP-Kantons­rat Claudio Schmid als Bürger ein Einsichts­begehren per simplem E-Mail, ohne sich zu identifizieren. Auf sein Gesuch antwortet Staats­anwalt Christian Philipp am 5. September 2019: «Ihr Einsichts­gesuch wurde innert dreissig Tagen nach Rechts­kraft eines Teils der Straf­befehle gestellt, weshalb Sie ohne ein spezielles Einsichts­interesse geltend machen zu müssen (…) Einsicht in die Straf­befehle nehmen können.»

Runde 2: Etwa eine Woche später, am 6. August, fragt Physik­laborant Bähler per Mail bei der Staats­anwaltschaft nach, was mit seinem Einsichts­gesuch passiert sei und ob er jetzt Einsicht nehmen könne. Staats­anwalt Philipp antwortet am 7. August, dass man in Straf­befehle nur «nach begründeter Geltend­machung des Einsichts­interesses innert dreissig Tagen nach Eintritt der Rechts­kraft» Einsicht nehmen könne. Zu Bählers konkretem Gesuch meint der Staats­anwalt: «Die unbegründete, pauschale Einsichts­forderung von Ihnen in die besagten, grössten­teils noch nicht rechts­kräftigen Straf­befehle findet somit keine rechtliche Grundlage.»

Wieso könnte Bähler die Straf­befehle erst «nach begründeter Geltend­machung des Einsichts­interesses» einsehen? Rechts­dienstleiter Philipp führt auf Anfrage aus, es gehe bei Bählers Gesuch «um Einsicht in Straf­befehle, welche es Dritt­personen ermöglicht, die politische Gesinnung bestimmter Personen und deren Welt­anschauung offenzulegen (Klima­aktivisten)». Die Ausgangs­lage sei somit nicht die gleiche, wie wenn jemand Einsicht in einen Straf­befehl nehmen wolle, bei dem es nicht um die «gesinnungs­bezogene Ausrichtung der bestraften Person» gehe. Philipp schreibt zudem: In solchen Fällen müsse man allen Verurteilten das rechtliche Gehör gewähren, ob sie in eine Einsicht einwilligen.

Eine Antwort, die Fragen aufwirft: Wieso soll das alles plötzlich bei Klima­aktivist Bähler gelten, nicht aber bei SVP-Politiker Schmid? Wieso muss Schmid kein begründetes Einsichts­interesse dartun, sich nicht identifizieren, und wieso werden bei seinem Gesuch die Betroffenen nicht angehört? Gerade beim SVP-Politiker wäre ja ein Schutz der Gesinnung von Klima­aktivistinnen allenfalls wichtig. Spielt es eine Rolle, dass der SVP-Kantonsrat 2018 einen Vorstoss eingereicht hat, der der Staats­anwaltschaft vorwarf, Verfahren zu verschleppen? Staats­anwalt Christian Philipp will zu diesen Fragen keine Stellung nehmen.

Entscheid des Ringrichters: Ein mehrfaches Foul des Staats­anwalts. Philipp erfindet eine Beschränkung der Justiz­öffentlichkeit, die weder in Verfassung, Gesetz noch in den Weisungen seiner eigenen Behörde, der Ober­staats­anwaltschaft des Kantons Zürich, vorgesehen ist. Das kritisiert Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungs­recht an der Universität Basel: «Offenbart eine Straftat eine gewisse Gesinnung des Verurteilten», erklärt er, «so ist es im Gegenteil umso wichtiger, dass sich die Öffentlichkeit vom Verhalten des Gerichts oder des Staats­anwalts ein Bild machen kann.» Und zum Zweiten misst Staats­anwalt Philipp ohne Grund mit ungleichen Ellen. «Aufgrund der geschilderten Fakten ist kein Grund für die rechts­ungleiche Behandlung ersichtlich», so Staats­rechtler Schefer. «Deshalb scheint es, dass der Staats­anwalt willkürlich gehandelt hat.» Zu diesen Vorwürfen will Philipp ebenfalls keine Stellung nehmen.

Pause zwischen Runde 2 und Runde 3: SVP-Kantons­rat Schmid nimmt Anfang Oktober 2019 Einsicht in die 41 rechts­kräftigen Straf­befehle – nicht anonymisiert, also alle mit Namen versehen. Das ist sein gutes Recht. Er publiziert darauf Namen, Herkunft und Straf­mass auf Twitter. So etwa am 8. Oktober 2019: «Angriff von Klima­aktivisten aus Deutschland gegen den Finanz­platz Zürich – U. B., Alter, Wohnort (von der Redaktion anonymisiert), 80 Tage Geld­strafe unbedingt, vorbestraft». Basierend darauf, erscheint am 18. Oktober 2019 in der rechts­konservativen «Schweizer­zeit» der Artikel «Angriff der Klima-Extremisten», geschrieben von Schmids Partei­kollege Hermann Lei, SVP-Kantons­rat aus dem Kanton Thurgau. Darin werden Herkunft, Tätigkeit, teilweise auch Namen der Aktivistinnen und die jeweiligen Strafen genannt.

Runde 3: Der Schlag­abtausch zwischen Klima­aktivist Bähler und Staats­anwalt Philipp wird intensiv: Einer rechten Geraden folgt ein Haken, dann ein Aufwärts­haken. Und der Rechts­ausleger gibt mit linker Gerade und Aufwärts­haken zurück. Es kommt zu einem Hin und Her von Gesuchen, Entscheiden, einer Beschwerde an die Justiz­direktion und einer Rechts­auskunft des von Bähler angerufenen Daten­schützers des Kantons Zürich. Dieser befindet: «Nach dem Willen des Gesetz­gebers sowie nach herrschender Lehre ist für die Einsicht­nahme in einen Straf­befehl kein Interessen­nachweis voraus­gesetzt. Eine zeitliche Beschränkung des Einsichts­rechts ist weder der Bundes­verfassung noch der Straf­prozess­ordnung zu entnehmen.» Schliesslich verfügt Staats­anwalt Philipp am 3. August 2020, dass Bähler sämtliche 41 rechts­kräftigen Straf­befehle anschauen darf – aber in anonymisierter Form.

Er habe das Einsichts­verfahren nicht verschleppt, wehrt sich Philipp. Das lange Verfahren sei darauf zurück­zuführen, dass Bähler erst im November 2019 ein formal gültiges Gesuch gestellt und danach Beschwerde erhoben habe. Zudem habe der Rechts­dienst der Ober­staatsanwaltschaft jährlich mehrere tausend Einsichts­begehren zu beurteilen.

Schlussentscheid des Kampf­richters: Ein klarer Sieg nach Punkten für Klima­aktivist Marco Bähler. Ein Jahr und 23 Tage nach seinem ersten Gesuch erhält er Zugang zu den Straf­befehlen, wenn auch in anonymisierter Form. Staats­anwalt Christian Philipp liegt angezählt auf der Matte. Transparenz und Justiz­öffentlichkeit leider auch.

Dehnphase: Klima­aktivist Marco Bähler wird eine Aufsichts­beschwerde an die Zürcher Justiz­direktion einreichen. Er will damit das Verhalten des Leiters des Rechts­dienstes der Zürcher Staats­anwaltschaft sowie dessen Umgang mit dem verfassungs­mässigen Recht auf Justiz­öffentlichkeit grundsätzlich überprüfen lassen.

Illustration: Till Lauer

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