An die Verlagsetage

Lassen Sie es sich nicht nehmen, sich vernehmen zu lassen

Die Statuten der Project R Genossenschaft stammen aus den wilden Gründertagen. Zeit für ein Update auf den aktuellen Stand des Irrtums: Willkommen zur Vernehmlassung.

Von Ihrem Expeditionsteam, 25.09.2020

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Bis im März 2020 waren schweiz­weit viele Menschen in Umzugs­laune, deutlich mehr noch als im Jahr davor. Das hat die Post ausgewertet, anhand der Adress­änderungen. Dann, im April, brach das geschäftige Zügeln ein. Logisch, dass mitten in der ersten Welle einer globalen Pandemie die Suche nach einem neuen Daheim auf vielen Prioritäten­listen steil nach unten rutschte.

Das Gegenteil passierte im Online­handel und bei den Möbel­häusern. Die verzeichneten Rekordumsätze. Wer zwangs­weise zu Hause bleibt, will es gemütlich haben. Ein neuer Küchen­tisch muss her. Die vergilbte Tapete wird ersetzt. Und hinter dem Radiator wird endlich mal der Staub weggemacht.

Auch unsere Genossenschaft hat den Lock­down zum Aufräumen und Entrümpeln genutzt. Konkret hat sich Project-R-Vorstandsmitglied Peter Schmid die Statuten vorgeknöpft, ist sie Zeile für Zeile durchgegangen. Hat präzisiert, verknappt, verdichtet und entwirrt – zusammen mit einer Arbeits­gruppe aus Mitgliedern des Genossenschaftsrates.

Entstanden ist der Entwurf, den wir Ihnen heute vorlegen möchten.

Die Statuten sind das wichtigste Dokument einer Genossenschaft, ihre Verfassung gewisser­massen. Sie legen fest, wer entscheidet, wer konsultiert wird, wie gewählt, Neues angepackt und Dispute ausgetragen werden. Sprich: wer wann was zu sagen hat. Die Statuten von Project R stammen aus der Gründer­zeit, als die Republik noch keinen Namen hatte. Und sie sind – bei aller Liebe – ein ziemlicher Murks. Konkret ist in zu vielen Fällen die Zuständigkeit zwischen den drei wichtigsten Organen unklar: dem Vorstand, dem Rat und der Gesamtheit der Mitglieder in Form der Urabstimmung.

Was sind die wichtigsten Klärungen?

Die Machtfrage. Neu sind die Rollen der drei Organe deutlicher verteilt. Die Urabstimmung (also Sie und alle anderen Mitglieder der Genossenschaft) entscheidet über die ganz grossen Linien und bestimmt die Menschen, die sie umsetzen sollen. Der Vorstand kümmert sich um das operative Geschäft und entscheidet, was es zwischen den Urabstimmungen zu entscheiden gibt. Und der Rat tut, was sein Name sagt: Er berät und beaufsichtigt den Vorstand.

Die Geldfrage. Bis jetzt wurde an der Urabstimmung das Budget abgenommen. Kaum eine Genossenschaft handhabt das so, und bei uns hat sich der Sonder­weg unterdessen als Sack­gasse erwiesen. Das Problem: Zum Zeit­punkt der Urabstimmung arbeitet die Genossenschaft bereits ein halbes Jahr damit. Und die wenigsten Mitglieder haben die Zeit und die Musse, sich nachträglich in Details zu verbeissen, die schon fast ein halbes Jahr Tatsache sind (das Geschäfts­jahr beginnt im Juli, die Abstimmung erfolgt im November). Darum entscheidet über das Budget neu der Vorstand.

Die Wissensfrage. Das führt uns zur Informations­politik. Neu wird der Genossenschafts­rat viel früher in die Budget­fragen einbezogen. Er wird voraus­schauend informiert und gibt eine Stellung­nahme dazu ab. Der Rat ist nahe genug am täglichen Geschäft, um die operativen Details zu kennen. Und genug weit davon weg, um sie kritisch einzuordnen.

Was ändert sich konkret, in je einem Satz?

  • Die Urabstimmung nimmt wie bis anhin den Geschäfts­bericht ab und spricht dem Vorstand das Vertrauen aus (oder nicht) – die Budget­abstimmung fällt weg.

  • Stattdessen wird der Genossenschafts­rat proaktiv über das Budget informiert und gibt eine Stellung­nahme dazu ab, zuhanden des Vorstandes.

  • Dafür entscheidet die Urabstimmung eine wichtige Geld­frage neu direkt: nämlich über den Mitgliederbeitrag.

  • Der wird – das war schon so, ist jetzt aber viel klarer ausformuliert – bei einem Rücktritt aus der Genossenschaft nicht zurückbezahlt.

  • Vorstandsmitglieder haben neu analog zu den Rats­mitgliedern eine Amts­zeit von drei Jahren statt einem – und bleiben jederzeit abwählbar.

  • Der Genossenschafts­rat kann an der Urabstimmung Wahl­vorschläge für den Vorstand unterbreiten.

  • Der Vorstand muss dem Genossenschafts­rat neu jedes Jahr einen Risiko­bericht abliefern: Der Rat soll frühzeitig informiert sein, wenn, wie im Frühjahr, das Weiter­leben des Unter­nehmens auf der Kippe steht.

  • Neu können alle für den Genossenschafts­rat kandidieren, es ist nicht mehr nötig, vorweg Unter­stützerinnen zu sammeln.

  • Und schliesslich wurden die Hürden für Initiativen deutlich gesenkt: von 5 Prozent Unter­stützerinnen auf 2 Prozent.

Wenn Sie sich im Detail über alle Anpassungen informieren möchten: Hier finden Sie die alte Version der Statuten der neuen Version gegenübergestellt; alle Änderungen sind markiert.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Genossenschafts­rat hat die neuen Statuten bereits begutachtet und im Prinzip grünes Licht gegeben – jetzt sind Sie dran!

Hiermit ist die Vernehmlassung eröffnet, sie läuft bis zum 8. Oktober. Mitglieder des Vorstands, des Rates und der Redaktion stehen Ihnen zur Verfügung für Fragen und Vorschläge. Bitte seien Sie möglichst präzise, damit wir auch präzise antworten können: Es hilft uns enorm, wenn Sie im Dialog jeweils gleich schreiben, auf welchen konkreten Artikel Sie sich beziehen.

Wir werden Sie vor der Urabstimmung informieren, was wir auf Basis Ihrer Rück­meldungen geändert haben. Kommt an der Abstimmung eine Zweidrittel­mehrheit zustande, ist die Sache geritzt!

Danke für das Interesse!

Die Vernehmlassung war ursprünglich bis zum 4. Oktober geplant. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Verlegerschaft wurde sie bis zum 8. Oktober verlängert.

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