
Der Dammbruch
Ein Luzerner Landwirt bestreitet, Biberdämme zerstört zu haben. Auf Traktorspurensuche vor dem Gericht in Willisau.
Von Kilian Küttel, 26.08.2020
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Der Eurasische oder Europäische Biber (Castor fiber) misst von Kopf bis Ende Rumpf bis zu 100 Zentimeter, wiegt zwischen 20 und 30 Kilogramm und steht in der Schweiz seit 1962 unter Artenschutz. So will es das eidgenössische Jagdgesetz, über dessen Revision das Stimmvolk am 27. September befindet. Ebenso geschützt sind die Dämme und Baue des Bibers, da sie für ihn lebensnotwendig sind.
Bis 1977 wurden 141 Tiere ausgewildert, nachdem der Biber Anfang des 19. Jahrhunderts ausgerottet worden war. Die aktuellsten Schätzungen des Bundesamts für Umwelt datieren aus dem Jahr 2015. Damals lebten 2800 Biber in der Schweiz.
Der Kanton Luzern bezifferte den Biberbestand 2018 auf 75 Exemplare, die in 27 Revieren leben. In seinem «Managementkonzept Biber. Version 3.0» finden sich beamtensprachliche Trouvaillen wie: Der Biber ist «ein nützlicher Partner bei Gewässerrevitalisierungen und erbringt monetär nicht bezifferbare Ökosystemleistungen». Aber auch das Konfliktpotenzial zwischen Mensch und Biber wird erwähnt – und genau das war Thema eines Strafprozesses im Luzerner Hinterland.
Ort: Bezirksgericht Willisau
Zeit: 12. August 2020, 14 Uhr
Fall-Nr.: 3Q4 19 6
Thema: Vorsätzliches Zerstören von Dämmen der geschützten Tierart Biber, vorsätzliches Missachten des Artenschutzes durch Beschädigung des Biberlebensraums, vorsätzlicher unerlaubter Eingriff in den Lebensraum des Schutzgebiets Wässermatten, vorsätzliche Tierquälerei
Das Bezirksgericht Willisau sieht aus wie ein überdimensionierter gräulich-roter Bauklotz, den jemand in ein Wohnquartier geworfen hat. Auf der gegenüberliegenden Seite des Gerichtsgebäudes reiht sich Wohnhaus an Wohnhaus, auf der Wiese dahinter grasen vier Kühe. Drinnen ist die Atmosphäre steril, daran vermögen auch die farbenfrohen Werbeplakate vergangener Jazzfestivals nichts zu ändern. Von den Wänden schreit es: «Bürokratie! Bürokratie! Bürokratie!»
Augenscheinlich ist es nicht die Welt des 56-jährigen Landwirts, der an diesem Mittwochnachmittag kurz nach 14 Uhr vor Richterin Stephanie Zehnder Platz nimmt. Schmale Schultern, lange Glieder, Typ Hobby-Biker. «URBNDSTR 8G-456200» steht auf der linken Schulterpartie seines gestreiften, in Blautönen und Rot gehaltenen Hemds; die solide Halbglatze wird von einigen der elf kreisrunden Lampen beschienen, die an der Decke angebracht sind.
Zwischen der Richterin und dem Beschuldigten ergibt sich zu Beginn der Verhandlung folgendes Gespräch:
Richterin: «Wie ist Ihre familiäre Situation?»
Beschuldigter: «Gut.»
Richterin: «Sind Sie verheiratet?»
Beschuldigter: «Verheiratet.»
Richterin: «Wohnen Sie mit Ihrer Frau zusammen?»
Beschuldigter: «Wohne mit der Frau zusammen.»
Der neutrale Beobachter würde nicht so weit gehen und dem Beschuldigten Flapsigkeit oder mangelnden Respekt vor dem Gericht vorwerfen. Offensichtlich ist der Landwirt die Situation einfach nicht gewohnt. Er will nicht hier sein. Und er versteht auch nicht, wieso er es ist: «Wie soll es einem schon gehen, wenn man hier antraben muss?», fragt er die Richterin und fügt sogleich an: «Vor allem für etwas, was man gar nicht getan hat.»
Die Staatsanwaltschaft Sursee sieht das anders. Für sie steht fest: Der Bauer hat einen grossen Biberdamm in der Rot zerstört – einem Bach, der entlang der Kantonsgrenze zwischen Luzern und Bern verläuft. Die Vorwürfe betreffen unter anderem vorsätzliches Missachten des Artenschutzes und vorsätzliche Tierquälerei. Im Strafbefehl vom April 2019 heisst es: «Aufgrund der Traktorspuren sowie dem Umstand, dass die Uferböschung-Innenseite vegetationslos und der Untergrund aufgekratzt war, nahm die beschuldigte Person dabei einen Traktor zur Hilfe.»
Ebenso soll der Bauer mehrere kleinere Dämme im Mühlebach zerstört haben, einem Nebengewässer der Rot. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 190 Franken sowie zu 1600 Franken Busse. Der Bauer erhob Einsprache, weshalb es Mitte August zur Verhandlung in Willisau kommt.
In der Befragung von Bezirksrichterin Stephanie Zehnder bestreitet der Beschuldigte sämtliche Vorwürfe. Er habe mit dem gebrochenen Damm in der Rot nichts zu tun. Daran seien die starken Regenfälle von Dezember 2018 schuld: «Ich habe gesehen, wie der Wasserstand immer weiter anstieg. Irgendwann ist er wieder gesunken, da der Damm nachgegeben hat.» Im Mühlebach habe es überhaupt nie einen Damm gegeben, den er hätte einreissen können. Er habe lediglich Äste zusammengesammelt, die der Biber liegen gelassen habe.
Im Übrigen sei er es gewesen, der den Behörden den Biberdamm im Herbst 2018 gemeldet habe. Ausser einigen E-Mails sei nicht viel passiert. Dann sei der Damm gebrochen. «Haben Sie die Behörden über den Durchbruch informiert?», fragt Richterin Zehnder, worauf der Bauer mit leichtem Kopfschütteln antwortet: «Hätte ich anrufen müssen? Ich wüsste nicht, wieso. Der Damm war weg, für mich war die Sache erledigt.»
Das war sie aber nicht. Polizei und Justiz erhalten Kenntnis vom Vorfall. Auch ein Biber-Experte hört von den Ereignissen und will sich vor Ort ein Bild verschaffen; er schaut sich den zerstörten Damm in der Rot an. In einer Stellungnahme an die Behörden hält er anschliessend fest, mit neunzigprozentiger Wahrscheinlichkeit habe ein Mensch den Damm zerstört.
Bei dieser Einschätzung bleibt der 53-jährige Biologe, als ihn das Bezirksgericht Willisau am Strafprozess als Zeugen befragt: «Der Grund für die Beschädigung war nicht Hochwasser. Jemand hat einen Teil des Biberdamms entfernt.» Bei Hochwasser, so der Zeuge weiter, wäre der Damm an einer anderen Stelle gebrochen. Ausserdem würden die Traktorspuren im Boden und die Spuren an der Uferböschung auf einen menschlichen Einfluss hindeuten.
Während der Biber-Experte spricht, sitzt der Beschuldigte neben seinem Verteidiger, hält die Arme verschränkt und hört ausdruckslos zu. Als die Richterin fragt, ob auch beim Mühlebach Dämme zerstört worden seien, antwortet der Biologe: «Die Äste waren mit Erdmaterial verklebt, zudem waren Steine unter dem Material. Das spricht sehr für Biberdämme.»
An der Verhandlung dreht sich vieles um den Alltag eines Landwirts; es geht um Tränkefässer für Rinder, Sickerleitungen und Landmaschinen. Kann man an einem Traktor eine sogenannte Krokodil- oder Mistzange anbringen? Geht das nur am Heck oder auch am Vorderteil? Oder ist das lediglich bei einem Hoflader möglich, nicht aber beim Traktor? Für Richterin Zehnder sind diese Punkte zentral. So kann sie die Frage klären, ob der Beschuldigte seinen Traktor überhaupt benutzt haben kann, um den Damm in der Rot zu zerstören, wie ihm das die Staatsanwaltschaft vorhält. Diese ist an der Verhandlung nicht vertreten, da sie das Gericht gar nicht erst aufgeboten hat.
Wenn Fürsprecher Samuel Gruner als Verteidiger des Bauern redet, dann tut er das im breiten Dialekt eines Mannes, der im Kanton Bern wohnt. In seinem 42-minütigen Plädoyer, das er im Duktus und Tonfall einer SBB-Durchsage hält, geht er nicht gross auf Juristisches, wohl aber aufs Praktische ein: «Die gefundenen Spuren weisen eindeutig darauf hin, dass ein Traktor vorwärts in Richtung des Damms gefahren ist. Um ihn zu zerstören, hätte mein Mandant die Zange also vorne an seinem Traktor anbringen müssen. Das ist bei diesem Gerät aber nicht möglich.» Die Spuren seien entstanden, als sein Mandant ein Tränkefass habe platzieren wollen. Und der Verteidiger fragt: «Wieso sollte der Beschuldigte zur Selbsthilfe greifen, nachdem er den Biberdamm selber bei den Behörden gemeldet hatte?»
Der Fürsprecher verlangt einen Freispruch für den Bauern. Auch wenn ein Mensch den Biberdamm zerstört haben sollte, würden die Aussagen des Zeugen nicht beweisen, dass sein Mandant dafür verantwortlich sei. Hinzu komme: Der Bauer habe sich in Vergangenheit für den Artenschutz eingesetzt. So habe er drei Jahre lang Weidebäume für den Biber gepflanzt: «Er ist kein Biberfeind, er ist ein Biberfreund.»
Der Umgang mit dem Biber ist behördlich reglementiert, nebst dem Bundesamt für Umwelt sind die Kantone, die nationale Arbeitsgruppe Biber und die nationale Biberfachstelle involviert. In seinem 36-seitigen Managementkonzept hält der Kanton Luzern fest: «Das Konfliktpotential im Kanton Luzern ist, insbesondere im Zusammenhang mit Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Infrastrukturen, hoch.» Gewisse Biberschäden übernehmen der Bund und die Kantone je zur Hälfte, «wenn diese trotz Umsetzung von zumutbaren Schutzmassnahmen auftreten», wie die Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald auf Anfrage der Republik schreibt. In den letzten Jahren hätten sich die Zahlungen «in bescheidenem Rahmen» gehalten. 2016 hat der Kanton 100 Franken für Biberschäden ausbezahlt, 2018 waren es 600 Franken.
Bevor Richterin Stephanie Zehnder die Verhandlung nach zwei Stunden schliesst, fragt sie den Bauern, ob er von seinem Recht auf ein letztes Wort Gebrauch machen will. «Nein, eigentlich nicht. Ausser, dass ich es nicht getan habe. Sonst sage ich gar nichts mehr.»
Seine Aussagen und das Plädoyer des Verteidigers überzeugen die Einzelrichterin nicht restlos. Das Bezirksgericht Willisau spricht den Bauern zwar vom Vorwurf frei, Biberdämme im Mühlebach zerstört zu haben; Gleiches gilt für den Tatbestand der Tierquälerei. Wegen der Zerstörung des Dammes in der Rot wird der 56-Jährige jedoch zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 160 Franken und zu einer Busse von 900 Franken verurteilt.
Gegen diesen Teilschuldspruch wird sich der Landwirt wehren – sein Verteidiger hat Berufung angemeldet. Der Biberkonflikt geht also in die nächste Prozessrunde. Und auf den Bauern wartet ein neuer Gerichtstermin.
Illustration: Till Lauer