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Es gibt gute Gründe, weshalb die Corona-App später kommt

Das Parlament verzögert die Lancierung der Contact-Tracing-App. Das stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen – doch die Schweiz wird ihre Pionier­rolle wohl verlieren.

Von Adrienne Fichter, 09.05.2020

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Bis jetzt hat die Schweiz im Rennen um eine Contact-Tracing-App technisch brilliert. Die App also, mit der nachträglich nachverfolgt werden kann, mit wem Corona-Infizierte engen Kontakt hatten. Die Schweiz hat sich für eine Lösung entschieden, die weltweit von Daten­schützerinnen, Technologen und Epidemiologinnen als daten­sparsamste Lösung empfohlen und von vielen europäischen Ländern, unter anderen Österreich oder Lettland, kopiert wird. Auch hochrangige Vertreter von Google und Apple lobten die Schweizer Lösung und bauten ihre Schnitt­stelle auf dem Vorbild des DP3T-Protokolls auf, entwickelt von der EPFL und der ETH. Das BAG legte sogar einen richtigen Turbo­start hin, die App wurde für den 11. Mai angekündigt.

So weit, so erfreulich.

Doch nun wurden der Bundesrat und auch das Forscher­team von EPFL und ETH Zürich ausgebremst. Vom Parlament, das seit dieser Woche wieder tagt. Es besteht darauf, dass der Bundesrat erst einen Gesetzes­entwurf vorlegt und das Parlament diesen in der Sommer­session gutheisst, bevor die Bürger auch in der Schweiz die App herunter­laden und nutzen können.

Die Schweizer DP3T-App wird wegen des Parlaments­entscheids bis zum Sommer nicht in den App-Stores zur Verfügung stehen, wie BAG-Medien­sprecherin Katrin Holenstein auf Anfrage der Republik bestätigt. Stattdessen läuft wohl länger als geplant eine Testphase, während der nur ausgewählte Fachleute die DP3T-App nutzen können. Erste Anleitungen für die Kantonsärzte sind bereits aufgeschaltet.

Für den Parlaments­entscheid gibt es gute Argumente, und eine politische Debatte ist notwendig. Doch die Schweiz wird ihre Rolle des technischen Pioniers in Europa wohl verlieren.

Offene ethische Fragen

Tatsächlich wirft die Einführung einer digitalen Contact-Tracing-App – obwohl sie für die Bevölkerung freiwillig sein wird – eine Reihe von politischen, rechtlichen und ethischen Fragen auf.

Bereits am 22. April reichte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine Motion ein für eine gesetzliche Grund­lage einer Contact-Tracing-App. Sie nannte darin insbesondere das technisch dezentrale App-Design, das es gesetzlich zu verankern gelte. Doch genau das ist mit der Wahl des dezentralen Modells der DP3T-Forschungs­gruppe bereits sicher­gestellt. Deshalb, und weil das Epidemien­gesetz die Bundes­kompetenz und die Grund­lagen für den Umgang mit Personen­daten bereits festhält, hielt der Bundesrat eine zusätzliche gesetzliche Grund­lage für unnötig.

Doch es gibt über den technischen Daten­schutz hinaus eine Reihe von ethischen Fragen, die noch nicht zu Ende gedacht sind. Ungeregelt sind zum Beispiel folgende durchaus realistische Szenarien:

Was passiert …

  • … wenn eine Kranken­kasse einen Covid-19-Test nicht bezahlen möchte, wenn die App nicht auf dem Smart­phone installiert ist?

  • … wenn Unternehmen bei Vorweisen der App Rabatt auf medizinische Leistungen oder Bahn­reisen gewähren?

  • … wenn Arbeitnehmende für die bessere Planungs­sicherheit der Unternehmen (wie in Indien) die App obligatorisch installieren müssen, damit Ausfälle (Verordnung von Quarantäne) genauer einkalkuliert werden können?

Kritiker befürchten genau solche «Nudging-Praktiken» durch Privat­unternehmen, also das Ausüben eines subtilen indirekten Zwangs, indem App-Nutzerinnen handfeste Vorteile gegenüber Nicht­nutzern haben. Es geht also um ethische Fragen, auf die das Epidemien­gesetz keine Antworten hat. Auch der eidgenössische Daten­schützer Adrian Lobsiger besteht darum auf einer spezifischen gesetzlichen Grund­lage und darüber hinaus auf vollständiger Transparenz aller Dokumentationen.

Koppelungsverbot und Diskriminierungsverbot

Die wichtigste Baustelle: Die Schweiz kennt bislang kein Koppelungs­verbot und keinen Diskriminierungs­schutz bei Privat­unternehmen. Es wäre also theoretisch möglich, dass Unter­nehmen die App-Installation als zwingende Vorbedingung für eine Dienst­leistung einforderten.

Der grüne Nationalrat Balthasar Glättli, Mitglied der Staats­politischen Kommission, argumentierte denn auch mit genau diesen Punkten – und dem verbindlichen Schutz der Freiwilligkeit – für ein spezifisches Gesetz.

National- und Ständerat sind dieser Argumentation gefolgt und haben die Motion deswegen angenommen. Das Parlament wird in der Sommer­­session die Details beraten und ein Gesetz verabschieden. Als Vorbild könnte Australien dienen, das in einem Gesetzes­entwurf obige Ausgrenzungs­risiken regelt.

Wird die Schweiz nun in ihrem ambitionierten Fahr­plan aufgehalten? Jein.

Frustrierende User-Erfahrung für Schweizerinnen

Zunächst: Die Entwicklung der App kommt trotzdem voran. Der Bundes­rat kann bereits jetzt gestützt auf Artikel 17a des Datenschutzgesetzes eine Verordnung ausarbeiten und am 11. Mai den Test­betrieb der App für einen ausgewählten Nutzer­kreis eröffnen.

Gleichzeitig drücken auch Google und Apple aufs Tempo. Die von ihnen angekündigte Schnitt­stelle soll noch im Mai ausgerollt werden, und das direkt auf Betriebs­system­ebene. Apple- und Android-Smartphone-Nutzer können demnächst ihre Begegnungen auf ihrem Gerät protokollieren und sammeln, indem sie in ihren Einstellungen bei der entsprechenden Covid-19-Schnitt­stelle den Regler auf On schieben und dem Tracing zustimmen.

Doch für Schweizerinnen wird das nächste Software-Update eine frustrierende Erfahrung bedeuten: Sie werden die neue Funktion auf ihrem Smartphone zwar sehen, aber nichts damit anfangen können. Denn die Aktivierung des Exposure Logging wird nur mit einer offiziell lancierten nationalen Contact-Tracing-Applikation möglich sein, wie Apple gegenüber dem Magazin «9to5Mac» nun klarstellte. Ebenso können Benachrichtigungen aller Kontakt­personen nur mit einer nationalen Contact-Tracing-App erfolgen.

Das bedeutet: Apple und Google dürften bald so weit sein – und die Schweiz wird wegen des ausgeweiteten Test­betriebs ihre Pionier­rolle wohl verlieren.

Im Moment ist noch unklar, ob auch die angedachte Test-App mit den Schnitt­stellen der Tech-Unternehmen funktionieren wird, wie ein Apple-Insider gegenüber der Republik sagt: «Ob die Schweizer Test-App alle Funktionen wie im Echt­betrieb ermöglichen wird, kann man aus momentaner Sicht kaum beurteilen.»

Die Entwickler selber sind vorsichtig optimistisch. ETH-Professor Kenneth Paterson, Mitglied der DP3T-Gruppe, meinte, dass das parlamentarische Verdikt den Master­plan zwar ein wenig verlangsamen werde. Aber es habe auch Vorteile: «Wir haben mehr Zeit für die Entwicklung und ausreichendes Testen.» Man stehe in ständigem Austausch mit den Tech-Unternehmen.

Vorerst ist die Schweiz noch in guter Gesellschaft. Denn auch einige andere europäische Länder werden ihre Contact-Tracing-Fahrpläne nicht einhalten, aus unterschied­lichsten Gründen. Italien hat seine zentralisierte App Immuni vor paar Wochen wieder über Bord geworfen und setzt nun auf eine dezentrale Lösung, Deutschland machte dieselbe 180-Grad-Kehrtwende. Die englische Tracing-App der NHS und auch die französische PEPP-PT-Anwendung setzen beide auf einen zentralisierten Ansatz und sorgen deswegen schon seit Tagen für negative Schlag­zeilen, wegen des grossen Batterie­verbrauchs, nicht funktionierender Bluetooth-Übertragung und des teils grossen Eingriffs in die Privatsphäre ihrer Nutzerinnen.

Fazit: Das Parlament hat berechtigte digital-ethische Fragen angesprochen, und es wird das Vertrauen in die App steigern, sie zu beantworten. Offen bleibt allerdings die Frage, wie die geplante Contact-Tracing-Strategie des Bundes­rats bis dahin ohne griffiges digitales Tool gelingen soll.

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