Briefing aus Bern

Neue Lockdown-Lockerungen, dem Bundes­anwalt droht Amts­enthebung – und mehr Rassismus-Fälle

Das Wichtigste in Kürze aus dem Bundeshaus (99).

Von Andrea Arežina, Elia Blülle, Dennis Bühler, Bettina Hamilton-Irvine, Carlos Hanimann und Cinzia Venafro, 30.04.2020

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Der Bundesrat will zurück in die Normalität – und zwar schnell. Gestern Nachmittag lud er gleich zu zwei Medien­konferenzen ein, um die neuesten Lockdown-Lockerungen zu verkünden.

Die wichtigsten Entscheide in der Übersicht:

  • Ab dem 11. Mai dürfen nun neben den Friseursalons auch Restaurants, Sportanlagen, Einkaufsläden, Bibliotheken und Museen unter Auflagen wieder öffnen. Der öffentliche Verkehr kehrt zum ordentlichen Fahrplan zurück. Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.

  • Ebenfalls ab dem 11. Mai will der Bundesrat auch die Einreise­beschränkungen wieder leicht lockern. Unter anderem soll für Schweizer und EU-Bürger der Familien­nachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Trotzdem bleiben die Grenzkontrollen bestehen.

  • Präsenzunterricht ist an Primar- und Sekundarschulen ab dem 11. Mai wieder erlaubt. An Gymnasien und an Berufs- und Hoch­schulen hingegen dürfen bis zum 8. Juni bloss fünf Personen gleichzeitig unterrichtet werden. Auf fünf Personen beschränkt ist auch der Musikunterricht.

  • Die Gymnasien dürfen dieses Jahr auf die schriftlichen Matura­prüfungen verzichten; sie müssen aber nicht. Auch die Berufs­maturitäts­schulen werden dieses Jahr keine schriftlichen Prüfungen durchführen. Stattdessen sollen die Erfahrungsnoten die Maturität bescheinigen.

  • Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten. Ende Mai entscheidet der Bundesrat, ab wann kleinere Veranstaltungen wieder stattfinden dürfen.

  • Der Bundesrat wird Ende Mai definitiv entscheiden, ob die Sport-Profi­ligen ihren Betrieb ab Juni vor leeren Publikums­rängen wieder aufnehmen dürfen.

  • Am 27. September 2020 sollen die Schweizer Bürger gleich über fünf eidgenössische Vorlagen abstimmen: die Begrenzungs­initiative, das Jagdgesetz, die Steuer­abzüge für Kinder, den Vaterschafts­urlaub und die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.

Zwischen dem 11. Mai und dem 8. Juni wird es laut der Regierung zu keinen weiteren Lockerungen kommen. Der Bundesrat wolle nicht die Übersicht verlieren, betonte Gesundheits­minister Alain Berset. «Wir müssen flexibel bleiben und verhindern, dass die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden müssen, wie es in anderen Ländern geschehen ist.»

Die Landesregierung will um jeden Preis verhindern, dass der Repro­duktions­faktor wieder steigt und jede infizierte Person mehr als eine weitere Person ansteckt. Eine zweite Welle hätte wohl einen erneuten Lockdown zur Folge – und das wäre für die Wirtschaft verheerend. Ohnehin sind die Prognosen für die Unternehmen düster. Wirtschafts­minister Guy Parmelin meinte, dass die Lockerungen zwar wie ein Morgenrot seien, es aber auch dunkle Wolken am Himmel gebe. So hätten sich die Firmen in den vergangenen Monaten stark verschuldet und es sei mit einer Rezession zu rechnen. «Besserung ist nicht wirklich in Sicht.»

Und damit zum Briefing aus Bern.

Swiss und Edelweiss erhalten 1,275 Milliarden Franken

Worum es geht: Die Geheim­verhandlungen dauerten das ganze Wochen­ende, nun hat der Bundesrat kommuniziert: Die Flug­gesellschaften Swiss und Edelweiss sollen mit insgesamt maximal 1,275 Milliarden Franken gerettet werden. Technisch ablaufen wird es wie bei den Corona-Krediten für die KMU: Die Banken zahlen das Geld, der Bund bürgt und garantiert. Die Risiken bei einem Kredit­ausfall tragen der Bund zu 85 Prozent, die Gross­banken zu 15 Prozent.

Warum Sie das wissen müssen: Das Rettungs­paket für die Schweizer Luftfahrt ist an Bedingungen geknüpft: Die Airlines dürfen keine Dividenden ausschütten. Zudem muss das Geld in der Schweiz bleiben und darf nicht zur Sanierung der deutschen Mutter­gesellschaft Lufthansa verwendet werden. Die Swiss muss ihre Kredite also zuerst zurück­zahlen, bevor sie wieder zur Cashcow für die Lufthansa wird. Die Anbindung Klotens und Genfs an den internationalen Luft­verkehr und somit der Erhalt der Arbeits­plätze sollen garantiert werden, so Verkehrs­ministerin Simonetta Sommaruga.

Wie es weitergeht: Der Bundesrat beantragt beim Parlament die Bewilligung dieser sogenannten Verpflichtungs­kredite, dieses wird wohl in der Sonder­session kommende Woche darüber abstimmen. Sicher ist: Keine Freude am Rettungs­paket haben Klimaschützer. Ihre Forderung, die Swiss-Rettung mit Klimaschutz­zielen zu verbinden, hängt im luftleeren Raum. Grünen-National­rätin Marionna Schlatter kündigt an, die Vorlage zurückzuweisen und ein Referendum zu prüfen. GLP-Parteipräsident Jürg Grossen kündigt ebenfalls Widerstand an und fordert, dass der Vorschlag des Bundesrats mit klimapolitischen Auflagen ergänzt wird. Und auch die Verantwortlichen des Schweizer Klima­streiks kritisierten den Entscheid scharf.

Bundesrat will Medien mit Millionen fördern

Worum es geht: In einer direkten Demokratie ist die Informations­leistung der Medien besonders wichtig. Seit längerem leiden die Medien jedoch unter stark sinkenden Werbe­erlösen (die Corona-Krise hat diesen Trend in den letzten Wochen massiv verstärkt). Die Verleger reagierten mit dem Abbau Hunderter Stellen und der Zusammen­legung von Redaktionen. Kurz: einer Verminderung der Medien­vielfalt. Um die Rahmen­bedingungen zu verbessern und ein vielfältiges Angebot in den Regionen zu fördern, hat der Bundesrat gestern beschlossen, die Medien mit einem Massnahmen­paket zu unterstützen. Die Unabhängigkeit der Medien bleibe gewahrt, versichert er. Neben einem Ausbau der indirekten Presse­förderung von 30 auf 50 Millionen Franken pro Jahr sieht die Regierung eine Unterstützung von Online­medien mit jährlich 30 Millionen vor. Davon profitieren sollen aber nur jene Online­medien, die auf Erträge der Leserschaft zählen können – angerechnet werden Einnahmen aus dem Verkauf von Online-Abos und Tages­pässen, aber auch freiwillige Beiträge.

Warum Sie das wissen müssen: Im Grossen und Ganzen bleibt der Bundesrat bei den Vorschlägen, die er im vergangenen August vorstellte. Wie von den grossen Verlegern um CH-Media-Chef Peter Wanner gefordert (zuletzt gestern in der Republik), werden neu alle abonnierten und via Post zugestellten Tages- und Wochen­zeitungen subventioniert, die Auflagen­obergrenze von 40’000 Exemplaren sowie die Kopfblatt­grenze von 100’000 Exemplaren wird aufgehoben. Von der Online­förderung profitieren die kleineren Verlage stärker als die grösseren, da der Umfang der staatlichen Unterstützung mit zunehmender Höhe des Umsatzes abnimmt. Die Förderung wird an formale Kriterien geknüpft: So müssen die Richt­linien des Schweizer Presse­rats anerkannt und es muss klar zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung getrennt werden – der Bundesrat sagt hiermit der umstrittenen Werbe­form Native Advertising den Kampf an. Ausserdem werden Aus- und Weiterbildungs­institutionen (wie die Journalisten­schule MAZ), nationale Nachrichten­agenturen (wie die SDA) und Selbstregulierungs­organisationen (wie der Presserat) unterstützt.

Wie es weitergeht: Das Massnahmen­paket geht nun zur Beratung ans Parlament. Die zuständigen Medien­kommissionen von National- und Stände­rat fordern wegen der Corona-Krise mit gleichlautenden Vorstössen gar ein dringliches Hilfspaket: Zeitungen sollen gratis zugestellt und Medien auf kostenlose Agentur­meldungen zurück­greifen können. Die Vorstösse dürften in der ausser­ordentlichen Session von kommender Woche behandelt werden.

Sondersession: Höhere Kosten – und Uneinigkeit über Programm

Worum es geht: Infrastruktur, Miete, Verpflegung, Sanität, zusätzliche Personal­kosten und Sicherheit: Die Sonder­session von kommender Woche wird voraussichtlich 3,1 Millionen Franken kosten. Mitte April ging der Bund noch von 1,5 Millionen aus. Doch allein die Miete für das Berner Messe­gelände sowie die Kosten für Sitzungs­räume im Hotel Bellevue schlagen für eine Woche mit 2,1 Millionen Franken zu Buche. Dafür ist auf dem Gelände ein Mindest­abstand von 2 Metern zwischen den Menschen möglich. Hygiene­masken dürfen getragen werden.

Warum Sie das wissen müssen: Die Frühjahrs­session ist im März abgebrochen worden, weil im eng bestuhlten Bundes­haus der Sicherheits­abstand nicht eingehalten werden kann. Geplant ist nun aber nicht, die abgebrochenen Geschäfte an der Sonder­session abzuschliessen. Bewilligen soll das Parlament vor allem die Corona-Notkredite, die der Bundesrat bereits gesprochen hat. So ist es im Finanz­haushalts­gesetz vorgesehen.

Wie es weitergeht: Grünen-Fraktions­präsident Balthasar Glättli will für die kommende Büro­sitzung beantragen, dass in der Corona-Session auch die nicht fertig beratenen Geschäfte der abgebrochenen Session behandelt werden – zum Beispiel das CO2-Gesetz oder die Überbrückungsrente. Entscheidet das Büro des Nationalrats für eine Corona-only-Session, droht Glättli mit einem Ordnungs­antrag im Plenum. Das definitive Programm soll am Freitag­abend vorliegen.

Geheimtreffen, Rüge, Verjährung: Bundesanwalt droht Amtsenthebung

Worum es geht: Bundes­anwalt Michael Lauber gerät noch stärker unter Druck. Mehrere Parlamentarier der Gerichts­kommission bereiten derzeit einen Antrag vor, um Bundesanwalt Michael Lauber des Amtes zu entheben. Eine solche Amtsenthebung hat es noch nie gegeben.

Warum Sie das wissen müssen: Einst war er der Star der Schweizer Strafjustiz, doch seit über einem Jahr zerfallen Arbeit und Ansehen des Bundes­anwalts wie Sand­burgen: Medien deckten geheime Treffen und Absprachen auf, die Aufsichts­behörde bezichtigte ihn der Lüge, rügte schwere Amtspflichtverletzungen und kürzte ihm den Lohn, und diese Woche verjährten grosse Prestige­fälle, die sich um Korruptionsvorwürfe bei der Vergabe der Fussballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland drehten. Seit «Das Magazin» Ende 2018 unprotokollierte Treffen zwischen Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino enthüllte, befindet sich Lauber in der Defensive: An heikle Treffen konnte er sich nicht erinnern, auf Kritik reagierte er dünnhäutig, gegen die Aufsichtsbehörde geht er rechtlich vor. Dass er dabei auch noch denselben Anwalt auf Steuerzahlers Kosten engagierte wie Joseph Blatter im Fifa-Prozess, half ihm nicht, Sympathien zu gewinnen. Vergangenen Herbst empfahl die Gerichts­kommission, den Bundesanwalt nicht wiederzuwählen. Die Bundes­versammlung sprach ihm trotzdem für vier weitere Jahre das Vertrauen aus. Jetzt wollen Parlamentarier aus der Gerichts­kommission den Entscheid korrigieren – und ihn des Amtes entheben.

Wie es weitergeht: Am 13. Mai tagt die Gerichts­kommission des Parlaments. Dann wird aller Voraussicht nach ein Antrag auf Amts­enthebung eingereicht und behandelt werden. In der Woche darauf würde Lauber zur Stellung­nahme eingeladen und die Kommission über den Antrag entscheiden. Frühestens in der Sommersession Mitte Juni könnte die Bundes­versammlung über eine Amts­enthebung entscheiden.

Anstieg von Rassismus-Meldungen in der Schweiz

Worum es geht: So viele Meldungen wegen rassistischer Diskriminierung wie im vergangenen Jahr gab es in der Schweiz bisher noch nie.

Warum Sie das wissen müssen: Bei den 22 Beratungs­stellen wurden im vergangenen Jahr 352 Fälle gemeldet, wie es im Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und des Vereins Humanrights.ch heisst. Das ist eine Zunahme von 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten rassistischen Diskriminierungen fanden im öffentlichen Raum und am Arbeits­platz statt. Als häufigstes Motiv wird generelle Ausländer- und Fremden­feindlichkeit angegeben, gefolgt von Rassismus gegen Schwarze und Muslim­feindlichkeit. Zudem gab es im vergangenen Jahr mehr Fälle infolge von Rechtsextremismus.

Wie es weitergeht: Die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus betont, dass die Zunahme der gemeldeten Fälle nicht bedeute, dass der Rassismus in der Schweiz zugenommen habe. Gleichzeitig nennt sie die gemeldeten Fälle nur die Spitze des Eisberges und sagt: «Die Dunkelziffer liegt deutlich höher

Die Ausbürgerung der Woche

Dieses Jahr hat die Schweiz ein Instrument im Kampf gegen Terroristen wieder­entdeckt, das sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr angewandt hatte: Sie bürgerte eine Schweizer Staats­bürgerin aus Genf aus, die sich in Syrien dem IS angeschlossen haben soll. Der Berner Rechts­professor Alberto Achermann wies im Februar in der Republik darauf hin, dass dies aus verschiedenen Gründen problematisch sei. Vor allem aber sei es falsch, dass das Kriterium für eine Ausbürgerung eine Doppel­bürgerschaft ist. «Am Ende geht es nur noch um die Frage: Welcher Staat ist schneller beim Ausbürgern?», sagte er. Und hatte recht damit: Denn wie Recherchen von SRF nun zeigen, ist Spanien der Schweiz in einem aktuellen Fall zuvorgekommen. Weil sich Daniel D., ein in Genf geborener schweizerisch-spanischer Doppel­bürger, 2015 dem IS angeschlossen hatte, leiteten die Bundes­behörden ein Verfahren ein, um ihm das Schweizer Bürger­recht zu entziehen. Nun zeigt sich aber, dass Daniel D. den spanischen Pass bereits verloren hat. Spanien betont zwar, dies habe nichts mit Terrorismus zu tun. Und sagt sich wohl trotzdem: «De Schnäller isch de Gschwinder.»

Illustration: Till Lauer

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