Serie «Zurück in die Diktatur» – Teil 3

Willkür, Folter, Zwangsarbeit: Wie schlimm ist es wirklich?

Mit höchstrichterlichem Segen weisen die Schweizer Behörden immer mehr Asylsuchende aus Eritrea ab und versuchen sie zur Rückkehr zu bewegen. Hat sich die Lage dort derart zum Guten verändert? Zurück in die Diktatur, Teil 3.

Eine Recherche von Christian Zeier (Text) und Florian Spring (Bilder), 10.04.2020

«Ich würde sogar sagen, dass die Situation schlimmer geworden ist»: Tedros.

Vielleicht ist es ja doch nicht so schlimm. Vielleicht wird ja einfach ein bisschen übertrieben, wenn es um Gefängnisse, Folter und National­dienst in Eritrea geht. Dieser Gedanke hat sich im Laufe der letzten Jahre in den Köpfen vieler Schweizerinnen und Schweizer festgesetzt. Auch in meinem.

«Die Diktatur in Eritrea muss beendet werden», sagte mir 2012 ein eritreischer Schrift­steller, der vor dem Regime geflohen war. «Es gibt keine Freiheit und keine Perspektiven in unserem Land.» Es war die Zeit, als der Uno-Menschenrechts­rat erstmals von Sklaverei, willkürlichen Hinrichtungen und systematischer Folter sprach. Als man vom «Nordkorea Afrikas» sprach. Als es reichte, illegal aus Eritrea ausgereist zu sein, um in der Schweiz Asyl zu erhalten.

«Es ist undenkbar, dass die Schweiz Menschen in einen Willkür­staat zurückschickt», fasste die damalige Justizministerin Simonetta Sommaruga 2015 die Haltung des Bundes­rates zu Eritrea zusammen. Mit dem Unrechts­staat könne kein Rückübernahme­abkommen abgeschlossen werden.

Dann flohen immer mehr Menschen aus Eritrea, und immer mehr von ihnen kamen in die Schweiz. Es begann eine kontroverse Diskussion darüber, wie schlimm die Lage wirklich ist in diesem abgeschotteten Land. Und ob es nicht doch möglich wäre, die Leute zurückzuschicken.

Serie «Zurück in die Diktatur»

Seit die Behörden den Druck erhöht haben, müssten Tausende Asyl­suchende aus Eritrea die Schweiz verlassen. Die Rückkehr in das autoritär regierte Land sei «möglich und zumutbar», findet das Staats­sekretariat für Migration. Doch nun zeigen Recherchen des Journalisten-Kollektivs Reflekt in Zusammen­arbeit mit der Republik, wie frag­würdig diese Sicht ist.

Teil 2

Die Zer­mür­bungs­stra­te­gie

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Willkür, Folter, Zwangs­ar­beit

Podcast

Gespräch mit den Autoren

Eritrea ist nicht Nordkorea

Schweizer Parlamentarierinnen reisten unter Aufsicht des Regimes nach Eritrea und beschrieben Normalität und Alltag. «Eritrea ist nicht das Paradies auf Erden (…). Aber es ist auch nicht die Hölle, als die es manchmal beschrieben wird», gab SVP-Nationalrat Thomas Aeschi in einem «exklusiven Reisetagebuch» für den «Blick» zu Protokoll. Die damalige grüne Aargauer Regierungs­rätin Susanne Hochuli hielt ihre Eindrücke in einer aufwendig aufbereiteten Reportage für die «Sonntags­Zeitung» fest. Sie habe sich frei bewegen und mit Menschen sprechen können, schrieb sie. Ihr Fazit: «Nein, so habe ich mir das Nordkorea Afrikas nicht vorgestellt.»

Dann schloss Eritrea Ende 2018 Frieden mit dem langjährigen Feind Äthiopien – die grosse Bedrohung, die Recht­fertigung für die Militarisierung des Landes, schien endlich überwunden. Die Schweiz befinde sich in einer Phase des Vertrauens­aufbaus, sagte Aussenminister Ignazio Cassis nach einem Treffen mit seinem eritreischen Amtskollegen. Das Land stehe ganz zuoberst auf der Prioritäten­liste für ein Rücknahme­abkommen, hiess es vonseiten des Staats­sekretariats für Migration.

Folter, Gefängnisse und Zwangsarbeit

Hat sich die Lage in Eritrea verbessert? Wie schlimm ist es wirklich? Die Suche nach Antworten auf diese Fragen ist schwierig. In Eritrea kann man weder Gefängnisse besuchen noch offen mit den Menschen sprechen, ohne sie in Gefahr zu bringen. Man kann Asyl­suchende in der Schweiz befragen – doch die stehen im Verdacht, zu übertreiben, um einen positiven Entscheid zu erhalten.

Deshalb sind wir nach Äthiopien gereist. Von den geschätzt 500’000 geflohenen Eritreern – das sind über 10 Prozent der eritreischen Bevölkerung – lebt rund ein Drittel im Nachbar­land. Hier konnten wir mit Menschen sprechen, die das Land vor kurzem verlassen haben, die nicht nach Europa reisen wollen und die unabhängig vom Druck einer westlichen Asylbehörde oder ihrer eigenen Regierung erzählen können.

Zehn Personen, die Eritrea zwischen 2016 und 2019 verlassen haben, sprachen mit uns über ihr ehemaliges Leben, ihren damaligen Alltag. Über Folter, Gefängnisse und den eritreischen Nationaldienst.

Die Hälfte unserer Interview­partnerinnen ist nach dem Friedens­abkommen zwischen Eritrea und Äthiopien ausgereist. Neun mussten in Eritrea ins Gefängnis, die meisten sogar mehrmals. Einige verschwanden während Jahren in einer Zelle – fast alle wurden Opfer körperlicher Gewalt. Kein Einziger wurde von einem Gericht verurteilt. Keiner wurde gesagt, weshalb sie ins Gefängnis musste und für wie lange.

Saudiarabien

Sudan

6

Eritrea

Rotes Meer

5

7

4

3

2

Asmara

Jemen

1

1. Kehawta  2. Adi Abeito  3. Hashferay  4. Forto Sawa  5. Aderser  6. Nakfa  7. Massawa

Saudiarabien

Sudan

6

Rotes Meer

Eritrea

5

7

3

2

4

Asmara

1

Jemen

1. Kehawta

2. Adi Abeito

3. Hashferay

4. Forto Sawa

5. Aderser

6. Nakfa

7. Massawa

Die Ortsnamen 1 bis 5 bezeichnen Gefängnisanstalten. Nakfa (6) ist ein Militärtrainings­gelände, dort gibt es auch ein unterirdisches Gefängnis. In der Hafenstadt Massawa (7) setzt die 61. Militär­division Soldaten zu Zwangsarbeit ein.


Solomon

Es ist ein Samstagmorgen im Dezember 2019, seit vier Tagen tun wir nichts anderes, als Gespräche zu führen mit Menschen, die aus Eritrea geflohen sind. Wir treffen sie in der relativen Sicherheit der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba.

Die Angst, erkannt zu werden, ist gross: Solomon.
«Sie schlugen uns die ganze Zeit»: Solomon zeigt seine Narbe.

Solomon, ein junger Mann mit kurzem, krausem Haar, blickt steif hinaus auf Addis Abeba, auf das halbfertige Hochhaus vis-à-vis, auf dem sich Bauarbeiter tummeln wie Ameisen mit gelben Helmen. Gerade hat er uns erzählt, wie es ihm im berüchtigten Gefängnis von Adi Abeito ergangen war, knapp zehn Kilometer nördlich der eritreischen Hauptstadt Asmara. Zu diesem Zeitpunkt hat Solomon vier weitere Gefängnis­erlebnisse bereits durch. Er erzählt:

Zwischen dem Vernehmer und dir gibt es einen Tisch. Man sitzt sich gegenüber, er hat einen Computer und Akten, die auf dem Tisch liegen. Zuerst spricht der Vernehmer respektvoll mit dir. Im weiteren Verlauf beginnt er dich zu schlagen.

Er fesselte mir die Hände, forderte mich auf, meine Beine auszustrecken und schlug dort zu. Wenn du versuchst, ihm auszuweichen, hält er deinen Kopf fest und kann dich auf den Boden schmeissen. Wenn du stärker bist als er, kann er einen zweiten Helfer holen, oder er fesselt deine Füsse und die Hände hinter dem Rücken. Wenn er von der Schlägerei müde wird, lässt er dich gehen und fordert dich auf, darüber nachzudenken.

Es gibt verschiedene Stockarten, je nach der Art des Falles. Einen schwarzen Polizeistock oder einen Wasser­schlauch gibt es auch.

Zuerst schlug er mich mit dem Schlauch, dann mit dem Stock. Als der Stock zerbrach, verletzte er mich. Daher habe ich die schwarze Narbe.

Er ruft die Person, die dich hergebracht hat, und fordert sie auf, dich wieder zurück in deine Zelle zu bringen.

Man kann nicht mehr gerade gehen.

Man heilt seine Wunden mit Vaseline.

Diese Wunde hier ist vom Stockschlag. Sie sieht schwarz aus. Sieht man es? Ja, es ist sichtbar.

Nachdem Solomon seine Narbe am Bein dem Fotografen präsentiert hat, rollt er die blaue Jeans wieder nach unten und setzt sich zurück auf seinen Stuhl am Fenster. Solomon will sich nur von hinten fotografieren lassen – zu gross ist auch jetzt noch seine Furcht.

Zur Sperrstunde ohne Passierschein

Solomons Geschichte zeigt, wie willkürlich der eritreische Staat funktioniert. Es ist die Geschichte eines gewöhnlichen Jungen, der in der Schule nicht besonders gut war und lieber Autos reparierte, um seine allein­erziehende Mutter zu unterstützen. Im zehnten Schuljahr bricht er ab und arbeitet fortan als Auto­mechaniker – an guten Tagen verdient er so bis zu 150 Nakfa, umgerechnet rund 10 Franken. Doch er verstösst damit gegen Regeln, und das wird in Eritrea strikt geahndet.

«Sie können dich einfach in ein Gefängnis stecken. Eritrea ist gesetzlos», sagt Solomon.

Kurz nach 23 Uhr, die Sperrstunde ist längst vorbei, greifen Soldaten Solomon in Asmara auf. Er hat keinen Passier­schein dabei und hat die Schule unerlaubt verlassen – also sperren sie ihn in eine Zelle in Kehawta, einem Quartier im Südosten der Hauptstadt. Es ist Solomons erstes Gefängnis. Er ist zu diesem Zeitpunkt 18 Jahre alt.

«Am Morgen gab es Brot und Tee. Am Mittag Brot mit gekochten Linsen. Am Abend nur Brot. Ein Brot für zehn Personen – wir konnten kaum davon leben. Wer Familie in Asmara hatte, bekam von ihr zusätzliches Essen. Die anderen mussten hungern.»

Die Zelle, in der Solomon festgehalten wird, befindet sich unter der Erde, 2,5 auf 15 Meter, Tageslicht gibt es keines. Die Anzahl Gefangener variiert zwischen sechzig und etwas über siebzig. Die Luft ist schlecht.

«Wir mussten nackt schlafen, weil es so heiss war. Es gab nicht genug Luft, wir erstickten fast. Einige von uns wurden ohnmächtig.»

«Gab es ärztliche Betreuung?»

«Ja, es gibt einen Arzt. Sie bringen dich zu ihm, schlagen dich und bringen dich wieder zurück. Sie denken, dass man absichtlich so tut, als wäre man krank, um zu flüchten.»

«Gab es körperliche Bestrafung?»

«Sie schlugen uns die ganze Zeit. Einmal konnten zwei Mitgefangene fliehen. Uns andere schlugen sie mit allem, was sie finden konnten. Einige waren danach nachhaltig geschädigt, weil sie auf die Beingelenke geschlagen wurden. Mich schlugen sie auf den Rücken. Eine Weile konnte ich mich danach nicht mehr normal bewegen.»

«Wurdest du zu dieser Strafe verurteilt? Warst du vor einem Richter?»

«Nein, es gab keine Verurteilung. Sie können dich einfach in ein Gefängnis stecken und dann in ein anderes. Eritrea ist gesetzlos.»

Von Kehawta wird Solomon in ein Gefängnis auf dem Militär­trainings­gelände in Nakfa verlegt.

«Es liegt unter dem Boden, und es gab da Läuse. Es war sehr kalt. Sie zwangen uns morgens um 7 Uhr barfuss auf die Toilette und schlugen uns dabei mit Stöcken. Danach mussten wir zwei bis drei Kilometer gehen, barfuss, um Brennholz zu sammeln. Der Weg ist dornig und steinig. Du musst dich beeilen, sonst wirst du geschlagen.»

Flucht aus dem Militär

Nach zwei Monaten im unterirdischen Gefängnis von Nakfa beginnt die Militär­ausbildung. Nach sechs Monaten flieht Solomon und versucht ein erstes Mal, das Land zu verlassen. Er schafft es bis in den Sudan, kurz nach der Grenze jedoch wird er von eritreischen Soldaten aufgegriffen und zurück­gebracht. Dieses Mal landet er in Forto Sawa, seinem dritten Gefängnis, ganz im Westen des Landes.

«In Forto Sawa gibt es eine Abteilung des Geheim­dienstes. Dort wurde ich befragt, woher ich komme. Dann wurde ich geschlagen. Alle wurden geschlagen, auch die Frauen. Unsere Hände waren gefesselt.»

Danach verbringt er zehn Tage auf der Polizei­station von Forto Sawa. Als das Transport­fahrzeug kommt, werden die Gefangenen in die Haftanstalt Aderser gebracht.

«In Aderser wurden unsere Personalien aufgenommen. Es war unterirdisch, aber es war besser als in Nakfa. Das Essen dort ist auch besser. Man bekommt am Tag vier Brötchen.»

In seinem vierten Gefängnis bleibt Solomon zwei Wochen, dann wird er zusammen mit anderen Gefangenen gefesselt, auf einen Lastwagen verladen und in die Haftanstalt Hashferay verlegt, wo er in einem grossen Hangar mit über 500 anderen Gefangenen untergebracht wird.

«Während des Essens nehmen sie einem die Fesseln ab. Danach wird man wieder gefesselt. Nachts wird man an den Händen entfesselt, und dafür werden die Füsse gefesselt.»

«Wie war dein Zustand, als du Hashferay verlassen konntest?»

«Ich habe an den Händen geblutet und hatte Narben von den Fesseln. Wir alle konnten auch nicht sofort laufen. Unsere Beine zitterten und waren angeschwollen.»

Ratten, Hunger, Schläge

Nach Hashferay landet Solomon in Adi Abeito, dem berüchtigtsten Gefängnis des Landes. Sieben der zehn befragten Personen haben Adi Abeito von innen gesehen. Ihre teils detaillierten Aussagen und das wenige öffentlich zugängliche Video­material haben es uns ermöglicht, das Gefangenen­lager exakt zu lokalisieren. Der Komplex mit Hallen voller Insassen, speziellen Folter­räumen und Zonen, in denen Familien­mitglieder den Angehörigen Essen bringen, liegt in einem Industrie­gebiet hinter dem Dorf Adi Abeito, ganz nahe der Haupt­strasse zwischen Asmara und Keren. Wer aus der Hauptstadt Richtung Norden fährt, wie das die Schweizer Politikerinnen und Politiker 2016 getan haben, fährt nur wenige hundert Meter an jener Zelle vorbei, in der Solomon gefoltert wurde.

«Er schlug mich überall. Die Schmerzen fühle ich heute noch»: Samuel erlitt eine Kopfverletzung.

Auch andere Gesprächs­partner können Spuren von Gewalt vorweisen. Samuel wurde im Gefängnis Gergera misshandelt. Wenn er seine Haare teilt, kommt auf seinem Kopf eine dicke Narbe zum Vorschein.

Gergera ist ein sehr schrecklicher Ort, unbeschreiblich. Das unterirdische Gefängnis ist voller Ratten, es gibt Mangel an Essen, und täglich sterben Leute. Als wir auf die Toilette gingen, fiel ein kranker Mann zu Boden. Ich konnte das nicht ertragen und habe ihm geholfen. Dann kam der Kommandant und schlug mich überall. Hier habe ich einen Bruch, hier einen Riss und hier die Narbe am Kopf. Die Schmerzen fühle ich heute noch.

Samuel.

In einem Transit­gefängnis, ganz nahe der äthiopischen Grenze, erlebt er zudem die «8», eine der berüchtigtsten Folter­methoden in Eritrea.

Sie banden mir Hände und Beine zurück, steckten mir einen Metallstab zwischen die Hände und hängten mich an den Füssen auf. Dann schlugen sie mir auf die Füsse. Bis wir ins nächste Gefängnis verlegt wurden, konnte ich nicht mehr alleine gehen.

Samuel.

Sieben unserer zehn Gesprächs­partner beschreiben körperliche Bestrafungen im Sinne der Uno-Antifolter-Konvention.

Die Schweiz verschärft ihre Praxis trotzdem

Auf die Frage, ob sich die Lage in seiner Heimat in den letzten Jahren verbessert habe, etwa mit dem Friedens­abkommen mit Äthiopien, antwortet Solomon empört: «Nichts hat sich verändert. Die Diktatur ist das Problem, das System. Solange die Regierung bleibt, wird sich gar nichts verändern.» In diesem Punkt sind sich alle Gesprächs­partner einig: Entgegen allen Hoffnungen hat sich die Lage nicht verbessert – im Gegenteil.

«Schau dir die Flüchtlings­camps in Äthiopien an. Die sind voll, und noch immer kommen jeden Tag neue Flüchtlinge aus Eritrea», sagt Tekle, der 2017 geflohen ist.

Fachleute und Betroffene sind sich einig, dass sich die Lage in Eritrea nicht verbessert hat: Tekle ist 2017 geflohen.

«Nach dem Friedens­abkommen habe ich wie alle anderen darauf gewartet, dass sich etwas verändert», sagt Abraham, Mitte zwanzig, er ist letztes Jahr nach Äthiopien geflohen. «Aber nichts ist passiert. Es war dasselbe wie zuvor: unlimitierter National­dienst, keine Verbesserungen. Also verlor ich die Hoffnung und verliess das Land. Ich möchte nach Eritrea zurück und meine Ausbildung als Elektro­installateur fortsetzen. Aber solange diese Regierung an der Macht ist, geht das nicht.»

«Ich habe Freunde, die zurück­gegangen sind und dann gefoltert wurden», sagt Tedros, der Ende 2018 gegangen ist. «Es gibt kein bisschen Veränderung. Ich würde sogar sagen, dass die Situation schlimmer geworden ist.»

Obschon sich Fachleute und Betroffene einig sind, dass sich die Menschen­rechts­lage in Eritrea nicht verbessert hat, verschärfte die Schweiz ihre Asylpraxis gegenüber Asyl­suchenden aus Eritrea kontinuierlich. Vier dieser Änderungen hat das Bundes­verwaltungs­gericht mit Referenz­urteilen gestützt.

Die wichtigsten zwei: Im Januar 2017 entscheidet das Gericht, dass die illegale Ausreise aus Eritrea allein kein Asylgrund mehr ist. Das führt dazu, dass weniger Personen Asyl erhalten und mehr Personen nur noch vorläufig aufgenommen wurden. Im Juli 2018 stützt das Gericht eine Praxis­änderung, die zu einem deutlichen Anstieg negativer Asyl­entscheide führt: Wegweisungen sind jetzt möglich, auch wenn nach der Rückkehr der Einzug in den eritreischen National­dienst droht.

Zwangsarbeit für 25 Franken

Diesen Zwangsdienst erlebt auch Solomon. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis in Adi Abeito muss er zurück ins Militär­training und wird dann der 61. Division in der Hafenstadt Massawa zugeteilt. Hier wird er nicht als Soldat eingesetzt, sondern beim Strassen­bau und beim Verladen von Gütern am Hafen. Er lernt, wie man schwere Lastwagen fährt und Radlader bedient. Eineinhalb Jahre arbeitet er im obligatorischen National­dienst – erst für umgerechnet 40 Franken im Monat, dann, nach einer Währungs­reform, werden ihm nur noch 25 Franken ausbezahlt.

Damit konnte ich nicht einmal meine Zigaretten bezahlen. In der Kaserne gab es einen Laden, in dem man bis zu 500 Nakfa Schulden machen konnte, rund 30 Franken. Ich lebte Monat für Monat von diesen Schulden. Ich konnte so nicht leben. Ich konnte niemanden unterstützen. Deshalb bin ich geflohen.

Solomon.

Acht unserer zehn Gesprächs­partner haben im National­dienst gedient, zwei waren geflohen, bevor sie eingezogen wurden. Alle acht waren dem militärischen Arm des National­dienstes zugeteilt, wobei nur vier tatsächlich in militärischen Funktionen eingesetzt wurden. Die anderen mussten Schiffe entladen oder Gebäude, Strassen und sonstige Infra­struktur bauen. Ihr monatlicher Lohn: zwischen 5 und 60 Franken.

Negassi, der im Militär als Schweisser eingesetzt wurde, erhielt 40 Franken pro Monat. «Das ist nichts, wir konnten damit gerade mal Tee und etwas Guthaben für das Handy kaufen», sagt er. Ein gutes Paar Hosen koste mehr als der Monats­lohn. «Wenn du schlechte Qualität kaufst, bekommst du vielleicht zwei oder drei Paar.»

«Sie haben uns versklavt und missbraucht»

Yohannes wurde zwar im Militär ausgebildet, musste dann aber in der Hafenstadt Assab Häuser bauen – für die Befehls­habenden seiner Division. «Sie haben uns versklavt. Sie haben uns missbraucht und sehr schlecht behandelt», sagt er. «Ich wusste, dass ich in Eritrea mein Leben lang nichts erreichen würde. Deshalb habe ich meine Heimat verlassen.»

Am eigenen Leib das brutale Vorgehen des eritreischen Militärs erlebt: Yohannes.

Zwangsarbeit ist nach Artikel 4, Absatz 2 der Europäischen Menschen­rechts­konvention (EMRK) verboten. Das Bundes­verwaltungs­gericht weist in seinem Entscheid von 2018 darauf hin, dass Eritreer nicht weggewiesen werden können, wenn ihnen ein Verstoss gegen Artikel 2 (Recht auf Leben), Artikel 3 (Verbot der Folter) oder auch Artikel 4, Absatz 1 (Verbot der Sklaverei) droht.

Was aber ist mit Zwangsarbeit? Das Gericht hätte entscheiden können, dass auch sie vor der Wegweisung schützt. Das britische Upper Tribunal, auf welches sich das Schweizer Urteil in wichtigen Punkten stützt, sagt in seinem zentralen Eritrea-Entscheid von 2016 genau das: Die Gefahr, dass jemand bei der Rückkehr in den National­dienst eingezogen wird, verstosse wohl nicht nur gegen das Zwangs­arbeits­verbot, sondern auch gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung nach Artikel 3 der EMRK. Damit wäre der National­dienst ein Wegweisungs­hindernis.

Doch das Schweizer Bundes­verwaltungs­gericht entschied anders. Es listet zwar die Schwierigkeiten auf: Der eritreische National­dienst werde als Mittel zur Arbeits­kraft­beschaffung für das ganze Wirtschafts­system eingesetzt, schreibt das Schweizer Bundes­verwaltungs­gericht in seinem Entscheid vom Juli 2018. Seine Dauer sei willkürlich festgelegt und nicht absehbar. Zudem komme es zu Misshandlungen, und die Dienst­verweigerung werde «rigoros bestraft».

Das alles müsse man jedoch im Kontext des sozialistischen Wirtschafts­systems Eritreas und der Staats­doktrin der möglichst grossen Unabhängigkeit vom Ausland sehen. Es handle sich nicht um eine unmenschliche Behandlung, und die Zwangs­arbeit sei zumutbar, da Dienst­leistende «nicht in eine existenzielle Notlage» geraten. Das heisst: Für die Schweiz ist es zumutbar, Menschen in die Zwangs­arbeit zu schicken.

Laut Michael Pfeiffer, Jurist bei der Schweizerischen Flüchtlings­hilfe, verwische das Bundes­verwaltungs­gericht mit seiner Argumentation die Grenzen zwischen Zwangs­arbeit, Folter und unmenschlicher Behandlung. «Das ist ein bedenkliches rechtliches Konstrukt», sagt Pfeiffer. Die Richterinnen und Richter hätten nicht genügend abgeklärt, ob sich das Konzept der krassen Verletzung auch auf das Verbot der Zwangs­arbeit anwenden lasse. «Sie haben dies unterlassen, weil sie zu diesem Resultat kommen wollten.»

Diesen Vorwurf erheben zahlreiche Personen, die sich juristisch für eritreische Asyl­suchende einsetzen. Ein politisches Urteil also?

Der strenge SVP-Richter

Ein Sprecher schreibt auf Anfrage, die Richterinnen und Richter in St. Gallen würden unabhängig von ihrer Partei­zugehörigkeit entscheiden und hätten sich der Ethik­charta des Bundes­verwaltungs­gerichts verpflichtet. 2016 zeigte allerdings eine Analyse des «Tages-Anzeigers», wie politisch Urteile des Gremiums sein können: Richter und Richterinnen linker Parteien hiessen bis zu dreimal mehr Asyl­beschwerden gut als jene der rechten und rechts­konservativen Parteien. Die strengsten waren diejenigen mit einem Parteibuch von BDP, FDP oder SVP. Der strengste von allen: David R. Wenger (SVP) mit 7 Genehmigungen auf 100 Beschwerden.

Beim Eritrea-Entscheid vom 18. Juli 2018, der eine absolute Mehrheit benötigte, war die gesamte Richterschaft der Abteilungen IV und V des Bundes­verwaltungs­gerichts beteiligt. Das sind dreissig Richterinnen und Richter – fast alle von ihnen können mit einer Partei assoziiert werden.

Grüne und SP stellten damals elf Richterinnen und Richter, SVP und FDP ebenfalls elf, die Mitte (CVP/GLP/BDP) vier, und weitere vier waren parteilos. Wer wie gestimmt hat, wie knapp der Entscheid tatsächlich war und wie die Gegnerschaft argumentierte, wird vom Bundes­verwaltungs­gericht nicht kommuniziert. Dem Öffentlichkeits­gesetz unterliegen diese Informationen nicht.

Ein knapper Entscheid

Allerdings sagen mehrere Fachleute, die sich seit Jahren mit dem Thema auseinander­setzen und teilweise direkten Kontakt mit am Urteil beteiligten Richtern und anderen Amtsträgern hatten: Dieser Entscheid, der eine der wichtigsten Verschärfungen im Schweizer Asylsystem der letzten Jahre stützt, wurde mit knapper Mehrheit gefällt. Etwas mehr als die Hälfte der Richterinnen und Richter war der Meinung, die Schweiz könne Menschen in die Zwangs­arbeit zurückschicken. Ob ihr Entscheid rechtlich haltbar ist, könnte nur der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) abschliessend klären.

Einer von 500’000 Flüchtlingen aus Eritrea: Kifle.

Dort ist mindestens ein entsprechender Fall seit 2018 hängig. Ein junger Eritreer, der die Schweiz verlassen müsste, hat seinen BVG-Entscheid ans Gericht in Strassburg weitergezogen, weil er davon ausgeht, dass er in Eritrea in den National­dienst eingezogen wird. Passiert ist seither nichts. Und Sarah Frehner von der Schweizerischen Flüchtlings­hilfe geht auch nicht davon aus, dass sich der EGMR zu diesem hoch­politischen Thema äussern wird.

Mehr Hoffnung setzt sie in den Uno-Ausschuss gegen Folter, wo ebenfalls ein Fall hängig ist. Dieser junge Eritreer kehrte zurück – und musste prompt in den National­dienst einrücken. 2018 entschied der Ausschuss, dass die Schweiz mit dem Entscheid der Wegweisung nach Eritrea gegen die Anti­folter-Konvention der Uno verstossen hat, und forderte eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. Ob und wie sich eine erneute Rüge auf die Schweizer Asylpraxis auswirken würde, ist ungewiss.

Ändern sich weder die Asylpraxis in der Schweiz noch die Situation in Eritrea, bleibt die Lage für abgewiesene Asyl­suchende, wie sie ist. Einige werden in der Nothilfe ausharren, untertauchen oder in andere europäische Länder weiterreisen.

Einzige Chance ist die illegale Einreise

Ganz wenige werden nach Eritrea zurück­kehren, wo sie aus den Statistiken und aus dem Blickfeld der Schweizer Behörden verschwinden. Was mit ihnen dort geschehen kann, zeigen die Geschichten, die wir in Teil 1 dieser Serie rekonstruiert haben. Tesfay etwa, der alte Mann im äthiopischen Kloster, hat mit dem Leben abgeschlossen.

Oder Yonas, der sich entschieden hat, weiter­zukämpfen: Nachdem er aus der Schweiz zurückgekehrt und in Eritrea inhaftiert und gefoltert worden war, gelang ihm die erneute Flucht. Heute wartet er in einem EU-Land darauf, noch einmal in die Schweiz einreisen und erneut Asyl beantragen zu können.

Er will den Behörden erzählen, was mit ihm nach seiner Rückkehr passierte. Dass die Schweiz ihm Asyl gewähren und seine Lands­leute nicht in die Heimat zurück­schicken solle. «Was mir passiert ist, passiert auch anderen Eritreern», sagt Yonas am Telefon.

Doch das Land, das ihn in die Diktatur zurück­geschickt hat, das aufgrund seiner Erlebnisse womöglich die Asylpraxis überdenken müsste, interessiert sich nicht für ihn. «Herr Y. hat die Möglichkeit, in seinem Aufenthalts­land ein Asylgesuch einzureichen», schreibt das Schweizer Staats­sekretariat für Migration. Man habe sein Asyl­verfahren abgeschlossen, er könne daher nicht zurückkehren.

Eine Chance, dass sein Fall aufgearbeitet wird, hat Yonas nur, wenn er es schafft, illegal erneut in die Schweiz einzureisen.

Alle Gesprächs­partner baten uns aus Sicherheits­gründen darum, Pseudonyme zu verwenden. Ihre Namen sind der Redaktion bekannt.

Zu den Autorinnen

Der Journalist Christian Zeier beschäftigt sich seit Jahren mit Eritrea sowie eritreischen Asylsuchenden in der Schweiz. 2016 hielt er sich mit einem offiziellen Visum in Eritrea auf. Der Fotograf Florian Spring arbeitet vorwiegend im Genre der Reportage, bisher unter anderem in Papua-Neuguinea und Moçambique. Ayse Turcan, die zu dieser Serie beigetragen hat, ist Journalistin.

Serie «Zurück in die Diktatur»

Teil 2

Die Zer­mür­bungs­stra­te­gie

Sie lesen: Teil 3

Willkür, Folter, Zwangs­ar­beit

Podcast

Gespräch mit den Autoren