Briefing aus Bern

Kinder aus Lesbos? Die Schweiz sagt Nein. Spitäler melden Kurz­arbeit an – und was es für ein digitales Parlament bräuchte

Das Wichtigste in Kürze aus dem Bundeshaus (95).

Von Philipp Albrecht, Andrea Arežina, Elia Blülle, Adrienne Fichter, Bettina Hamilton-Irvine und Christof Moser, 02.04.2020

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Während der Corona-Krise schlägt die Stunde der Exekutive. Regierungen berufen sich auf Notstands­regelungen und rufen den Ausnahme­zustand aus, um ihre Regierungs­apparate hochzufahren, während die Parlamente aufgrund der Versammlungs­verbote nicht tagen. Die Legislative ist vielerorts ausser Kraft. So auch in der Schweiz, wo das Parlament Mitte März seine Session abgebrochen hat.

Doch eigentlich müsste die Stunde von Online-Parlamenten schlagen. Ein Blick auf die Website der Inter-Parliamentary Union zeigt: Zwar finden in einigen demokratischen Ländern Video­konferenzen statt. Doch die meisten Parlamente verfügen nicht über adäquate digitale Instrumente für die Stimm­abgabe, sodass kaum Gesetzes­projekte im Netz verhandelt werden. Das gilt auch für die Schweiz, wo das Parlament deshalb ab dem 4. Mai zu einer Sondersession zusammenkommt – physisch auf dem Messegelände der Bernexpo.

Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit ein Parlament online tagen könnte? Es bräuchte sicherlich eine IT-Infra­struktur, denn Hacker­angriffe könnten den Betrieb stören und Stimm­ergebnisse verfälschen. Auch ist nicht jede Parlamentarierin technisch versiert genug, um sich aus einzelnen Applikationen wie Video­konferenzen und Abstimmungs-Apps selber eine nutzbare und sichere Gesamt­lösung zu konfigurieren. Ohne Beratung und Unterstützung durch IT- und Security-Spezialisten wird es also nicht gehen. Abgeordnete müssen sich zudem sicher authentifizieren können und in Sachen digitaler Stimm­abgabe geschult werden. Dadurch können sie selber überprüfen, ob ihre Stimme korrekt in die Daten­bank übermittelt worden ist. Der Vorteil im Vergleich zum E-Voting ist jedoch, dass das Stimm­geheimnis bei Parlaments­debatten nicht eingehalten werden muss, da die Abstimmungen meist transparent abgebildet werden.

Nun wird belohnt, wer sich bereits vor der Krise technologisch gut aufgestellt hat. Etwa das in Digital­fragen sehr experimentier­freudige Brasilien. Sowohl das nationale Parlament als auch der Stadtrat von São Paulo tagen derzeit online. Die nationale Verwaltung hat für Abgeordneten­kammer und Senat ein System eingerichtet, das aus einer App für die Stimm­abgabe besteht, einer Plattform für die Steuerung und die Moderation durch die Ratspräsidentin sowie einer Video­konferenz­software. Dass der Prozess heute funktioniert, ist jahrelangen Pilot­projekten und Trial-and-Error-Versuchen zu verdanken.

Auch in Kanada denkt man über ein elektronisches Parlament nach. Wie der Digital­pionier Estland derzeit verfährt, ist unklar. Auf der Website des Parlaments steht lediglich, dass Sitzungen via elektronische Mittel bald abgehalten werden sollen. In der Schweiz will das «Team Human» der SP Schweiz eine Lösung im Schweizer Hackathon «Versus Virus» entwickeln.

Das EU-Parlament hingegen taugt nicht als Vorbild: Hier wird verlangt, dass die EU-Abgeordneten via unverschlüsselte E-Mail über Massnahmen zu Covid-19 abstimmen. Abstimmungs­zettel werden zuvor ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt. Ein Paradies für Hacker.

Und damit zum Briefing aus Bern.

Pandemie-Krise: Der Medikamenten­vorrat wird knapp

Worum es geht: Um alle Corona-Patientinnen zu behandeln, werden die Medikamenten­vorräte der Spitäler wohl bald nicht mehr reichen. Für diesen Fall gibt es das Pflicht­lager des Bundes, wo lebenswichtige Medikamente auf ihren Pandemie-Einsatz warten. Die Vorräte sollten eigentlich für drei Monate reichen. Weil die Pflicht­lager jedoch nur bedingt funktionierten, könnte es während der Corona-Krise in diversen Spitälern trotzdem zu Engpässen kommen, sagt nun die oberste Spitalapothekerin.

Warum Sie das wissen müssen: Covid-19-Patienten, die beatmet werden müssen, brauchen starke Schmerz­mittel oder auch Antibiotika. Dass diese nun knapp werden könnten, hat damit zu tun, dass bereits in der Vergangenheit die Reserven in den Pflicht­lagern des Bundes angezapft und nicht wieder voll aufgefüllt wurden. Die Beschaffung von Nachschub ist schwierig: Die meisten Medikamente werden im asiatischen Raum produziert, wo sie jetzt selber benötigt werden.

Wie es weitergeht: Kommt es bei den Schmerz­mitteln zu einem Engpass, werden die Ärztinnen entscheiden müssen, wer was bekommt. So weit hätte es nicht kommen müssen, sagt die National­rätin und Präsidentin der Gesundheits­kommission Ruth Humbel: Im Pandemieplan gebe es klare Vorschriften. Jedoch zeige sich jetzt, dass sich niemand richtig daran gehalten habe: «Dieses Problem muss nach der Krise aufgearbeitet werden.»

Bundesrat: Auch gefährdete Personen sollen arbeiten

Worum es geht: Angestellte, die zur Corona-Risiko­gruppe zählen, sollen zu Hause bleiben. So wollte es der Bundesrat in seiner Verordnung zur Bekämpfung des Corona­virus. Doch dann hat er den Text angepasst: Nun soll beispiels­weise auch gesundheitlich gefährdetes Personal an der Kasse arbeiten. Die Gewerkschaften wehren sich dagegen.

Warum Sie das wissen müssen: Eigentlich sollten sie geschützt werden: über 65-Jährige oder Menschen, die zum Beispiel unter Blut­hochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden. Die bundesrätliche «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus» vom 17. März verlangte demnach auch, dass diese Arbeit­nehmerinnen von zu Hause aus arbeiten sollten. Wenn das nicht möglich sei, müsse man sie beurlauben und ihnen weiterhin Lohn bezahlen. Am 21. März hat der Bundesrat den Artikel erweitert. Nun sollen die Betroffenen weiter am Arbeits­ort beschäftigt werden, solange der Arbeit­geber Massnahmen betreffend Hygiene und Abstand sicherstellt – Stichwort Plexiglas­scheiben. Die Kehrt­wende könnte damit zu tun haben, dass im Laufe der Krise in versorgungsrelevanten Branchen ein Personalmangel befürchtet wird. Der Schweizerische Gewerkschafts­bund fordert vom Bundesrat, diesen «Fehler» rückgängig zu machen.

Wie es weitergeht: Der Bundesrat hat auf die Einwände der Gewerkschaften reagiert. Er will die offenen Fragen in den nächsten Tagen mit den Gewerkschaften und dem Arbeitgeber­verband nochmals durchgehen, wie Justiz­ministerin Karin Keller-Sutter am Mittwoch mitteilte.

Welle von Kurzarbeit: Sogar Spitäler sind betroffen

Worum es geht: Die Schweiz wird von einer Welle von Kurzarbeit überrollt: Anfang Woche hatten gemäss den aktuellsten Zahlen des Staats­sekretariats für Wirtschaft schon 75’000 Betriebe für 910’000 Arbeit­nehmerinnen Kurzarbeit beantragt. Das entspricht 17,6 Prozent aller Erwerbs­tätigen in der Schweiz. Überraschend ist, dass sogar Spitäler Kurzarbeit angemeldet haben.

Warum Sie das wissen müssen: Die Massnahmen, um das Corona­virus in der Schweiz einzudämmen, haben vor allem das Ziel, einen Kollaps des Gesundheits­systems zu verhindern. Dass Spitäler nun trotzdem Kurzarbeit anmelden müssen, klingt daher absurd. Es hat aber damit zu tun, dass der Bundesrat per Verordnung alle «nicht dringend angezeigten medizinischen Unter­suchungen, Behandlungen und Therapien» verboten hat, damit die Spitäler genügend freie Kapazität für Corona-Patientinnen haben. Weil deswegen nun viele Betten leer stehen und die Spitäler massive Umsatz­einbussen verzeichnen, haben bereits mehrere Kliniken Kurzarbeit eingeführt. Betroffen sind auch diverse Praxen, die einen Patientenrückgang von bis zu 75 Prozent verzeichnen, weil die Leute zu Hause bleiben.

Wie es weitergeht: Die Frage, ob die Spitäler genügend Betten für alle Corona-Patientinnen bieten können, ist nicht einfach zu beantworten. Der Berner Epidemiologe Christian Althaus geht jedoch gemäss neuesten Berechnungen davon aus, dass die notwendige Kapazität auf Intensiv­stationen in der ersten April­woche ihren Höhepunkt erreichen und unter der kritischen Grenze von 1000 Betten bleiben könnte.

Gesundheitsberufe: Infizierte sollen weiterarbeiten

Worum es geht: Angesichts der steigenden Zahlen von Neuinfektionen droht den Spitälern der Personal­notstand. Deshalb haben sie neu die Möglichkeit, Pfleger oder Ärztinnen im Dienst zu belassen, die sich allenfalls mit dem Corona­virus infiziert haben. Wer nur milde Symptome hat, soll mit einer Maske weiter­arbeiten, bis das Testresultat vorliegt. Und selbst positiv Getestete sollen nach 48 Stunden wieder an die Arbeit zurück, wenn sie kein Fieber haben und eine Maske tragen. Das hat das Nationale Zentrum für Infektionsprävention entschieden.

Warum Sie das wissen müssen: Bereits vor der Corona-Krise herrschte ein Pflege­notstand: Aktuell fehlen mehrere tausend Pflege­fachfrauen, die Belastung lässt viele aus dem Job aussteigen, womit sich die Situation weiter zuspitzt. Um trotzdem handlungs­fähig zu bleiben, können gewisse Kantone ehemaliges Pflegepersonal zum Wiedereinstieg verpflichten. Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass sich die Spitäler während der Corona-Krise nicht mehr an die Ruhezeiten fürs Personal halten müssen. Dass nun auch kranke Pflegerinnen weiterarbeiten sollen, ist eine zusätzliche Belastung fürs Personal und nicht ohne Risiko für die Patientinnen.

Wie es weitergeht: Die Spitäler rechnen damit, dass die Patienten­zahlen steil ansteigen werden. Gleichzeitig ist auch immer mehr Personal infiziert. In Italien arbeitet jede zehnte Infizierte in der Gesundheitsbranche, in Spanien jede achte.

Asylpolitik: Schweiz nimmt keine unbegleiteten Kinder auf

Worum es geht: Der Bund beteiligt sich nicht mehr an Sofort­massnahmen für minder­jährige Flüchtlinge in griechischen Camps. Die Schweiz habe aus Griechenland Gesuche erhalten, Kinder einzufliegen. Die aktuelle Situation lasse das im Moment nicht zu, teilte eine Sprecherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizei­departements am Dienstag mit.

Warum Sie das wissen müssen: Das Staats­sekretariat für Migration von Bundes­rätin und Justiz­ministerin Karin Keller-Sutter hatte sich bereit erklärt, einige minderjährige und unbegleitete Schutz­bedürftige mit Bezug zur Schweiz aufzunehmen. Erste wenige Gesuche waren vor der Corona-Krise positiv beantwortet worden. Jetzt soll das nicht mehr möglich sein. Die Schweiz hatte früh und vor EU-Staaten wie Deutschland in der Pandemie-Krise das Asylrecht ausser Kraft gesetzt und die Grenzen für Flüchtende geschlossen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe sieht das als Verstoss gegen das Völkerrecht. Die harte Haltung bei den unbegleiteten Minder­jährigen kontrastiert mit der Rückhol­aktion von Schweizer Touristen aus aller Welt unter dem Hashtag #flyinghome des Aussendepartements EDA. Immerhin: Inzwischen setzte der Bund wegen der Corona-Krise vorerst auch geplante Ausschaffungen in Dublin-Staaten aus. Das Staats­sekretariat für Migration will ausserdem aufgrund der Coronakrise die Unterbringungs­kapazitäten verdoppeln, zusätzliche Gebäude zur Verfügung stellen und die Kantone bei der Verteilung der Asylsuchenden entlasten.

Wie es weitergeht: Die Bundes­asylzentren in der Schweiz sind zur Hälfte leer. In Griechenland befinden sich laut Aussagen der Regierung derzeit etwa 100’000 Asylsuchende, 41’000 von ihnen unter teilweise unmöglichen Bedingungen auf den Inseln Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos. Die griechische Regierung nutzt die Viruskrise dafür, weitere Restriktionen gegen Migranten und Flüchtende durchzusetzen. Ohne die Evakuierung der überfüllten Lager droht die humanitäre Katastrophe weiter zu eskalieren.

Die Schlaumeier der Woche

Ein wichtiges Instrument der Schweizer Klima­politik sind die CO2-Grenzwerte für Neuwagen. Will ein Händler Autos in die Schweiz importieren, darf die bestellte Neuwagen­flotte einen durchschnittlichen Grenzwert nicht überschreiten. Nun weiss der «Tages-Anzeiger», dass die Schweizer Auto­importeure im vergangenen Dezember einen Brief vom Bundesamt für Energie erhielten, in dem stand, man habe «vermehrt mutmasslich rechts­missbräuchliche Aktivitäten» festgestellt. Die Importeure würden die Vorschriften mit immer ausgeklügelteren Tricks umgehen. Ein Beispiel: Bis 2020 galten die CO2-Grenz­werte noch nicht für leichte Nutzfahrzeuge – wie etwa einen Zügel­wagen. Deshalb bauten einige Importeure die Rücksitze und Gurten von energie­intensiven Personen­wagen aus. Zack, fertig! Schon importierten die Händler eine als Nutzfahrzeug getarnte Dreck­schleuder – und mussten keine Busse bezahlen. Damit sparten sie Sanktionen in Höhe von etwa 10’000 Franken pro Auto. Ein ziemlich dreckiger Trick.

Illustration: Till Lauer

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