Wie die ETH aus einem Elefanten eine Mücke macht

Ein Professor der Zürcher Hochschule ist mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert. Nicht zum ersten Mal wirft der Umgang der ETH mit einem solchen Fall Fragen auf.

Von Elia Blülle, 21.02.2020

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Als am 16. Juli 2019 eine Mail aus den USA im Postfach der ETH-Führung landete, hätten alle Warnsirenen in der Chefetage an der Zürcher Rämistrasse losheulen müssen. «Liebe Kollegen», eröffnete der Absender seine Nachricht. «Ich schreibe Ihnen, um mitzuteilen, dass ich davon ausgehe, dass einer Ihrer Kollegen Teile seiner Doktor­arbeit plagiiert hat.»

Verfasst hatte den Brief ein amerikanischer Professor mit Yale-Abschluss aus einer kleinen Stadt in der Nähe von Denver an den Ausläufern der Rocky Mountains. Seit über 30 Jahren unterrichtet er organische Chemie an der University of Colorado. In seinem Schreiben vom Juli 2019 äussert er einen schweren Verdacht: Ein Mann, den wir hier Professor Hofstädter nennen, soll in seiner Doktor­arbeit Resultate als seine eigenen ausgewiesen haben, die bereits acht Jahre zuvor in einer anderen Publikation erschienen sind.

Im Brief an den ETH-Präsidenten Joël Mesot und die Rektorin Sarah Springman schreibt der amerikanische Chemiker, dass er nur mit grösstem Wider­willen auf die ihm vorliegenden Fakten aufmerksam mache. Er habe in Zürich Vorlesungen gehalten und sei mit mehreren Fakultäts­mitgliedern befreundet. Und trotzdem: «Die ETH-Administration muss die Doktor­arbeit von Hofstädter nun unbedingt detailliert überprüfen.»

Die Antwort aus Zürich lässt nicht lange auf sich warten. «Wir haben die Informationen an unsere Vertrauens­personen weitergeleitet», schreibt die Assistenz von Rektorin Springman kurz und knapp, einen Tag nachdem sie den Brief erhalten hat. Sie verspricht, dass sich die beiden Vertrauens­personen beim Chemiker melden werden.

Doch das tun sie nicht. Seit dem 17. Juli 2019 habe er nichts mehr von der Hochschule gehört, schreibt der amerikanische Professor auf Anfrage der Republik – weder eine Vertrauens­person noch die ETH-Führung habe ihn im letzten halben Jahr kontaktiert. Er vermute, schreibt der Professor, «dass die Hochschule nichts unternehmen wird».

Recherchen der Republik zeigen nun: Zwar hat die ETH eine Vorprüfung im Verdachts­fall eingeleitet, aber auf eine offizielle Untersuchungs­kommission verzichtet. Der Fall wurde ohne Konsequenzen ad acta gelegt. Und das, obwohl der Plagiats­verdacht plausibel ist.

Ein vernichtendes Fazit

Professor Hofstädter gilt als grosses Talent: Bereits früh wurde er Assistenz­professor und gewann in seiner jungen akademischen Karriere viele Preise – auch für seine Doktor­arbeit wurde er ausgezeichnet: Er erhielt von der ETH Zürich die Medaille für die beste Dissertation.

Den Inhalt der Dissertation geben wir an dieser Stelle nicht wieder, um Professor Hofstädter nicht identifizierbar zu machen. Doch Professor Hofstädter war nicht der erste ETH-Doktorand, der sich in seiner Dissertation dieses Themas annahm. Eine andere Forscherin – wir nennen sie Professorin Brandner – hatte acht Jahre zuvor in ihrer Dissertation ähnliche Experimente durchgeführt. Sie gewann dafür ebenfalls eine Medaille und ist heute Professorin an der ETH.

Der amerikanische Chemiker hat die Doktor­arbeiten von Hofstädter und Brandner letzten Frühling verglichen – und dabei grosse Ähnlichkeiten festgestellt. Sein Verdacht: ETH-Professor Hofstädter soll sich in Teilen seiner preisgekrönten Doktor­arbeit bei seiner Kollegin Brandner bedient haben – ohne sie dabei korrekt zu zitieren.

Im 18-seitigen Schreiben vom Juli hält der amerikanische Professor fest, dass viele Teile in der Doktor­arbeit von Hofstädter identisch seien mit denen von Brandner. Er weist darauf hin, dass diese exakte Übereinstimmung praktisch unmöglich sei, wenn die Experimente zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. «Es entstünden selbst dann keine derartig gleichartigen Spektren», schreibt der amerikanische Professor, wenn sie mit denselben Instrumenten und aus derselben Quelle generiert würden.

Diese Meinung teilen auch andere Wissenschaftler. Am 10. November 2019 meldet sich ein nieder­ländischer Professor bei der ETH; er gilt als renommierter Forscher und leitet in Deutschland eines der wichtigsten Institute in seinem Fachbereich. In einem Brief an den ETH-Rat und die Schul­leitung schreibt der Physiker, dass er auf den Verdacht seines amerikanischen Kollegen aufmerksam geworden sei und daraufhin die Dissertation von Hofstädter sorgfältig studiert habe. Sein Fazit ist vernichtend.

«Die Lektüre lässt mich zum selben eindeutigen Schluss kommen wie bereits mein Kollege», schreibt er in seinem Brief. «Hofstädter hat in seiner Arbeit nicht ausgewiesen, dass mehrere Spektren nicht von ihm generiert wurden, sondern aus der Arbeit von Brandner stammen.»

Der niederländische Professor fordert die ETH in seinem Schreiben dazu auf, den Verdacht möglichst rasch und transparent zu untersuchen. Der Fall werde mittlerweile in immer breiteren Zirkeln besprochen – und könnte möglicher­weise der ETH schaden. «Es ist wichtig», beendet er seinen Brief, «dass die akademische Führung einer wissenschaftlichen Institution – die auf Vertrauen baut – in solchen Fällen öffentlich eine klare Position ergreift.»

Für die ETH liegt kein Fehlverhalten vor

Wissenschaftliches Ethos verlangt, dass geistige Schöpfungen, Ideen, Theorien anderer Personen durch ein Zitat kenntlich gemacht werden, auch wenn sie im Text bloss sinngemäss wieder­gegeben sind. Das schreibt die Eidgenössische Technische Hochschule auf ihrer Website. In ihrer Rechtssammlung steht unmissverständlich: «Die Quellen, die in der Forschung verwendet werden, müssen in der Publikation der Arbeit zitiert werden.»

Der Verstoss gegen diese Regel gilt als Disziplinar­verstoss und muss untersucht werden. Die Verfahrens­ordnung der ETH Zürich schreibt klar vor, wie in einem entsprechenden Fall zu handeln ist: Bei vorliegenden Verdachts­fällen nehmen die ETH-Vertrauens­personen eine Vorprüfung vor, sie beantragen bei begründetem Verdacht bei der Schul­leitung die Einsetzung einer Untersuchungs­kommission. Die Schul­leitung entscheidet wiederum, ob eine solche Untersuchungs­kommission eingesetzt wird – oder eben nicht.

Die ETH-Sprecherin schreibt auf Anfrage, dass in diesem Fall bereits vor dem Eintreffen externer Schreiben eine hochschul­interne Anzeige wegen Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten erstattet worden sei. Daraufhin seien alle Vorwürfe betreffend angebliches Fehlverhalten durch eine Vertrauens­person und durch ein zusätzlich eingeholtes Gutachten geprüft worden. Ihr Schluss: Es liege kein wissenschaftliches Fehlverhalten vor, das die Einsetzung einer Untersuchungs­kommission rechtfertige.

Das heisst, die ETH hat den Verdacht bereits abgeklärt, bevor die Schreiben aus dem Ausland eingetroffen sind. Wer die interne Anzeige eingereicht und das externe Gutachten erstellt hat, will die ETH nicht verraten. Man könne nicht konkret Stellung nehmen, weil Inhalte betroffen seien, die Teil von rechtshängigen Verfahren vor der ETH-Beschwerde­kommission und dem Bundes­verwaltungs­gericht seien. Ein ETH-Mitarbeiter habe eine Beschwerde gegen die Hochschule eingeleitet. Ob davon der abschlägige Entscheid, eine Untersuchungs­kommission einzusetzen, betroffen ist, will die Hochschule nicht kommentieren.

Über ihren Anwalt lässt die mutmasslich plagiierte Professorin Brandner mitteilen, dass sie Kenntnis von einem Brief habe, der diesen Themenkreis betreffe und dass sie die darin dargelegte Einschätzung teile. «Am Schreiben, das mir vorliegt», schreibt Brandner, «kann ich nichts erkennen, was nicht richtig wäre.» Weiter könne sie sich nicht zum Fall äussern, da unklar sei, welche Informationen die ETH als vertraulich betrachte.

Die Rolle der Vertrauensperson

Pikant in diesem Fall: Brandner und Hofstädter haben ihre Dissertationen mit acht Jahren Abstand beim gleichen Doktor­vater verfasst. Der langjährige ETH-Professor hat die beiden Wissenschaftler betreut und liess sich bei der Publikation ihrer Arbeiten in einem renommierten amerikanischen Journal in die Autoren­zeile setzen.

Er forscht immer noch an der ETH und gilt als grosser Förderer von Hofstädter. Der Doktor­vater schreibt auf Anfrage der Republik, dass er vom Brief des ausländischen Professors gehört habe, aber weder das Schreiben noch dessen Inhalt kenne – und er deshalb einen allfälligen Verdacht nicht kommentieren könne.

Ob es sich bei der Arbeit von Professor Hofstädter um ein Plagiat handelt oder nicht, muss offenbleiben. Für ihn gilt die Unschulds­vermutung. Auf Anfrage der Republik sagt Hofstädter, dass er von einem entsprechenden Schreiben keine Kenntnisse habe und deshalb dazu auch keine Stellung beziehen könne. «In meiner gesamten wissenschaftlichen Arbeit», ergänzt Hofstädter, «habe ich niemals ein Plagiat begangen.»

Trotzdem kann der Plagiats­verdacht als plausibel erachtet werden. Verschiedene Professoren mit hoher Glaubwürdigkeit haben ein mutmassliches Plagiat angezeigt. «In meinen 40 Jahren an der University of Colorado», schrieb etwa der amerikanische Professor in seinem Brief an die Zürcher Hochschule, «wäre eine solche Arbeit nie akzeptiert worden.»

Trotzdem weigerte sich die ETH-Schul­leitung, eine offizielle Untersuchungs­kommission einzusetzen. Stattdessen wurde der Fall durch einen emeritierten ETH-Professor überprüft, dem in seiner Rolle als Vertrauens­person keine eigentliche Untersuchungs­kompetenz zukommt. Gemäss ETH-Recht sind Vertrauens­personen nur «beratend, unterstützend und vermittelnd tätig». Warum sich die Schul­leitung trotz interner und externer Anzeigen gegen eine offizielle Unter­suchung entschieden hat, bleibt schleierhaft.

Sollte sich Hofstädter in seiner Dissertation tatsächlich bei seiner Kollegin bedient haben, bedeutete das, dass der Doktor­vater seine Betreuung sträflich vernachlässigt hätte – und die Kontroll­mechanismen der ETH in diesem Fall versagt hätten. Die publizierte Arbeit müsste zurück­gezogen oder umgehend korrigiert werden.

Erneut ein schiefes Licht auf der ETH

Obwohl der Fall Hofstädter an der ETH zu den Akten gelegt wurde, könnte nun noch einmal Bewegung in die Sache kommen. Letzten Herbst hat auch das amerikanische Journal vom Verdacht gegen Hofstädter erfahren und eine ethische Unter­suchung eingeleitet. Weil sie noch nicht abgeschlossen sei, wolle man aber keine Details bekannt geben, schreibt eine Presse­sprecherin auf Anfrage.

Es ist nicht das erste Mal, dass bei der ETH der Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten international in die Kritik gerät. Nachdem der Biologe Olivier Voinnet 2015 auf Online­foren beschuldigt wurde, manipulierte Abbildungen veröffentlicht zu haben, überprüften die ETH und das französische CNRS (Centre national de la recherche scientifique) die Vorwürfe unabhängig voneinander; beide Institutionen kamen zum Schluss, dass der Verdacht berechtigt war. Doch sie zogen daraus unterschiedliche Konsequenzen.

Während das französische Institut Olivier Voinnet wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens umgehend für zwei Jahre suspendierte und ihm die Forschung entzog, wurde der Biologe von der ETH lediglich wegen Verletzungen der Sorgfalts- und Aufsichts­pflicht gerügt – ohne entscheidende Sanktionen. Bei vielen ausländischen Wissenschaftlerinnen stiess das lasche Urteil auf Empörung. Ein deutscher Professor sprach von einem ethischen Bankrott der akademischen Elite, und die amerikanische Biologie­professorin Vicki Vance schrieb auf Twitter, dass es keinen Platz für Menschen gebe, die in der Wissenschaft lügen würden. «Ausser an der ETH. Dort ist es ziemlich komfortabel für sie.»

Wie schon bei Voinnet zeigt auch der Fall Hofstädter, wie schwer sich die ETH mit internen Regeln und Prozessen tut – und wie unterschiedlich sie von Fall zu Fall entscheidet.

Im letzten Frühling hat die ETH-Physikerin Ursula Keller im Interview mit der Republik schwere Vorwürfe gegen ihre Instituts­führung erhoben und behauptet, dass die ETH von inoffiziellen Koalitionen gelenkt werde. «In den grossen Departementen Physik und Chemie gibt es innere Zirkel von Professoren, die dank intransparenter Entscheidungs­prozesse ihre Macht missbrauchen können», sagte Keller damals und warf ihren Vorgesetzten gravierende Führungs­mängel und Sexismus vor.

Ausschlaggebend für ihren Gang an die Öffentlichkeit waren Recherchen der Republik, die ein schwer­wiegendes systemisches Versagen, Verfahrens­brüche, Intransparenz und willkürliche Beschlüsse bei der Entlassung der Physik­professorin Marcella Carollo offenlegten; der Fall liegt derzeit beim Bundes­verwaltungs­gericht.

Auffallend ist, dass bereits in der Causa Carollo die ETH-Vertrauens­personen und die undurchsichtige informelle Vorprüfung bei wissenschaftlichem Fehlverhalten eine wesentliche Rolle spielten. Wie bei Hofstädter wurde eine Vertrauens­person – ein emeritierter ETH-Professor – damit beauftragt abzuklären, ob sich Professorin Marcella Carollo wissenschaftlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht hatte – und 2018 entschied die ETH, basierend auf dem Vorbericht, eine offizielle Untersuchung einzuleiten. (Ein Jahr später kam die Kommission zum Schluss, dass sich Carollo nichts habe zuschulden kommen lassen und keine Bilder manipuliert habe.)

Die ungleiche Behandlung von Verdachts­momenten ist augenfällig: Bei Hofstädter bewegten drei begründete Anzeigen die ETH nicht dazu, eine Untersuchungs­kommission einzusetzen – bei der mittlerweile entlassenen Professorin Carollo genügte die nicht verifizierbare Mutmassung eines Doktoranden.

Aus einer internen E-Mail geht hervor, dass sich die vom mutmasslichen Plagiat betroffene Professorin nach den letztjährigen Vorwürfen von Ursula Keller gegen die ETH für die Einführung moderner Führungs­strukturen eingesetzt hat. In einem Schreiben an alle Mitglieder ihres Departements forderte sie unabhängige Kontroll­instanzen und Schlichtungs­prozesse, die garantieren sollten, dass sich die ETH-Funktionäre an ihre eigenen Regeln halten würden. «Ich weiss nur zu gut», schloss sie die E-Mail an ihre Kollegen ab, «wovon ich hier spreche.»

Der Verdachtsfall gegen Hofstädter wirft nun wieder ein schiefes Licht auf die ETH und ihren Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Der amerikanische Professor, der sich im Juli mit einer 18-seitigen Beweis­schrift an die Rektorin und den Präsidenten gewandt hat, zeigt dafür kein Verständnis. «Die ETH ist eine grossartige Universität», schreibt er. «Aber wenn sie nicht sorgfältig arbeiten, werden sie sich ein blaues Auge einfangen.»

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