Das beispiellose Versagen der Bündner Behörden im Fall des Adam Quadroni

Der Whistleblower, der das Baukartell aufdeckte und damit beim Kanton auf taube Ohren stiess, wird von der Polizei für gefährlich erklärt, weil er Beamte für käuflich hält. Es ist längst nicht der einzige Skandal im Umgang mit Adam Quadroni.

Von Anja Conzett, 26.11.2019

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Wer profitierte vom Baukartell? Wer war beteiligt? Wer sah weg? Wer versuchte zu vertuschen? Waren Offizielle involviert – Ämter oder Politiker? Wurde der Whistle­blower Adam Quadroni von der Polizei fertiggemacht? Verhaftete sie ihn zu Recht oder zu Unrecht wie einen Schwer­verbrecher? War Quadroni ein Gewalttäter? Und sagte er die Wahrheit?

Am Tag, an dem der Grosse Rat beschliesst, diese Fragen zu klären, stehen im Kanton nur noch die Berge stabil. Graubünden hat gerade seine Regierung gewählt. Fünf von acht Kandidaten mussten im Wahlkampf wegen der Enthüllungen der Republik zum Baukartell Stellung beziehen.

In seltener Einstimmigkeit beschliessen die Grossrätinnen, eine parlamentarische Untersuchungs­kommission einzusetzen: mit 115 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen. Die erste in der 215-jährigen Geschichte des Kantons Graubünden.

Das war vor 17 Monaten.

«Unrechtmässig, unverhältnismässig»

Seit heute Dienstag, 26. November, 10 Uhr liegen erste Antworten auf dem Tisch: der erste Teil­bericht der PUK, ein Buch von 270 Seiten.

Und weil die Ereignisse schon mehr als 17 Monate zurückliegen – hier in Kürze, worum es geht:

Im Jahr 2012 liefert der Bauunternehmer Adam Quadroni ein Bündel Akten an die Wettbewerbs­kommission (Weko). Sie betreffen jahrelange Preis­absprachen im Bündner Baugewerbe. Es wird zum gravierendsten Fall, den die Weko seit ihrer Gründung gesehen hat.

Im Winter 2016 ermittelt die Weko immer noch. Für Quadroni wird es finster: Das ganze Tal weiss, dass er der «Verräter» ist. Seine Firma wird in den Ruin getrieben, seine Ehe bricht auseinander. Die Polizei klopft bei ihm an, betritt sein Haus ohne Durchsuchungs­befehl und beschlagnahmt einen Teil der Jagdwaffen aus dem Erbe des Vaters.

Es ist der erste von insgesamt drei fragwürdigen Polizeieinsätzen.

Beim zweiten Einsatz im Sommer 2017 stoppt ein schwer bewaffnetes Sonder­kommando Quadronis Auto und zerrt den Unternehmer aus dem Wagen. Quadroni, ein Mann ohne Vorstrafen, wird in Hand­schellen gelegt und mit verbundenen Augen in die Psychiatrie eingeliefert: wegen akuten Verdachts auf Gefährdung des eigenen oder fremden Lebens. Die Psychiatrie teilt die Diagnose nicht und entlässt Quadroni schon nach vier Tagen.

Als Quadroni zu Hause ankommt, ist das Haus leer. Seine Frau ist mit den Kindern ausgezogen. Vier Monate vergehen, bis Adam Quadroni seine drei Töchter wiedersieht.

Beim dritten Einsatz im Winter 2017 beschliesst das Regional­gericht, Gegenstände im Namen der Frau zu beschlagnahmen – obwohl das Kantons­gericht den Termin nicht bewilligt hat. Das Regional­gericht ignoriert den Beschluss der höheren Instanz. Erneut marschiert die Polizei auf, erneut verläuft der Einsatz dramatisch: Quadroni und seine Schwester werden in Hand­schellen gelegt, obwohl sie nach eigenen Angaben keinen Widerstand leisten.

Diese drei Polizei­einsätze hat die PUK in ihrem 270-Seiten-Bericht aufgearbeitet. Sie hat ganze Arbeit geleistet.

Das Verdikt in Kurzfassung:

Alle Auszüge stammen aus dem «Teilbericht der Parlamentarischen Untersuchungs­kommission ‹Baukartell›».

Weiter hält die PUK fest, dass sie keine Instrumentalisierung der Kantons­polizei durch (mutmassliche) Angehörige des Kartells feststellen konnte.

So weit, so erfreulich. Aber wie immer steckt der Teufel in den Details.

Und die haben es in sich.

Fast ein Totalversagen

Die gute Nachricht zuerst: Mit ihrer akribischen Untersuchung beweist die überparteiliche PUK, dass sie es ernst meint mit der Aufarbeitung des Baukartell-Skandals. Die Rechts­staatlichkeit funktioniert in Graubünden – immerhin in Teilen des Kantons.

Die schlechte Nachricht: Der Bericht bestätigt Quadronis Version der fast horrorfilm­reifen Polizei­einsätze. Die Recherchen der PUK bestätigen damit beinahe 1:1 die Schilderungen Quadronis in der Republik.

Die noch schlechtere Nachricht: Obwohl der Bericht auf den ersten Blick keine grossen Überraschungen birgt, ist die Summe der Details beängstigend.

Kaum eine Behörde bleibt verschont. Die Mängel allein bei der Polizei füllen einen kleineren Katalog: Dienst­pflicht­verletzungen, mangelnde oder keine Dokumentation, widersprüchliche Schilderungen in Polizei­rapporten, mangelhafte Rechts­belehrungen, widersprüchliche Zeugen­aussagen (in derselben Behörde), nicht verhältnis­mässige, sogar widerrechtliche Massnahmen – bis hin zu offenbar falschen Beschuldigungen und schliesslich mehrfachem mutmasslichem Amtsmissbrauch.

Die Sozialdienste Graubünden, die Kesb, das Regional­gericht, das Betreibungsamt, der Bezirksarzt, die Kantons­polizei – vom Posten in Scuol über die Regionen­polizei und den kantonalen Nachrichten­dienst bis hoch zum Kommandanten –, alle Behörden, die im Bericht vorkommen, werden von der PUK für ihren Umgang mit dem Fall Quadroni kritisiert. Die einzige Institution, die in der verrückten Geschichte nichts falsch gemacht hat, ist – und auch das ist keine Neuigkeit – die psychiatrische Klinik in Chur.

Wie zum Teufel konnte das passieren?

Fall 1: Lügt der Polizeipostenchef?

Warum haben mehrere Polizisten am 19. Dezember 2016 Adam Quadronis Haus in Ramosch ohne Durchsuchungs­befehl betreten und mehrere Jagd­waffen seines verstorbenen Vaters beschlagnahmt? Was hat dazu geführt, dass man ihn für so gefährlich hielt, dass ein Gesetz zum Zug kam, das fast nie angewendet wird?

Darauf kann auch die PUK keine Antworten geben. Der Grund: Die Kantons­polizei hat die nötigen Informationen nicht geliefert.

Auszug aus «Das Kartell»: Die Hausdurchsuchung

Im Mai 2016 stirbt Adam Quadronis Mutter im Alter von 88 Jahren. Sie war seine wichtigste Verbündete in einem Tal, in dem er kaum noch Freunde hat. Sie teilt die Sorgen ihres geliebten Sohnes um das Geschäft, das sie mit ihrem Mann aufgebaut hat. Und sie kennt das Engadin. Das Gerede der Leute, das in diesem engmaschigen Tal so verheerend sein kann.

Er pflegt sie zu Hause, bis sie stirbt. In ihren letzten Stunden ist er bei ihr, seine Hände und ihre zusammen­gebunden mit einem Tuch auf ihrer Brust. Nach ihrem Tod verfällt er in tiefe Trauer und schreibt stundenlang in Sütterlin schwermütige Gebete ab. Man wird ihm das später zum Vorwurf machen. Das sei ein weiterer Beleg für seine Selbstmordgedanken.

Es ist ein schwieriges Jahr für Adam Quadroni, dieses 2016. Der Verlust der Mutter, die Ehe erkaltet, die Firma ruiniert. Da erhält er am Montag, 19. Dezember 2016, gegen 9 Uhr einen Anruf: Tinet Schmidt ist dran, Chef des Polizei­postens in Scuol. Er solle mal kurz rüber­kommen. Man müsse da etwas klären. Nein, am Telefon gehe das nicht, es dauere auch nicht lange. Quadroni macht sich auf den Weg.

Als er auf dem Posten erscheint, wird er in Schmidts Büro gebracht. Man kennt sich, mag sich aber nicht besonders. Von seiner Schwester hat Quadroni erfahren, dass Schmidt herum­telefoniert hat, um sich zu erkundigen, ob er Waffen habe. Auch bei ihr habe er angerufen und nachgefragt.

Darauf die Schwester zu Schmidt: Was soll das, lasst ihn doch endlich in Ruhe.

Schmidt: Wer in die Ecke gedrängt wird, kommt irgendwann raus, das weiss ich aus Erfahrung.

Er meint: Wer so unter Druck steht wie Adam Quadroni, der schlägt irgendwann um sich.

Schmidt empfängt ihn in seinem Büro. Quadroni erinnert sich folgendermassen an das Gespräch:

«Es geht um Waffen, die du zu Hause hast», eröffnet ihm Schmidt.

«Ich habe keine Waffen.»

«Aber der Vater.»

«Ja, der hatte Waffen.»

Schmidt sagt, er habe das bereits mit dem Polizei­kommissariat in Chur geklärt: Er werde diese Waffen jetzt registrieren. Dann sei alles in Ordnung.

Quadroni ruft seinen Anwalt an. Der rät ihm: Mach mit. Und so erklärt Quadroni dem Polizeichef, welche Waffen sich wo im Elternhaus befänden.

«Wir fahren jetzt hin und holen die Waffen ab», sagt Schmidt.

«Moment», protestiert Quadroni, «du hast mir gesagt, dass du das nicht machen wirst.»

«Das spielt jetzt keine Rolle. Wenn du kooperierst, komme nur ich mit rein und hole sie.»

In einem Polizeiwagen bringt man ihn zu sich nach Hause. Dort stehen zwei weitere Polizisten vor dem Haus. Schmidt erklärt ihm, dass sie das Haus jetzt durchsuchen würden.

Wieder protestiert Quadroni: «Du hast mir versprochen, dass nur du mit reinkommst!»

«Nein, wir gehen jetzt alle rein.»

«Habt ihr einen Durchsuchungsbefehl?»

«Den bekommst du später.» Er wird ihn nie sehen.

Quadronis Haus ist zweigeteilt. Im Eingangs­bereich führt links eine Tür in das Haus seiner Eltern, seit dem Tod der Mutter steht es leer. Er zeigt ihnen den Waffen­schrank, die Beamten räumen ihn aus und schreiben ein Protokoll: sieben Gewehre, ein Revolver, Munition und eine Schreck­schuss­pistole. Bis zu siebzig Jahre alt sind die Waffen, sogar ein Vorder­lader ist dabei. Ein Teil der Munition stammt aus dem Zweiten Weltkrieg. «Und was ist mit diesen hier?», fragt Quadroni und zeigt auf zwei betagte Gewehre, die über dem Cheminée hängen. Nein, die wollen wir nicht, sagen die Polizisten.

Quadroni hat keine Waffen, er ist kein Jäger, er mag Schiessen nicht, das alles hat er Schmidt erklärt. Trotzdem wird nun auch sein eigenes Haus durchsucht. Die Polizisten streifen sich Latex­handschuhe über und durch­kämmen Räume. Auch die Kinder­zimmer. Schauen auch dort unter den Matratzen nach, in Schränken und Schubladen.

Quadroni kann es nicht fassen. «Wenn ich Waffen verstecken würde, dann doch sicher nicht unter den Betten der Kinder!»

Später sieht er durchs Fenster, wie seine Frau auf dem Hof mit Polizeichef Schmidt spricht. Kurz darauf zieht das Kommando ab. Es ist gegen 11 Uhr. Bald kommen die Kinder aus der Schule. Beim Mittagessen sagt seine Frau grimmig: «Jetzt holst du uns auch noch die Polizei ins Haus.» Es sei gut, dass man ihm die Waffen abgenommen habe. Quadroni wird das Gefühl nicht los, sie wolle ihn vor den Kindern schlechtmachen.

Nachmittags kommen noch einmal zwei Beamte vorbei und fordern ihn in rüdem Ton auf, einen Zahlungs­befehl zu unterzeichnen. Es geht um die Kosten der Untersuchung, mit der seiner Mutter die Zurechnungs­fähigkeit entzogen werden sollte – als die schwer krank im Krankenhaus lag.

Polizeichef Schmidt reagiert erbost auf den Anruf der Republik auf sein privates Handy – und auf die Bitte, seine Version des Geschehens zu schildern. Er äussert sich nicht zur Sache. Stattdessen beschwert er sich bei seinen Vorgesetzten, dem Polizei­kommando in Chur, über den «bedrohlichen Unterton» der Journalisten.

Die Kantonspolizei schreibt auf erneute Anfrage: «Unsererseits betroffen sind nicht ‹Tinet Schmidt und die Kantonspolizei Graubünden› sondern nur die Kantons­polizei Graubünden als Behörde; Herr Schmidt ist Angehöriger dieser Behörde und nicht etwa eine eigenständig handelnde Drittperson.» Und weiter: «In inhaltlicher Hinsicht ist das Vorgehen der Kantons­polizei Graubünden in der Angelegenheit Adam Quadroni Gegenstand sowohl eines Straf- als auch eines Verwaltungs­verfahrens.» Darum könne man sich dazu nicht äussern.

Quadroni fühlt sich ins Unrecht gesetzt. Er will Tinet Schmidt zur Rede stellen. Am nächsten Nachmittag ruft er ihn an, tags darauf geht er zu ihm, auf den Polizeiposten in Scuol. Am Schalter begrüssen sie einander kühl. So erinnert Quadroni das Gespräch:

Quadroni: «Ich komme wegen dem, was am Montag passiert ist. Glaubt ihr, dass das richtig war?»

Schmidt: «Ja. Für mich ist diese Sache damit erledigt.»

Quadroni: «Ihr denkt offenbar, dass ich gefährlich sei. Und nun wollt ihr mich in die Ecke drängen, in der ihr mich haben wollt. Ihr wollt mich als gefährlich hinstellen. Und dann habt ihr nicht mal alles mitgenommen.»

Schmidt: «Du willst sagen, dass du noch weitere Waffen hast?»

Quadroni: «Wenn ich so gefährlich wäre, wie ihr mich hinstellt, dann hättet ihr auch die Küchen­messer mitnehmen müssen. Und die Gewehre an der Wand habt ihr auch nicht haben wollen. Dabei habe ich noch gefragt, ob ihr die wollt.»

Schmidt: «Wir hätten schon alles durchsuchen können. Aber es gibt ja noch den gesunden Menschenverstand.»

Quadroni: «Wozu war der Einsatz dann überhaupt gut? Wieso war das dann nötig?»

Schmidt: «Für mich war das so in Ordnung. Du musst an meine Verantwortung denken.»

Quadroni: «Wenn es um euch geht, wollt ihr nicht darüber sprechen; wenn es um mich geht, dann schon. Und dieser Einsatz am Montag … du wirst sehen, das nächste Mal zieht noch einer die Pistole.»

Schmidt: «Das nächste Mal komme ich, dann kannst du ja auf mich schiessen.»

Quadroni: «Zieht nur eure Pistole, ihr seid ja nicht sicher vor mir.»

Schmidt: «Das ist eine Drohung.»

Quadroni: «Nein, das ist keine Drohung. Ich sage ja nur: Wenn ihr mich für so gefährlich haltet, zieht ihr besser gleich die Pistole. Waffen können ja auch Messer sein, oder ein Lastwagen.»

Schmidt: «Diese Diskussion ist mir zuwider. Ich muss mich hier nicht bedrohen lassen.»

Quadroni: «Das ist keine Drohung. Ihr stellt mich hin, als sei ich so gefährlich. Dann seht zu, dass ihr sicher seid, dass es auch so ist. Das ist alles, was ich meine.»

Wieder daheim, setzt sich Adam Quadroni an seinen Rechner und schreibt ein Gedächtnis­protokoll. Er ist sich darum sicher: Genau so ist dieses Gespräch abgelaufen.

Tinet Schmidt setzt am gleichen Tag einen «Vorermittlungs­rapport» auf «In Sachen – gewaltbereite Person»:

«Nach einer gleichentags erfolgten Zustellung von Zahlungs­befehlen hat Quadroni mehrmals folgende Drohung ausgesprochen: ‹Sollten in Zukunft Polizisten bei mir zu Hause erscheinen, rate ich diesen, mich sofort zu erschiessen. Ansonsten werde ich die Polizisten abknallen. Ich bin nach wie vor im Besitze von zwei Waffen, die ich unweigerlich einsetzen werde.›»

Quadroni wird erst acht Monate später davon erfahren.

Klar ist nur der Anfang. Im Dezember 2016 will das Betreibungs­amt im Rahmen des laufenden Privat­konkurses von Adam Quadroni eine Schätzung des Hauses vornehmen und bittet die Kantons­polizei um Geleit.

Vor dem Einsatz stellt der Polizei­posten­chef Tinet Schmidt beim Pikett­offizier den Antrag, das Haus von Adam Quadroni zu durchsuchen – obwohl die Staats­anwaltschaft gemäss Notiz keine Grundlage für einen Durch­suchungs­befehl sieht. Und deshalb auch keinen ausstellt.

Dabei behauptet Postenchef Schmidt gegenüber dem Pikett­offizier, das Betreibungs­amt müsse bei Adam Quadroni eine «Pfändung» vollziehen. Schmidt gibt an, dass er Grund habe zu glauben, dass Quadroni ausrasten könnte, weil «man ihm alles wegnehmen» würde. Deshalb müsse man die Waffen beschlagnahmen.

Die PUK hält fest: Es hat nie eine Pfändung gegeben, das Betreibungs­amt hat einzig um Geleit gebeten für den Fall, dass Räumlichkeiten geöffnet werden müssten – oder Quadroni ungehalten sein könnte.

Heisst das, Tinet Schmidt hat sich mit falschen Angaben die Sonder­bewilligung beschafft, um das Haus Quadronis ohne Durch­suchungs­befehl zu betreten?

Dazu muss man wissen: Haus­durchsuchungen ohne staats­anwaltschaftliche Genehmigung sind zwar möglich, aber nur, wenn «erhebliche Gefahr» besteht. Exakt drei Mal wurde diese Ausnahme im Jahr 2016 in Graubünden gemacht. Einmal wegen Adam Quadroni.

Nur – wie kommt Schmidt überhaupt dazu, in Quadroni eine erhebliche Gefahr zu sehen?

Das fragt sich die PUK auch.

Bis heute beharrt der Posten­chef auf seiner Darstellung: Er wisse genau, Quadroni sei gefährlich. Nur weigert sich der inzwischen früh­pensionierte Posten­chef zu sagen, woher er das damals gewusst haben will. Trotz amtlicher Mitwirkungs­pflicht nennt er die Quellen für seine Beschuldigungen nicht. Auch existiert keinerlei Dokument dazu.

Das alles, urteilt die PUK, sei rechts­staatlich unerwünscht.

Die Frage ist: Wen versucht Schmidt zu schützen – und warum?

Bauunternehmer seien nicht unter seinen Quellen, sagt er der PUK. Nur: Wie glaubwürdig ist der Zeuge Tinet Schmidt?

Wie von Quadroni geschildert, beschlagnahmen die Polizisten, die sein Haus durchsuchen, nicht alle Waffen, obwohl Quadroni Tinet Schmidt darauf hinweist, dass es weitere gibt. Das leugnet Schmidt auch nicht. Als Grund dafür, die Waffen zurück­zulassen, gab der erfahrene Polizist Folgendes an: Das Haus war zu gross (sic).

Obwohl er Quadroni einerseits für gefährlich halte, erachte Schmidt es «ausdrücklich nicht für notwendig», alle Waffen im Haus zu suchen, schreibt die PUK. Verdikt: fragwürdig.

Schmidts Verhalten lässt zwei Schlüsse zu: Entweder hat der Polizei­posten­chef Quadroni nie für gefährlich gehalten. Oder aber Schmidt ist gemein­gefährlich inkompetent.

Beide Szenarien sind übel.

Und die Liste der Ungereimtheiten geht weiter. So stellt der Bericht fest, dass die Dokumentation des Einsatzes ungenau und wider­sprüchlich ist. Einmal heisst es: «8 Waffen und diverse Munition», dann: «7 Waffen und dazugehörige Munition», und: «9 Waffen und Unmengen an Munition».

Besonders der letzte Eintrag erwies sich als alles andere als harmlos. Denn er erweckte den Eindruck eines «Waffen­narren», so der PUK-Bericht. Und das mit womöglich gravierenden Folgen für die weiteren Polizeieinsätze.

Das alles zeichnet ein finsteres Bild des Polizei­postens von Scuol. Aber es kommt noch dicker.

Tinet Schmidt behauptet, dass Adam Quadroni ihm gedroht habe, er werde die beteiligten Polizisten das nächste Mal abknallen – einmal am Telefon am Abend nach der Haus­durchsuchung und zwei Tage später auf dem Polizeiposten.

Acht Monate dauert es, bis Adam Quadroni von der Anzeige erfährt, die der Polizei­posten­chef gegen ihn gemacht hat. Quadroni bestreitet die Vorwürfe bis heute. Und er hat Beweise.

Quadroni zeichnete das Gespräch auf dem Polizei­posten auf. Obwohl die Tonaufnahme ohne Wissen und Einverständnis von Schmidt und somit wider­rechtlich angefertigt wurde, hat die Kommission entschieden, das Beweis­mittel zu berücksichtigen – das öffentliche Interesse gehe vor.

Die Tonaufnahme bestätigt: Die Drohungen, die der Polizei­posten­chef noch am gleichen Tag rapportierte, hat Adam Quadroni nicht ausgesprochen.

Mit dem Beweis seiner Unschuld riskiert Quadroni, eine Straftat begangen zu haben. Ihm droht bis zu einem Jahr Haft dafür, dass er den Posten­chef der Polizei heimlich aufgenommen hat.

In der Stellungnahme richtet Tinet Schmidts Anwalt aus, dass sein Mandant Quadroni deswegen anzeigen wird. Gleichzeitig zweifelt er an der Echtheit der Aufnahme.

Da beisst der Schwanz den Hund. Die PUK zweifelt offenbar nicht an der Echtheit der Aufnahme.

Trifft diese Einschätzung zu, würde das bedeuten, dass der langjährige Polizei­posten­chef Schmidt Adam Quadroni – mindestens in einem Fall – falsch beschuldigt hat.

Ob die Staatsanwaltschaft deswegen gegen Tinet Schmidt ermittelt, lässt der Bericht offen.

Fall 2: Wie Beamte einen Gewalt­täter basteln

Noch am Tag des Gesprächs mit Adam Quadroni auf dem Polizei­posten in Scuol geht Tinet Schmidt zu seinem Chef und berichtet von den Drohungen, die Quadroni geäussert haben soll. Dieser rät, Quadroni als gewaltbereite Person zu melden.

Er solle ins «System kommen», wird Schmidt im Bericht zitiert.

Eine Passage aus dem Polizeirapport, der Adam Quadroni – der bislang nie als gewalt­tätig aufgefallen ist und zu dem Zeitpunkt weder eine polizeiliche Ermittlung noch ein Straf­verfahren gegen sich hat – zum gewaltbereiten Menschen erklären soll, lässt leer schlucken.

Unter «Gefährdungs­potenzial» schreibt Schmidt: Quadroni bezichtige hiesige Behörden der Korruption.

In anderen Worten: Der Whistle­blower, der das Baukartell aufdeckte und beim Kanton auf taube Ohren stiess, ist laut der Polizei gefährlich, weil er Beamte für käuflich hält.

Doch davon, dass Quadroni der Whistle­blower ist – also Gründe und gemäss Weko glaubwürdige Beweise für seinen Verdacht hat –, steht im Rapport nichts. Das bemängelt die PUK.

Weiter füllt Schmidt einen Kriterien­katalog aus, der Risiko­faktoren in Punkten misst. Ab 16 Punkten wird jemand als gewalt­tätig eingestuft. Schmidt verpasst Quadroni 26 Punkte.

Der PUK-Bericht kommt zum Schluss, dass der Polizei­posten­­chef von Scuol bei der Gefährlich­machung von Adam Quadroni nicht allein war. Sondern dass mehrere andere Behörden darin verwickelt waren.

Eine Quelle, auf die sich Schmidt bei der Befragung durch die PUK beruft, ist das Betreibungs­amt, das ihn vorgewarnt habe, Quadronis Haus werde bald geräumt.

Die PUK hat versucht, das zu überprüfen. Ohne Erfolg. Das Betreibungs­amt versäumte es, Angaben zu machen. Und wieder einmal ist bei der Polizei nichts dokumentiert. Dazu ist die Information sachlich falsch: Quadroni lebt bis heute in seinem Haus.

Ebenfalls beteiligt war der Bezirks­arzt. Dieser war auch der ehemalige Hausarzt von Quadroni – und der Zuständige, der ihn später in die psychiatrische Klinik überweisen liess. Schmidt behauptet, der Bezirks­arzt habe Informationen zur psychischen Gesundheit geliefert, die in die Gefährdungs­meldung einflossen – was eine Verletzung des Arzt­geheimnisses wäre. Der Bezirks­arzt bestreitet, das getan zu haben. Stattdessen schildert er ein Telefon­gespräch, das er nach der Haus­durchsuchung mit Schmidt geführt hatte. Darin soll der Polizei­posten­chef ihm gesagt haben, beim «Zerfall der Familie» müsse für Adam Quadroni eine fürsorgerische Unter­bringung in der Psychiatrie geprüft werden.

Ähnliches bestätigt ein Mitarbeiter der Kesb. Schmidt soll im Nachgang zur Haus­durchsuchung gesagt haben, dass er mit seinen Vorgesetzten besprochen habe, dass Adam Quadroni beim Fall eines Auszugs seiner Frau mit Grenadieren festgenommen werde.

Hat der Polizei­posten­chef Tinet Schmidt die angeblich akute Verhaftung von Adam Quadroni und seine anschliessende Unter­bringung in die psychiatrische Klinik also ein halbes Jahr zuvor geplant?

Ja, sagt die PUK.

Das ist krass.

Statt sich um eine friedliche Trennung zu bemühen, plant Polizist Tinet Schmidt bereits Monate zuvor, Quadroni in die Psychiatrie zwangs­zuverfrachten – unabhängig davon, ob das überhaupt angezeigt ist.

Nicht nur der Bezirks­arzt hat Schmidt dabei geholfen. Es gab eine dritte Person, über die bislang nichts geschrieben wurde. Und sie ist gleich in mehrerer Hinsicht spannend.

Frau S. spielt, wie die PUK schreibt, nicht nur eine Schlüssel­rolle bei mindestens zwei der Polizei­einsätze gegen Adam Quadroni – sondern auch noch eine kritische Doppelrolle.

Ihren ersten Auftritt hat Frau S. als Mitarbeiterin des Care-Teams am Todestag von Adam Quadronis Mutter.

Es ist der 16. Mai 2016 – rund ein halbes Jahr vor der Verhaftung. Wie der Besuch aussah, darüber gehen die Schilderungen auseinander.

Frau S. sagt gegenüber der PUK aus, Adam Quadronis Schwester habe ihr ein Schreiben hingelegt und gesagt, darin gehe es um Suizid.

Blödsinn, sagen Quadroni und seine Schwester.

Da tauchen sie also zum ersten Mal auf – die handgeschriebenen Briefe, in denen Adam Quadroni Suizid­absichten geäussert haben soll.

Die Briefe werden noch mehrere Male eine Rolle spielen. Zur Erinnerung: Quadronis Leidenschaft ist Kalligrafie. Im Nachgang zum Tod seiner Mutter hat Adam Quadroni aus einem romanischen Gebets­buch Gedichte über Trauer abgeschrieben.

Auch Tinet Schmidt will die Briefe gesehen haben. Zumindest je nach Tagesform, denn auch hier macht der Polizei­posten­chef widersprüchliche Angaben. Einem Mitglied der Kesb gibt Schmidt Anfang 2017 an, sie schon bei der Haus­durch­suchung gesehen zu haben. Vor der PUK erinnert er sich, erst kurz vor der dritten Verhaftung durch Frau Quadroni davon erfahren zu haben. Die PUK glaubt Tinet Schmidt nicht, dass er erst von Frau Quadroni von den Briefen gehört haben soll.

Sicher ist nur: Bislang konnte noch kein Schrift­stück gefunden werden, in dem Adam Quadroni Suizid­absichten äusserte, geschweige denn Drohungen gegen seine Familie aussprach. Auch nicht von der PUK.

Obwohl Frau S. behauptet, bei ihrem Care-Team-Einsatz gehört zu haben, dass ein Suizid befürchtet werde, notiert sie in das Einsatz­protokoll kein Wort davon. Sie schreibt nur, dass eine Nach­betreuung zu begrüssen sei, aber nicht gewünscht werde.

Fortan tritt Frau S. in ihrer anderen Rolle auf – als Mitarbeiterin des Sozialen Diensts und Vertrauens­person von Frau Quadroni. Sie ist in regem Austausch mit dem Polizisten Tinet Schmidt. Ihre einseitige Sicht auf die Situation der Familie, schreibt der PUK-Bericht, prägt darauf das amtliche Bild eines unberechenbaren, hoch­gefährlichen Mannes massgeblich mit.

Ein Bild, das haften bleibt.

Unsicher ist, seit wann Frau S. und Schmidt sich in der Sache Quadroni absprachen, da erneut kein schriftlicher Nachweis dieser Gespräche existiert. Keine einzige Notiz. Dazu hat Frau S. sich zentralen Aspekten der Befragung entzogen; mit Berufung darauf, Frau Quadroni habe sie nicht entbunden.

Ist S. möglicherweise eine der Quellen, die Schmidt partout nicht nennen will?

Das alles ist bedenklich, denn Frau S. hat nicht nur eine Schlüssel- und Doppel­rolle in der Polizei­affäre. Sie ist auch eine von zwei Involvierten, die gemäss PUK eine Verbindung in die Baubranche haben. Ihr Ehemann ist Architekt.

Dem Bericht ist nicht zu entnehmen, ob die PUK abgeklärt hat, in welchem Ausmass der Mann von Frau S. vom Kartell profitiert hat.

Das könnte noch spannend werden.

Plötzlich Schwerverbrecher

«Mangelhaft», nicht auf «tatsächlichen Begebenheiten» beruhend – das ist das Urteil der PUK zur Risiko­einschätzung, die Schmidt mithilfe des Betreibungs­amts, des Bezirks­arzts und möglicher­weise der Sozialdienst­mitarbeiterin anfertigt.

Um Adam Quadroni «ins System» zu kriegen.

Dabei hätte Posten­chef Schmidt die Risiko­beurteilung gar nie machen dürfen. Nicht ohne den kantonalen Nachrichtendienst.

Das hält Schmidts Vorgesetzten, den damaligen Regionen­chef und heutigen Chef der Regionen­polizei, nicht davon ab, die Risiko­einschätzung praktisch ungeprüft zu visieren – und damit zu legitimieren. Eine Verletzung der Führungs­pflicht, schreibt die PUK.

Vom Chef der Regionen­polizei gelangt der Rapport zum Nachrichten­dienst. Dort scheint wenigstens ein minimales Verständnis von Dienst nach Vorschrift zu herrschen – der kantonale Nachrichten­dienst bestellt Schmidt, der Bericht sei unvollständig, und verlangt weitere Unterlagen.

Dem kommt Schmidt nicht nach. Ein halbes Jahr lang. Obwohl es sich bei Quadroni angeblich um eine hochexplosive Person handelt.

Und dann versagt der Nachrichten­dienst in der zweiten Runde doch noch:
Er hakt bei Schmidt nicht nach. Auch das kritisiert die PUK.

Erst im August 2017 wird Quadroni als gefährlich eingestuft – also zwischen dem zweiten und dem dritten Polizei­einsatz. Doch das ist nur noch Formsache.

Die PUK ist der Ansicht, dass die mangelhafte, unsaubere Risiko­beurteilung von Schmidt schon vor dem offiziellen Eintrag einen massgeblichen Einfluss auf das Verhalten der Polizei gegenüber Adam Quadroni hatte.

In den Köpfen der Polizisten ist Quadroni also längst eine Gefahr für sie, als er im Juni 2017 auf offener Strasse von einem Sonder­kommando festgenommen wird.

Auszug aus «Das Kartell»: Die Verhaftung

Donnerstag, 15. Juni 2017, gegen 15 Uhr

Die Männer, die hinter dem Bus hervor­stürmen, tragen Kampf­montur: kugelsichere Westen, Helme, darunter Sturm­hauben. Mit gezückten Waffen stürmen sie auf ihn zu.

So erinnert es Adam Quadroni. Die Kantons­polizei äussert sich auf Anfrage nicht zu dem Polizei­einsatz, da «das Vorgehen der Kantonspolizei Graubünden in der Angelegenheit Adam Quadroni Gegenstand sowohl eines Straf- als auch eines Verwaltungsverfahrens» ist.

«Polizei! Raus!», schreien sie durcheinander.

Eine Nebelpetarde zischt. Dann eine zweite.

Er hört ein klackendes Geräusch, etwas trifft auf die Frontscheibe, sie hat einen Sprung. Das Fenster auf der Fahrerseite ist offen, ein Schlag trifft Adam Quadroni ins Gesicht, er kippt auf den Sitz nebenan.

Die Beifahrertür wird aufgerissen, ein Vermummter zieht ihn an den Haaren, von der Fahrerseite reisst jemand an seiner Hose, dann wird auch die Fahrertür aufgerissen, und sie ziehen ihn, halb an den Haaren, aus dem Auto und drücken ihn zu Boden. Drei Männer knien sich auf ihn, auf die Brust, auf die Beine, auf den Kopf. Der Kies der Strasse bohrt sich in seine Wange.

«Was soll das? Ihr tut mir weh!», schreit er.

«Seien Sie still!», hört er.

Einer fesselt ihm mit Kabel­bindern die Hände auf dem Rücken und zieht ihm dann den Kopf in den Nacken, um ihm die Augen mit einem Tuch zu verbinden. Quadroni, noch immer am Boden, zieht die Beine an, zum Schutz. Ein Polizist tritt ihm in die Waden. Er lässt die Beine gerade.

Zehn Minuten, schätzt Quadroni, haben sie auf ihm gekniet.

Zehn weitere Minuten, schätzt Quadroni, musste er am Boden sitzen, gefesselt und mit verbundenen Augen. Einer schneidet die Kabel­binder auf und legt ihm Hand­schellen an, ersetzt die Augen­binde mit einer geschwärzten Skibrille.

Quadroni hört, was die Männer miteinander sprechen: Anweisungen, die Strasse zu sperren, der Befehl, ihn in den Wagen zu bringen. Dann erst wendet sich jemand an ihn: Wir bringen Sie jetzt auf den Polizei­posten in Scuol.

Er darf aufstehen und wird am Bus vorbei­geführt und läuft mit dem Gesicht gegen den Seitenspiegel.

«Ich sehe doch nichts!», protestiert er.

«Dann ziehen Sie den Kopf ein!»

Sie fahren los. Neben ihm sitzt ein Polizist, vorne sitzen zwei. Der Beifahrer funkt: Zielperson gesichert, Ankunft in circa zehn Minuten.

Adam Quadroni schweigt die ganze Zeit und sagt sich immer wieder – ihr könnt mir nichts anhaben. Er wiederholt innerlich Psalm 23, den Lieblings­psalm seiner Grossmutter, den Konfirmations­spruch seiner Mutter, den Beerdigungs­spruch seiner Eltern:

«Und ob ich schon wanderte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich.»

Donnerstag, 15. Juni 2017, früher Abend. Fast zwei Stunden dauert die Fahrt von Scuol nach Chur. Adam Quadroni hat diesen Weg Hunderte Male zurückgelegt, er kennt jede Kurve. Nun sitzt er in einem Polizei­wagen, die Hände gefesselt, auf den Augen eine geschwärzte Skibrille.

Mehrmals bittet er, dass man ihm die Hände vor der Brust fessle. Aber erst nach dem Vereina-Tunnel, nach einer guten Stunde, wird sein Wunsch erfüllt. Später bittet er, dass das Fenster einen Spalt weit geöffnet wird. Dem Wunsch wird stattgegeben. So erinnert er es.

Als sie in der Waldhaus­klinik der Psychiatrischen Dienste Graubündens ankommen, nimmt man ihm die Brille ab; gerade geht die Sonne unter. Man bringt ihn in einen leeren Raum, in dem nur ein Gummi­kubus als Tisch, ein Gummi­kubus als Stuhl, ein Gummi­kubus als Bett steht. Eine Gummizelle.

Zwei Ärztinnen treten herein und beginnen mit der Untersuchung. Sie stellen einfache Fragen. «Wissen Sie, welchen Tag wir haben? Welches Jahr? Wie alt sind Sie?» Adam Quadroni antwortet so ruhig wie möglich. Er protestiert nicht und zetert nicht, bemüht sich, die Fassung zu wahren. Aber es trifft ihn schwer, sich hier wiederzufinden. Er sagt, dass «die Klinik­einweisung auf Initiative der Ehefrau geschehen sei, da diese die Kinder für sich haben wolle». So steht es im Untersuchungsbericht.

Nach einer halben Stunde, so erinnert es Quadroni, blicken sich die Ärztinnen vielsagend an. Um Gottes willen, habe eine von ihnen gesagt. Sie fragen ihn, ob er Durst oder Hunger habe. Er verneint. Sie sagen, er könne sich frei bewegen, am nächsten Morgen bekomme er ein reguläres Zimmer. Sie entschuldigen sich, dass er in der Gummizelle übernachten muss, ohne Dusche. Noch immer trägt er die vom Polizei­einsatz zerrissenen Kleider.

Eingeliefert wurde er mit einem «Verdacht auf akute Suizidalität, Hinweisen auf geplanten erweiterten Suizid sowie häusliche Gewalt».

Mit anderen Worten: Irgendjemand unterstellt ihm, er könne sich umbringen und andere mit in den Tod reissen. Aber das erfährt er erst viel später.

Nachts, auf der Gummi­pritsche, kann er nicht schlafen. In einem fort denkt er an seine Kinder. Was man ihnen wohl erzählt, wo er jetzt sei? Wer liest ihnen jetzt die Gutenacht­geschichte vor?

Ob die Verhaftung von Adam Quadroni gerechtfertigt war, stellt die PUK infrage.

Der Bericht beschreibt den Ablauf der Ereignisse, die zu Quadronis Festnahme führten, wie folgt:

Vier Tage vor der Verhaftung kommt es zwischen dem Ehepaar Quadroni zum Streit. Beide geben in ihren Zeugenaussagen an, dass Frau Quadroni sich ihrem Mann in den Weg stellte, als er den Raum verlassen wollte. Dann gehen die Schilderungen auseinander.

Die PUK schreibt zur häuslichen Gewalt, die vorgefallen sein soll, unter anderem:

Am Morgen des 15. Juni 2017 ruft Frau Quadroni Frau S. vom Sozial­dienst an, die Kinder- und Jugend­psychiatrie, dann die Kesb und schliesslich die Polizei.

Als Auslöser für die Telefon­anrufe gibt Frau Quadroni der Kesb an, dass ihr Mann mit den Kindern in die Jagdhütte wolle, was noch nie vorgekommen sei. Gemäss Recherchen der Republik ist diese Aussage falsch.

Schmidt behauptet, dass Frau Quadroni vor allem von den ominösen Briefen mit Suizid­wunsch gesprochen habe. Dem widerspricht Frau Quadroni. In anderen Gesprächen gibt sie als Grund für ihre Telefonate den Vorfall häuslicher Gewalt vor ein paar Tagen an – und dass die eine Tochter Jokertage beziehen wollte.

Die Jokertage werden auch von anderen als Indiz für das Vorhaben des erweiterten Suizids Quadronis herbeigezogen – welche Logik dahintersteckt, erschliesst sich auch der PUK nicht. Sogar dass seine älteste Tochter zum Vater statt zur Mutter hält, wird Quadroni zum Vorwurf gemacht. Die PUK schreibt dazu: nicht nachvollziehbar.

Nachvollziehbar ist, dass die Behörden auch untereinander Kontakt hatten. Diese beschlossen das weitere Vorgehen, ohne dass auch nur eine Amts­stelle je mit Adam Quadroni in Kontakt getreten wäre.

Niemand versuchte, Frau Quadronis Schilderungen zu objektivieren, heisst es im Bericht. Das Einzige, was in diese Richtung gehen könnte, ist ein Anruf von Tinet Schmidt an einen Bekannten von Quadroni. Der Posten­chef will wissen, ob auch in der Jagdhütte Waffen zu finden seien. Der Bekannte verneint entschieden und betont, dass Quadroni nicht gewalt­tätig sei.

Aber das ändert nichts. Längst schon zieht sich die Schlinge zusammen, die Schmidt mithilfe der anderen Behörden schon vor Monaten ausgelegt hat.

Zusammen mit seinem Chef und dem Chef Regionen­polizei beschliesst Schmidt das weitere Vorgehen gegen Quadroni – obwohl der Posten­chef wegen seiner laufenden Straf­anzeige gegen Quadroni klar befangen ist. Das hätte der Chef Regionen­polizei Marco Steck wissen müssen. Doch stellte Steck beim Pikett­offizer den Antrag, Quadroni mit einem Sonder­kommando zu verhaften. Stecks Entscheidung, die Lage nur aufgrund der Schilderungen des Posten­chefs zu beurteilen, bezeichnet der Bericht als unprofessionell.

Sicher ist, dass der Pikett­offizier dem Antrag des Chefs der Regionen­polizei, das Sonder­kommando loszuschicken, Folge leistete, weil er nach eigenen Angaben von mehrfacher häuslicher Gewalt ausging.

Mit anderen Worten: Marco Steck, der Chef Regionen­polizei, hat «stark zugespitzte und teilweise verfälschte» Informationen weitergegeben – und damit das Sonder­kommando ausgelöst.

Das ist heikel.

Denn Regionenpolizeichef Marco Steck ist laut Bericht der zweite Involvierte mit einer Verbindung zur Bauwirtschaft. Seine Frau ist Architektin und Bauleiterin. Beide sind Unterengadiner.

Und Marco Steck ist auch derjenige, der, damals noch als Regionen­chef, die Risiko­beurteilung über Quadroni gemäss PUK erst bei Schmidt in Auftrag gegeben und später praktisch ungeprüft weitergeleitet hat.

Ebenfalls auffällig: Wer den Einsatz gegen Quadroni an der Front geleitet hat, ist bis heute umstritten. Der Chef Regionen­polizei sagt, es war ein Grenadier. Die Grenadiere sagen, es war Steck. Warum will der Chef der Regionen­polizei den Einsatz nicht geleitet haben?

Dem Bericht ist nicht zu entnehmen, ob die PUK abgeklärt hat, in welchem Ausmass Stecks Frau vom Kartell profitiert hat.

Auch das könnte noch spannend werden.

Die eigentliche Festnahme beschreiben Quadroni und die Grenadiere dafür praktisch gleich. Quadroni irrte sich nur in zwei Details:

Zum ersten waren es nicht wie von Quadroni geschildert etwa zehn, sondern exakt sechs Grenadiere, die ihn verhafteten. Ausserdem lag er einige Minuten weniger lang am Boden gefesselt, als er das wahrnahm.

Die PUK kommt zum Schluss: Die Grenadiere leisteten Dienst nach Vorschrift. Schliesslich glaubten sie, es mit einem hochgefährlichen Gewalt­täter zu tun zu haben. Und dazu noch mit einem, der Polizisten bedroht. Angesichts der zum Teil wohl falschen Informationen, die die Grenadiere über Quadroni bekamen, sei an ihrem Vorgehen nichts vorzuwerfen, schreibt die PUK. Der Einsatz sei – «isoliert betrachtet» – korrekt verlaufen.

Kurz: Quadroni erging es wie dem Patienten, der mit einer Mandel­entzündung ins Spital geht, nach der Operation mit einem Bein weniger aufwacht – und dann zum Trost vom Chefarzt hört, dass die Amputation für sich genommen meisterhaft war.

Immerhin bleibt die Erkenntnis: wenigstens eine Einheit der Kantons­polizei, die weiss, was sie tut.

Die Grenadiere sind leider auch die Einzigen, die gut wegkommen.

Hier eine Auswahl der Mängel­liste aus dem PUK-Bericht:

  • Die Fahrt, bei der Adam Quadroni in Hand­schellen und teilweise mit verbundenen Augen in die Psychiatrie überführt wird: widerrechtlich.

  • Die Durchsuchung von Quadronis Haus nach der Verhaftung: ebenfalls widerrechtlich.

  • Der Bezirksarzt hätte zudem als ehemaliger Hausarzt von Quadroni und seiner Frau in den Ausstand treten müssen.

  • Die Kesb hat zu spät ein Erstabklärungs­verfahren eröffnet, wodurch Adam Quadroni keinen Einblick in das Vorgehen der Behörde hatte.

  • Und: Damit, dass die Kesb im Namen Frau Quadronis versucht hat zu erwirken, dass Adam Quadroni übers Wochen­ende in der Psychiatrie behalten wird, hat sie ihre Kompetenzen überschritten.

Dazu kommt noch ein Bündel formeller Fehler der Polizei: falsche Rechts­grundlagen, verspätete Rapporte, unterbliebene Dokumentation, Effekten­verzeichnis zu spät ausgefüllt …

Laut Bericht räumt die Polizei zumindest ein paar dieser Fehler unterdessen ein. Ein paar gering­fügige Massnahmen wurden getroffen.

Grundsätzlich zeichnet der Bericht von der Bündner Kantons­polizei ein desolates Bild. Auch abseits der drei Polizeieinsätze.

Der Richter und seine Henker

Als die Polizei das dritte Mal bei Adam Quadroni auffährt, ist er informell als gefährlich eingestuft.

Zur Erinnerung: Nach der Verhaftung und vier Tagen in der Klinik kommt Quadroni in ein leeres Haus zurück. Die Frau ist weg. Und mit ihr die Kinder. Für zwei Monate verhängt der Bezirks­richter eine Kontakt­sperre. Am Ende dauert es vier Monate, bis Quadroni die drei Töchter zum ersten Mal wiedersehen darf. Und danach nur alle paar Wochen, für ein paar Stunden, unter Aufsicht.

Es ist der 17. November 2017, 9 Uhr. Wieder steht die Polizei bei Quadroni vor der Tür. Der Grund für den Haus­besuch von sieben Polizisten: eine Verfügung vom Regional­gericht – Adam Quadroni müsse Gegen­stände für Frau und Kinder aushändigen.

Gegen diese Verfügung hatte Quadroni zuvor am Kantons­gericht Berufung eingelegt. Das Kantons­gericht entscheidet: Die Verfügung sei «nicht in Rechts­kraft erwachsen, weshalb der Termin noch nicht feststeht».

Quadroni zeigt den Polizisten das Schreiben – und sie gehen wieder. Regional­richter Orlando Zegg will das nicht akzeptieren. Und spricht kurzerhand eine super­provisorische Verfügung aus, die den Entscheid der höheren Instanz angeblich aufhebt, dieses Mal von Amtes wegen.

Ob Zegg damit im Recht war, ist Gegenstand eines Amtsdelikts­verfahrens gegen ihn. Die PUK hütet sich, ein Urteil darüber zu fällen, stellt aber fest, dass super­provisorische Massnahmen aus besonderer Dringlichkeit erwachsen müssen, was in diesem Fall anzuzweifeln ist. Vielmehr mache das Ganze den Anschein, dass Zegg zusammen mit Frau Quadroni schon alles aufgegleist gehabt habe. Und es ihm widerstrebte, das Ganze nun abzublasen, so die PUK. Ihr Verdikt: psychologisch ungeschickt.

Zegg taucht im Bericht schon an früherer Stelle auf. Er war die erste Amtsperson, die Quadroni Suizid­absichten unterstellte. Und zwar 2015. Als Basis für die «Gefährdungs­meldung» diente dem Richter ein Abschnitt aus einer E-Mail Quadronis.

Nur: Der Verdacht des Richters erweist sich als haltlos.

Auszug aus «Das Kartell»: Die Räumung

Es gibt einen neuen Bezirks­richter, er heisst Orlando Zegg. Er ist der Nachfolger von Georg Buchli – und zuständig für das Konkurs­verfahren. Quadroni schickt ihm Akten, besucht ihn, mehrfach führen sie ruhige, konstruktive Gespräche. Quadroni fasst Vertrauen. Erzählt ihm vom Kartell, von den Mord­drohungen, von seinen Schuld­gefühlen gegenüber seiner Frau. Sie kommen aufs Private: Quadroni erzählt ihm, er habe eine Lebens­versicherung abgeschlossen über 1 Million Franken. Damit seine Familie im Fall der Fälle keine Not leiden müsse. Richter Zegg bittet ihn, all das in einer E-Mail festzuhalten.

Am 20. Mai 2015 schreibt ihm Quadroni diese E-Mail. Erklärt Richter Orlando Zegg, welche finanziellen Sicherheiten er habe, wie er seine Schulden begleichen wolle, und fügt einen folgenschweren letzten Absatz hinzu:

«Sehr geehrter Herr Zegg, ich habe Ihnen auch mitgeteilt, dass ich eine Risiko-Lebensversicherung von 1 Million Franken habe, die bei Todesfall an meine Familie ausbezahlt wird. Ich werde nicht zulassen, dass meine Familie wegen mir zu leiden hat. Ich bin mir im Klaren, das alles passiert wegen mir, aber ich werde meiner Familie dies nicht zumuten. Wissen Sie, Herr Zegg, mein Leben ist schon seit dieser Weko-Untersuchung nicht mehr lebenswert. Mit dieser Million ist alles erledigt.»

Eine Woche später schickt Richter Orlando Zegg ein Fax an Bezirksarzt Dr. Büsing. Er schreibt: «Wie soeben telefonisch erläutert, hat Herr Adam Quadroni in einem an das Bezirks­gericht Inn gerichteten E-Mail vom 20. Mai 2015 konkrete Suizid­absichten geäussert.»

Er bittet darum, «entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten». Und verweist auf das Amtsgeheimnis.

Richter Zegg äussert sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang und verweist auf laufende Verfahren.

Adam Quadroni weiss nicht, warum ihn Dr. Büsing einige Tage später besucht. Und überraschend untersucht. Erst viele Jahre später erfährt er vom Verdacht, er sei in Gefahr, Selbstmord zu begehen. Ein Verdacht, den Dr. Büsing bei dieser Untersuchung nicht erkennt. Und der auch bei keiner künftigen Untersuchung je zutage tritt. Doch der Verdacht ist nun aktenkundig.

Und er bleibt hängen.

Mehr schreibt die PUK nicht zu Zegg, dem amtierenden Richter mit mindestens einem laufenden Strafverfahren gegen sich.

Vielleicht würdigt die PUK den Richter Zegg ein bisschen zu wenig. Denn gemäss Recherchen des «Beobachters» bestand Zeggs Unterstützungs­komitee bei seiner Wahl zum Bezirksgerichts­präsidenten auch aus Vertretern der Bauwirtschaft.

Ob sich die PUK mit dieser Verknüpfung auseinander­gesetzt hat, ist im Bericht nicht ersichtlich.

Fest steht: Mit einer Aktuarin des Regionen­gerichts und der neuen, super­provisorischen Verfügung, die Zegg ausgestellt hat, kehren die sieben Polizisten zurück.

Adam Quadroni will die Polizisten nicht auf sein Grundstück lassen – und wird in Hand­schellen gelegt.

Jetzt gehen die Aussagen ein weiteres Mal auseinander. Im Kriminal­rapport steht, Adam Quadronis Schwester habe gedroht, sie werde ihren Hund auf sie loslassen. Weiter habe sie die Beamten beschimpft – als «Armleuchter» und «Marionetten des Systems» – und gedroht: «Ich schlage euch alle ab.» Zudem habe sie mit einem Arm ausgeholt und zu einer Schlag­bewegung in Richtung eines Polizisten angesetzt. Daraufhin wurde auch sie in Hand­schellen gelegt.

Was die Republik noch nicht geschrieben hat

In der Baukartell-Serie fehlt die Schilderung des dritten Polizei­einsatzes. Sie wurde – wie vieles andere – aus der letzten Fassung herausgekürzt: Die Geschichte hatte so bereits halbe Buchlänge. Hier die damals gestrichene Stelle.

Aus dem Manuskript vom Montag, 16. April 2018, ca. 20 Uhr:

Quadronis Schwester beschreibt es so: «Lassen Sie ihn endlich in Ruhe, der hat doch nichts gemacht!» Sie läuft auf den Vorplatz, einer der Polizisten in Zivil kommt ihr entgegen, baut sich vor ihr auf und brüllt: «Wenn Sie nicht ruhig sind, legen wir auch Sie in Hand­schellen!» Quadronis Schwester streckt ihm die Hände hin: «Hier, bitte. Das ist es doch, was Sie wollen!»

Jetzt sind beide Geschwister in Handschellen.

Adam Quadroni wird in sein Haus geführt, ständig von den drei Polizisten in Zivil umstellt. Dann kommen die Männer der Zügel­firma. Irgendwann kommt auch Frau Quadroni und gibt Anweisungen: das hier, das dort drüben, das auch.

Über zwei Stunden geht das so. Irgendwann erbarmt sich einer der Polizisten in Zivil und sagt: «So, das reicht jetzt aber.» Erst als der Polizist in Zivil zum dritten Mal Einhalten fordert, zieht der Trupp wieder.

Quadroni bleibt zurück in den fast leeren Kinderzimmern.

Die Polizei erstattet Anzeige gegen Quadroni und seine Schwester. Bei der Vernehmung im März (2018; Anm. d. Red.) in Scuol erfährt Quadronis Schwester, dass ihr Gewalt und Drohung gegen Polizisten vorgeworfen wird. Wie bitte? Sie habe beim Anlegen der Handschellen «die Muskeln angespannt». Womit sie gedroht haben soll, wird ihr nicht gesagt.

Doch stimmt das?

Die beiden Angeklagten bestreiten es. Und nicht nur sie. Die PUK ist während ihrer Untersuchung auf eine polizei­interne Aktennotiz gestossen.

Die Notiz zeigt, dass die Anschuldigungen offenbar nur von den Mitgliedern des Polizei­postens stammen – und dass die Grenadiere eine andere Situation schildern. Einstimmig geben sie zu Protokoll, dass aus ihrer Sicht der Tatbestand von Gewalt und Drohung gegen Behörden nicht erfüllt sei.

Der Vermerk auf der Notiz: «Nicht für die Akten bestimmt». Das heisst: Die Information über die Aussagen der Grenadiere wurde im Verfahren gegen Quadroni und seine Schwester nicht der Staats­anwaltschaft übergeben.

Im Kriminalrapport steht dann eine neue Version über die Aussagen der Grenadiere. Statt dass sie Gewalt und Drohung verneinen heisst es dort, die Grenadiere gäben an, keine Angaben zum Tatbestand machen zu können.

Das ist verdammt fragwürdig.

Versucht da jemand bei der Kantons­polizei Graubünden, Beweis­material zu unterschlagen? Zeugen­aussagen, die Quadroni und seine Schwester entlasten würden? Um den Polizei­posten Scuol zu schützen?

Und: Wo wurde entschieden, die Notiz zu verbannen?

Der Sachbearbeiter, der den Kriminal­rapport und die interne Notiz verfasst hat, gibt gegenüber der PUK an, dass nach Rücksprache mit dem Chef Regionen­polizei beschlossen worden sei, die Grenadiere nicht einzubeziehen.

Der Chef der Regionenpolizei.

Der Unterengadiner Marco Steck.

Der Mann der Architektin.

Ausgerechnet.

Der Kommentar der PUK dazu ist einer der schärfsten im ganzen Bericht:

Commander-in-leave

Der PUK-Bericht zeichnet in der Summe ein düsteres Bild von den Amts­stuben des Kantons Graubünden. Bis auf die psychiatrische Klinik hat jede Kontrolle versagt, jede Instanz gepfuscht.

Das Scheitern der Behörden im Fall Adam Quadroni ist systematisch.

Aber keine Behörde hat es so krass verbockt wie die Kantons­polizei. Nicht nur wegen des äusserst fragwürdigen Verhaltens des Chefs des Polizei­postens Scuol, Tinet Schmidt, oder des heutigen Regionen­polizei­chefs Marco Steck.

2018, nach der Bericht­erstattung der Republik, räumte die Polizei lediglich einen Fehler ein – die Verwendung der Sicht­schutzmaske während der Überführung Quadronis in die Klinik, die von der PUK als widerrechtlich eingestuft wird.

Und selbst das tat die Bündner Polizei nicht aus Einsicht: Während der Befragung durch die PUK relativierte Polizei­kommandant Walter Schlegel seine eigene Aussage – das Einräumen des Fehlers sei «taktisch» gewesen, die Verwendung der Maske verhältnismässig.

Für diese Einstellung des obersten Polizisten des Kantons hat die PUK wenig Verständnis.

Allgemein zeigt der Kommandant sich wenig kritisch gegenüber dem Verhalten der eigenen Behörde. Im Bericht stellt er sich sogar auf den Stand­punkt, dass der Polizei nur ein Vorwurf gemacht werden kann, wenn sie Gesetze missachtet – nicht aber wegen der Verletzung von Dienstanweisungen.

Bei der Befragung der PUK wiederholt Schlegel ausserdem mehrfach, dass er nicht für Einzelfall­kontrollen zuständig sei.

Das Problem: Quadroni ist nicht irgendein Einzelfall.

Drei Aufsichtsbeschwerden hat Adam Quadroni im Nachgang zu seiner Verhaftung am 15. Juni 2016 beim Departement für Justiz und Sicherheit eingereicht. Eine gegen den Bezirksarzt. Eine gegen die Kesb – und eine gegen die Polizei inklusive Tinet Schmidt. Keiner der drei Beschwerden wird Folge geleistet.

Gemäss PUK wäre die Beschwerde eine Möglichkeit gewesen, die Mängel, die durch die Untersuchung ans Licht gekommen sind, wesentlich früher zu entdecken.

Immerhin hat die Kantons­polizei im Rahmen der Beschwerde Stellung zuhanden des Departements genommen.

Das Schreiben liegt der Republik vor. Darin fällt vor allem ein Detail auf: Es seien bei der Verhaftung vom Juni keine «Nebel­petarden» zum Einsatz gekommen. Auch nach den Veröffentlichungen der Republik behauptete Schlegel, dass keine solchen Geschosse verwendet wurden. Gemäss PUK-Bericht wurden sehr wohl Knallkörper mit Rauch­entwicklung gegen Quadroni eingesetzt.

Das Verdikt der PUK ist im Fall des Kommandanten eindeutig: Schlegel nimmt seine Führungs­verantwortung zu wenig wahr.

Das äussert sich auch darin, wie ihn die PUK bei den Befragungen erlebt: Eine aktive Unterstützung der Untersuchung schien ihm zu widerstreben.

Ein Polizeikommandant, der sich gegen eine rechts­staatliche Untersuchung sträubt, ist bereits unschön – angesichts der Zahl und der Schwere der Mängel, die der Bericht der PUK bei der Polizei feststellt, ist es ein ernsthaftes Problem.

Bis auf die Grenadiere, die bei beiden Einsätzen kompetent und professionell blieben, haben die Kontroll­mechanismen der Kantons­polizei Graubünden auf allen Hierarchie­stufen versagt. Von den Sachbearbeitern über die Pikett­offiziere – bis hinauf zum Kommandanten.

Das wirft neue Fragen auf.

Was ist da sonst noch gelaufen auf dem Polizei­posten Scuol? Hat Tinet Schmidt in seiner mehrere Jahrzehnte dauernden Karriere auch noch andere Leute wie Adam Quadroni behandelt? Gab es noch einen Fall, wo er mutmasslich Drohungen fingierte? Und fürsorgerische Massnahmen orderte?

Und wenn so lange niemand bei der Kantons­polizei merkte, dass da etwas nicht stimmte – war das Pech? Oder hatte es System? Gibt es auch noch andere Posten­chefs, die ihren Nero-Komplex ungestört ausleben können?

Wie viele Aufsichts­beschwerden gegen die Polizei wurden ungeprüft abgewiesen?

Und wie will Graubünden verhindern, dass der Fall Adam Quadroni sich wiederholt?

Notiz zur Sperrfrist

Der Bericht der PUK wurde der Republik mit einer strengen Sperrfrist zugestellt – auf das Einholen von Stellung­nahmen soll bis zur Medien­konferenz vom Dienstag, 26. November, 10 Uhr verzichtet werden. Die Republik nimmt Sperrfristen ernst. Deshalb wird sie offenen Fragen, die sich durch den Bericht stellen, erst heute nachgehen. Ein Update mit den Antworten lesen Sie morgen.

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