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Mike soll therapiert werden – aber hinter Gittern

Das Gericht verzichtet auf eine Verwahrung. Eine Einschätzung zum Urteil im «Fall Mike».

Von Brigitte Hürlimann, 06.11.2019

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Das Schlimmste, was ihm hätte passieren können, ist nicht eingetroffen: Das Bezirks­gericht Dielsdorf hat am Mittwoch­abend sein Urteil gegen Straftäter Mike eröffnet, der unter dem Pseudonym «Carlos» seit sechs Jahren die Schlag­zeilen beherrscht. Das erstinstanzliche Gericht verzichtet auf eine Verwahrung, die von Staats­anwalt Ulrich Krättli verlangt worden war. Und es spricht eine geringere Freiheits­strafe aus: 4 Jahre und 9 Monate, kombiniert mit einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Franken. Der Staats­anwalt hatte 7 Jahre und 5 Monate verlangt, Verteidiger Thomas Häusermann ein Jahr Freiheitsstrafe.

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Alle kennen «Carlos», den Täter. Doch hinter dem Pseudonym steckt auch ein Opfer: «Am Limit. Die Geschichte von Mike».

Doch das Gericht begnügt sich nicht mit einer Bestrafung, es spricht zusätzlich noch eine stationäre Massnahme aus, um Mike intensiv therapieren zu können: damit die Rückfall­gefahr sinkt. Es geht hier um Prävention, nicht um die Vergeltung vergangenen Unrechts.

Und das ist einschneidend.

Denn im Gegensatz zur Freiheits­strafe, bei der jeder Verurteilte weiss, wann er das Gefängnis wieder verlassen darf, kann die stationäre Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches beliebig verlängert werden. Sie wird deshalb als «kleine Verwahrung» bezeichnet.

Das Bezirksgericht Dielsdorf hat zudem entschieden, dass Mike in einer geschlossenen Einrichtung therapiert werden soll. Also in jener Umgebung, in der er sich seit über einem Jahr in zerstörerischer Verzweiflung und Wut gegen Regeln und Anordnungen wehrt. Der 24-Jährige führt einen erbitterten Kampf gegen den Justiz­vollzug und soll nun ausgerechnet dort therapiert werden und ein besserer Mensch werden. Der Vollzug der Freiheits­strafe wird zugunsten der «kleinen Verwahrung» aufgeschoben.

Es brauche Kreativität und Durchhalte­willen, meint Gerichts­präsident Marc Gmünder bei seiner kurzen, mündlichen Urteils­begründung. Rückschritte seien unvermeidlich. Und: «Der Schlüssel zum Erfolg liegt in seiner Hand. Wir hoffen, er wird irgendwann in der Lage sein, dies zu erkennen.»

Das dreiköpfige Gerichts­gremium übernimmt die Sichtweise der Staats­anwaltschaft und spricht Mike in sämtlichen 29 Anklage­punkten schuldig. Auch was den schlimmsten Vorwurf betrifft, die tätliche Auseinander­setzung im Büro eines Abteilungs­leiters im Gefängnis Pöschwies, weicht das Gericht keinen Millimeter von der Anklage­schrift ab: Es handle sich um eine versuchte schwere Körper­verletzung. Auf dieser Grundlage, mit dieser Qualifikation, hätte sogar eine Verwahrung ausgesprochen werden können.

Die acht Mitarbeiter, sagt Gmünder, hätten den Kerngehalt der Ereignisse übereinstimmend geschildert, die Widersprüche in den Details liessen keine Zweifel aufkommen. Solche Wider­sprüche seien bei einem dynamischen Geschehen normal. Und vor allem sei kein Motiv ersichtlich, warum die Aufseher den Insassen falsch beschuldigen sollten, so der Gerichtspräsident.

Verteidiger Thomas Häusermann hatte an der Haupt­verhandlung von letzter Woche vergeblich versucht, in einem vierstündigen Plädoyer darzulegen, dass sich die tätliche Auseinander­setzung ganz anders abgespielt haben müsse: aus zeitlichen und räumlichen Gründen. Und dass auch das Verletzungs­bild des Opfers nicht mit den Schilderungen in der Anklage­schrift übereinstimme. Denn hätte Mike wirklich mit voller Wucht zugeschlagen, so Häusermann, wären andere Verletzungen entstanden. Der betroffene Mitarbeiter erlitt nur leichte Kopf­verletzungen. Doch das Gericht wollte von einer Tatrekonstruktion nichts wissen. Der Sachverhalt sei erstellt.

Gerichtspräsident Gmünder schildert, wie Mike in Rage auf den Aufseher losgegangen sei, der ihm schräg gegenüber sass, mit einem Tisch dazwischen. Wie der Rasende von sechs herein­stürmenden Mitarbeitern habe überwältigt werden müssen. Mike habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt und später in der Zelle weitergetobt. Das unterscheide sich von anderen Zwischen­fällen gegen Mitinsassen, bei denen das Gericht von leichten Körper­verletzungen ausgeht. Obwohl es auch Schläge gegen den Kopf gab.

Anders als Staatsanwalt Krättli berücksichtigt das Bezirks­gericht Dielsdorf immerhin die schwere Kindheit und Jugend Mikes – und die diversen «negativen Erfahrungen in Zusammen­hang mit staatlichen Interventionen». Marc Gmünder nennt an der Urteils­eröffnung die dreizehn­tägige Fixierung des damals 15-Jährigen an einem Spitalbett in der Psychiatrie, den abrupten und unverschuldeten Abbruch des Sonder­settings und die erniedrigende Behandlung im Gefängnis Pfäffikon.

Doch der Gerichtspräsident hält nichts davon, das problematische Verhalten Mikes einzig und allein mit den behördlichen Fehlern zu erklären. Der junge Mann habe sich schon zuvor gewalt­tätig, aggressiv, uneinsichtig und renitent verhalten. Das Delikts­muster ziehe sich wie ein roter Faden durch sein Leben.

Gerichtsgutachter Henning Hachtel diagnostiziert bei Mike eine dissoziale Persönlichkeits­störung mit psychopathischen Wesens­zügen und eine hyperaktive Störung. Er stellte seinen Befund letzte Woche mündlich vor Gericht vor.

Und zur Erinnerung: Mit all diesen Krankheits­bildern schmort der 24-Jährige nun schon seit über einem Jahr in einer Isolations­zelle, die er 23 Stunden am Tag und viel zu oft auch 24 Stunden pro Tag nicht verlassen darf. Obwohl zumindest der einstündige Hofspaziergang zu den grundlegenden Rechten der Gefangenen gehört. Und obwohl erwiesen ist, wie schädlich sich eine lang andauernde Isolationshaft auf einen Menschen auswirkt.

Das Bezirksgericht Dielsdorf sieht die Problematik der aktuellen Situation durchaus. Marc Gmünder spricht von einer Abwärts­spirale, die dem Insassen physisch und psychisch stark zusetze. Zum Schutze des Betroffenen brauche es deshalb die angeordnete stationäre Massnahme, sprich, eine intensive Therapie. Damit sich die Abwärts­spirale nicht weiterdrehe, schlimmsten­falls bis zur «finalen Erschöpfung».

Das bedeutet: bis zum Tod des Insassen. Das müsse verhindert werden, sagt der Gerichtspräsident.

Aber wie? Was ist die Lösung in dieser verfahrenen Situation? Und wie viele Leute haben sich darüber schon den Kopf zerbrochen? Und sind gescheitert? Das Einzige, was bisher funktioniert hat, war das Sonder­setting. Davon ist heute, im Rahmen des Erwachsenen­strafrechts, keine Rede mehr. Aber vielleicht wäre gerade das der geforderte kreative Ansatz. Eine ambulante Massnahme mochte das Gericht allerdings nicht verhängen: «Das wäre zu wenig wirksam, und wegen der hohen Rückfall­gefahr bräuchte es unverhältnis­mässig hohe Sicherheits­vorkehrungen», sagt Marc Gmünder.

Das Urteil des Bezirks­gerichts Dielsdorf ist noch nicht rechtskräftig, es kann mit Berufung vor Obergericht gezogen werden. Und Mike bleibt vorerst in Sicherheits­haft, das hat das Gericht am Mittwoch angeordnet.

Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf DG190013 vom 6. November 2019.

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