Serie «Die gefährlichste Frau der Schweiz?» – Folge 1

Der Verdacht

Die sogenannte Parkhausmörderin Caroline H. sitzt seit zwanzig Jahren im Gefängnis und ist verwahrt, weil sie zwei Morde und weitere Delikte gestand. Doch ein Informant glaubt: Einer der Morde wurde ihm angekündigt – aber nicht von Caroline H. «Die gefährlichste Frau der Schweiz?», Folge 1.

Von Carlos Hanimann (Text) und Joan Wong (Illustration), 05.11.2019

Vorgelesen von Patrick Venetz
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So geht es fast immer.

Einer erzählt einer anderen etwas, die erzählt es dem Nächsten und der wieder weiter und so fort, und irgendwann klingelt das Telefon, ich sage Hallo und der andere: «Du, ich muss dir etwas erzählen.»

So war es auch im Herbst 2015, als mich ein Kollege anrief und mich treffen wollte. Er stand schon da, als ich kam. Wir setzten uns ins Café unter der Redaktion. Unter den Arm hatte er eine aufgeschlagene Zeitung geklemmt. Wir bestellten Kaffee. In der NZZ war auf den hinteren Seiten ein Bericht abgedruckt, den man leicht hätte übersehen können. Es ging um die sogenannte Parkhaus­mörderin. Demnächst würde ihre Verwahrung von einem Gericht überprüft werden.

«Schöner Zufall», sagte der Kollege. Er lächelte. «Über diesen Fall wollte ich mit dir reden.»

Serie «Die gefährlichste Frau der Schweiz?»

Nur wenige Kriminalfälle in der Schweiz haben so viel Aufsehen erregt wie jener von Caroline H. 2001 wurde sie dafür verurteilt, in den 1990er-Jahren zwei Frauen getötet und eine Dritte schwer verletzt zu haben. Doch hat hat Caroline H. tatsächlich zweimal gemordet? Vier Jahre hat Republik-Reporter Carlos Hanimann zum Fall recherchiert. Zur Übersicht.

Sie lesen: Folge 1

Der Verdacht

Folge 3

Hu­gento­blers Theorie

Folge 4

Fantasie und Wirk­lich­keit

Folge 5

Handwerker X

Die sogenannte Parkhaus­mörderin Caroline H. ist die bekannteste Gefangene der Schweiz. Sie hat vor rund zwanzig Jahren zugegeben, 1991 im Parkhaus Urania im Zentrum Zürichs eine 29-jährige Frau erstochen zu haben. Caroline H. war damals gerade 18 Jahre alt. Sechs Jahre später wurde im Januar 1997 im Seepark beim China­garten eine 61-jährige Passantin ermordet. Beide Frauen waren zufällige Opfer, getötet ohne erkennbares Motiv. Als Caroline H. 2001 vor Gericht stand, sagte sie, sie verachte Frauen. «Ich stach zu, weil ihre Schuhe klapperten», titelte der «Blick» nach dem Prozess.

Caroline H. gilt als «gefährlichste Frau der Schweiz». Ein renommierter Gutachter beschrieb sie in einer wissenschaftlichen Studie als untypische Serienmörderin, ihr Fall sei einzigartig in der Kriminologie, am ehesten vergleichbar mit jenem der US-Amerikanerin Aileen Wuornos, die 1989 und 1990 mehrere Männer tötete und deren Geschichte in «Monster» verfilmt wurde.

Im Dezember 2001 verurteilte das Obergericht Zürich Caroline H. zur Höchststrafe: lebens­länglich mit anschliessender Verwahrung. Zweifacher Mord, mehrfacher Mord­versuch und zahlreiche Brand­stiftungen, Raub, Einbrüche und Sach­beschädigungen waren ihr zur Last gelegt worden.

Der Kollege legte mir im Café einen Text hin. Geschrieben hatte ihn ein Bekannter von ihm. Dieser, so sagte mein Kollege, sei überzeugt, dass im Fall von Caroline H. bis heute nicht die ganze Wahrheit ans Licht gekommen sei.

Vor mir lagen vier geheftete A4-Blätter. Auf der ersten Seite stand fett gedruckt eine Frage. Sie würde mich die nächsten vier Jahre nicht loslassen.

«Caroline H. unschuldig?»


Ich stehe vor einer verschlossenen Tür und klingle. Dahinter wartet der Mann hinter der Frage, die eigentlich eine gewaltige Unter­stellung ist. Der Mann um die sechzig gilt in diesem Land in seinem Beruf als sehr erfahren und glaubwürdig. Doch sein Name, seine Biografie, sein Beruf, sein Wohnort dürfen nicht genannt werden.

In diesem Bericht nenne ich ihn Hugentobler.

Ich werde Hugentobler während vier Jahren über ein Dutzend Mal treffen, unzählige Male mit ihm telefonieren, Erkundigungen über ihn einholen und seine Aussagen überprüfen. Aussagen, die er beteuern, bereuen, bekräftigen und wieder bereuen wird. Er zaudere aus demselben Grund, sagt er, aus dem er in diesem Bericht auf keinen Fall erkannt werden dürfe: «Ich fürchte um mein Leben.»

Seit zwanzig Jahren trage er ein schreckliches Geheimnis mit sich rum, das er nicht mehr länger für sich behalten wolle.

Er sei überzeugt, sagt Hugentobler, dass Caroline H. den Mord beim China­garten nicht begangen habe.


Hugentobler zweifelt an der Echtheit der Geständnisse. So schreibt er es im vierseitigen Aufsatz, der mich zu ihm geführt hat. Er glaubt, Caroline H. habe Polizisten, Staats­anwälte, Gerichte und die Öffentlichkeit getäuscht, als sie gestand, 1991 und 1997 zwei Frauen umgebracht und 1998 eine Buch­händlerin lebens­gefährlich mit einem Messer verletzt zu haben.

Ins Gefängnis war Caroline H. zunächst wegen einer ganz anderen Sache gekommen: Im Frühling 1998 hatte sie sich freiwillig in eine psychiatrische Klinik begeben, weil sie in den Wochen zuvor mehrere Brände in der Stadt Zürich gelegt hatte. Die Polizei verhörte sie in der Psychiatrie. Am Abend nach der Einvernahme verpasste sie einem Sicherheits­beamten einen Kinnhaken. Die Polizei nahm sie in Haft.

Die Brandstiftungen waren ein Rückfall gewesen. Caroline H., damals 25-jährig, hatte schon früher Brände gelegt, war fünf Jahre zuvor im Kanton Luzern zu einer mehrjährigen Zuchthaus­strafe verurteilt worden. Nur knapp war die junge Frau damals einer Verwahrung entgangen.

Als die Zürcher Polizei sie im Sommer 1998 in Untersuchungs­haft wegen der erneuten Brand­stiftungen einvernahm, begann Caroline H. plötzlich von Albträumen zu erzählen. Sie redete von Morden mit Messern in einem Park, in Parkhäusern und Unter­führungen. In diesen Träumen war sie die Mörderin. «Ich träumte, dass ich im Parkhaus eine Frau erstach», sagte sie laut Urteil der Polizei.

Der Polizist, der sie einvernahm, sagte mir: «Details ihrer Erzählungen machten mich stutzig. Handelte es sich bloss um Träume oder um Schilderungen der Wirklichkeit? Einmal zum Beispiel sagte sie, sie sei am Morgen nach einem Traum aufgewacht, und ihre Kleider waren voller Blut.»

Die Ermittler erkannten Parallelen zu zwei ungelösten Fällen in der Stadt Zürich: dem Mord im Urania-Parkhaus und dem Mord beim China­garten.

Der Parkhaus­mord lag bereits sieben Jahre zurück, niemand glaubte mehr, er würde aufgeklärt; auch der Mord beim China­garten lag schon über ein Jahr zurück, Spuren gab es kaum.

Caroline H. legte für beide Morde ein Geständnis ab.


2001 wurde Caroline H. für schuldig befunden. Im Urteil des Ober­gerichts Zürich steht: Die Taten wurden Caroline H. «ausschliesslich aufgrund ihrer eigenen Aussagen zugeordnet»; es gab «in spuren­kundlicher und erkennungs­dienstlicher Hinsicht» keine Beweise.

Zu jener Zeit erschien in der NZZ ein Leserbrief. Darin wies ein Prozess­beobachter auf fehlende DNA-Spuren hin und schloss daraus, es sei «eher unwahrscheinlich», dass die Verurteilte die Täterin sei. «Der Mörder dürfte noch frei herumlaufen.»

In seinem vierseitigen Aufsatz schreibt auch Hugentobler, es gebe «keinen einzigen objektiven Sachbeweis» für die Täterschaft von Caroline H. Und dann, in einem etwas umständlich formulierten Satz auf der letzten Seite: «Nicht zuletzt wurde von einem über das Verfahren informierten Anwalt der Hinweis auf einen äusserst gewalt­tätigen Täter gegeben, der zum Zeitpunkt der Tat in der Gegend des China­gartens auf der Suche nach einem Opfer war.»


Als ich Hugentobler zum ersten Mal gegenüber­sitze und von ihm wissen will, was dieser Satz bedeute, sagt er: «Der Mord im China­garten wurde mir angekündigt. Aber nicht von Caroline H.»

Er erzählt von einem Mann, mit dem er in den Neunziger­jahren Kontakt hatte, einem Handwerker. Der Mann war von seiner Freundin verlassen worden und konnte damit nicht umgehen. Er sei gekränkt und sehr aufgebracht gewesen. Er verfolgte und bedrängte die Frau, versuchte in ihre Wohnung in der Nähe des China­gartens einzudringen. Er tat ihr mehrmals grobe Gewalt an und verletzte sie körperlich.

Der Handwerker suchte Hilfe bei einem inzwischen verstorbenen Psychiater. Er hoffte, dieser könne die gescheiterte Beziehung retten. Der Psychiater tat das Gegenteil: Er forderte den Handwerker auf, sich von der Frau fernzuhalten.

Der Psychiater dokumentierte die Gespräche mit dem Handwerker in einem Brief, der mir vorliegt. Darin beschrieb der Arzt den «Gewalt- und Eifersuchts-Terror» seines Patienten: Wenn er seine Ex-Freundin mit einem anderen Mann in der Stadt treffe, werde er diesen niederstechen.

Der Psychiater hielt den Mann für brand­gefährlich, für einen «Tyrannen». Er verglich seine Persönlichkeit gar mit der eines prominenten Mörders.

Das machte den Handwerker rasend. Er drohte nicht nur seiner Freundin, sondern auch dem Psychiater. Er suchte ein offenes Ohr. Und fand Hugentobler.

Ein Treffen mit dem Handwerker raubt Hugentobler bis heute den Schlaf. Es fand Mitte Januar 1997 statt, in den Tagen, als beim Chinagarten eine Frau getötet wurde.

Immer wieder erzählt mir Hugentobler von dieser Begegnung: wie unrecht sie ihm war, wie er sich kaum traute, etwas zu fragen, wie zurück­haltend er sich verhielt, weil er fürchtete, dass der Handwerker komplett ausrasten könnte.

Hugentobler erinnert sich auch nach über zwanzig Jahren an Details: wo der Handwerker sass, wie er seine geballte Faust auf den Tisch sausen liess, welche Sätze er dabei von sich gab.

Er nennt den Handwerker immer nur X. Den richtigen Namen will er mir nicht nennen – bis heute nicht. Und er äussert seine Verdächtigungen mit Bedacht. Er sagt: «Vielleicht ist das, was ich Ihnen erzähle, nur der Einwurf eines Einfältigen. Aber als ich X gegenübersass, da bekam ich es wirklich mit der Angst zu tun.»

In den Tagen bevor in einem kleinen Park beim Chinagarten eine 61-jährige Frau mit einem Teppich­messer und einem Schmetterlings­messer getötet wurde, habe der Handwerker zu Hugentobler gesagt:

Er könne schon beweisen, dass er ein Mörder sei.

Er könne das perfekte Verbrechen begehen.

Er werde jemandem mit einem Teppich­messer das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit verunstalten.

Und er kenne da so ein Pärklein, wo er das machen werde.

«Ich realisierte an jenem Tag, was für eine Bestie mir gegenübersass», sagt Hugentobler. «Seine Sätze haben sich mir eingebrannt. Ich hoffte damals zwar, dass es nur Geschwätz sei. Aber ehrlich gesagt, ich ahnte Schlimmes. Ich bekam richtig Angst, dass er sich gegen mich wenden könnte.»

Ein paar Tage später sah Hugentobler im Fernsehen, dass im Park beim China­garten eine Passantin mit zahlreichen Messer­stichen getötet worden war. Der Handwerker war eine Zeit lang wie vom Erdboden verschluckt. Als Hugentobler den Handwerker später zufällig auf der Strasse traf, habe er, starr vor Angst, sich nicht getraut, den Handwerker auf den Mord anzusprechen. Doch der Mann kam von sich aus darauf: «Er fragte mich, ob ich vom Mord beim China­garten gehört habe. Er sagte, er habe das Opfer gekannt.»


Kann das wirklich sein, dass sich alle getäuscht haben: die Polizei, der Staatsanwalt, der Richter, die Öffentlichkeit? Sitzt für den Mord beim China­garten die falsche Person im Gefängnis? Kam den Behörden, die im Dunkeln tappten, eine geständige junge Frau gerade recht?

Hugentobler wiederholt seine Geschichte immer und immer wieder konsistent. Aber sie beruht auf einer Erinnerung. Könnte sie ihm einen Streich spielen?

Ich bin nicht der Erste, dem Hugentobler von seinem Verdacht erzählt. Mehrere Anwälte wissen Bescheid, darunter der ehemalige Verteidiger von Caroline H., auch ihr heutiger Rechts­anwalt ist im Bild.

Ich bin nicht der Einzige, der dieser Geschichte nachgegangen ist. Ein anderer Journalist ist einer ähnlichen Spur gefolgt. Mathias Ninck war preisgekrönter Reporter beim «Magazin», dann stieg er aus dem Beruf aus und wurde Sprecher des Zürcher Polizei­departements. Er entschied sich für Fiktion und schrieb einen Roman, der im Oktober erschienen ist. Er habe sich vom Fall Caroline H. «inspirieren lassen», sagt Ninck über sein Buch «Mordslügen».

Im Übrigen, sagt Hugentobler, zweifle nicht nur er daran, dass Caroline H. eine Mörderin sei. Er nennt die Namen zweier mit dem Dossier vertrauter Personen aus Justiz­kreisen. Ich kontaktiere sie.

Die erste Person sagt: Sie habe nie den Eindruck gehabt, dass Caroline H. zu einem Tötungs­delikt fähig sei. Noch dazu als so junge Frau mit einem Messer im Nahkampf.

Die andere Person sagt: Wenn sie genügend Geld hätte, würde sie sofort Privat­detektive anstellen, um die Wahrheit zu finden.

Beide äussern ihre Zweifel. Aber keine der beiden Personen will mit Namen dazu stehen. Und keine hat einen konkreten Hinweis, dass bei den Ermittlungen etwas schief­gelaufen wäre. Nur ihr Bauch­gefühl, ihre persönliche Einschätzung des Falls – und das Wissen aus der Kriminologie, dass kaum ein Beweis so fehler­anfällig ist wie das nackte Geständnis.

Dann erwähnen sie, dass sie von einer Person gehört hätten, die einen anderen Täter im Verdacht habe.

Hugentobler, denke ich.

Sie nennen den Namen nicht. Weil sie ihn nicht kennen. Oder weil sie ihn mir nicht verraten wollen. Ich sage nicht, dass er es gewesen war, der mich zu ihnen geschickt hatte.


20. Januar 2016, 8.15 Uhr, Bezirks­gericht Zürich: Anhörung von Caroline H.

Seit Caroline H. im Frühling 1998 verhaftet wurde, war sie nie mehr auf freiem Fuss. Als die «gefährlichste Frau der Schweiz» im Juni 2000 ins Frauen­gefängnis Hindelbank verlegt wurde, musste erst eine Sicherheits­abteilung für sie eingerichtet werden. 270’000 Franken kostete der Umbau. Das Personal benötigte Weiter­bildungen und teilweise sogar Training im Nahkampf, weil sie im Ruf stand, Aufseher anzugreifen.

Über fünfzehn Jahre lang lebte Caroline H. im Hochsicherheitsregime in Einzelhaft. Sie schlief allein, ass allein, arbeitete allein in einer für sie eingerichteten Arbeits­zelle direkt unter ihrer Wohnzelle. Wenn sie sich einmal täglich im sieben mal acht Meter kleinen Hof bewegen durfte, konnte sie manchmal am Zaun mit anderen Gefangenen reden.

Heute hat sie eine einzige Gefährtin: die Katze Cenarius. Die Katze Zeus, die früher mit ihr lebte, ist mittler­weile gestorben. Sporadisch darf Caroline H. gemeinsam mit anderen Gefangenen essen.

An diesem Mittwoch­morgen, 20. Januar 2016, ist Caroline H. in aller Frühe aufgestanden, um von Hindelbank nach Zürich gefahren zu werden. Um halb sechs ging es los. Sie ist noch müde, als der Richter Sebastian Aeppli sie begrüsst und fragt, wie es ihr gehe.

Jahrelang haben Caroline H. und ihr Anwalt Matthias Brunner für diese Anhörung gekämpft. Sie wollen, dass das Gericht die ordentliche Verwahrung von Caroline H. in eine stationäre Massnahme umwandelt. Mehrmals haben verschiedene Gerichte dieses Anliegen in den letzten Jahren abgelehnt, zuletzt ohne Caroline H. in einer Verhandlung mündlich zu befragen.

Stets war die Begründung dieselbe: mangelnde Aussicht auf Therapieerfolg.

Das Gericht verurteilte Caroline H. im Jahr 2001 nicht nur zu einer lebens­langen Gefängnis­strafe. Es ordnete zudem eine Massnahme an: Caroline H. ist auf unbestimmte Zeit verwahrt. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung vor einer besonders gefährlichen Täterin, bei der eine stationäre Therapie keinen Erfolg verspricht.

Genau das will Caroline H. an diesem Morgen aber ändern: dass ihre Massnahme angepasst wird und eine deliktorientierte Therapie in den Vordergrund rückt.

Das würde bedeuten: eine realistische Chance auf Vollzugs­lockerungen, regelmässige Therapien, Kontakt zu anderen Gefangenen, Freizeit­aktivitäten im Gefängnis.

Keine grossen Annehmlichkeiten. Aber lebens­wichtige Verbesserungen für eine Frau, die fast zwanzig Jahre in Einzelhaft verbracht hat.

Darum geht es an diesem Tag im Kern: dass Caroline H. ein menschen­würdiges Leben im Gefängnis führen kann.

Ich sitze in der vordersten Zuschauer­reihe, zwei Schritte von Caroline H. entfernt. Sie trägt ein hellblaues Sweatshirt, kurze, blonde Haare – und Fesseln an den Händen.

Das ist unüblich. Aber Caroline H. trägt die Handschellen auf eigenen Wunsch. «Es ist mir lieber so», sagt sie dem Richter.

Richter Aeppli fällt an diesem Tag keinen Entscheid. Er befragt Caroline H., hört die Argumente von Verteidiger Matthias Brunner und Staats­anwalt Martin Bürgisser. Am Ende gibt er ein neues psychiatrisches Gutachten in Auftrag. Die bisher erstellten schienen ihm zu wenig eindeutig.

Voraussetzung für eine delikt­orientierte Therapie ist, dass die Täterin über ihre Taten redet und reflektiert. Nur dann gilt eine Therapie als aussichts­reich. Kann das Caroline H.? Die Frage konnten die bisherigen Gutachter nur ungenügend klären.

Richter Aeppli will es selber wissen. Er fragt Caroline H., worüber sie mit ihrer Therapeutin redet, die sie einmal pro Woche sieht.

«Was halt grad ansteht», sagt Caroline H. «Über soziale Interaktionen. Wie ich damit umgehe. Ich habe manchmal Mühe mit anderen Leuten.»

«Sie reden aber auch über Gewaltgedanken?»

«Das möchte ich hier nicht unbedingt ausführen.»

«Sie müssen hier nicht sagen, was Sie in der Therapie besprechen. Aber Sie reden dort darüber?»

«Ich lebe schon viele Jahre damit. Ich kann eigentlich gut damit umgehen. Wenn ich gewisse sadistische Fantasien habe, Gedanken, die nicht in eine gute Richtung gehen, dann soll ich in der Therapie darüber reden.»

Der Richter zitiert aus dem Vollzugs­journal, einer Art Protokoll über den Gefängnis­aufenthalt von Caroline H. Er befragt sie zu ihren sadistischen Fantasien: «Eintrag vom 22. 4. 2015: Sie denken bildhaft an nackte Frauen, die Sie umbringen könnten.» Oder: «Hier steht, Sie hätten gesagt: ‹Ich habe halt manchmal schon Lust, wieder jemanden zu ermorden.› Am nächsten Tag sagten Sie, Sie hätten zwar keine Lust mehr, aber Lust, jemanden zu schlagen.» Caroline H. antwortet ausweichend, erklärt, wie schwer es ist, innerhalb der Gefängnis­mauern Aggressionen abzubauen. Die Anhörung plätschert dahin.

Und dann erwähnt der Richter etwas, was in Justizkreisen offenbar schon länger bekannt ist, von dem ich aber nie zuvor gehört oder gelesen habe: dass Caroline H. die Morde inzwischen bestritten und ihre Geständnisse in Therapie widerrufen hat.

«Sind die Delikte in der Therapie auch Thema?»

«Ja.»

«Sie wurden 2001 verurteilt, unter anderem für den Mord im Urania-Parkhaus und für den Mord beim China­garten. In der Haupt­verhandlung vor fünfzehn Jahren sagten Sie, Sie waren das. Seit 2004 sagen Sie aber, Sie waren das nicht.»

«Ja. Ich möchte das nicht gross weiter ausbreiten. Ich will nicht über die Delikte reden.»

«Verstehen Sie mich nicht falsch. Wenn Sie das gemacht haben, dann müssen Sie ja aber in der Therapie darüber reden. Wenn Sie es nicht gemacht haben, dann können Sie nicht darüber reden.»

«Ich bin nicht zu Unrecht verurteilt worden.»

Richter Aeppli ist nicht zufrieden mit den Antworten. Er hakt nach: «Waren Sie es?»

«Es ist ein schwieriges Thema. Ich rede so weit darüber, wie es möglich ist. Es ist alles ein bisschen kompliziert. Ich will nicht, dass jemandem etwas passiert. Es geht um die Zukunft.»


Nach der Verhandlung rufe ich Hugentobler an. «Wussten Sie, dass Caroline H. die Geständnisse widerrufen hat?», frage ich. «Nein. Das wusste ich nicht.»

Ich verstehe das nicht. Sie redet offen über ihre Gewalt­fantasien. Sie sagt, sie sei gefährlich. Sie gesteht zwei Morde. Dann bestreitet sie die Taten wieder, offenbar schon seit 2004. Und jetzt, wo der Richter fragt, ob sie es war, sagt sie nichts. Was soll das?

Kann Caroline H. nicht über die Taten reden, weil sie sie nicht begangen hat? Oder ist sie eine Mörderin, und ein Widerruf würde als Uneinsichtigkeit gewertet werden und damit ihre Chancen auf Verbesserungen in Haft zunichte­machen? Über die Motive kann man nur spekulieren. Doch das ändert nichts am Kern: dass Caroline H. ihre Geständnisse bereits 2004 in Therapie widerrufen hat.

«Verstehen Sie eigentlich, was das bedeutet?», sagt Hugentobler am Telefon. «Die Mordfälle im Urania-Parkhaus und beim China­garten sind nicht gelöst. Wir haben in Zürich zwei ungeklärte Morde.»

Hinweis: In einer früheren Version wurde die Grösse des Hofs, in dem sich Caroline H. in Hindelbank bewegen durfte, mit zwei mal vier statt sieben mal acht Metern angegeben.

Warum wir über den Fall Caroline H. berichten

Warum über Verbrechen schreiben, die mehr als zwanzig Jahre zurück­liegen? Warum in Kisten wühlen, die längst weggepackt wurden? Warum Antworten suchen, wo niemand eine Frage gestellt hat?

Ein Grund: Weil der Fall der sogenannten Parkhaus­mörderin in der Kriminal­geschichte einzigartig ist – eine Frau, die Frauen tötet. Zwei Menschen fallen der jungen Täterin zum Opfer, scheinbar grundlos und zufällig, mit Messern erstochen, zwischen den Taten liegen ein paar Jahre Abstand. Sie greift eine dritte Frau an, diese überlebt nur knapp. Sie plant, sich an einem Mann zu rächen, der sie in einem Austausch­jahr erniedrigt habe. Sie legt Dutzende Brände. Kaum ein anderer Fall der jüngeren Kriminal­geschichte hat die Bevölkerung in der Schweiz derart bewegt und bis heute nicht losgelassen. Gerade kürzlich, im Sommer 2019, strahlte das Schweizer Fernsehen SRF wieder einen Dokumentarfilm über «die Parkhausmörderin» aus.

Ein weiterer Grund: Der Mord im Urania-Parkhaus war nicht nur der Anlass für das wohl bekannteste und am häufigsten reproduzierte SVP-Sujet: das Messerstecher­plakat, auf dem eine Frau erstochen wird, verbunden mit dem Slogan «Das haben wir den Linken und den Netten zu verdanken». Der Parkhaus­mord hatte auch konkrete politische Folgen: Seither gibt es in Parkgaragen Frauenparkplätze.

Ein anderer Grund: Weil die verurteilte Täterin bis heute ein Rätsel aufgibt. Caroline H. ist eine Brand­stifterin, die zur Serien­mörderin wird. Aber ihren ersten Mord hat sie in Zürich offenbar bereits vor ihren grossen Brand­stiftungen begangen. Sie ist damals kaum volljährig. Das Motiv für die Tötungs­delikte sei ihr Hass auf Frauen, sagte sie vor Gericht. Im Urania-Parkhaus habe sie das Klackern der Absatz­schuhe einer Frau aufgebracht. Beim China­garten habe sie eine Frau erschrecken wollen; das Töten sei die logische Folge davon gewesen. Sie stach zu. Warum?

Ein weiterer Grund: Weil es viele merkwürdige Geschichten über Caroline H. gibt. Nicht alle sind wahr, aber einige in Justiz­unterlagen verbürgt. Sie war mit einem als gefährlich geltenden jungen Mann liiert, der in den Medien als «Rütli­bomber» bezeichnet wurde. Die Bundes­anwaltschaft konnte ihm aber nicht nachweisen, dass er am 1. August 2007 tatsächlich einen Sprengsatz gelegt hatte.

Mehrmals hat sie Wachpersonal im Gefängnis und in der Psychiatrie angegriffen. Darum habe anfangs im Gefängnis nur speziell ausgebildetes Personal ihre Zelle betreten dürfen. Sie lebte über fünfzehn Jahre in Isolations­haft, in einem Hochsicherheits­trakt, der einst für Terroristinnen geplant und dann für sie umgebaut worden war. Ist Caroline H. die gefährlichste Frau der Schweiz?

Aber dann sagte während der Recherchen für diesen Text einer, der sie gut kannte: «Sie war wie ein Schluck Wasser.» Jemand anderes seufzte: «Ach, die Caroline …» Ein anderer: «Sie war eine Sonne. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten.»

So reden Leute über eine Frau, die seit beinahe zwanzig Jahren als Mörderin eingesperrt ist. Wie kann das sein? Liessen sich die Leute, die so fürsorglich von ihr reden, um den Finger wickeln?

Die merkwürdigste Geschichte aber betrifft ihre Geständnisse: Caroline H. erzählte ihrer Therapeutin und den Polizisten, sie träume davon, Frauen zu töten. Dann gestand sie, diese Frauen tatsächlich getötet zu haben. Und widerrief die Taten später in Therapie. Heute schweigt sie zu den Tötungsdelikten.

Noch ein Grund: Weil niemand in der Schweiz unter einem so harten Haftregime lebt wie Caroline H. «Wie lebendig begraben», schrieb das «NZZ Folio» über sie. Die Isolations­haft, in der Caroline H. lebt, steht weitherum in der öffentlichen Kritik. Caroline H. ist ordentlich verwahrt, das heisst, sie bleibt auf unbestimmte Zeit weggesperrt, sie beschäftigte aber auch in jüngster Zeit noch die Gerichte. Im Frühling 2018 lehnte es das Bundesgericht ab, die Verwahrung von Caroline H. in eine stationäre Massnahme umzuwandeln: Eine delikt­orientierte Therapie sei nicht möglich. «Die Rechtslage ist eindeutig», schrieb das Bundes­gericht. «Im Entscheid­zeitpunkt besteht keine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass sich mit der stationären therapeutischen Massnahme die Gefahr weiterer Straftaten deutlich verringern lässt.»

Zwei Morde, mehrfacher versuchter Mord, über 50 Brandstiftungen, einige Körper­verletzungen und mindere Delikte gelten seit dem Urteil des Ober­gerichts in Zürich im Dezember 2001 als aufgeklärt. Und das ist ebenfalls ein Grund, über den Fall von Caroline H. zu schreiben, vielleicht sogar der wichtigste: Weil die Möglichkeit im Raum steht, dass sie mindestens ein Tötungs­delikt gar nicht verübt hat, dass sie falsche Geständnisse ablegte, dass sie die Delikte später aus diesem Grund bestritt; weil der Verdacht besteht, dass jemand anderes hinter dem Mord beim Chinagarten steckt. Und weil das alles zwangsläufig zur Frage führt, ob Caroline H. überhaupt eine Mörderin ist.

Das ist der Bericht über meine Spurensuche.

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Fantasie und Wirk­lich­keit

Folge 5

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