Fall ETH: Jetzt ist das Versagen offiziell

Die ETH hat den Bericht der Entlassungskommission zur Affäre Carollo veröffentlicht. Er bestätigt die Recherchen der Republik zu den gravierenden Mängeln der Administrativ­untersuchung gegen die beschuldigte Professorin.

Von Silvan Aeschlimann, 10.04.2019

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Die Gegendarstellung der ETH finden Sie am Ende des Artikels.


Eine Kehrtwende sondergleichen. Noch vor drei Wochen teilte die ETH mit, sie werde den gesamten Bericht der Administrativ­untersuchung im Fall der angeblich mobbenden Astronomie-Professorin Marcella Carollo erst nach Abschluss des Entlassungs­verfahrens veröffentlichen.

Jetzt publizierte die Hochschule nicht nur den Bericht, sondern gleich auch die Empfehlung der einberufenen Entlassungs­kommission – während des laufenden Entlassungsverfahrens.

Die Administrativ­untersuchung war bisher das wichtigste Argument der ETH im Entlassungs­verfahren gegen die beschuldigte Professorin Carollo, der Mobbing vorgeworfen wird. Die Untersuchung sei zum Schluss gekommen, dass vonseiten der Professorin ein schwerwiegendes, pflichtwidriges Verhalten über einen längeren Zeitraum hinweg vorliege. Der Untersuchungs­leiter empfehle deshalb ihre Entlassung.

Die ETH-Medienstelle begründet die Veröffentlichung der beiden Berichte mit dem gestiegenen öffentlichen Interesse sowie mit Gründen der Transparenz und der Fairness. Medien­schaffende hätten interne und vertrauliche Dokumente aus dem laufenden Verfahren zitiert.

Tatsächlich beriefen sich in den vergangenen Tagen und Wochen neben der ETH auch Zeitungen und ETH-Verantwortliche auf die Administrativ­untersuchung, um das Vorgehen der Hochschule im Fall Carollo zu rechtfertigen. Zuletzt am Wochenende Departements­leiter und Physik­professor Rainer Wallny: Die Vorwürfe gegen Carollo seien durch die Administrativ­untersuchung erhärtet worden.

Mit der Veröffentlichung ist nun offiziell: Das waren Nebelpetarden.

Institutionelles Versagen

Rückblende: Ab dem 19. März rollte die Republik in einer dreiteiligen Serie den Fall von Astronomie-Professorin Marcella Carollo neu auf, die als erste Professorin in der 164-jährigen Geschichte der ETH entlassen werden soll. Die Mobbingvorwürfe gegen Carollo wurden jedoch nie korrekt untersucht. Die Republik brachte gravierende Verfahrens­fehler ans Licht, kritisierte unter anderem die fehlende Unschulds­vermutung gegenüber der Professorin. Und zeigte auf, dass die Administrativ­untersuchung zu einer verkappten Disziplinar­untersuchung mutierte.

Die ETH verteidigte sich in einer Stellungnahme gegen die Recherchen: «Die Administrativ­untersuchung wurde nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt. Der externe, unabhängige Untersuchungs­führer hat sich dabei an die Vorgaben des Verwaltungs­verfahrensrechts gehalten.»

Die Republik stützte sich bei ihrer Recherche auf rund 3000 Seiten interner Dokumente, darunter auch den Bericht der Administrativ­untersuchung. Die Republik liess die Untersuchung vom weltweit führenden Mobbingforscher Kenneth Westhues begutachten. Sein Fazit: Der Bericht sei eine Farce – und Carollo, egal ob schuldig oder nicht, selber ein Opfer von academic mobbing.

Die nun gleichzeitig mit dem Bericht der Administrativ­untersuchung veröffentlichte Empfehlung der Entlassungs­kommission bestätigt die Recherchen der Republik und das Gutachten des Mobbingexperten.

Das Dokument stellt sowohl dem Untersuchungs­führer Markus Rüssli als auch der ETH ein schlechtes Zeugnis aus. Die von der Hochschule selbst eingesetzte Kommission hält der ETH institutionelles Versagen vor.

«Verzerrte Darstellung»

Gleich zu Beginn ihrer Erwägungen hält die Entlassungs­kommission fest, «dass der Untersuchungs­bericht von Dr. Rüssli kein in allen Punkten ausgewogenes Bild vermittelt». Es entstehe der Eindruck, dass belastende Aussagen über das Verhalten von Professorin Carollo übergewichtet worden seien und dass Aussagen von Personen, die sich neutral oder positiv über die Professorin geäussert hätten, nicht oder nur vereinzelt im Bericht zitiert worden seien. Zudem erschienen gewisse Zitate im Bericht vor dem Hintergrund der Protokolle isoliert und aus dem Zusammenhang gerissen.

Doch damit nicht genug. Der Untersuchungs­führer habe seine Fragen in den Befragungen ausserdem suggestiv gestellt. «Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Kommission nicht auszuschliessen, dass im Gefolge dieses Vorgehens das Bild über die Zustände im ehemaligen Institut für Astronomie etwas verzerrt dargestellt wurde.»

So, wie die Republik berichtet hatte.

Neben Untersuchungs­leiter Rüssli wird auch das Versagen der ETH deutlich benannt. Die Kommission schreibt, während Jahren hätten Beschwerden von Doktorierenden kein Gehör gefunden. Dies habe sich erst Anfang 2017 durch das Eingreifen der damaligen Ombuds­person geändert. «Damit entsteht der Eindruck, man habe seitens der ETH die Probleme zunächst unterschätzt oder marginalisiert, um dann Ende 2016 bzw. anfangs 2017 in einer Kehrt­wende zu durchaus drastischen Massnahmen zu greifen.»

Auch diese verhängnisvolle interne Dynamik hatte die Republik detailliert nachgezeichnet.

Schuldig oder unschuldig?

Die Entlassungs­kommission nimmt auch zur Schuldfrage der mutmasslich mobbenden Professorin Stellung, die von den Republik-Recherchen nicht geklärt wurde. Die Kommission erachtet die Vorwürfe der Doktorierenden als glaubwürdig, obwohl diese im Nachhinein nicht eindeutig zu verifizieren seien. Die Professorin habe «offenbar mitunter eine sehr ausgeprägte ‹Nähebeziehung› zu gewissen ihrer Doktorierenden» unterhalten, die dann mitunter in eine gegenseitige starke Ablehnung umschlug. «Das Gefühl für eine angemessene Distanz zwischen Lehrperson und Doktorierenden schien nicht immer vorhanden zu sein.»

Die Kommission schreibt, Professorin Marcella Carollo präsentiere sich als kontrollierte, kompetente, leistungsbereite und Leistung fordernde Persön­lichkeit. Die Vielzahl von Vorhaltungen verschiedener Doktorierender lasse allerdings die Annahme zu, «dass Prof. Carollo gerade in schwierigen oder hektischen Momenten ein angemessenes Verhalten und einen respektvollen Ton vermissen liess».

Aufgrund dieser Erkenntnisse zu Carollos Führungsverhalten empfiehlt die Entlassungs­kommission konkrete Massnahmen. Sie sei zu verpflichten, ein Coaching durch eine erfahrene Person in Anspruch zu nehmen.

Ausserdem sei sie zwingend für eine Mindest­dauer von zwei Jahren von der Doktoranden­betreuung zu entbinden.

Entlassung nicht gerechtfertigt

Obwohl die Kommission den Doktorandinnen Glaubwürdigkeit attestiert, ist ihre Empfehlung eindeutig: Professorin Carollo kann nicht entlassen werden. Aufgrund der teilweise fehlenden Objektivität des Untersuchungs­berichts sei es «überwiegend wahrscheinlich, dass die allfällige Kündigung des Arbeits­verhältnisses mit Prof. von einem angerufenen Gericht als ungerechtfertigt (oder allenfalls als rechtsmissbräuchlich) eingestuft wird».

Ausserdem verlange die Praxis, «dass einer Entlassung aufgrund von Verhaltens­mängeln in der Regel eine Mahnung vorausgehen muss». Ein Arbeitgeber könne sich nicht auf das zerstörte Vertrauens­verhältnis mit einem Angestellten berufen, wenn er selbst mit seinem Verhalten zur Konflikt­situation beigetragen habe, wenn also das eigene Führungs­verhalten nicht korrekt gewesen sei.

Obwohl die von der ETH eingesetzte Entlassungs­kommission schreibt, dass ein Arbeitgeber einen Angestellten nicht mit Verweis auf ein zerstörtes Vertrauens­verhältnis entlassen kann, hat ETH-Präsident Joël Mesot genau dies vor. Am 14. März verkündete er an einer Medien­konferenz mit Verweis auf das zerstörte Vertrauens­verhältnis, er beantrage die Entlassung der Professorin beim ETH-Rat.

Die geplante erste Entlassung einer Professorin in der Geschichte ist und bleibt damit ein statuiertes Exempel. Die ETH-Schulleitung setzt sich damit wissentlich über geltendes Recht hinweg. Jetzt muss der ETH-Rat als Aufsichts­gremium der Hochschule entscheiden, ob er das zulassen will.

Der Entscheid soll im Mai gefällt werden.

Weitere Untersuchungen

Die Affäre Carollo ist nicht die einzige Krise, die an der renommiertesten Schweizer Hochschule gärt.

In einem Interview mit der Republik hat ETH-Physikprofessorin Ursula Keller schwere Vorwürfe gegen die Institution von Weltruf erhoben. Sie spricht von Sexismus und Korruption. Und wird konkret: «Die ETH wird von inoffiziellen Koalitionen gelenkt, die sämtliche Macht auf sich vereinigen. In den grossen Departementen Physik und Chemie gibt es innere Zirkel von Professoren, die dank intransparenter Entscheidungs­prozesse ihre Macht missbrauchen können.»

Auf Antrag von ETH-Präsident Joël Mesot und unter dem Druck der öffentlichen Aufmerksamkeit ist zur Klärung dieser Vorwürfe eine externe Untersuchung eingeleitet worden.

Auch die Republik recherchiert weiter.


Gegendarstellung der ETH

  • Die Republik schreibt (S. 1): _«Die Republik brachte gravierende Verfahrens­fehler ans Licht, kritisierte unter anderem die fehlende Unschulds­vermutung gegenüber der Professorin.» _Dass es gravierende Verfahrensfehler gegeben und die Unschuldsvermutung gefehlt habe, trifft nicht zu.

Zutreffend ist: Die im vorliegenden Zusammenhang involvierten Stellen haben die in den anwendbaren Gesetzen, Verordnungen und Weisungen vorgesehenen Verfahrens­abläufe eingehalten. Die Administrativ­untersuchung wurde ergebnisoffen geführt.

  • Die Republik schreibt (S. 2): «[Die Entlassungskommission halte fest]: Der Untersuchungsführer habe seine Fragen in den Befragungen ausserdem suggestiv gestellt.» Das trifft nicht zu.

Zutreffend ist: Die Entlassungskommission schreibt: «(…) und es fällt auf, dass der Untersuchungsführer in den Befragungen einige Fragen in einer Weise formulierte, die den Eindruck hätte entstehen lassen können, er erwarte eine Antwort in eine bestimmte Richtung (‹Suggestivfragen›).»

  • Die Republik schreibt (S. 3): «Obwohl die von der ETH eingesetzte Entlassungskommission schreibt, dass ein Arbeitgeber einen Angestellten nicht mit Verweis auf ein zerstörtes Vertrauensverhältnis entlassen kann, hat ETH-Präsident Joël Mesot genau dies vor. Am 14. März verkündete er an einer Medien­konferenz mit Verweis auf das zerstörte Vertrauens­verhältnis, er beantrage die Entlassung der Professorin beim ETH-Rat. (…) Die ETH-Schulleitung setzt sich damit wissentlich über geltendes Recht hinweg.»

Zutreffend ist: Die ETH-Schulleitung setzt sich nicht über geltendes Recht hinweg. Der ETH-Präsident hat am 14. März 2019, unter Abwägung der Resultate der Administrativ­untersuchung und der Empfehlung der Kommission zur Überprüfung der Angemessenheit einer Entlassung, ausgeführt: «Weil die Betreuung von Doktorierenden aber zu den zentralen Pflichten aller ETH-Professorinnen und -Professoren zählt, weil nach Meinung der Schulleitung jegliche Einsicht fehlt und weil die Schulleitung keine Aussicht auf Besserung erkennt, sieht sie die Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben.»

ETH Zürich

Die Redaktion hält an ihrer Darstellung fest.

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