3 Seiten, 30 Lügen

SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher hielt vor den Delegierten ihrer Partei eine komplett bullshitfreie Rede. Nur mit der Wahrheit nahm sie es nicht so genau.

Von Urs Bruderer, 04.04.2019

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Viele Politiker machen es Faktencheckern schwer. Weil sie von sich geben, was der Philosoph Harry G. Frankfurt als Bullshit definierte: Geschwurbel, glitschige oder inhaltsleere Sätze, die weder wahr noch falsch sind. Faktenchecker weichen dann auf eine Skala aus. Und plötzlich wird zu 20 oder 70 Prozent wahr, was eigentlich purer Unsinn ist.

Magdalena Martullo, die Tochter von Christoph Blocher, schwurbelt nicht. Was sie letzten Samstag vor den Delegierten der SVP erzählte, lässt sich klar in wahr und falsch einteilen.

Vielleicht sollte man sie dafür loben.

Völlig bullshitfrei sprach die SVP-Nationalrätin zum Wahlkampfthema Nummer 1 ihrer Partei: dem Rahmen­abkommen mit der EU und dessen Auswirkungen auf unseren Alltag. Ihr Ton war gelangweilt-schnoddrig wie immer. Die Sache schien ihr keine Herzens­angelegen­heit. Und doch lieferte sie eine Höchstleistung: In fünf Minuten arbeitete sie sich durch ein 3-Seiten-Manuskript und 30 Unwahrheiten.

Was sie sagte und wie es wirklich ist. Hier steht es.

1. «Mit dem Rahmenvertrag wird die Personen­freizügigkeit massiv ausgeweitet.»
Falsch. An der Personenfreizügigkeit ändert sich durch das Rahmen­abkommen nichts. Aus der EU in die Schweiz ziehen dürfen weiterhin nur jene, die hier Arbeit finden oder nachweislich so reich sind, dass sie keinen Anspruch auf Fürsorge­leistungen vom Staat bekommen.

2. «Auf Geheiss der EU muss die Schweiz allen EU-Bürgern im Land das Stimm- und Wahlrecht erteilen. Für das Gemeinde­stimmrecht ist das bereits so vorgesehen.»
Falsch. Martullo redet von der Unions­bürgerschaft; für die Schweiz allenfalls von Bedeutung werden könnte aber die Unionsbürger­richtlinie (UBRL). Niemand fordert politische Rechte für EU-Bürger in der Schweiz, auch die EU nicht.

3. «Mit dem Rahmenvertrag wird die Ausschaffung krimineller EU-Bürger noch mehr verhindert.»
Falsch. Martullo vertauscht den Rahmenvertrag mit der UBRL. Zur UBRL später mehr, hier nur so viel: Wenn die Schweiz Teile davon übernehmen müsste, würde sie sich gegen den Teil wehren, der die Ausschaffung von Kriminellen erschwert.

4. «Bund, Kantone und Gemeinden dürfen sich nur noch wirtschaftlich engagieren, wenn die EU dies ausdrücklich genehmigt.»
Falsch. Niemand muss Genehmigungen in Brüssel einholen. Staatliche und staatsnahe Betriebe bleiben in der Schweiz Sache der Schweizer Behörden.

5. «Anreize für Ansiedlungen, Wirtschafts­hilfen, Steuer­vergünstigungen oder regionalpolitische Unterstützungen der Kantone sind dann nicht mehr möglich.»
Falsch. Anreize für Unternehmen in wirtschaftlich schwachen Gebieten sind in der EU gang und gäbe – und bleiben auch in der Schweiz möglich.

6. «Bessere Rahmenbedingungen für Firmen, die sich neu ansiedeln in Randgebieten, sind künftig nur noch mit einer EU-Bewilligung möglich.»
Falsch. Derselbe Fehler wie zuvor: Bewilligungen für die Schweiz werden in der Schweiz von Schweizer Behörden gemäss Schweizer Recht erteilt.

7. «Grosswasserkraftwerke können nicht mehr unterstützt werden.»
Falsch. Martullo spricht immer noch über das Thema der sogenannten «staatlichen Beihilfen», also über Steuern und Subventionen für Unternehmen. Das Rahmen­abkommen regelt die Frage von Beihilfen in den Grundzügen. Und diese Grundzüge gelten nur für das bestehende Luftverkehrs­abkommen und für allfällige zukünftige Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Zu konkreten Beihilfen steht nichts im Rahmen­abkommen. Beihilfen für Gross­kraftwerke zum Beispiel können zum Thema werden, falls die Schweiz und die EU ein Strom­abkommen abschliessen. In der Schweiz ist ein solches Abkommen umstritten. Verhandlungen mit der EU gab es, doch die liegen auf Eis. Und die EU will erst wieder mit sich reden lassen, wenn es ein Rahmen­abkommen gibt.

8. «Kantonale Gebäudeversicherungen, die Suva und die Kantonal­banken sind so nicht mehr zugelassen.»
Falsch. Auch zu diesen konkreten Beispielen steht nichts im Rahmen­abkommen. Die Schweiz hat mit der EU kein Marktzugangs­abkommen für den Banken- und Versicherungs­sektor abgeschlossen. Und darin, nicht im Rahmenabkommen, würden diese Beispiele geregelt.

9. «Betroffen sind auch die staatliche Wohnbauförderung ...
Falsch. Der Grund ist immer derselbe: Die Beihilfe­bestimmungen des Rahmen­abkommens gelten nur für die Luftfahrt und für zukünftige Abkommen. Ob es welche und was für welche es je geben wird, ist völlig offen. Martullo greift mit ihren Behauptungen Sorgen der Kantone und neuerdings des Mieterverbandes auf und präsentiert sie als Fakten. Doch schon die Sorgen sind ziemlich theoretischer Natur.

10. ... sowie Kultur- ...
Falsch.

11. ... und Sportorganisationen.»
Falsch.

12. bis 16. «Vom Theater über Museen, Musikfestivals, Sportvereine bis zum Schwimmbad trifft es alle.»
Alles falsch.

17. «Mit dem Rahmen­abkommen müsste unser heutiges Aus- und Weiterbildungs­system aufgegeben werden.»
Falsch. Keine Ahnung, wie Martullo darauf kommt.

18. «Sämtliche EU-Ausbildungen müssten in der Schweiz anerkannt werden.»
Falsch. Die Anerkennung ist und bleibt im Personenfreizügigkeits­abkommen geregelt.

19. «Mit dem Rahmenvertrag könnte uns Schweizer dann ein Kleidungsstück oder ein Auto plötzlich 15 Prozent Mehrwertsteuer kosten!»
Falsch. In der EU gilt ein Mehrwertsteuer­mindestsatz von 15 Prozent. Faktisch schwankt er von 18 Prozent (Malta) bis 27 Prozent (Ungarn). Die Schweiz als Nicht-EU-Land kann bei ihren 7,7 Prozent bleiben.

20. «Unsere Direktzahlungen [an die Bauern] wären nicht mehr praktikabel.»
Falsch. Die Ausgestaltung der Landwirtschafts­politik bleibt Sache der Schweiz.

21. «Genmanipulierte Futtermittel würden importiert und genmanipuliertes Fleisch und Gemüse auf unseren Tellern landen, entgegen dem Volkswillen.»
Falsch. Im Landwirtschafts­abkommen hat die Schweiz eine Ausnahme für genetisch veränderte Sorten festgehalten. Das Rahmen­abkommen ändert daran nichts. Gentechnisch verändertes Futter dürfen die Bauern schon heute importieren. Sie verzichten freiwillig darauf.

22. «Unsere Bauern mit ihren kleinräumigen Strukturen wären bei Grenzöffnungen nicht mehr überlebensfähig.»
Falsch. Das Leben für Kleinbauern ist seit vielen Jahren hart. Manche werden grösser, viele geben auf. Mit dem Rahmenabkommen hat das nichts zu tun.

23. «Das Normenwerk der EU besteht heute aus insgesamt 21’000 Richtlinien.»
Falsch. Die Zahl der EU-Richtlinien ist etwa zehnmal tiefer (im Jahr 2011 waren es 1844). Martullo vertauscht Richtlinien mit Rechtsakten, wozu jede noch so unbedeutende Verordnung gehört.

24. «32’000 Bürokraten der EU-Kommission erlassen jeden Tag wieder neue dazu.»
Falsch. Die Richtlinien werden nicht von den 32’000 Beamten der Kommission erlassen (Bundesbern beschäftigt übrigens mehr Beamte). Richtlinien beschliessen das EU-Parlament und der EU-Ministerrat. Im ganzen letzten Jahr brachten sie insgesamt 9 zustande. In den Richtlinien geht es um alles Mögliche, von der Fahrstuhl­sicherheit über die Personen­freizügigkeit bis zum Urheber­recht. Richtlinien sind keine Gesetze. Sie müssen von den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.

25. «Diese Schwemme von EU-Regulierungen müssten wir mit der Unterzeichnung des Rahmen­vertrages automatisch übernehmen.»
Falsch. Automatisch oder dynamisch wird die Schweiz nur Bestimmungen übernehmen, die ihre fünf Marktzugangs­abkommen mit der EU betreffen (Personen­freizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handels­hemmnisse und Landwirtschaft). Und, neu: Sie darf mit dem Rahmen­abkommen bei der Entwicklung dieser Bestimmungen mitreden. Und sie kann sich mit der Umsetzung so viel Zeit lassen, wie in einer direkten Demokratie nötig ist.

26. «Die Masse und Herstellung einer neapolitanischen Pizza, die Grösse und Form eines Apfels, das korrekte Frittieren von Pommes frites – alles würde uns die EU vorschreiben.»
Auch alles falsch, aber interessant!

Zu den Pommes frites: Die EU hat tatsächlich geregelt, wie Restaurants und Essstände frittieren müssen, weil viel krebserregendes Acrylamid entsteht, wenn man es falsch macht. Der Bundesrat hat vor, sich der EU-Verordnung freiwillig anzuschliessen.

Zu den Äpfeln: Die wachsen weiterhin, wie die Natur es will. Die EU teilt sie aber – auf Wunsch von Handel und Produzenten – in Handels­klassen ein. Um diese europaweit geltenden Normen sind auch die Schweizer Apfel­produzenten und -händler froh. Die Schweiz schliesst sich den Normen in ihrem Interesse an.

Nun die Pizza Napoletana: Deren Herstellung ist in der EU tatsächlich per Verordnung geregelt. Und zwar haargenau. Hier ein paar Kostproben:

  • «Die Pizza ist insgesamt weich und elastisch und lässt sich leicht wie ein Buch zusammenklappen.»

  • «Mit einer Bewegung von der Mitte nach aussen und dem Druck der Finger beider Hände auf die Teigkugel, die mehrfach gewendet wird, formt der Pizzabäcker eine Teigscheibe, die in der Mitte nicht dicker als 0,4 cm ist.»

  • «Mit einer spiralförmigen Bewegung wird die Tomatenmasse auf der ganzen Innenfläche verteilt.»

  • «Der Pizzabäcker schiebt die belegte Pizza mithilfe von etwas Mehl mit einer Drehbewegung auf einen Holz- oder Aluminium­schieber (Schiesser), dann lässt er sie mit einer schnellen Bewegung des Handgelenks auf den Ofenboden gleiten, ohne dass der Belag überschwappt.»

Geschrieben haben das neunseitige Pizzarezept nicht EU-Beamte, sondern Mitglieder der Associazione Verace Pizza Napoletana. Und daran halten muss sich nur, wer seiner Pizza Napoletana das Label «Garantiert traditionelle Spezialität» aufdrücken will. Ansonsten kann jeder und jede seine Pizza machen und nennen, wie er will. EU-weit, weltweit, überall, auch in der Schweiz. Nicht einmal der Name Pizza Napoletana ist geschützt.

27. «Wir müssten Milliarden an Franken bezahlen für heutige und zukünftige EU-Umverteilungs­programme und natürlich die Kohäsions­milliarden, die im Vertrag verbindlich festgehalten sind.»
Falsch. Die Schweiz finanziert keine EU-Umverteilungs­programme. Bis jetzt hat sie einen Erweiterungs­beitrag geleistet, der als «Kohäsions­milliarde» bezeichnet wird, obwohl er (wegen der EU-Erweiterung) 1,3 Milliarden Franken gross wurde und die Jahre 2007 bis 2017 abdeckte. Eine nächste «Kohäsions­milliarde» wird von der EU erwartet und ist von der Schweiz in Aussicht gestellt. Es ist ihr Beitrag an einen wirtschaftlichen und sozialen Ausgleich zwischen den Ländern des EU-Binnenmarkts. Der Beitrag reicher EU-Länder und des Nicht-EU-Mitgliedes Norwegen ist übrigens viel grösser. Die Schweiz finanziert Entwicklungs­projekte ihrer Wahl in den wirtschaftlich schwächeren EU-Ländern. Das Rahmen­abkommen erwähnt diese Beiträge; es ist allen Beteiligten klar, dass sie zum Deal zwischen der Schweiz und der EU gehören. Eine rechtliche Zahlungs­verpflichtung geht die Schweiz aber nicht ein.

28. «Alle Zuwanderer und Grenzgänger bekommen die gleichen Ansprüche auf Sozialhilfe, auch wenn sie gar nicht hier arbeiten, und dies bereits drei Monate nach Einreise.»
Falsch. Grenzgänger haben heute und in Zukunft keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Und für EU-Bürger, die in die Schweiz ziehen, gilt: Drei Monate nach ihrer Einreise sozialhilfebedürftig zu werden, wird ihnen kaum gelingen, da sie nur in die Schweiz kommen dürfen, wenn sie nachweislich genug Geld für den eigenen Lebens­unterhalt oder eine Stelle haben. Es sind nur wenige Fälle denkbar von EU-Bürgern, die neu Anspruch auf Sozialhilfe haben könnten. Und nur, wenn die Schweiz die entsprechenden Teile der UBRL übernimmt. Was das kosten würde, lässt sich kaum sagen. Um hohe Beträge geht es aber nicht.

29. «Es müssten noch mehr Familien­zulagen nach Schweizer Ansätzen an Kinder im Ausland bezahlt werden.»
Falsch. An den Kinderzulagen ändert sich mit dem Rahmen­abkommen nichts. Und auch mit der UBRL nicht.

30. «Die Schweiz übernimmt dann auch die Arbeitslosen­versicherungen für 312’000 Grenzgänger mit Zusatz­kosten von 600 bis 800 Millionen Franken pro Jahr.»
Falsch. Derzeit bezahlen die rund 300’000 EU-Grenzgänger in der Schweiz in die Arbeitslosen­versicherung ein. Der Bund verdient an ihnen: Ihre Einlagen sind höher als ihre Bezüge. Ja, das könnte sich ändern. Aber nur, wenn die EU die Zuständigkeit für arbeitslose Grenzgänger neu regelt. Und wenn sie von der Schweiz verlangt, sich dem neuen System anzuschliessen. Und die Schweiz einwilligt. Ob all das geschieht, lässt sich nicht sagen. Und es kann geschehen, ganz egal, ob die Schweiz und die EU ein Rahmen­abkommen abschliessen. Was der System­wechsel kosten würde, ist nicht bekannt. Der Bund spricht von einigen hundert Millionen Franken.

Was für eine Rede. Voller Fakten. Voller Fehler. Keine Frage, Magdalena Martullo setzte damit Massstäbe. So viele Unwahrheiten in so kurzer Zeit – das riecht nach Lügen, und das ist in dieser geballten Form neu in der Schweizer Politik. Trump-Goldstandard! Eine einsame Spitzenleistung.

Einsam auch deswegen, weil viele Politiker sich gar nicht zu lügen trauen. Denn Lügen können aufgedeckt und widerlegt werden. Viele greifen daher zu Bullshit, und das ist schlimmer, wenn man Harry G. Frankfurt glaubt: Die Lüge sei ein Feind der Wahrheit, sagt er, doch ein noch grösserer Feind sei der Bullshit.

Ein schöner Satz. Aber hat Frankfurt recht? Sind Martullos Lügen weniger gefährlich als das verbreitete ungenaue Gewäsch über das Rahmen­abkommen?

In den USA kam Donald Trump mit unzähligen Lügen nicht nur an die Macht, er kann sich damit bis jetzt auch halten. Ob die Schweiz noch anders tickt als die USA oder ob die Lüge sich inzwischen auch hierzulande als mächtiges politisches Mittel einsetzen lässt, das wird dieses Jahr getestet.

Denn wie gesagt: Das Rahmen­abkommen ist SVP-Wahlkampf­thema Nummer 1. Und Magdalena Martullo ist eine der prägenden Personen der Partei. Ihre Lügenrede setzt einen neuen Ton – und wirft für die Schweiz neue Fragen auf: Wie stark bleiben diese Lügen im Umlauf? Wie stark prägen sie die Meinungen? Welchen Einfluss haben sie auf den Ausgang der Europa­debatte? Und auf den Ausgang der Wahlen im Herbst?

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