Serie «Der Fall ETH» – Teil 1

Die ETH Zürich: Ein Ort dunkler Intrigen und heftiger Machtkämpfe.

Das Versagen

Das Versagen

An der ETH soll eine Astronomie-Professorin ihre Doktoranden über Jahre gemobbt haben. Jetzt wird sie entlassen, obwohl die Schuldfrage nie geklärt wurde. Wie eine Institution von Weltruf alles verrät: die Professorin, die Unschulds­vermutung, sich selbst. Der Fall ETH, Teil 1.

Von Silvan Aeschlimann, Dennis Bühler, Dominik Osswald (Text) und Dominic Nahr (Bilder), 19.03.2019

Die Gegendarstellung der ETH finden Sie am Ende des Artikels.


Sonntagmorgen, 22. Oktober 2017, der milde Spätsommer hat über Nacht ein abruptes Ende gefunden. Marcella Carollo greift noch im Bett nach ihrem Tablet. Sie ruft ein News­portal auf – und erstarrt.

«Mein erster Gedanke?» Etwas mehr als ein Jahr später, im Dezember 2018: Carollo sitzt in ihrem Wohn­zimmer, die Atmosphäre ist düster. Draussen hat der Nebel die Landschaft fest im Griff, man sieht kaum bis zum Nachbarn. Die Läden ihres Hauses im Zürcher Unterland sind ohnehin meistens unten. Überall schwere Teppiche, antike Möbel, schwarzweisse Bilder.

The ETH Case

You can read this investigation also in English: «Systematic failure» (part one), «Power and Impotence» (part two) and «Rigged Game» (part three).

«Zuerst war da nur Leere», erinnert sie. «Dann ein stechender Schmerz. Das Atmen fiel mir schwer, es war, als würde ich in Sekunden­schnelle in ein tiefes Loch gesogen. Mein Mann hielt mich in seinen Armen, wie lang, weiss ich nicht. Irgendwann formten sich erste Gedanken: Wie kann es weitergehen? Kann es überhaupt weitergehen?»

Was Marcella Carollo an jenem Sonntag­morgen liest, verändert ihr Leben: «Eklat an der ETH: Professorin mobbt Studenten», prangt in dicken schwarzen Lettern auf der Titelseite der «NZZ am Sonntag». Zwar gibt die Zeitung der Professorin einen falschen Namen, um sie zu anonymisieren. Doch wer wissen will, wer «Gabriela M.» wirklich ist, findet mit zwei Klicks im Internet ihre wahre Identität heraus: Marcella Carollo, damals 54-jährig, seit 2002 am Institut für Astrophysik der ETH Zürich tätig – eine Mobberin.

Sie habe über zehn Jahre lang ihre Untergebenen schikaniert, habe Frauen als schwache Wesen bezeichnet, die sich weniger um Make-up und mehr um Forschung kümmern sollten, sie habe alles bis aufs Kleinste kontrolliert und übermenschlichen Einsatz verlangt. «Für mich war die Zeit an der ETH die dunkelste Episode meiner Karriere», sagt eine von mehreren ehemaligen Doktorandinnen und Doktoranden, die im Artikel zitiert werden.

Die Nachricht geht um die Welt. «Spiegel», «Süddeutsche», «BuzzFeed», «The Wire» – alle berichten sie über die Mobbing­vorwürfe an der ETH.

Die Beweislage gegen Carollo scheint erdrückend. Zwischen Dezember 2016 und Mai 2017 wurden an der ETH zwölf geheime Schreiben verfasst, sogenannte Testimonials: zwölf Erlebnis­berichte von aktuellen und ehemaligen Doktorandinnen und Post­doktoranden. Alle erzählen sie dasselbe: Astronomie-Professorin Marcella Carollo schikaniere ihre Untergebenen, habe überhöhte Erwartungen an die Erreichbarkeit, führe unfruchtbare Diskussionen bis spät in die Nacht.

«Sarkastisch sprachen wir von uns als ‹ihren Sklaven›, was unsere Gefühle ziemlich genau beschrieb», heisst es in einem der Schreiben. In einem anderen: «Diese Frau stiehlt deine Arbeit, deine Träume und dein Leben. Sie spielt mit dir wie mit einer Puppe im Theater, dann lässt sie dich fallen.»

Als die Vorwürfe trotz strenger Geheim­haltung der Testimonials an jenem Sonntag im Oktober 2017 fragmentarisch an die Öffentlichkeit dringen, wird die ETH plötzlich zum Schauplatz von «Mobbing» und «Macht­missbrauch» in der Spitzenwissenschaft.

Bis heute ist sie diesen Ruf nicht mehr losgeworden. Doch nun der vermeintliche Befreiungs­schlag: Vergangenen Donnerstag hat die ETH beantragt, Carollo zu entlassen – es ist das erste Mal in der 164-jährigen Geschichte der Hochschule, dass ein Professor oder eine Professorin auf diese Weise gehen muss.

Ist die Sache damit erledigt, wie die ETH-Verantwortlichen hoffen?

Die Republik hat den Fall über ein halbes Jahr recherchiert, sprach mit den involvierten Personen, las Befragungs­protokolle, E-Mails, Briefe – rund 3000 Seiten Dokumente. Darunter zehn der zwölf geheimen Testimonials, die nur dem innersten ETH-Zirkel zugänglich sind. Carollo gehört nicht dazu: Ihr werden die Vorwürfe im ursprünglichen Wortlaut bis heute vorenthalten.

Ist die Professorin schuldig?

Oder ist sie das Opfer einer «rachsüchtigen Doktorandin», wie sie selbst behauptet?

Liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen?

Niemand kann es wissen. Weil niemand geschlichtet, niemand die Vorwürfe überprüft und untersucht hat. Weder die Departements­leitung noch das Prorektorat, weder die ETH-Schul­leitung noch die externe Administrativ­untersuchung. Die Schuld von Professorin Carollo wurde von Anfang an vorausgesetzt.

Serie «Der Fall ETH»

«Eklat an der ETH: Professorin mobbt Studenten»: Diese Schlagzeile geht im Oktober 2017 um die Welt. Nur: Stimmt sie? Die Recherche zeigt: Der Fall der mobbenden Professorin ist ein Fall ETH.

Sie lesen: Teil 1

Das Versagen

Teil 3

Ab­ge­kar­te­tes Spiel

Teil 4

Willkür

Im Mai 2017 schreibt ETH-Ombudsmann Wilfred van Gunsteren an ETH-Präsident Lino Guzzella, er sei «der Meinung, dass es wenig Sinn macht, versuchen zu überprüfen, ob alle in den verschiedenen Dokumenten erwähnten Fakten und Ereignisse korrekt sind oder nicht, weil sich solches im Nachhinein nicht mehr eindeutig feststellen lässt». Und weiter: «Dies ist unerfreulich, aber nicht problematisch.»

Die Recherchen der Republik zeigen das systemische Versagen der ETH auf. Der Prozess, der in Carollos Entlassung münden soll, offenbart gravierende Führungs- und Verfahrens­defizite einer Institution, die zu den zehn besten Universitäten der Welt gehören will.

Der Fall der mobbenden Professorin – ein Fall ETH.

Nie während der vergangenen rund zwei Jahre galt für Marcella Carollo die Unschulds­vermutung. Nie erhielt die beschuldigte Professorin eine echte Chance, sich und ihr Wirken zu erklären, Fehler einzugestehen und sich zu verbessern. Der Konflikt zwischen einer Doktorandin und der Professorin artet in ein Chaos aus, als Akteure über alle Hierarchie­stufen hinweg damit beginnen, ihre eigenen Interessen zu verfolgen – und auch den Präsidenten zu stürzen, was gelang.

Am Ende war man sich nur noch in einem einig: Carollo, eine der meistzitierten Wissenschaftlerinnen der ETH Zürich, muss gehen. Sie soll entlassen werden – ohne vorgängige Verwarnung. Obwohl ein solches Vorgehen im ETH-Personal­recht gar nicht vorgesehen ist.

Doch Marcella Carollo wehrt sich. Im Schlussbericht der Administrativ­untersuchung heisst es, Carollo habe wenig Einsicht gezeigt, sie habe sich nie als Teil des Problems erkannt. Als ob sie das deutlich machen wollte, redet Carollo stunden- und tagelang ohne Punkt und Komma. Die 56-Jährige behauptet, sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen. «Alles, was ich will, ist, dass die Wahrheit ans Licht kommt», sagt sie.

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Wie konnte es so weit kommen? Die folgende Rekonstruktion schildert in sechs Akten, wie sich eine der renommiertesten Institutionen der Schweiz, alimentiert mit jährlich 1,3 Milliarden Franken Steuer­geldern, in eine ihrer grössten Blamagen ihrer Geschichte hineinmanövrierte.

In den Hauptrollen:

  • Marcella Carollo, Professorin für Astronomie: Soll Doktoranden gemobbt haben und darum entlassen werden.

  • Elisabetta Marignano (Name geändert), Doktorandin: Beschwert sich beim Ombuds­mann über ihre Betreuerin Carollo und bringt so den Stein ins Rollen.

  • Wilfred van Gunsteren, Ombudsmann: Will an der ETH ethische Standards durchsetzen und engagiert sich stark in der «Causa Carollo».

  • Antonio Togni, Prorektor: Setzt sich für eine bessere Betreuung von Doktoranden ein und zieht mit Ombuds­mann van Gunsteren mit.

  • Rainer Wallny, stellvertretender Leiter Physik­departement: Reorganisiert das Physik­departement und geht als einer der wenigen Gewinner aus dem «Fall Carollo» hervor.

  • Kevin Schawinski, Juniorprofessor für Astronomie: Strebt nach einer ordentlichen Professur und belastet Carollo schwer.

  • Simon Lilly, Professor für Astronomie und Ehemann Carollos: Wird nie mit Vorwürfen belastet und doch mit seiner Frau in den Abgrund gezogen.

  • Lino Guzzella, Präsident ETH (2015 bis 2018): Sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, «Dinge unter den Teppich kehren» zu wollen – und muss im Zuge der Affäre auf eine zweite Amtszeit verzichten.

  • Joël Mesot, Präsident ETH (seit 2019): Tritt die Nachfolge von Guzzella an und muss in der «Causa Carollo» rasch entscheiden.

Am Ende dieser Geschichte ist die ETH Zürich nicht mehr dieselbe. Einige ihrer Doktoranden haben die Freude an der Wissenschaft verloren, eine ihrer Professorinnen den Job. Und der Präsident hat – aufgeschreckt durch die Republik-Recherchen – am vergangenen Donnerstag an einer kurzfristig anberaumten Medien­konferenz öffentlich bei allen Doktoranden um Verzeihung gebeten, die respektlos behandelt wurden.

Die altehrwürdige ETH, eine der besten Forschungs­einrichtungen der Welt, sie wird in ihren Grund­festen erschüttert.

Erster Akt: Eine Doktorandin lehnt sich auf

Am Anfang dieser Geschichte stehen zwei Frauen: Italienerinnen, die neben ihrer Herkunft auch ihre grosse Leidenschaft teilen – die Astronomie. Eine der beiden, Marcella Carollo, wird genau ein Jahr später als mobbende ETH-Professorin traurige Berühmtheit erlangen. Die andere Frau, wir nennen sie Elisabetta Marignano, wird als Doktorandin gelobt werden, deren Mut es zu verdanken sei, dass der Fall von Macht­missbrauch und Mobbing überhaupt ans Licht gekommen ist.

Im Sommer 2016 scheint alles in bester Ordnung. Elisabetta Marignano ist Doktorandin am Astronomie-Institut und pflegt zu ihrer Doktormutter Marcella Carollo eine offenbar herzliche Beziehung. E-Mails, die sich die beiden zuschicken, enden oft mit der Grussformel abbraccio, dem italienischen Wort für Umarmung. Zu Marignanos Geburtstag organisiert die Professorin einen Kuchen und singt gemeinsam mit den anderen Wissenschaftlern des Instituts.

Um ihr Astronomie-Doktorat innerhalb der vorgesehenen vier Jahre zu beenden, soll Marignano im Rahmen einer internationalen Kollaboration namens «Dark Energy Survey» Digital­bilder von 40 Millionen Galaxien auswerten. Doch die Programme versteht sie bloss ansatzweise, und um eigene Analyse­programme zu entwickeln, fehlt ihr das astrophysische Wissen – so sieht es jedenfalls ihre Doktor­mutter Carollo.

In den Augen Carollos ist Marignano seit ihrer Anstellung vor eineinhalb Jahren überfordert. Um ihr zu helfen, analysiert Carollo mit ihr Stärken und Schwächen, empfiehlt Bücher und den Besuch von Vorlesungen.

Marignano sieht das anders: Sie fühlt sich von Carollo zu wenig unterstützt. «Sie sagte mir, mein Gehirn habe keinerlei Logik, und ich solle besser Philosophie studieren als Physik», heisst es im Testimonial, mit dem sie die aus ihrer Sicht skandalösen Verhältnisse am Institut später den zuständigen ETH-Stellen bekannt machen wird.

Eine Gesprächs­anfrage der Republik schlägt Marignano über ihren Anwalt aus, einen per E-Mail zugestellten Fragen­katalog lässt sie unbeantwortet.

Im Oktober 2016 spitzt sich der Konflikt zwischen der Doktorandin und der Betreuerin zu. Carollo glaubt nicht mehr daran, dass Marignano die Promotion schafft. Ihre Fortschritte reichen nicht, um in vier Jahren abzuschliessen. Vielleicht genügen nicht mal deren sechs. Länger darf man an der ETH gemäss Doktorats­verordnung nicht promovieren.

Das betrübt Carollo. Marignano ist zwar nicht von einer Top-Universität an die ETH gekommen, hatte aber während ihres Master­studiums exzellente Noten. Carollo sah in ihr eine junge Frau, die eine Chance verdiente. Und sie fühlte sich an sich selbst erinnert: Nach ihrem Studium der Biophysik hatte sie aus finanziellen Gründen erst einige Jahre als Gymnasial­lehrerin gearbeitet, danach als Software­entwicklerin. Erst dann konnte sie eine wissenschaftliche Karriere einschlagen. Und auch nur, weil ihr ein Astronomie­professor, den sie zufällig kennengelernt hatte, eine Chance zur Promotion gab.

Die Situation eskaliert
Carollo will ihre Doktorandin in einer Mitarbeiter­beurteilung mit ihren fehlenden Fortschritten konfrontieren, gemeinsam neue Ziele und Deadlines definieren: eine letzte Chance für Marignano, aber auch eine formelle Grundlage, um bei ausbleibendem Erfolg das Arbeits­verhältnis aufzulösen. So hat es ihr Rainer Wallny empfohlen, der stellvertretende Leiter des Physik­departements und ehemalige Studiendirektor.

2013 hatte ein Doktorand von Carollo schon einmal die maximale Studiendauer überschritten. Er brauchte sechseinhalb statt vier Jahre, was nur dank einer Sonder­genehmigung des Rektors möglich war. Einen solchen Fall will Wallny nicht noch einmal erleben. Er habe sie damals kühl angewiesen, früher zu entscheiden, ob ein Kandidat fähig sei, sein Doktorat in der vorgegebenen Zeit abzuschliessen. So erinnert Carollo.

Die gegenseitige Bewertung im Mitarbeiter­gespräch hätte unterschiedlicher nicht ausfallen können. Die Doktorandin lobt die Professorin durchs Band: Carollo kümmere sich grossartig um ihre Studenten, motiviere sie und sei immer gewillt, Lösungen für Probleme zu finden. Die Professorin aber bleibt dabei: die Leistung der Doktorandin genüge nicht. Für Marignano bricht eine Welt zusammen.

Zwar macht sie sich daran, die Resultate für eine erste Publikation zu liefern, doch überzeugen diese Carollo nicht. Kurz vor Weihnachten 2016 teilt ihr die Professorin mit, sie werde ihren Vertrag nicht über Februar hinaus verlängern. Die Situation eskaliert. Wutentbrannt wirft die Doktorandin der Professorin unprofessionelle Betreuung vor.

Bis zu diesem Zeitpunkt verläuft der Konflikt zwischen Marignano und Carollo wie viele Konflikte zwischen Doktoranden und Professoren. Nicht alle Doktoranden schliessen erfolgreich ab, an der ETH sind es gemäss Statistik 86 von 100.

Quantitative Kriterien, was an Publikationen oder Forschungs­ergebnissen genügt, um ein Doktorat abzuschliessen, kennt die ETH nicht. Genauso wenig gibt es Komitees oder eine zweite Betreuungs­person für die Doktoranden, wie das beispielsweise an der Ecole polytechnique fédérale in Lausanne vorgegeben ist. Das Machtgefälle ist riesig: Ein Doktor­vater ist zugleich Richter und Henker seiner Doktoranden.

Dieser Umstand ist nicht nur für Doktoranden, sondern auch für Professoren gefährlich. Ohne klar definierte Kriterien wird bei unüberbrückbaren Differenzen nie eindeutig zu entscheiden sein, ob es den Doktoranden an wissenschaftlichen Fähigkeiten fehlte, an Fleiss – oder ob Professoren zu hohe Ansprüche an die Doktoranden stellten und sie ungenügend betreuten.

Was den Konflikt zwischen Elisabetta Marignano und Marcella Carollo von anderen unterscheidet: Die Doktorandin akzeptiert das Scheitern nicht. Sie wehrt sich gegen ihre Betreuerin.

Am 9. Januar 2017 betritt Doktorandin Marignano das Büro von Wilfred van Gunsteren, dem Ombuds­mann der ETH. Er dient gemeinsam mit Kollegin Maryvonne Landolt als Anlaufstelle für interne Konflikte, die im direkten Gespräch nicht gelöst werden können, sowie bei Verdacht auf rechtlich unkorrektes Verhalten. Genau so einen Konflikt meldet Marignano.

Van Gunsteren bekommt schockierende Schilderungen zu hören. Deshalb bittet er die Doktorandin, die Vorwürfe schriftlich festzuhalten. In ihrem Testimonial schreibt Marignano: «Ich realisierte, dass ich Opfer von psychologischem Missbrauch durch meine eigene Betreuerin geworden bin. Die Angriffe, die ich täglich aushalten muss, ersticken meine Arbeit und mein eigenes Leben derart, dass ich mich entschieden habe, nach Hilfe zu fragen und einen neuen Betreuer zu suchen.»

Der Katalog an Vorwürfen, den Marignano gegen die Professorin vorbringt, umfasst sechs Seiten. Kein gutes Wort ist darin zu finden über ihre gerade noch gerühmte Fähigkeit zu motivieren und über ihre Bereitschaft, sich intensiv um ihre Doktoranden zu kümmern. Stattdessen beschreibt Marignano anekdotenreich, wie sie von Carollo schikaniert worden sei.

Einmal habe die Professorin sie aufgefordert, weniger Zeit mit Schminken und Lackieren der Finger­nägel zu vergeuden und statt schöner Kleidung einen Jogging­anzug zu tragen wie ihr Bürokollege.

Ein anderes Mal habe sich Carollo geweigert, eine Sitzung vorzuziehen, weil Marignano unter Menstruations­beschwerden litt – und die Bitte mit dem Satz abgetan, Männer hätten keine solchen Probleme, Frauen könnten sie sich auch nicht erlauben.

Der Ombudsmann ist erschüttert. Er bestärkt die Doktorandin in ihrem Plan, sich einen neuen Betreuer zu suchen, und bietet seine Unterstützung an.

Der erste Akt ist lanciert.

In den vier folgenden Wochen treffen neun weitere Berichte über Carollo beim Ombuds­mann ein. Insgesamt 24 Seiten, die ein einheitliches, desaströses Bild der Professorin zeichnen.

Die Testimonials unterliegen der Geheimhaltung, Carollo hat sie bis heute nicht gesehen. Der Republik liegen zehn der insgesamt zwölf Testimonials vor. Die Verfasser sind ehemalige und aktuelle Mitarbeiter des Instituts für Astronomie, manche Erfahrungs­berichte reichen etliche Jahre zurück. Der Ombuds­mann wird später an die Schul­leitung schreiben: «Auf keinen Fall sollten die Berichte MC [Marcella Carollo] gezeigt werden, da die Bericht­erstatter erwarten, ansonsten mit beruflichen Konsequenzen und Unannehmlich­keiten rechnen zu müssen. Die Welt der Astronomen ist nicht gross.»

Seit ihrer Berufung an die ETH im Jahr 2002 hat Marcella Carollo eine makellose Mitarbeiter­akte: Kein einziger Eintrag ist darin zu finden. Nun aber landen innert kürzester Zeit neun Anklage­schriften beim Ombuds­mann. Das ist kein Zufall. Die Recherchen der Republik zeigen, dass sowohl die Doktorandin als auch der Ombuds­mann frühere Doktoranden und Postdocs kontaktieren und sie bitten, Testimonials zu verfassen.

Damit konfrontiert, wollen sich weder Ombuds­mann van Gunsteren noch Doktorandin Marignano dazu äussern.

Bei der Suche nach belastendem Material erhalten die beiden Unterstützung von Prorektor Antonio Togni. Mit ihm trifft sich die Doktorandin am 10. Januar 2017, einen Tag nachdem sie erstmals mit dem Ombuds­mann Kontakt aufgenommen hat.

Runde Brille, grauer Bart – der damals 60-jährige Togni ist eine väterliche Figur. Neben seiner Haupt­tätigkeit als Chemie­professor ist er an der ETH seit neun Monaten auch zuständig für das Doktorat, von der Zulassung bis zum Diplom. Er gilt als guter Zuhörer, als einer, der Studenten ernst nimmt.

Vom Inhalt des Gesprächs gibt es keine schriftlichen Aufzeichnungen. Von Antonio Togni ist nur bekannt, dass er schockiert ist über das, was Marignano ihm erzählt. Er kommt zum selben Schluss wie Ombuds­mann van Gunsteren: Die Doktorandin müsse einen Betreuer­wechsel anstreben, er werde als Prorektor Hand dazu bieten.

Die ETH hat kein Gedächtnis
Eigentlich gäbe es an der ETH einen ausgeklügelten, mehrstufigen Konflikt­lösungs­prozess, der in der Doktoratsverordnung verankert ist: Können schwerwiegende Meinungs­verschiedenheiten zwischen Professor und Doktorand nicht gelöst werden, soll der Departements­vorsteher schlichten. Bei Bedarf übernimmt der Prorektor die Vermittler­rolle. Fruchtet all das nicht, beruft der Prorektor eine Schlichtungs­kommission ein. Deren Zusammensetzung ist klar geregelt. Scheitert auch die Kommission, entscheidet die Rektorin und ordnet zum Beispiel eine Umplatzierung an.

Wäre dieser Prozess im Konflikt zwischen Doktorandin Marignano und Professorin Carollo eingehalten worden, gäbe es heute wohl keinen «Fall Carollo». Doch die ETH missachtet ihre eigenen Regeln.

Prorektor Togni will sich dazu auf Anfrage der Republik nicht äussern. Solange der Prozess der Entlassung Carollos nicht abgeschlossen sei, erachte er es als heikel, mit Medien­vertretern darüber zu reden.

Statt sich zuerst um Schlichtung zu bemühen, raten Ombuds­mann van Gunsteren und Prorektor Togni der Doktorandin, die Betreuerin zu wechseln. Beide halten es offenbar für unnötig, die Schilderungen der Doktorandin auf ihren Wahrheits­gehalt zu überprüfen.

Auch wenn offiziell nichts gegen sie vorliegt, eilt Marcella Carollo der Ruf voraus, eine «schwierige Person» zu sein: ehrgeizig, kontrollsüchtig, rechthaberisch. Hinter vorgehaltener Hand munkeln einige, sie sei nur dank ihres Ehemanns an die ETH berufen worden. Carollos Mann Simon Lilly gilt als herausragender Astronom. Als die ETH den Briten 2002 verpflichten wollte, habe er auch eine Professur für seine Frau verlangt. Die ETH willigte im Rahmen ihres Dual-Career-Programms ein. Carollo und ihr Ehemann bauten das Institut gemeinsam auf, gesagt wird aber auf den Gängen, das Mastermind sei er.

Die Testimonials, die beim Ombuds­mann eingehen, scheinen die Gerüchte zu bestätigen: Carollo bewältige ihren Minderwertigkeits­komplex, indem sie ihren Frust auf Untergebene übertrage. Van Gunsteren kommt zum Schluss, dass Carollo ihre Doktoranden über fünfzehn Jahre systematisch schikaniert haben muss.

An diesem Punkt der Chronologie offenbaren sich zwei weitere gravierende Mängel des Systems ETH: Zum einen geben die Ombuds­personen ihre Fälle nach Ablauf ihrer Amtszeit nicht an ihre Nachfolger weiter – es existiert kein Geschäfts­verwaltungs­system. Die ETH hat kein Gedächtnis. Zum anderen sind die Ombuds­personen als emeritierte ETH-Angehörige befangen. Sie kennen Gerüchte und Geschichten vom Hören­sagen und stehen zu Professorinnen und Professoren in positiven oder negativen Beziehungen.

«Haben wir einen ‹Schlachtplan›?»
Während sich über Marcella Carollo das Unheil zusammenbraut, feiert ihr Ehemann Simon Lilly, damals 58-jährig, einen Erfolg: Er wird von den Physik­professoren der ETH zu einer zweiten Amtszeit als Departements­chef ermuntert. Der schlaksige Mann mit Brille und Rotstich in den Haaren ist ein stiller Schaffer, keiner, der grosse Reden schwingt. Sein unprätentiöses Auftreten machte ihn bei seinen Kollegen beliebt. Eineinhalb Jahre zuvor wählten sie ihn für zwei Jahre zu ihrem Chef. Nun soll er weitere zwei Jahre anhängen. Er kann zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen, dass der Konflikt zwischen seiner Frau und ihrer Doktorandin auch seine Karriere auf den Kopf stellen wird. Um Interessen­konflikte zu vermeiden, ist nicht Lilly für seine Partnerin zuständig, sondern sein Stellvertreter Rainer Wallny.

Anfang Februar 2017 wird Marcella Carollo von Prorektor Togni zum Gespräch gebeten. Togni will sich erklären lassen, warum sich Carollo von ihrer Doktorandin trennen möchte. Die Professorin übergibt ihm ein Dossier, in dem sie ausführlich darlegt, weshalb es aus ihrer Sicht zu wenig wissenschaftlichen Fortschritt gibt, um das Doktorat fortzusetzen. Die Besprechung dauert drei Stunden, es gibt kein Protokoll, bloss eine Aktennotiz Tognis.

Während des Gesprächs äussert Carollo einen Verdacht: Sie glaubt, Marignano habe das Passwort geändert, mit dem ihre Forschungs­daten abgerufen werden können. Sie versuche so wohl, ihre Kündigung zu blockieren. Eigentlich gehören die Daten der ETH. Togni verspricht, der Sache nachzugehen.

Doch statt zwischen der Professorin und der Doktorandin zu schlichten, wie es die Doktorats­verordnung vorschreiben würde, trifft sich Prorektor Togni zwei Tage später mit zwei Doktoranden, die sich bislang nicht über Carollo beschwert haben. Wieder gibt es kein Protokoll; was gesagt wird, ist unklar. Einige Wochen später wird die ETH-Schul­leitung Carollo jedoch mitteilen, dass ihr die beiden Doktoranden entzogen würden, da auch sie angeblich einen Betreuer­wechsel wünschten.

Die ETH wird jährlich mit 1,3 Milliarden Franken Steuergeldern subventioniert: Eingang zum Hauptgebäude.

Nachdem Togni die Doktoranden angehört hat, organisiert er ein weiteres Gespräch mit Professorin Carollo und verfasst eine E-Mail an Rainer Wallny, den stellvertretenden Leiter des Physik­departements. Die Situation in Carollos Gruppe sei nicht mehr tolerierbar, «weil für die ETH unwürdig», schreibt Togni. «Ich bin daher bereit, mich mit dem Ziel einzusetzen, ab sofort keine Doktorierenden bei MC mehr zuzulassen.» Er schliesst seine E-Mail mit der Frage: «Haben wir einen ‹Schlachtplan›?»

Wallny antwortet, er nehme gerne an einem baldigen Treffen zur Ausarbeitung eines «Schlacht­plans» teil. Er habe aber wenig Hoffnung, bei Marcella Carollo ein Umdenken bewirken zu können. Diese E-Mail verschickt er auch an ETH-Rektorin Sarah Springman.

Angesichts der deutlichen Worte, die Togni und Wallny wählen, muss die Rektorin annehmen, dass ein gewaltiges Problem vorliegt. Doch der Sachverhalt ist bisher gar nicht abgeklärt. Niemand weiss zu diesem Zeitpunkt, was sich die Professorin wirklich hat zuschulden kommen lassen.

Am 9. Februar 2017 treffen sich Prorektor Togni, der stellvertretende Departements­chef Wallny und Professorin Carollo. Die Vorgesetzten lesen ihr Ausschnitte aus dem Compliance Guide der ETH vor und halten ihr vor, laut den Testimonials dagegen verstossen zu haben. So habe sie ihre Doktoranden nicht zu Konferenzen geschickt, ihnen keine fürsorgliche Supervision geboten, unklar mit ihnen kommuniziert und manche von ihnen gedrängt, kompromittierende Dokumente zu unterschreiben. Einsicht in die Testimonials erhält Carollo nicht. Sie soll Stellung nehmen, ohne den Kontext der Vorwürfe zu kennen. Die Professorin fühlt sich verurteilt, ohne angehört worden zu sein.

In einer E-Mail, die Wallny tags darauf an Rektorin Springman schickt, skizziert er Carollo als uneinsichtig. Zwar habe «keiner der wirklich erfolgreichen Doktoranden» ein Testimonial geschrieben, vielmehr kämen die Klagen «von den (weiblichen) Postdocs, deren Karriere nach Marcella beendet war». Doch sei ihm klar geworden, dass Carollo eine Person sei, die sich selbst und ihre Mitarbeiter «extremen Qualitäts­kriterien» aussetze. In seinen Augen ist sie eine «geplagte Seele, die andere Seelen plagt, in der Absicht, das Beste für sie zu wollen».

Marcella Carollo wendet sich nach dem Gespräch an den Ombuds­mann. Sie teilt ihm ihre Sorge mit, dass die ETH gegen sie vorgehen wolle, ohne den Wahrheits­gehalt der Vorwürfe zu überprüfen. Man verberge vor ihr, was konkret gegen sie vorliege, und nehme ihr so die Möglichkeit, sich zu verteidigen.

Obwohl er seit einem Monat am Fall arbeitet, gibt sich der Ombuds­mann nichts ahnend. Dabei hat er nur Stunden zuvor mit der Schul­leitung über die «Causa Carollo» gesprochen, wobei es zu einer Meinungs­verschiedenheit mit ETH-Präsident Lino Guzzella gekommen ist. Eine Meinungs­verschiedenheit, die bald zum Katalysator der Affäre werden wird.

Carollo übergibt dem Ombuds­mann ein Dokument, in dem sie ihre Beschwerde gegen Togni und Wallny schriftlich festhält. Sie geht davon aus, dass er es vertraulich behandelt. Ein fataler Irrtum. Ombuds­mann van Gunsteren, selber emeritierter Professor der Chemie, kennt Togni von seiner Zeit am Departement. Gegen Ende des Treffens sagt er, dass er mit ihm reden werde, worauf Carollo ihn bittet, dies zu unterlassen. So erinnert Carollo. Van Gunsteren erwidert, er lasse sich von ihr nicht sagen, mit wem er zu sprechen habe und mit wem nicht. Er nehme keine Befehle entgegen, von niemandem.

Zweiter Akt: Ein Ombudsmann leckt Blut

Wilfred van Gunsteren, geboren 1947 in Wassenaar, Holland, ist ein Mann, der sein Amt als Ombuds­mann ernst nimmt. Jedes Jahr schreibt er einen detaillierten Bericht über die Arbeit der Ombuds­stelle, die er sich mit seiner Kollegin Maryvonne Landolt teilt. Er hat das Gefühl, ETH-Präsident Lino Guzzella lese ihn nicht. Es ärgert ihn, wenn die Schul­leitung nicht anerkennt, dass die Ombuds­stelle zu einer besseren ETH beiträgt, indem sie zuhört, vermittelt, schlichtet. Stets hat van Gunsteren seinen Ärger hinuntergeschluckt.

Doch am Morgen des 14. Februar 2017 – an dem Tag, an dem er später Carollo trifft – beschliesst er, seinen Kurs zu ändern.

Gemeinsam mit Landolt präsentiert van Gunsteren den Jahres­bericht 2016 vor ETH-Präsident Guzzella und den weiteren Mitgliedern der Schul­leitung. Einmal mehr stösst er bei Guzzella auf taube Ohren. Van Gunsteren beschwert sich danach bei einem anderen Schul­leitungs­mitglied per Brief über den Präsidenten: «Maryvonne und ich haben den Empfang (...) als nicht sehr freundlich erfahren. Der Präsident wollte möglichst wenig Zeit spendieren und uns nicht wirklich zuhören, gab keinen Raum für eine inhaltliche Diskussion der von uns erwähnten Problem­felder, und behandelte uns als Untergebenen [sic!], die ohne Gegenspruch zu tun hätten, was der Chef sagt.»

In seiner Präsentation will van Gunsteren die Schul­leitung vor dem «Fall Carollo» warnen, in dessen Zusammenhang ihm eine wichtige Frage aufgefallen ist, auf die die ETH keine Antwort bereithält: «Was ist zu tun, wenn es einem Professor in erheblichem Ausmass an Führungs- und Supervisions­kompetenz zu fehlen scheint?»

Die Frage legt ein grundlegendes Problem in der Doktoranden­betreuung offen: Es gibt kaum Regeln und keine Qualitäts­standards. Wie hat ein Professor zu betreuen? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, und wie kann evaluiert werden, ob eine Betreuung gut oder schlecht ist? Was, wenn ein Doktorand behauptet, er sei gescheitert, weil die Betreuung ungenügend war? Wie überprüft man das? Wann spricht man von fehlender Supervisions­kompetenz? Die ETH kennt für solche Fragen keine Handhabe.

Das Wachstum der ETH zwischen 2006 und 2017

In Prozent

Studenten0+58 % Doktoranden0+47 % Professuren0+31 %

Quelle: ETH Zürich; Zahl Studierende und Doktorierende, Vollzeitstellen bei Professuren.

Dieser Missstand fällt umso mehr ins Gewicht, als die ETH in den letzten Jahren rasant gewachsen ist. Genauer gesagt: vor allem ihre Studierenden­schaft und ihr Mittelbau. So stieg die Anzahl Studenten von 2006 bis 2017 um 58 Prozent von 13’007 auf 20’607 und jene der Doktoranden um 47 Prozent von 2792 auf 4092. Die Vollzeitstellen fester Professoren hingegen erhöhte sich in derselben Zeitspanne lediglich von 312 auf 408 (plus 31 Prozent).

Immer schlechter wird wegen des ungleichen Wachstums das Betreuungs­verhältnis: 2008 kümmerte sich an der ETH Zürich und an der Ecole polytechnique fédérale de Lausanne ein Professor im Schnitt noch um 34 Studierende und Doktorierende, 2018 waren es gemäss Auskunft des ETH-Rats bereits 39,8. Andere Elite­universitäten, die in internationalen Rankings vor der ETH liegen, sind stolz auf ihr Betreuungs­verhältnis von rund 20 Studierenden pro Professur.

«Gerichtstaugliches» Dokument
Trotz Handlungsbedarf will sich Lino Guzzella an jenem 14. Februar nicht mit den von van Gunsteren aufgeworfenen Fragen befassen. Der ETH-Präsident verlangt vom Ombuds­mann, seine Präsentation anzupassen, bevor er sie gleichentags auch noch vor anderen ETH-Mitgliedern hält. Konkret soll van Gunsteren darauf verzichten, exemplarisch mögliches Fehl­verhalten von Professoren gegenüber ihren Doktoranden zu benennen. Guzzella will, dass unter anderem das Stichwort «Anschreien oder gröblich beleidigen von Mitarbeitern» als Beispiel eines professoralen Fehl­verhaltens aus der Präsentation verschwindet. Auf Anfrage der Republik will sich Guzzella weder dazu noch zu seiner Rolle im «Fall Carollo» äussern.

Einmal mehr wird an diesem Morgen offenkundig, was Guzzella von der Ombuds­stelle hält: Er sieht in ihr ein notwendiges Übel, das Probleme weniger löst, als sie heraufbeschwört. In seinen Augen ist die Wissenschaft kein Nine-to-five-Job. Erst recht nicht die Spitzen­wissenschaft, die an der ETH betrieben wird.

Will sie mit den US-amerikanischen, britischen und chinesischen Universitäten mithalten, muss sie sich anstrengen: Zuletzt verdrängte die Yale University die ETH aus den Top 10 der alljährlich vom Magazin «Times Higher Education» publizierten Rangliste der besten Hochschulen. Entscheidend für das Ranking sind wissenschaftliche Publikationen und Nobelpreise, nicht die Work-Life-Balance der Mitarbeiter.

Guzzella riecht Ärger, sollte man anfangen, ausgiebig über die Arbeits­bedingungen der Doktoranden zu debattieren. Auch wenn diese – wie Ombuds­mann van Gunsteren – durchaus Diskussions­bedarf sähen: Gemäss einer Erhebung der Mittelbau­vereinigung Aveth aus dem Jahr 2017 beträgt die durchschnittliche Arbeits­belastung eines ETH-Doktoranden 50,5 Stunden pro Woche. In einer weiteren Aveth-Umfrage von 2018 gaben 24 Prozent an, Macht­missbrauch zu erleben, womit sie unzählige Über­stunden, starken Druck und mangelhafte Betreuung meinten.

An diesem 14. Februar 2017 gibt van Gunsteren dem Druck Guzzellas nach, passt seine Folie nach den Wünschen des Präsidenten an. Er macht gute Miene zum bösen Spiel. Ein letztes Mal noch.

Von nun an wird er sich bei jeder Gelegenheit beschweren, Guzzella wolle «Dinge unter den Teppich kehren». In einem langen Brief an ein Schul­leitungs­mitglied schreibt er sich sein Unverständnis über Guzzellas Ignoranz von der Seele: «Wir fühlten uns am letzten Dienstag nicht persönlich beleidigt vom Präsidenten, nur ein wenig unhöflich behandelt. Das Amt der Ombuds­personen ist aber beleidigt worden.» Im gleichen Brief wiederholt van Gunsteren seine frühere Warnung: Mit dem «Fall Carollo» komme ein grosses Reputations­risiko auf die ETH zu, da die Hochschule kein standardisiertes Vorgehen kenne, wenn sich Professoren schlecht verhielten. Es sei wahrscheinlich, dass die Causa vor Gericht landen werde. Deshalb müsse man schon jetzt ein «gerichtstaugliches» Dokument erstellen.

Die Forderung ist symptomatisch für das Stadium, in dem sich die «Causa Carollo» zu diesem Zeitpunkt befindet. Hat man beim Aufkeimen des Konflikts zwischen Marignano und Carollo sämtliche Regeln zur Lösung eines Konflikts ignoriert, macht man sich nun Sorgen um die Recht­mässigkeit des eigenen Vorgehens.

Am 1. März 2017 wird Marcella Carollo zu einem Gespräch mit ETH-Vizepräsident Ulrich Weidmann geladen. Er übernimmt den Fall für die Schul­leitung, da die eigentlich zuständige Rektorin Sarah Springman in den Ausstand tritt. Im Wochen­rhythmus ist die Freundin Carollos vor Beginn der Affäre in deren Haus zum Abend­essen ein- und ausgegangen. Jetzt will sie mit der angeblichen Mobberin nichts mehr zu tun haben, weder privat noch beruflich. Carollo wird angewiesen, eine «Person des Vertrauens» zum Gespräch mitzubringen. Sie nimmt eine Anwältin mit, in der Hoffnung, nun endlich zu konkreten Anschuldigungen Stellung nehmen zu dürfen. Sie ist überzeugt, dass sie vieles widerlegen und mit allfälligen Missverständnissen aufräumen kann.

Doch Weidmann will keine Erklärungen hören. Ohne Umschweife kommt er auf die Auflagen zu sprechen, denen Carollo zustimmen muss, will sie je wieder Doktoranden anstellen: Zum einen wird sie sich coachen lassen müssen, zum anderen wird in Zukunft jeder ihrer Doktoranden einen zweiten Betreuer erhalten.

Damit ist das Gespräch noch nicht beendet. Carollo wird mitgeteilt, dass in der Zwischenzeit auch ihre beiden verbleibenden Doktoranden den Wunsch geäussert hätten, sie zu verlassen. Gründe dafür teilt ihr Weidmann keine mit, erst drei Monate später werden die beiden Doktoranden Testimonials nachliefern. Auch sie werden mit Carollo hart ins Gericht gehen. «In den letzten zwei Jahren unter Professorin Carollo wurde ich im Beisein meiner männlichen Kollegen wiederholt als Frau beleidigt», heisst es in einem der Dokumente. «So wurde mir gesagt: Falls ich genügend Zeit gehabt habe, um Make-up aufzutragen, hätte ich besser mehr Plots produziert.»

Wie schon bei Marignano missachtet die ETH wieder ihre eigenen Regeln: Schlichtungs­versuche gibt es keine. Ob die ETH ihnen sogar empfahl, ebenfalls mit ihrer Betreuerin zu brechen? Weder der zu diesem Zeitpunkt federführende Vize­präsident Ulrich Weidmann noch Prorektor Antonio Togni wollen sich auf Anfrage der Republik dazu äussern. Klar ist: Die Angewohnheit der Hochschule, die eigenen Regeln nicht zu befolgen, gewinnt in der «Causa Carollo» an Systematik.

Ungeahnte Dynamik
Ombudsmann van Gunsteren erfährt vorerst nichts von den vereinbarten Massnahmen Coaching und Co-Supervision. Drei Wochen zuvor hat ihn Weidmann gebeten, ihm eine Übersicht zum Fall zu liefern. Dieser Bitte ist er schriftlich nachgekommen. Und der ETH-Vizepräsident hat geantwortet: «Die Sache ist so klar, dass es Sofort­massnahmen braucht.»

Doch auf van Gunsterens Bitte, auf dem Laufenden gehalten zu werden, hat Weidmann bloss knapp geantwortet, man werde das Vorgehen in der Schul­leitung besprechen. Seither hat der Ombudsmann nichts mehr gehört.

Der Ombudsmann entschliesst sich, auf eigene Faust zu handeln. Er will nicht zulassen, dass dieser Fall ohne sichtbare Konsequenzen ad acta gelegt wird. Sein Taten­drang scheint lobenswert. Tatsächlich ist er bedenklich.

Gemäss den ethischen Grundprinzipien der internationalen Ombuds­vereinigung sollten sich Ombuds­personen stets neutral, unabhängig, vertraulich und informell verhalten. Sie sollten eine unparteiische Vorgehens­weise bei Streit­fragen gewährleisten – und auf keinen Fall eigene Ermittlungen anstellen.

Doch ausgerechnet van Gunsteren, dem die Ethik an der ETH am Herzen liegt, wird in der «Causa Carollo» gegen sämtliche Grund­prinzipien verstossen – er mutiert zum Anwalt der Beschwerdeführer gegen Carollo. Es beginnt damit, dass er der Doktorandin Marignano hilft, weitere Testimonials zusammenzutragen. Nun unternimmt er einen weiteren Schritt: Er fasst die in den Testimonials erhobenen Vorwürfe in 14 Punkten zusammen und sendet sie Carollo am 6. März 2017 zur Stellung­nahme. Danach informiert er Weidmann über seine Vorgehensweise.

Dieser antwortet kurz und knapp: «Ich bin ausserordentlich unglücklich über Dein unkoordiniertes Vorgehen. Wir haben diverse Prozesse eingeleitet, die teilweise bereits in Umsetzung sind. Was Du nun offenbar unternommen hast, ist für die Sache wenig hilfreich.» Im «cc» schickt Weidmann seine E-Mail an die gesamte Führungs­riege der ETH. Die Botschaft an van Gunsteren ist unmissverständlich: Lass die Finger davon – die Schulleitung kümmert sich um den Fall.

Ombudsmann van Gunsteren allerdings denkt gar nicht daran, sich zurückzuziehen. Unbeeindruckt schreibt er zurück: «Ich sehe hier keine Behinderung der Arbeit der Schul­leitung, eher eine Hilfestellung bei der Erörterung von möglichen Missständen an der ETH. Ich erfülle also nur meine Pflicht als Ombuds­person.» Er verweist auf Artikel 15 der Organisations­verordnung. Dort heisst es, Ombuds­personen seien nicht weisungs­gebunden und könnten von jedem Organ der ETH Auskunft und die Vorlage von Akten verlangen. Der Passus wird die Leitung der Hochschule noch lange beschäftigen. Denn van Gunsteren hat Blut geleckt.

Der zweite Akt ist lanciert.

Es ist ein entscheidender Moment: Schulleitung und Ombuds­stelle ziehen nicht mehr am selben Strang. Beide werden fortan auf ihrer Zuständigkeit beharren. Der «Fall Carollo» gewinnt dadurch eine ungeahnte Dynamik, die bald in Chaos münden wird, fern vom ursprünglichen Konflikt zwischen einer Professorin und ihrer geschassten Doktorandin. Auch wenn man sich in diesem einen Punkt einig ist: Marcella Carollo muss schuldig sein. Und ihre Schuld braucht man nicht zu überprüfen.

Welche ehemaligen und aktuellen Doktoranden und Postdocs hinter den 14 Anklage­punkten stehen, zu denen Marcella Carollo Stellung nehmen soll, kann sie nur vermuten. Sie hat Angst, sich in Wider­sprüchlich­keiten zu verwickeln, solange sie den genauen Wortlaut der Anschuldigungen nicht kennt. Die Professorin beschliesst abzuwarten. Für den 24. März hat ihr Vizepräsident Weidmann ein weiteres Treffen in Aussicht gestellt. Ob sie dann endlich ihre Sicht der Dinge darlegen kann?

Als sie ihm gegenübersitzt, spricht Carollo die Zusammen­fassung von Ombuds­mann van Gunsteren an. Sie enthalte etliche unhaltbare Vorwürfe. Unter Punkt 12 gebe es sogar ein Zitat, das auf wissenschaftliches Fehl­verhalten hindeute – die Todsünde schlechthin unter Wissenschaftlern. Dort werde behauptet, sie habe einmal eine Grafik manipuliert, um die Daten besser aussehen zu lassen. Carollo ist sich sicher, so etwas nie getan zu haben. Sie könne den Vorwurf leicht widerlegen, denn sie bewahre alle Daten aus genau diesem Grund auf: Niemand soll ihr je wissenschaftliche Fälschung vorwerfen können.

Carollo verlangt, dass diese Anschuldigung untersucht wird. Es könnte ein Ansatz­punkt sein, um ihren Verdacht zu erhärten, dass hier eine Rufmord­kampagne gegen sie im Gang ist – initiiert von der geschassten Doktorandin Elisabetta Marignano. Doch Weidmann winkt ab. Er versichert der Professorin, dass der Ombuds­mann auf eigene Faust handle und seine Behauptungen, zumindest was wissenschaftliches Fehlverhalten angeht, keine Relevanz hätten. Damit ist das Thema erledigt.

Als Carollo erkennt, dass auch die Schulleitung die Vorwürfe nicht untersuchen will, antwortet sie Ombuds­mann van Gunsteren auf seine 14-Punkte-Zusammenfassung. Ihre Antwort umfasst zehn Seiten und eine Liste all ihrer Doktoranden, von denen viele nach dem Verlassen der ETH sehr erfolgreiche Karrieren einschlugen.

Am 13. April 2017 sendet sie dem Ombudsmann ihre Stellungnahme – und hört dann nichts mehr von ihm. Was nicht heisst, dass nichts geschieht. Es ist nur so, dass Carollo erst ein halbes Jahr später erfährt, was der Ombudsmann mit ihrer Stellung­nahme getan hat.

Doch da brennt schon der ganze Laden.


Gegendarstellung der ETH

  • Die Republik schreibt (S. 1): «An der ETH soll eine Astronomie-Professorin ihre Doktoranden über Jahre gemobbt haben. Jetzt wird sie entlassen, obwohl die Schuldfrage nie geklärt wurde.» Das trifft nicht zu.

Zutreffend ist: Der unabhängige externe Untersuchungsbeauftragte hat eine Untersuchung zur Klärung der Vorwürfe, die gegen die Professorin erhoben worden sind, durchgeführt. Basierend auf dem dabei festgestellten Fehlverhalten der Professorin hat die ETH Zürich ein Entlassungsverfahren eingeleitet und nun Antrag auf Entlassung gestellt.

  • Die Republik schreibt (S. 3): «Niemand kann es [die Wahrheit] wissen. Weil niemand geschlichtet, niemand die Vorwürfe überprüft und untersucht hat. Weder die Departementsleitung noch das Prorektorat, weder die ETH-Schul­leitung noch die externe Administrativuntersuchung. Die Schuld von Professorin Carollo wurde von Anfang an vorausgesetzt.» Das trifft nicht zu.

Zutreffend ist: Das Prorektorat, die Departementsleitung, der Ombudsmann und die ETH-Schulleitung haben nach Eingang der Vorwürfe sowohl mit Frau Carollo als auch mit den Informanten mehrere Gespräche geführt. Der unabhängige externe Untersuchungsbeauftragte hat sodann die Vorwürfe gegen Frau Carollo untersucht. Dabei wurde ergebnisoffen vorgegangen.

  • Die Republik schreibt (S. 3): «Sie soll entlassen werden – ohne vorgängige Verwarnung. Obwohl ein solches Vorgehen im ETH-Personalrecht gar nicht vorgesehen ist.» Das trifft nicht zu.

Zutreffend ist: Die Professorin wurde im Frühjahr/Sommer 2017 mehrfach mündlich und einmal schriftlich ermahnt. Unter bestimmten Umständen ist eine Entlassung auch ohne Verwarnung zulässig.

  • Die Republik schreibt: «Und der Präsident hat – aufgeschreckt durch die Republik-Recherchen – am vergangenen Donnerstag an einer kurzfristig anberaumten Medienkonferenz öffentlich bei allen Doktorierenden um Verzeihung gebeten, die respektlos behandelt wurden.» Das trifft nicht zu.

Zutreffend ist: Der Entscheid für die Medienkonferenz ist getroffen worden, bevor die Anfragen der Republik eingingen.

  • Die Republik schreibt (S. 7): «Bei der Suche nach belastendem Material erhalten die beiden [Ombudsmann und Doktorandin Marignano] Unterstützung von Prorektor Antonio Togni.» Das trifft nicht zu.

Zutreffend ist: Sowohl der Ombudsmann als auch Prorektor Togni haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Vorwürfe geprüft. Sie haben nicht nach einseitig belastendem Material gesucht.

  • Die Republik schreibt (S. 13): «Wie schon bei Marignano missachtet die ETH wieder ihre eigenen Regeln: Schlichtungsversuche gibt es keine.» Das trifft nicht zu.

Zutreffend ist: Die ETH hat die eigenen Regeln eingehalten. Die involvierten Stellen haben sich in der vorliegenden Angelegenheit an die anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Weisungen gehalten.

ETH Zürich

Die Redaktion hält an ihrer Darstellung fest.

Der Fall ETH – das lesen Sie im zweiten Teil

ETH-Präsident Lino Guzzella will die «Affäre Carollo» so schnell wie möglich beenden, setzt damit aber einen ETH-internen Machtkampf in Gang, der schon bald eine neue Eskalationsstufe erfährt: die Mobbingvorwürfe kommen an die Öffentlichkeit. Und Marcella Carollo wird auch in der internationalen Wissenschaftsszene weitgehend als die einzig Schuldige dargestellt. Der Mobbingvorwurf wird zum Rufmord.

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Zu den Autoren

Silvan Aeschlimann ist Autor und Journalist in Zürich und Barcelona. Seine Romane «Glück ist teuer» (2017) und «Ungehört» (2013) kreisen um Themen wie Leistungsdruck, wirtschaftliches Wachstum und Materialismus.

Dominik Osswald ist gelernter Geologe, begeisterter Bergsteiger und freier Autor. Für Magazine und TV-Sender berichtet er über die AHV-Reform und die #MeToo-Debatte, extreme Bergtouren und den Klimawandel. Stationen bei «Basler Zeitung», «Tages-Anzeiger», SRF-«10 vor 10» und SRF-«Rundschau».

Dennis Bühler ist Redaktor der Republik.

Serie «Der Fall ETH»

Sie lesen: Teil 1

Das Versagen

Teil 3

Ab­ge­kar­te­tes Spiel

Teil 4

Willkür