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Der Chef hat sich aus der Ehe rauszuhalten

Von Sina Bühler, 18.02.2019

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Es war Ende November, als sich die Angestellte einer Labor­firma am Kreisgericht Rorschach gegen ihre Entlassung wehrte; flankiert von Rechtsanwalt Paul Rechsteiner, St. Galler SP-Ständerat und ehemaligem Gewerkschaftspräsidenten.

Die Arbeitgeberin hatte der Frau mitgeteilt, sie müsse sich scheiden lassen, wenn sie ihre Stelle behalten wolle – ihr Ehemann arbeitete bei einer Konkurrenz­firma, wenn auch in einem anderen Bereich. Der Firmen­chef sprach zwar im Nach­hinein von einem «lockeren Spruch», ohne aber zu verhehlen, es bestehe seiner Meinung nach die «sehr reale Gefahr», dass im Ehebett wichtige Geschäfts­geheimnisse ausgetauscht würden und quasi direkt zur Konkurrenz flössen.

Mehr als zwei Monate nach dem Prozess liegt nun das Urteil vor, und es hält fest: Weder würde das Ehepaar in einer direkten Konkurrenz­situation arbeiten, noch seien überhaupt Geheimnisse vorhanden, die verraten werden könnten.

Die Frau verkaufte Labor­analysen an Arztpraxen – das sei eine reine Vertriebs­tätigkeit. Ob sie Erfolg beim Verkauf habe, hänge von ihren persönlichen Fähig­keiten und der Qualität des Produktes ab und nicht von irgendwelchen Geschäfts­geheimnissen, urteilt Einzelrichter Martin Rechsteiner. Die Firma habe somit nicht beweisen können, dass die Kündigung der Frau gerechtfertigt sei.

Die Arbeitgeberin muss der Entlassenen zwei Monats­löhne plus Zins bezahlen und die Partei­kosten übernehmen – insgesamt 23’577.80 Franken. Dass das Gericht so lange brauchte, um ein Urteil zu fällen, liegt im Übrigen daran, dass die Labor­firma verschiedene Berichtigungen im Verhandlungs­protokoll verlangt hatte, weil sie ihre Argumente nicht exakt abgebildet sah. Dies lehnte das Gericht ab.

Urteil VV.2081.36-Ro3ZE-MAR, noch nicht rechtskräftig.

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