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Eine Stimme zu viel im Fall Rupperswil

Von Brigitte Hürlimann, 13.12.2018

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Am Donnerstagmittag, nach einer geheimen Urteilsberatung, die nur gerade eine halbe Stunde lang gedauert hatte, wusste die Schweiz, wie das jüngste Verdikt in Sachen Vierfachmord in Rupperswil lautet. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigt, dass der 35-jährige Täter verwahrt werden soll. Es hebt zudem die von der Vorinstanz ausgesprochene ambulante, vollzugsbegleitende Therapie auf und verhängt gleichzeitig neu ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot, was den Umgang mit Kindern betrifft. Die lebenslange Freiheitsstrafe war vor dem Berufungsgericht kein Thema mehr, diese war nicht angefochten worden.

Es ist nicht auszuschliessen, dass sich auch noch das Bundesgericht zur Frage der Verwahrung äussern wird, denn die Staatsanwältin hat erneut eine lebenslängliche gefordert. Die Verteidigerin hingegen beantragt, auf eine solche Massnahme sei zu verzichten und eine ambulante Therapie anzuordnen. Beide Parteien haben also vor Obergericht nicht vollends recht bekommen. Das ist üblich im Gerichtsalltag und nicht weiter erstaunlich, wenn es um die Aufarbeitung von Schwerstkriminalität geht. Was bei dieser Berufungsrunde viel mehr auffällt und sowohl unter Fachleuten als auch in der Öffentlichkeit zu Irritationen geführt hat, ist eine Einmischung von aussen: eine Stimme aus dem Off, die sich wenige Tage vor dem Berufungsprozess in den Fall einschaltete – zur grossen Überraschung auch der Prozessbeteiligten.

Bei dieser Stimme handelt es sich um Frank Urbaniok, den über die Landesgrenzen hinaus bekannten (und umstrittenen) Gerichtspsychiater, den ehemaligen Chef des Zürcher Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes; ein langjähriger, erfahrener, gefragter Gutachter für schwierige Fälle, für schwere Gewalt- und Sexualstraftaten. Urbaniok ist in den Fall Rupperswil nicht involviert, hat die Akten nicht studiert, mit dem Täter keine Gespräche geführt – und fällt zwei Berufskollegen in den Rücken, die sich tage-, wenn nicht wochenlang über den Fall gebeugt haben.

Elmar Habermeyer und Josef Sachs sind nicht minder bekannte, anerkannte und erfahrene Gerichtspsychiater. Sie haben dreissig Bundesordner mit Akten aufgearbeitet, stundenlang mit dem Vierfachmörder gesprochen, haben umfangreiche schriftliche Gutachten abgegeben, sind zweimal vor Gericht Rede und Antwort gestanden. Und nehmen nun vor Obergericht konsterniert zur Kenntnis, dass sich Kollege Urbaniok anmasst, sich ungefragt in ein laufendes Verfahren einzumischen, obwohl er den Fall und den Täter nur oberflächlich kennt. Urbaniok kritisiert die beiden offiziell mandatierten Gerichtsgutachter hinterrücks und öffentlich, ohne dass sie darauf reagieren können – und erweist mit diesem Vorgehen der forensischen Psychiatrie insgesamt einen Bärendienst.

Frank Urbaniok gibt mit seiner Einmischung zum Ausdruck, dass es eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Tat und dem Täter gar nicht braucht. «Er führt unsere Arbeit ad absurdum», so der kurze Kommentar von Elmar Habermeyer im Gerichtssaal. Befremdet und empört über das unprofessionelle und unwissenschaftliche Vorgehen Urbanioks äussert sich im «Tages-Anzeiger» auch die Luzerner Oberrichterin Marianne Heer; eine solche Einflussnahme gefährde die Unabhängigkeit der Justiz. Urbaniok hat sich nämlich nicht nur damit begnügt, in einem Zeitungsinterview mit CH Media als inoffizieller Obergutachter aufzutreten, er hatte seine Einschätzung im Vorfeld des Berufungsprozesses auch noch der Staatsanwältin zugeschickt, nicht aber der Verteidigerin. Sogar Urbanioks ehemaliger Vorgesetzter, Thomas Manhart, zeigt sich «sehr stark irritiert» über diese Einmischung zur Unzeit. Und über Urbanioks juristische Abhandlungen – als Nichtjurist, notabene.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung des Vierfachmords von Rupperswil wird wohl noch lange nicht beendet sein. Der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli etwa hält die Kombination von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung für unsinnig und unlogisch. Und die zuständige Staatsanwältin hält an der Idee fest, der Rupperswiler Täter könne lebenslänglich verwahrt werden (und nicht «bloss» ordentlich), obwohl es am bundesgerichtlich festgelegten Kriterium fehlt, dass zwei Experten dessen Untherapierbarkeit bezeugen müssen. Sie argumentiert damit, die vier Tötungen stünden in keinem Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung des Mannes, ergo brauche es das Kriterium der Untherapierbarkeit nicht.

Müssig zu erwähnen, dass über die exakte Krankheitsdiagnose dieses Schwerstverbrechers, der als Ersttäter und ohne frühere Therapierungen zugeschlagen hat, auch nicht vollkommene Einigkeit besteht. Die beiden Gutachter Habermeyer und Sachs gehen beide von einer Persönlichkeitsstörung und einer Pädophilie aus, setzen innerhalb der Persönlichkeitsstörung jedoch andere Akzente. Beide Experten verneinen allerdings eine dauerhafte Untherapierbarkeit des heute 35-jährigen Mannes.

Es ist kein schlechtes Zeichen für die Justiz, wenn sich die Juristinnen und die Gerichtspsychiater nicht vollkommen einig sind, wenn sie um die korrekte Aufarbeitung eines höchst verstörenden Falles ringen. Was es allerdings bestimmt nicht braucht, sind Einmischungen aus dem Off während eines laufenden Verfahrens. Und was es im Übrigen genauso wenig braucht, sind persönliche, öffentliche Verunglimpfungen und Diffamierungen der Verteidigerin, wie es während und nach dem erstinstanzlichen Prozess geschehen ist.

Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er auch den Schwerkriminellen korrekt und fair behandelt. Dazu gehört eine Verteidigung, die sich für ihn einsetzt, seine Interessen wahrnimmt, seine Sichtweise wiedergibt. Das sind die Spielregeln eines modernen Strafverfahrens. Und die haben sich bewährt.

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