Debatte

Wie weit soll der Kampf gegen Versicherungsbetrug gehen dürfen?

Diskutieren Sie mit Autor Elia Blülle.

25.10.2018

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In der Frühlingssession hat das Parlament die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von mutmasslichen Versicherungsbetrügern verabschiedet. Die Vorlage gibt Privatdetektiven mehr Kompetenzen als der Polizei und dem Geheimdienst: Sie dürfen Verdächtige ohne richterlichen Beschluss an öffentlich einsehbaren Orten observieren – das schliesst Balkons, Gärten und den Blick durchs Schlafzimmerfenster ein. Bereits im Frühling haben wir hier mit dem Rechtsanwalt Philip Stolkin debattiert: Wie weit sollen private Sozialspione gehen dürfen, um Versicherungsbetrug aufzudecken?

Heute gehen wir einen Schritt weiter und rollen die Debatte noch einmal neu auf. Das Gesetz steht. Am 25. November befindet das Schweizer Stimmvolk darüber.

Welche Fragen wurden noch nicht beantwortet? Wie weit darf die Privatsphäre gehen? Und wie stehen Sie zu den unklaren Punkten?

Lesen Sie dazu den Text «Mit GPS in die Grauzone» und den gesetzlichen Interpretationsversuch «Wir sollten es besser wissen» und diskutieren Sie heute mit dem Republik-Autor Elia Blülle.

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