Die Cum-Ex-Files – Auftakt

Das müssen Sie zu den Cum-Ex-Files wissen

Mit Kollegen aus unserem Recherchenetzwerk rollen wir einen milliardenschweren Steuerskandal neu auf. Darum gehts: eine Lesehilfe mit interaktiven Visualisierungen.

Von Oliver Fuchs, Sylke Gruhnwald und Thomas Preusse, 18.10.2018

Sie haben abenteuerliche, kryptische Namen. «Cum-Cum», «Cum-Ex» oder «Looping»: Transaktionen oder «Deals», wie sie im Finanzjargon heissen. Mit ihnen hat ein Netzwerk aus Bankern, Beratern und Anwälten mehrere europäische Staaten gezielt um Milliarden Steuerfranken erleichtert. Viele dieser Deals waren derart komplex, dass die Aufarbeitung bis heute andauert.

Wir tragen nun einen Teil dazu bei. Monatelang haben wir recherchiert, gemeinsam mit achtzehn Medienhäusern aus ganz Europa – koordiniert vom Berliner Recherchezentrum Correctiv. Das Ergebnis: die Cum-Ex-Files.

Was lesen Sie heute dazu in der Republik?

Um es vorwegzunehmen: Wir sind nicht die Ersten, die über diesen Skandal berichten. In mehreren Ländern ermitteln die Behörden, und das seit Jahren. In Deutschland laufen Ermittlungen und Gerichtsverfahren. Kolleginnen von anderen Medien haben hervorragende Recherchen dazu veröffentlicht – darunter das «Handelsblatt», die «Süddeutsche Zeitung», die «Zeit», die ARD, der «Spiegel». Sie haben darauf fokussiert, wie dieses Netzwerk den deutschen Fiskus geplündert hat.

Was wir Ihnen heute erzählen, ist, was das alles mit der Schweiz zu tun hat.

  • Wir können nachzeichnen, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung auf diese Deals aufmerksam wurde – und deutlich umsichtiger reagiert hat als die Behörden anderer Länder.

  • Wir können nachzeichnen, wie Schweizer Banken beteiligt waren.

  • Wir können aufzeigen, dass ganz ähnliche Deals heute auch noch möglich sind.

  • Wir erzählen Ihnen die Geschichte vom Aufstieg und vom Fall eines genialen Mannes. Des Mannes, der diese Deals perfektioniert hat, um sie dann an Privatkunden zu vermitteln. Er selber hatte die Seiten gewechselt, wurde vom Steuerwächter zum Trickser. Der Mann heisst Hanno Berger, er ist Deutscher und lebt in der Schweiz.

  • Und: Wir können aufzeigen, wie Berger und seine Mitspieler ihr Ökosystem durch die eigene Gier zugrunde gerichtet haben.

Sie haben Steuerrecht studiert? Sie arbeiten als Broker oder Investmentbanker? Dann können Sie den Rest dieser Lesehilfe problemlos überspringen. Hier finden Sie unsere grosse Recherche.

Ihnen ist die Materie fremd? Hier sagen wir Ihnen, weshalb Sie diese Geschichte trotzdem lesen sollten.

Die Krux an der ganzen Geschichte: Hanno Berger und Konsorten stellen sich auf den Standpunkt, dass all diese Deals legal gewesen seien. Ihr Argument ist das Fundament eines jeden Rechtsstaates: Was nicht verboten ist, das ist erlaubt. Und wenn sich Staaten Lücken in ihren Gesetzen leisten, warum sie nicht ausnutzen?

Wir glauben: Das ist zu einfach. Viel zu einfach. Die Philosophie, die hinter diesen Praktiken steckt, ist zutiefst toxisch. Sie hat massgeblich dazu beigetragen, einen Keil in die Gesellschaften in vielen westlichen Staaten zu treiben. Hier finden Sie den Kommentar dazu von Wirtschaftsautor Mark Dittli.

Spielt die Schweiz eine besondere Rolle in dieser Geschichte?

Ja. Die Schweiz war ein zentraler Schauplatz in diesem Skandal. Auch wenn der Schaden für die Eidgenossenschaft vermutlich geringer ist als in Deutschland, wo er rund 32 Milliarden Euro beträgt.

In beiden Ländern ist alles im Übermass vorhanden, was diese Deals erst möglich machte.

  • Kapital. Und zwar eine ganze Menge davon. Das Prinzip dieser Deals ist dasselbe wie bei einer Sportwette: Je höher der Einsatz, desto höher ist der potenzielle Gewinn.

  • Grosse, börsenkotierte Unternehmen. Sie schütten einmal pro Jahr Dividenden an ihre Aktionäre aus. Das ist der Brennstoff für diese Deals.

  • Willige oder zumindest stockblinde Finanzdienstleister. Aktien werden immer über Mittler gehandelt, also Broker und Banken. Unterdessen ist klar: Mehr als hundert Banken und Beratungsunternehmen aus zahlreichen Ländern waren an Cum-Ex-Deals beteiligt. Darunter sind auch Schweizer Institute: die Bank Sarasin, die UBS, die Credit Suisse und die Zürcher Kantonalbank.

  • Lücken im Steuergesetz. Bereits Anfang der 1990er-Jahre ist eine einfachere Variante solcher Transaktionen in der Schweiz und in Deutschland ein offenes Geheimnis: Bei diesen früheren Deals geht es «nur» um Steuervermeidung. Es wird rund zwei Jahrzehnte dauern, bis die Regulatoren zu den Tricksern aufschliessen.

Cum-Cum, Cum-Ex – wie hat die Masche funktioniert?

Die Deals waren hochkomplex, aber der Grundsatz dahinter ist eigentlich immer derselbe. Und er ist ziemlich simpel. Das Netzwerk hat sich eine Gesetzeslücke zunutze gemacht – und so den Zweck eines Steuerverfahrens in sein genaues Gegenteil verdreht. Konkret: Ein Verfahren, das eigentlich Steuerzahler vor doppelter Besteuerung schützen sollte, wurde durch clevere Transaktionen so umgepolt, dass man Steuern vermeiden (Cum-Cum) oder sogar mehrfach vom Staat zurückfordern konnte (Cum-Ex). Wo der Staat also 50 Millionen hätte einnehmen sollen, hat er unter dem Strich stattdessen 50 Millionen ausgezahlt. Mit anderen Worten: Statt eine Steuer von der Aktionärin einzufordern, hat ihr der Staat am Ende eine Prämie für nichts überwiesen.

Sie möchten es konkret wissen? So sieht ein solcher Deal zur Steuervermeidung in der Schweiz aus.

Zwei Fälle hat die Eidgenössische Steuerverwaltung bis vor das Bundesgericht gezogen. Einen davon haben wir hier für Sie im Detail aufgearbeitet und visuell erklärt.

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Am 19. Februar 2007, kurz vor dem Start der Dividendensaison, verkaufen acht Investoren aus Schweden, den USA und Holland über einen Broker 40’000 Aktien von Schweizer Unternehmen für 3,7 Milliarden Franken an die Nordea Bank in Dänemark. Es sind Aktien von Unternehmen, die Teil des Swiss Market Index (SMI) sind.

Am gleichen Tag verkauft Nordea gleich viele SMI-Futures über einen anderen Broker. Und sichert damit das Kursrisiko ab.

Einige Jahre später hält das Bundesgericht dazu fest: Eine Transaktion dieser Dimension setzt klare Abmachungen zwischen den Parteien voraus.

Warum nach Dänemark? Dänemark und die Schweiz haben ein Doppel­besteuerungs­abkommen, welches die vollständige Rückerstattung der Verrechnungssteuer ermöglicht. Schweden, die USA und Holland nicht.

Die Schweizer Unternehmen zahlen zwischen Anfang März und Ende Mai 2007 mindestens 70 Millionen Franken Dividenden an die neue Besitzerin Nordea aus. 35 Prozent Verrechnungssteuer bleiben in der Schweiz.

Nordea fordert die Verrechnungssteuer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurück.

Am 15. Juni 2007, nach Ende der Dividendensaison, werden die Futures zurückgekauft und die Aktien zurückverkauft. Bei Nordea Dänemark bleibt ein kleiner Gewinn. Die Dividendenerträge sind mutmasslich über die Aktien- und Future-Transaktionen zu den Brokern und Investoren und über Finanzierungskosten an die Muttergesellschaft Nordea in Schweden geflossen.

Die Investoren in Ländern ohne Anrecht auf vollständige Rückerstattung haben mutmasslich versucht, die Steuer über das Konstrukt zu umgehen. Das Vorgehen bezeichnet man als Cum-Cum-Geschäft.

Doch die Steuerverwaltung wird misstrauisch und stoppt mitten im 2007er-Geschäft die Rückerstattungen. Sie weist Anträge über 26 Millionen Franken aus dem Jahr 2007 ab und verlangt rund 35 Millionen Franken der bereits erstatteten Steuern aus dem Jahr 2006 und Anfang 2007 zurück.

Diesen Entscheid muss sie bis vors Bundesgericht verteidigen. Am 5. Mai 2015 erhält die Steuerverwaltung im Urteil 2C_895/2012 grösstenteils recht. Nordea wird die effektive Nutzungsberechtigung für die Dividenden abgesprochen, sie verliert damit den Anspruch auf die Rückerstattungen.

Und so wurden Steuern zurückgefordert, die gar nie bezahlt wurden.

Der wohl bekannteste Cum-Ex-Fall kreist um den Berliner Immobilienkönig Rafael Roth. Eine Transaktion haben wir aufgearbeitet und visualisiert.

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19. April 2006: An der Generalversammlung der Munich RE wird die geplante Dividende abgesegnet. Gleichentags kauft die Rafael Roth Financial Enterprises GmbH (RRFE) Munich-RE-Aktien mit Dividendenanspruch («cum Dividende») von Broker A im Ausland. Broker A besitzt die Aktien noch gar nicht, aber verspricht, diese am übernächsten Geschäftstag zu liefern.

20. April 2006: Die Hypovereinsbank verkauft die benötigten Aktien ohne Dividendenanspruch («ex Dividende») über Broker B an Broker A mit Gutschrift am folgenden Tag.

21. April 2006: Broker A liefert die Aktien an RRFE und fabriziert die fehlenden Dividenden mit einer Ausgleichs­zahlung aus eigener Kasse. Bei Broker A fällt in diesem Moment ein Gewinn an. Die Aktien ohne Dividenden waren günstiger, und auf der Ausgleichs­zahlung führt Broker A im Ausland keine Steuer ab. Der Gewinn entspricht 21,1 Prozent der Dividende – dem deutschen Steuerbetrag.

28. April 2006: Am letzten Geschäftstag im Monat verkauft RRFE die Aktien an Broker A zurück, und Broker A verkauft diese, diesmal direkt, an die Hypovereinsbank zurück. Am nächsten Geschäftstag sind die Aktien wieder bei der Hypovereinsbank.

Mithilfe einer Steuerbescheinigung der Hypovereinsbank, die auch die Hausbank von RRFE ist, lässt sich RRFE die nie bezahlte Steuer anrechnen und auszahlen. Dies ist ein Cum-Ex-Geschäft.

Über gleichzeitig abgeschlossene Future-Transaktionen wird der Gewinn verteilt. Der deutsche Staat verliert doppelt, denn der tatsächliche Besitzer am 19. Februar 2006 und Empfänger der richtigen Dividende kann die Steuer auch anrechnen lassen.

Wie waren Schweizer Grossbanken in Dividendenstripping involviert?

Die Zürcher Kantonalbank räumt ein, in den Jahren 2004 bis 2006 Cum-Cum- und Cum-Ex-Deals abgewickelt zu haben. Dies geht aus der Antwort des Bankrats auf eine Anfrage aus dem Zürcher Kantonsrat hervor. Die ZKB gibt an, sich mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung über Rückzahlungen geeinigt zu haben.

In Einvernahmen bei der deutschen Staatsanwaltschaft heisst es, die UBS habe im Jahr 2006 Cum-Cum-Geschäfte getätigt. Drei Investoren geben später zu Protokoll, dass sie um 2007 herum von der Bank an Hanno Berger vermittelt worden seien. Im Frühjahr 2009 nutzte eine deutsche Fondsgesellschaft die UBS als Prime Broker für Cum-Ex-Geschäfte. Berger stand ihnen als Berater zur Seite. Die UBS beendete die Geschäftsbeziehung.

Die Credit Suisse pflegte unter den Schweizer Grossbanken die wohl intensivsten Beziehungen zu Hanno Berger, sie reichen bis in die 1990er-Jahre zurück. Ein Insider spricht von der Bank als «Player» am Markt. Über ihre Investmentbank war die Credit Suisse auch in Rafael Roths Anlagekonstrukt verstrickt. Zudem diente die Credit Suisse als Depotbank für die 2008 gegründete Investmentgesellschaft des neuseeländischen Cum-Ex-Tricksers Paul «the shark» Mora.

Die Kooperation

Reporterinnen und Reporter von neunzehn Medienhäusern in Europa, koordiniert vom Recherchezentrum Correctiv, recherchieren die Cum-Ex-Files.

«Panorama», das Investigativmagazin der ARD, sendet heute Donnerstag, 18. Oktober, um 21.45 Uhr, den Film «Jahrhundertcoup: Angriff auf Europas Steuerzahler».

Correctiv veröffentlicht heute Donnerstag um 22.15 Uhr das Interview mit einem Insider. Er bezeichnet die steuergetriebenen Aktiengeschäfte als «organisierte Kriminalität in Nadelstreifen» und zeichnet das Bild einer Industrie, in der Moral keinen Platz hatte.

Debatte: Wie weit darf Steueroptimierung gehen?

Teile der Finanzelite bereicherten sich europaweit mit Cum-Ex-Deals beim Fiskus. Sie berufen sich darauf, dass alles legal war. Sie hätten eine Lücke in den Steuergesetzen ausgenutzt. Was ist Ihre Meinung dazu? Diskutieren Sie mit!

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