Am Gericht

Plötzlich Mutter, plötzlich unschuldig

Die Journalistin Jana Avanzini wurde für kriminell erklärt, obwohl sie nur ihren Job machte. Nach ihrer Einsprache brachte sie einen Staatsanwalt unverhofft zum Nachdenken.

Von Dominique Strebel, 03.10.2018

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Ort: Luzern
Zeit: 21. April 2017 bis irgendeinmal im Jahr 2018 oder 2019
Fall-Nr.: SA1 1672 1812 vom 21.4.2017 und 11.6.2018
Thema: Wahrung berechtigter Interessen

Darüber ist kein Gras gewachsen. Nein, es sind Dornen. Dichte Brombeer­triebe breiten sich über die Wiese im parkartigen Garten hinter dem Metallzaun aus. «Vor drei Jahren hatte es hier noch keine einzige Brombeer­staude», sagt Jana Avanzini und schaut hinüber zur Villa des Industriellen Jørgen Bodum an der Obergrundstrasse 99 in Luzern. «Da waren Garten und Haus noch nicht verlottert.» Heute flattern Plastikblachen auf dem Dach, blättert der Verputz von den Aussenmauern, und die Fenster des ehemals herrschaftlichen Hauses sind mit Holzbrettern verbarrikadiert.

Vor dieser Villa begann vor rund drei Jahren, was die sorgsam gekleidete Frau mit Oberarm-Tattoo und silbrigem Septum-Piercing bald vor ein Gericht bringen wird – zum ersten Mal in ihrem Leben. Polizei und Staatsanwälten ist sie bereits begegnet in den letzten Monaten. Das hat Spuren hinterlassen. Die 31-jährige Kultur- und Gesellschaftsjournalistin kam ins Grübeln über Staat, Strafbefehle und die Rolle der Medien. Und über die erstaunliche Wirkung, die Mutterschaft in Einvernahmeräumen auslösen kann.

23. November 2015: Avanzini publiziert im Onlinemagazin «Zentralplus» einen Text über drei Villen an der Obergrundstrasse in Luzern. Sie fragt sich, weshalb die prächtigen alten Häuser leer stehen. «Lassen Sie es unsere Sache sein», zitiert sie die Bodum Invest AG, die zwei der drei Häuser besitzt. Und die Stadtluzerner Baudirektorin erklärt: «Wir sind mit den Grund­eigen­tümern im Gespräch.»

Die Villen unterstehen Auflagen des Ortsbildschutzes. Ein Abbruch ist nur zulässig, «wenn eine Sanierung aus statischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unverhältnismässig wäre» (Art. 17 Abs. 2 BZR). Avanzini schliesst ihren Text mit der Hoffnung, dass die Besitzer die Villen nicht absichtlich verlottern lassen, um später einen Abbruch aufgrund «unverhältnismässiger Sanierungen» zu begründen.

9. April 2016: Die Gruppe Gundula besetzt die Bodum-Villa an der Ober­grund­strasse 99. Sie wolle «Freiräume ohne Konsumzwang» schaffen, «die allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Einkommen und Herkunft offenstehen». Das Haus wird zum Politikum und Treffpunkt, Hunderte von Personen gehen ein und aus.

20. April 2016: Das besetzte Grundstück steht kurz vor der Räumung. «Zentralplus» schickt Avanzini vor Ort und publiziert die Reportage «Ein Besuch in der Besetzung ‹Gundula› – Auf ein Bier mit Besetzern und Alt-68ern». Darin schildert die Journalistin das Leben im besetzten Haus, den baulichen Zustand und eine Notfallsitzung vor der Räumung.

Am selben Tag reicht Bodums Rechtsanwalt eine Strafanzeige wegen Haus­friedens­bruch gegen unbekannt ein. Sie richtet sich gegen alle, die seit dem 13. April 2016 die Villa und den Park betreten haben. Avanzinis Reportage belegt: Auch sie war auf dem Grundstück. Damit beginnt ein juristisches Seilziehen, das bis heute dauert – und weiter andauern wird.

16. August 2016: Einvernahme auf dem Polizeiposten am Hirschengraben in Luzern. Ein sehr zweckmässiger Raum: ein Tisch mit Computer, ein paar Stühle. Avanzini sitzt mit dem Rücken zum Fenster, hinter ihr ihre Anwältin und Bodums Anwalt, vor ihr der Polizist am Computer. Auf Anraten ihrer Anwältin verweigert sie die Aussage. «Ein komisches Gefühl, denn das Schweigen fühlt sich an, als wäre man schuldig.»

Sie findet das ganze Strafverfahren schräg, kann es nicht richtig ernst nehmen. Sie hat ja nur ihren Job gemacht, war als Journalistin vor Ort, um herauszufinden, was genau dort passiert und wie es um die Bausubstanz tatsächlich steht. Was der Hauptstreitpunkt ist: Baufällig heisst abbruch­fähig, Ortsbildschutz hin oder her. Sie muss sich als Journalistin dazu eine eigene Meinung vor Ort bilden. Während der Einvernahme realisiert sie, dass sie jetzt «in dem Ding drin ist».

Damals weiss Avanzini noch nicht, dass sich in ihrem Bauch gerade Zellen teilen, ein Neuralrohr entsteht, ein Mutterkuchen die Versorgung eines neuen Wesens übernimmt. Sie ist schwanger. Das bestimmt die nächsten Wochen und Monate. Mehr als das Geschehen im Verhörzimmer.

24. April 2017: Ein Fax der Anwältin liegt auf ihrem Büropult.

Strafbefehl

Avanzini Jana, Ruth,

Sie haben sich schuldig gemacht des Hausfriedensbruchs. Dem von Ihnen verfassten und am 21.04.2016, 19.54, auf der Webseite von Zentralplus publizierten Bericht ist zu entnehmen, dass Sie sich im Zeitraum vom 20.4.2016 bis 21.04.2016, 19.54 Uhr, auf der Liegenschaft Obergrundstrasse 99 in Luzern aufgehalten haben, obschon Sie gewusst haben, dass diese Liegenschaft zum verfahrens­gegen­ständ­lichen Zeitpunkt illegal besetzt und das Betreten der Liegenschaft untersagt war. (Strafbefehl SA1 1672 1812 vom 21.4.2017) (…)

Zwei Seiten Beamtensprache. Trocken, schnörkellos und kaum begründet. Avanzini wird zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 90 Franken und einer Busse von 100 Franken verurteilt.

Da sitzt ihr plötzlich etwas auf der Brust. Für den Staat ist sie jetzt eine Kriminelle. Und im Hinterkopf der dauernde Gedanke: Sie kostet die Redaktion viel Geld, auch das Honorar der eigenen Anwältin muss bezahlt werden. Die Frage beginnt zu bohren: Tickt unsere Gesellschaft so? Darf eine Journalistin nicht mehr ihren Job machen?

Ein Crowdfunding der Redaktion erlaubt es, gegen den Strafbefehl Einsprache zu erheben. Das geschieht in der Schweiz selten. Viele Betroffene akzeptieren Strafbefehle, weil eine Einsprache Zeit und Geld kostet. Hätte «Zentralplus» die Anwältin nicht bezahlt, hätte auch Avanzini die Verurteilung akzeptiert. Denn die zehn Tage Beschwerdefrist sind auch die letzten zehn Tage ihrer Schwangerschaft. Und damit keine Zeit des Kämpfens.

3. Mai 2017: Jana Avanzinis Sohn kommt zur Welt.

26. Juni 2017: «Sie müssen Ihr Handy draussen lassen», sagt der Staatsanwalt zu Beginn der Einvernahme. Jana Avanzini entgegnet: «Mein Partner muss mich erreichen können, wenn unser Kind gestillt werden will.» Und plötzlich dreht die Stimmung im Zimmer.

Von nun an fühlt sich Avanzini als Mensch wahrgenommen. Selbst der Anwalt von Bodum erkundigt sich: «Ah ja, wie alt ist es denn?» Und jetzt erlaubt ihr die Anwältin zu reden. Avanzini erklärt, dass sie gemeint habe, als Journalistin Park und Villa betreten zu dürfen. Sie habe das Haus ja nicht besetzen, sondern sich nur vor Ort ein Bild der Verhältnisse machen wollen. Zudem habe sie die Information gehabt, dass die Besetzung weitere drei Tage geduldet werde.

11. Juni 2018: Wieder liegt ein Fax der Anwältin auf dem Pult am Arbeits­platz. Den Entscheid hat derselbe Staatsanwalt gefällt, der sie mit Strafbefehl bestrafen wollte. Mit dem Leuchtstift liest ihn die Journalistin, streicht mehr als zwanzig Sätze Stabilo-gelb an: Da! Genau. So! Ja! Genau so muss es in einer Gesellschaft sein, in der sie leben will. Sie konnte es all den Juristen erklären. «Endlich verstehen sie.»

Einstellungsverfügung

Die Strafuntersuchung gegen Jana Ruth Avanzini wegen Hausfriedensbruchs wird in Anwendung von Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO eingestellt. (...) Jana Avanzini betrat das seit längerem leerstehende und nun besetzte Gebäude in ihrer Funktion als Journalistin, in der Absicht – solange dies noch möglich war –, über die Besetzung, die Stimmung, die Zustände im Haus Informationen zu sammeln und das Haus sogleich wieder zu verlassen; dies im Glauben, dass die Besetzung noch bis Samstag (23.4.2016) geduldet werde. Dies ist mit der Annahme einer vorsätzlichen Tatbegehung nach Art. 186 StGB nicht zu vereinbaren.

Und damit nicht genug. Der Staatsanwalt wird grundsätzlich: «Die Presse hat eindeutig die Pflicht, über Themen von allgemeinem Interesse zu informieren. (…) Die Berichterstattung lag zweifelsohne im öffentlichen Interesse und war durch die Medien- und Pressefreiheit grundrechtlich geschützt, womit diese letztlich auch unter dem Aspekt der Wahrung berechtigter Interessen nicht als unrechtmässige Handlung klassifiziert werden sollte.»

Avanzinis Einsprache hat den Staatsanwalt also zum Nachdenken gebracht. Solche Einstellungsverfügungen sind von immenser Bedeutung. Doch man erfährt von ihnen nur durch Zufall. Erst dann nämlich, wenn – wie im konkreten Fall – Betroffene sie öffentlich machen oder sie anfechten. Einstellungs­verfügungen sind so wichtig wie Strafbefehle, denn sie zeigen, wo und warum die Strafverfolger keine Straftat erkennen. Betrifft dies etwa einen Politiker, der im Verdacht stand, Geld unterschlagen zu haben? Dann wirft eine Einstellung wichtige Fragen auf: Hat der Staatsanwalt den Prominenten begünstigt? Oder hat er korrekt ermittelt?

Was in Einstellungsverfügungen steht, ist also eminent wichtig. Und trotzdem erfährt kaum jemand von Einstellungsverfügungen, denn sie werden nicht vor Ort aufgelegt, geschweige denn in einem Verzeichnis aufgeführt. Deshalb fordern Rechtswissenschafter, dass Einstellungs­verfügungen in einem öffentlichen Register aufgelistet werden. Erst dann seien auch sie korrekt verkündigt, wie die Bundesverfassung es verlangt.

Genau hinschauen, was die Strafverfolger machen, gebietet sich auch aus einem weiteren Grund: In Luzern etwa wurden 2017 nur rund 10 Prozent aller Strafuntersuchungen eingestellt. Bei den Staatsanwaltschaften Zürich-Limmat und Zürich-Sihl waren es rund 50 Prozent. Glücklich, wer in Zürich beschuldigt wird?

21. Juni 2018: Bodums Anwalt reicht Beschwerde gegen die Einstellungs­verfügung ein. Somit wird es zu einem Gerichtsentscheid kommen. Avanzini fragt sich: Warum nimmt dieser Mann so viel Geld in die Hand? Seine Klientin, die Bodum AG, gebe während eines laufenden Verfahrens keine Auskunft, lässt Bodums Anwalt ausrichten.

Avanzini hat zwar keine Angst, dass die Beschwerde gutgeheissen wird, fürchtet aber, dass sie sich bei einer Gerichtsverhandlung nicht mehr an alle Details erinnern kann. Zu viel anderes und Wichtigeres ist in ihrem Leben passiert seit jenem ersten Blick auf die Bodum-Villa an der Ober­grund­strasse 99, die hinter Brombeerranken weiter zerfällt. Offenbar steht sie kurz vor dem Abbruch. Die Stadt Luzern verhandelt mit Bodum seit Monaten über einen Ersatzbau.

Illustration: Friederike Hantel

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