Debatte

Braucht das Sexualstrafrecht eine «Nur Ja heisst Ja»-Regel?

Sexuelle Handlungen ohne Einwilligung sollen in der Schweiz konsequent und angemessen bestraft werden. Dafür plädiert Nora Scheidegger. Diskutieren Sie mit der Juristin.

22.08.2018

Die Republik ist ein digitales Magazin für Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur – finanziert von seinen Leserinnen. Es ist komplett werbefrei und unabhängig. Lösen Sie jetzt ein Abo oder eine Mitgliedschaft!

Vier Jahre lang hat sich Nora Scheidegger wissenschaftlich mit fast nichts anderem als Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und Schändungen beschäftigt. Und immer wieder mit der gleichen Frage: War das strafbar? Ihr Fazit: Das Schweizer Sexualstrafrecht bedarf einer grundlegenden Reform.

Nora Scheidegger schlägt vor, einen Grundtatbestand einzuführen, auf dem alle anderen Sexualdelikte aufbauen würden. Sexuelle Handlungen gegen den Willen («Nein heisst Nein») oder gar sexuelle Handlungen ohne Einwilligung («Ja heisst Ja») würden damit schon im Gesetz zu Straftaten erklärt.

Sollen sexuelle Handlungen ohne Einvernehmen in jedem Fall strafbar sein? Wäre das juristisch überhaupt praktikabel? Wie liesse sich ein fehlendes Ja beweisen? Und was halten Sie von den Reformvorschlägen des Bundesrates?

Lesen Sie Carlos Hanimanns Porträt der Juristin Nora Scheidegger – und diskutieren Sie heute Mittwoch ab 13 Uhr mit der Berner Juristin.

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus mit einem Monatsabonnement oder einer Jahresmitgliedschaft!