Erdbebenhilfe für die Medienlandschaft

Mit einem neuen Mediengesetz reagiert der Bundesrat auf die Digitalisierung. Trotz sinnvoller Neuerungen: Die vorgesehenen Massnahmen reichen bei weitem nicht, um die durchgeschüttelte Branche zu stabilisieren.

Von Manuel Puppis, 17.07.2018

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Die Digitalisierung schüttelt die Schweizer Medienlandschaft einem Erdbeben gleich durch. Die Risse machen sich an zwei Stellen bemerkbar: den Kontroversen um das Online-Angebot der SRG und der Finanzierungskrise der Tageszeitungen. Seit Jahren wehren sich die Zeitungsverleger vehement dagegen, dass die SRG im Internet etwas anderes anbieten darf als bereits im Radio und Fernsehen ausgestrahlte Sendungen.

Gleichzeitig sind die Erlöse von Kaufzeitungen aus der Printwerbung in den letzten 20 Jahren von fast 1,7 Milliarden (1995) auf noch rund 500 Millionen Franken (2017) eingebrochen. Mit Online-Werbung lassen sich schätzungsweise nur gerade etwas mehr als 80 Millionen Franken verdienen. Die Werbegelder fliessen heute zu Suchmaschinen und sozialen Netzwerken. Und fehlen damit im Journalismus.

Die Verlage reagieren mit Entlassungen und der Zusammenlegung von Redaktionen. So werden etwa alle Tamedia-Zeitungen neu aus einer Zentralredaktion in der Deutschschweiz und der Romandie bespielt. Die «Luzerner Zeitung» und das «St. Galler Tagblatt», die zur NZZ gehören, gehen mit der Nordwestschweiz zusammen. Und die Nachrichtenagentur SDA wurde geschrumpft.

Der Bundesrat verfolgte diese Entwicklung mit Sorge, hat aber 2011 und 2014 klargestellt, dass er vorerst auf die Eigenverantwortung der Branche setze. Erst im Zuge eines neuen Gesetzes über elektronische Medien wollte er über weitere medienpolitische Massnahmen nachdenken. Nun liegt der Entwurf vor. Er ist ein halber Schritt in die richtige Richtung. Mit sinnvollen Neuerungen und gravierenden Schwächen.

Sinnvolle Neuerungen

Gebühren für Online-Inhalte: Die SRG und private Regionalsender mit Leistungsauftrag sollen diesen künftig nicht nur mit klassischen Radio- und Fernsehsendern erbringen dürfen, sondern auch mit Audio- und Video-on-Demand-Angeboten im Internet. Das entspricht der heutigen Nutzungsrealität. Online-Medien, die auf Audio und Video setzen, könnten sich ebenfalls um Gebührengelder bewerben.

SRG: Die Debatten im Vorfeld der «No Billag»-Abstimmung blieben nicht folgenlos. Der Service-public-Auftrag der SRG soll genauer definiert und die SRG zu einem Dialog mit der Öffentlichkeit verpflichtet werden. Fünfzig Prozent der Gebühreneinnahmen sollen für Informationssendungen ausgegeben werden. Weiter hat der Bundesrat die Möglichkeit, finanzielle Einschränkungen vorzunehmen.

Indirekte Förderung: Die Aus- und Weiterbildung im Journalismus, der Presserat, eine nicht gewinnorientierte Nachrichtenagentur sowie digitale Infrastrukturen für den Journalismus sollen mit Gebührengeldern unterstützt werden. So können alle Medienhäuser finanziell entlastet werden.

Staatsferne: Eine unabhängige Aufsichtsbehörde soll eingerichtet werden, wie dies in Demokratien zur Sicherung der Medienfreiheit üblich ist und vom Europarat empfohlen wird. Bereits kritisieren Politikerinnen und Politiker von links bis rechts, eine solche Behörde wäre zu mächtig und zu wenig unabhängig. Die Argumente greifen zu kurz: Die neue Aufsichtsbehörde würde fast die gleichen Aufgaben wahrnehmen wie heute das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Sie wäre anders als das Bakom dabei aber nicht weisungsgebunden – ein entscheidender Vorteil.

Gravierende Schwächen

Ungenügende Medienförderung: Die vorgeschlagenen Fördermassnahmen reichen nicht aus, um die Medienlandschaft erdbebensicher zu machen. Lediglich Online-Medien, die «im Wesentlichen» aus Audio- und Videobeiträgen bestehen, könnten Gebührengelder erhalten. Doch die meisten journalistischen Angebote im Internet sind textbasiert.

Es braucht deshalb eine Medienförderung für Online-Journalismus insgesamt. Da der Bundesrat der Ansicht ist, Online-Medien fördern zu dürfen, kann diese Selbstbeschränkung auf Audio und Video nur als falsch verstandene Rücksichtnahme auf die Zeitungsverlage interpretiert werden. Und diese interessieren sich offenbar ausschliesslich für eine Unterstützung gedruckter Zeitungen. Natürlich trifft es zu, dass die Verbilligung des Zeitungstransports für kleinere Zeitungen vorerst weiterhin zentral bleibt. Doch das Beharren auf einer alleinigen Förderung von Printmedien ist angesichts des rasanten Medienwandels viel zu kurzfristig gedacht.

Das Interesse an Journalismus ist ungebrochen – aber wer weiss, wie viele Menschen noch eine gedruckte Zeitung abonniert haben, wenn dieses Gesetz in ein paar Jahren vielleicht einmal in Kraft treten wird? Eine Online-Medienförderung könnte nicht nur zur Entstehung und zum Überleben journalistischer Start-ups beitragen, sondern gerade auch Lokal- und Regionalzeitungen den Schritt ins Internet erleichtern. Schliesslich heisst das Ziel nicht Strukturerhaltung, sondern starke Medien und leistungsfähiger Journalismus.

Fataler Regulierungsverzicht: Heute haben alle konzessionierten Regionalsender einen Leistungsauftrag zu erfüllen. Künftig sollen nur noch Medien in wirtschaftlich schwachen Gebieten, die zum Überleben Gebührengelder benötigen, einen regionalen Informationsauftrag erbringen müssen. Da Privatradios in den meisten Regionen aber nicht auf Gebühren angewiesen sind, ist überall dort ein Abbau der Informationsleistung auf das betriebswirtschaftlich sinnvolle Minimum zu befürchten. Die Medienvielfalt würde darunter stark leiden.

Doch das ist nicht alles. Diese Radiosender ohne Leistungsauftrag (wie etwa Radio Argovia oder Radio 24) würden gar nicht mehr unter das neue Gesetz fallen. Für diese Sender, die eine hohe Nutzung aufweisen, entfielen damit sogar Mindestanforderungen wie die Pflicht zur sachgerechten Darstellung von Tatsachen und Ereignissen oder das Verbot politischer Werbung. Für eine direkte Demokratie ist das nicht unproblematisch.

Fehlende Daten: Die Forschung über die Entwicklung der Schweizer Medienlandschaft würde künftig nicht mehr aus den Gebühren, sondern aus dem regulären Staatshaushalt finanziert. Budgetkürzungen und Versuche politischer Einflussnahme sind absehbar. Doch Daten und Wissen über das Schweizer Mediensystem, die nicht von Branchenakteuren nach eigenen Interessen erhoben werden, sind zentral für künftige medienpolitische Diskussionen.

Die Vernehmlassung zum Gesetz läuft bis im Oktober. Strukturerhalter, die Online-Medienförderung ablehnen und die SRG im Internet stark einschränken möchten, werden diese Chance nicht ungenutzt verstreichen lassen. Höchste Zeit also, Erdbebenhilfe zu leisten und sich für eine zukunftsgerichtete Medienpolitik einzusetzen, die eine starke, vielfältige und innovative Medienlandschaft zum Ziel hat.

Debatte: Darf der Bund die Schweizer Medien retten?

Reichen die geplanten Massnahmen aus, um die Medienlandschaft zu stabilisieren? Ist es überhaupt die Aufgabe des Bundes, sich einzumischen? Ist die Unabhängigkeit der Medien gefährdet, wenn sie Mittel des Bundes annehmen? Wo sehen Sie die Hauptgründe, dass die Branche überhaupt so schwer in die Krise geraten ist? Debattieren Sie heute ab 9.30 Uhr mit Autor Manuel Puppis, Camille Roseau (WOZ), Robin Schwarz (Verband Medien mit Zukunft), Simon Jacoby (Tsüri) und Medienunternehmer Hansi Voigt. Hier gehts zur Debatte.

Der Autor

Manuel Puppis ist Professor für Mediensysteme und Medienstrukturen am Departement für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Universität Freiburg, Mitglied der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) und Präsident des Vereins media FORTI. Er vertritt hier seine persönliche Meinung als Wissenschaftler.

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