Die lange Geschichte des rechtsbürgerlichen Antifeminismus

Abschaffen, Budget kürzen, neu strukturieren: Die Fachstellen für Gleichstellung stehen vermehrt unter Druck von rechts. Neu sind die Angriffe nicht: Frauenfeindlichkeit hat in der Schweizer Politik Tradition.

Von Elisabeth Joris (Text) und Julia Spiers (Illustration), 14.06.2018

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Der Gleichstellungsauftrag ist eindeutig: Am 14. Juni 1981 stimmte eine Mehrheit von Volk und Ständen dem neuen Verfassungsartikel über die Gleichstellung von Frauen und Männern zu und verbot damit jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Hinzu kommen das Gleichstellungsgesetz von 1996 und entsprechende Diskriminierungsverbote in einer Mehrzahl der kantonalen Verfassungen und Gesetze, die Ratifizierung der Uno-Frauenrechtskonvention 1997 und zuletzt auch noch ein Bundesgerichtsurteil von 2011. Kurz: Der Staat hat den Auftrag, die Gleichstellung zu fördern und gegen Diskriminierung vorzugehen. Dazu ist die Arbeit dieser Fachstellen «etwas vom Besten, was die Schweizer Gleichstellungspolitik hat», wie Gesine Fuchs, wissenschaftliche Expertin in Sachen Gleichstellung, in ihrer gerade erst erschienenen Untersuchung zur Gleichstellungspolitik in der Schweiz feststellt.

Dennoch foutieren sich Opponierende aus den Reihen der SVP – in den letzten Jahren mit zunehmender Unterstützung von Exponenten der CVP und der FDP – um zahlenmässig gestützte Fakten, internationale Verpflichtungen und eidgenössische sowie kantonale Verfassungsartikel. Die Uno rät der Schweiz angesichts ihres Rückfalls in den Gleichstellungsrankings in einem Bericht aus dem Jahr 2016 dringend, die kommunalen und kantonalen Fachstellen für Gleichstellung mit genügend Kompetenzen und Ressourcen auszustatten. Aber die Opponierenden versteifen sich auf Behauptungen, wonach die Gleichstellung erreicht oder die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten keine staatliche Kernaufgabe sei – und daher reine Verschwendung und in Zeiten knapper Finanzen nicht zu rechtfertigen.

Für helvetische Verhältnisse auffallend ist laut Fuchs besonders die heftige Polemik der Attacken: Wissentlich werden falsche Behauptungen aufgestellt und dabei antiintellektuelle, fremden- und frauenfeindliche Ressentiments bedient. Diese seit Jahren in verschiedenen Variationen neu arrangierten Angriffe folgen einem seit den 1990er-Jahren vom New Public Management geprägten Diskurs: Ob und wie staatliche Aufgaben erfüllt werden, sei demnach nicht in erster Linie eine rechtliche Frage, sondern eine finanzpolitische. Das hat verheerende Folgen.

Verweigerte Ressourcen

Ein drastisches Beispiel bietet der reiche Kanton Zug: Dort beschloss das Parlament bereits 1995 die Schliessung der befristet konzipierten Fachstelle, 2010 auch die Abschaffung der Gleichstellungskommission. Dies, obwohl das Bundesgericht die Klage von linken, alternativen und feministischen Gruppierungen guthiess, weil die Bundesverfassung den Kanton zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrags verpflichtet, solange die tatsächliche Gleichstellung nicht erreicht ist. Dem Urteil ist der Kanton Zug bis heute nicht gefolgt: Zwar beschloss die Regierung in der Folge Massnahmen, aber sie sprach keine Ressourcen.

Ähnlich im Kanton Aargau: Dort wurden in die Fachstelle für Gleichstellung auch noch die Bereiche Migration, Familien- und Jugendförderung integriert, nun reichen aufgrund der Neuorganisation die vorgesehenen Ressourcen gerade noch zum Aufräumen. Solche Umbenennungen und Neustrukturierungen gibt es auch andernorts: Im Wallis verlangte die CVP schon 2003 die Umbenennung der Fachstelle in «Amt für Gleichstellung und für Familie» – ein Postulat, das vom rein männlichen Staatsrat mit Freuden umgesetzt wurde. Bei gleichen Ressourcen bedeutete die Ausweitung der Aufgaben faktisch die Halbierung der Mittel für die Gleichstellung.

Im Kanton Zürich wiederum konnte die Abschaffungsforderung dank des von Frauenorganisationen medienwirksam organisierten Protests abgewendet werden, nicht aber die wiederholten Kürzungen der Mittel. Bei der Budgetdebatte im links-grün dominierten Stadtzürcher Gemeinderat setzte sich die SVP zwar nie durch, schreckte allerdings selbst vor absurden Argumentationen nicht zurück. Ende letzten Jahres deponierten Elisabeth Liebi und Johann Widmer wegen einer Veranstaltung der Bibliothek der Fachstelle zum Thema Transkinder im Gemeinderat folgende Anfrage: «Klärt der Stadtrat regelmässig ab, ob im Zusammenhang mit dieser und anderen Veranstaltungen der Bibliothek strafrechtliche Tatbestände im Zusammenhang mit dem Kinderschutz oder gar Pornografie erfüllt werden?» Bei der letzten Budgetdebatte verlangte die Partei – allerdings ohne jede Aussicht auf Erfolg – die gestaffelte Auflösung der Fachstelle per Juli 2018, die Arbeit sei unnötig und verfalle zunehmend einem «schädigenden Gender-Fetischismus».

Für die SVP und die bürgerliche Rechte insgesamt steht heute – von der «Weltwoche» und der NZZ sekundiert – das Stichwort «Genderismus» für das, was früher unter dem Stichwort «Feminismus» angefeindet wurde. Schon 2006 brachte der für die Fachstellen verantwortliche SP-Regierungsrat Markus Notter bei einer Budgetdebatte im Kanton Zürich die wahre Problematik auf den Punkt: «Ich habe noch nie erlebt, dass Sie mit der gleichen Akribie, mit der Verbiestertheit, sich einmal die Fachstelle, die für die Schweinemastberatung da ist, vorgenommen hätten, oder dass Sie sich der Fragen der Schwarzwildbekämpfung – da gibt es auch eine Beratungsstelle – so angenommen hätten. Das ist von den finanziellen Auswirkungen her etwa im gleichen Umfang. Nein. Sie scheinen mit dem Thema ein bisschen ein Problem zu haben, vermute ich.»

Das Problem hat eine Geschichte, eine lange sogar.

Von Frauen erkämpft, von Linken gestützt

Die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann ist zu einem bedeutenden Teil bürgerlichen Frauen zu verdanken. Den Auftakt dazu gab 1975 der schweizerische Frauenkongress unter dem Präsidium der CVP-Nationalrätin Elisabeth Blunschy-Steiner. Er bündelte im internationalen Jahr der Frau die Anliegen eines breiten Spektrums von Organisationen – von den SP-Frauen bis zu Gruppierungen aus dem Umfeld der Berner SVP. Der Kongress beschloss die Lancierung der Gleichstellungsinitiative sowie die Forderung nach einer eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF). Der Gegenvorschlag zur Initiative wurde am 14. Juni 1981 auch dank der intensiven Unterstützung der Kampagne durch junge Feministinnen angenommen – der Auftakt zu einer generationenübergreifenden Kooperation von grosser Wirkung.

Bereits 1976 nahm die EKF ihre Arbeit auf. In den ersten drei Jahrzehnten präsidierten nacheinander Emilie Lieberherr (SP), Lili Nabholz-Haidegger (FDP), Judith Stamm und Chiara Simoneschi-Cortesi (beide CVP) die geschlechtergemischte Kommission. Über die Parteidifferenzen hinweg teilten diese Frauen die Erfahrungen der Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. In den Kantonen lancierten zwar fast durchwegs linke und grüne Politikerinnen die Schaffung von Fachstellen und Kommissionen für die Gleichstellung, vereinzelt aber auch CVP-Frauen, die in starkem Masse diskriminierende Auswirkungen eines patriarchal geprägten katholischen oder ländlichen Umfelds erfahren hatten. Wie persönlich prägend solche diskriminierenden Erfahrungen sein konnten, zeigte sich etwa im Kanton Graubünden: Dort unterstützte die damalige SVP-Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Fachstelle, die von massiven Einschränkungen bedroht war, und half als zuständige Finanzdirektorin, die Kürzungen abzuwenden.

Ob Fachstellen eingerichtet wurden oder nicht, war in erster Linie eine Frage der politischen Machtverhältnisse und der öffentlichen Wahrnehmung von Frauen als ernst zu nehmendem politischem Faktor. So ist es kein Zufall, dass der Boom der Einrichtung von Fachstellen und Gleichstellungskommissionen in die Jahre rund um den landesweiten Frauenstreik von 1991 fiel. Eine halbe Million Frauen aus verschiedenen Lagern protestierten damals gegen die fehlende Umsetzung der verfassungsmässigen Gleichstellung, in Städten ebenso wie in ländlichen Regionen. Diese Mobilisierung bereitete den Boden für die Wahl von Ruth Dreifuss in den Bundesrat, der 1993 nach dem Willen der Bürgerlichen ein rein männliches Gremium geblieben wäre, sowie für die Annahme des Gleichstellungsgesetzes in beiden Räten. Umso heftiger reagierten die rechtsbürgerlichen Kreise: Sie erklärten die von den Frauen auch dank des grossen Medienechos erkämpften Rechte und Repräsentationen als Nötigung. Es galt, die Frauen wieder in die Schranken zu weisen.

Familienpolitik statt Feminismus – ein Paradox

Der Kampf gegen die Fachstellen für Gleichstellung ist eines der Ziele, welche die SVP auch in ihrem Vierjahresprogramm 2015 festgeschrieben hat. Er dient der Partei als Test, wie die Staatstätigkeit im finanz- und sozialpolitischen Bereich möglichst zurückgefahren werden kann. Zusammen mit den anderen bürgerlichen Parteien setzt die SVP dabei auf Forderungen wie Budgetkürzungen, Kompetenz- und Funktionsbeschneidungen, Stellenreduktionen, Aufgabenerweiterungen bei gleich bleibenden Ressourcen oder Abschaffung. So wurden nicht nur im Wallis und im Aargau den Fachstellen zusätzlich die Themen Familie, Jugend und Migration übertragen, verschiedentlich auch die Bereiche Behinderte oder Alter.

Mit der Koppelung dieser Themen mit der Gleichstellungsarbeit werden implizit alte normative Ordnungsmuster – das Soziale als Sache des weiblichen Geschlechts – neu belebt und gestärkt. Die mit dieser Ausweitung oft verbundene Umformulierung von Gleichstellung zu Diversity blendet die gesamtgesellschaftlichen Machtfragen aus. Sie kaschiert ebenso wirtschaftliche Dimensionen der Geschlechterdiskriminierung wie frauendiskriminierende Dimensionen der nicht erklärbaren Lohnunterschiede, die nichts mit der Frage von Alter und Familie zu tun haben. Dagegen gehört die Entlarvung der machtspezifischen Implikationen von geschlechterspezifischen Ungleichheiten zu den Grundelementen feministischer Herrschaftskritik. So drohen die Umbenennungen die ursprüngliche Zielsetzung der Fachstellen in ihr Gegenteil zu verkehren: Zementierung statt Überwindung der Geschlechterungleichheit. Ein für Feministinnen schwer zu verkraftendes Paradox.

Ein Abbild der Opposition zum Frauenstimmrecht

In der Schweiz wurde das Frauenstimmrecht äusserst spät eingeführt, nicht nur wegen der Ablehnung durch die männlichen Stimmbürger. Denn der Bundesrat bewies in dieser Frage eine überaus passive Haltung – im Gegensatz zu den Regierungen umliegender Länder nach dem Ersten oder dem Zweiten Weltkrieg. Er initiierte keine rechtlichen Veränderungen von sich aus, reagierte vielmehr mit den Abstimmungen 1959 und 1971 lediglich auf den schon damals medienwirksam inszenierten Protest von Frauenrechtlerinnen.

1957 hatten diese auf die Zumutung reagiert, dass allein Männer an der Urne entscheiden konnten, ob Frauen obligatorisch in den Zivildienst eingezogen werden sollten, 1968 auf die geplante Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention ohne vorgängige Einführung des Frauenstimmrechts. Während die männlichen Stimmbürger in den Kantonen Waadt, Genf und Neuenburg bereits die Vorlage von 1959 bejahten und das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene einführten, war die Ablehnung in der Ostschweiz, aber auch in der Zentralschweiz selbst 1971 noch stark. Die Frage war in den beiden Halbkantonen Appenzell und einigen Bündner Gemeinden bis 1990 bei den Männern nicht mehrheitsfähig. Die regional unterschiedlich starke Opposition gegen Gleichstellungsstrukturen ist ein Abbild der Ablehnung des Frauenstimmrechts beziehungsweise deren Fortführung unter anderen Vorzeichen: ein Gradmesser des Antifeminismus.

Obwohl nicht Mitglied der Uno, nahm die Schweiz 1975 an der ersten Uno-Weltfrauenkonferenz in Mexiko teil. Diese empfahl den Staaten dringend die Schaffung einer nationalen Stelle zur Eliminierung von Diskriminierung, ein Grundpfeiler der Menschenrechtspolitik. Doch die Initiative zur Gründung von Fachstellen und Kommissionen zur Gleichstellung kam wie beim Frauenstimmrecht nicht von der Exekutive, sondern primär von Parlamentarierinnen mehrheitlich linker Herkunft.

Auch die regionale Verbreitung ist wie die frühere Zustimmung zum Frauenstimmrecht höchst unterschiedlich: Anders als in der Deutschschweiz gibt es in der Romandie und im Tessin seit 1994 flächendeckend Gleichstellungsfachstellen. Ebenso ist die Situation der Fachstellen in den Städten und in urban geprägten Kantonen besser als in ländlichen. Der neue Kanton Jura verankerte zudem bereits 1979 die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in der Verfassung. Fast zehn Jahre später erfolgte fast zeitgleich mit der Einrichtung des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung die Eröffnung der Fachstelle im Kanton Genf. Während in der Westschweiz und im Tessin keine Fachstellen zusammengelegt oder geschlossen wurden, waren Vorschläge zur Abschaffung, Zusammenlegung und drastischen Reduzierung der Mittel in der Deutschschweiz erfolgreich. Das Resultat: Heute gibt es in 16 von 26 Kantonen Fachstellen, die wie auf eidgenössischer Ebene in der Regel von ausserparlamentarischen Kommissionen unterstützt werden. In den 4 Kantonen Solothurn, Glarus, Schwyz und Uri gibt es nur Kommissionen, in den restlichen 6 – Zug, Nid- und Obwalden, Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, Thurgau – gar keine staatlichen Gleichstellungsinstitutionen, da sie entweder abgeschafft oder nie eingerichtet wurden. In der Mehrheit dieser Kantone gibt es auch kein gesetzlich verankertes Diskriminierungsverbot.

Diese antifeministische Strategie der SVP gegen die Fachstellen war von Christoph Blochers Parteiflügel vorgespurt. Bereits 1985 hatte Blocher das Referendum gegen das neue Ehegesetz lanciert, das den Mann als Oberhaupt der Familie ablösen sollte. In der ländlichen Deutschschweiz war ihm eine Mehrheit der männlichen Stimmbürger gefolgt, ganz entsprechend dem Muster der Opposition gegen das Frauenstimmrecht. Nur dank der Städte, der Westschweiz, des Tessins und der klaren Mehrheit der stimmenden Frauen wurde die Ehe gemäss dem seit 1981 gültigen Gleichstellungsartikel neu geregelt. Das je nach Region unterschiedliche Abstimmungsverhalten der Männer in dieser zentralen Frage zum Geschlechterverhältnis skizzierte auch das Muster, das die Opposition gegen die Einrichtung staatlicher Institutionen zur Umsetzung der Gleichstellung prägen sollte: je ländlicher und je deutlicher von der Romandie entfernt, desto deutlicher die Ablehnung. So manifestiert sich bei einem nicht zu unterschätzenden Teil der Bevölkerung die Persistenz einer frauenfeindlichen Grundhaltung, die von Befürwortern einschneidender Steuersenkungen für ihre Ziele sowohl orchestriert als auch instrumentalisiert wird.

Der neue Feminismus lässt die Opposition alt aussehen

Genüsslich kommentierten Opponierende jegliche Ansätze der Gleichstellungspolitik als seit langem überlebten Feminismus, als Relikt aus alten Zeiten. Nun schwemmt die #MeToo-Bewegung die Schwerpunkte feministischer Gesellschaftskritik mit aller Schärfe wieder an die Oberfläche. Es geht – wie in den 1970er- und 1980er-Jahren – dabei zentral um Ausbeutung von und Gewalt gegen Frauen aufgrund materiell und hierarchisch definierter Machtpositionen und damit um sexistisch fundierte Diskriminierung schlechthin. Die seit bald zwei Jahren anhaltende Mobilisierung lässt die Argumentation der Opposition alt aussehen. Als paradox erweist sich die gleichwohl immer noch demonstrierte Ablehnung der höchst moderaten Vorschläge von Bundesrätin Simonetta Sommaruga zur Erreichung der Lohngleichheit in grossen Unternehmen durch die rechtsbürgerliche Minderheit im Ständerat. Der hatte sich im zweiten Anlauf immerhin bereit erklärt, Unternehmen mit hundert und mehr Angestellten zur Lohnanalyse zu verpflichten: Das Argument der Wirkungslosigkeit zeugt von Abwertung, die Ablehnung von Angst, dass die Massnahmen doch wirksam sein könnten.

Dennoch verkörpert die Opposition gegen alle Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung weiterhin eine hohe Konzentration politischer und wirtschaftlicher Macht, die nur durch unverminderten informellen Druck von Frauen und durch konsequente Verteidigung des verfassungs- und völkerrechtlich definierten Diskriminierungsverbots beschränkt werden kann. Dazu leisten die Fachstellen weiterhin einen entscheidenden Beitrag.

Zur Autorin

Elisabeth Joris, 1946 geboren in Visp, ist Historikerin in Zürich. Sie ist Expertin für Frauen- und Geschlechtergeschichte und Autorin zahlreicher Publikationen. 1986 veröffentlichte sie gemeinsam mit Heidi Witzig ihr erstes Buch, ein Standardwerk: «Frauengeschichte(n). Dokumente aus zwei Jahrhunderten zur Situation der Frauen in der Schweiz».

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