Am Gericht

Rechtsfrieden im Minutentakt

Vier Personen sind per Strafbefehl schuldig gesprochen worden – wegen unterschiedlicher Vorfälle. Gemeinsam ist ihnen: Sie wehren sich. Ein Tag am Strafgericht Basel-Stadt – mit Alltagsdramen am Laufband.

Von Brigitte Hürlimann, 18.04.2018

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Ort: Strafgericht des Kantons Basel-Stadt
Zeit: 27. März 2018, 8.15 bis 12 Uhr
Fall-Nrn.: VT.2017.25429, VT.2017.22491, VT.2017.13606, VT.2017/111971
Thema: Einsprachen gegen Strafbefehle

Strafrichter Marc Oser, Mitglied der Schweizerischen Volkspartei, sorgt für mehr Rechtsfrieden in Basel – an mindestens drei Halbtagen pro Woche und am liebsten in den Morgenstunden. Sein Verhandlungsrhythmus ist ambitioniert, alle 30 bis 45 Minuten warten wieder neue Beschuldigte vor dem Gerichtssaal: eine sichtlich nervöse Gesellschaft, mit oder ohne Begleitung, und alle wild entschlossen, sich den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht einfach gefallen zu lassen.

Es sind eine Einsprecherin und drei Einsprecher, die vor Gericht stehen. Sie verlangen nichts Geringeres als einen Freispruch und Gerechtigkeit. Dass sie als Kriminelle abgestempelt und bestraft werden sollen, das leuchtet ihnen nicht ein. Bussen, Geldstrafen und vor allem diese horrenden Gebühren – und wofür? Für eine Bagatelle, ein Missverständnis, einen Ausrutscher. Das darf nicht sein, finden sie unisono. Drei Männer und eine Frau hoffen auf verständnisvolle Richter. Sie haben sich auf den Prozess vorbereitet, Strategien ausgedacht, haben sich im Voraus beraten lassen und das Internet konsultiert, sie tragen ihre Notizblätter mit in den Saal: auf dass kein einziges Argument vergessen gehe.

Marc Oser wird ihre Fälle als Einzelrichter beurteilen, flankiert von einer Gerichtsschreiberin, die bei der geheimen Urteilsberatung hinter verschlossenen Türen beratend mitwirken darf. Es sind Prozesse, die von der Öffentlichkeit kaum je zur Kenntnis genommen werden, denn hier geht es weder um Mord und Totschlag noch um andere spektakuläre Kriminalität. Nein, vor der Einsprache-Abteilung landen die Alltagsdramen, die genauso ans Lebendige gehen wie die grossen Fälle. «Es ist das Leben pur, das sich hier abspielt», sagt Marc Oser, «es sind superspannende Themen, und kein Fall ist gleich wie der andere.»

Der Richter bemüht sich redlich, mit den Leuten, die bei ihm vor den Schranken stehen, ins Gespräch zu kommen, und wenn immer möglich bezieht er Beteiligte mit ein: Zeuginnen, Privatkläger, Expertinnen, Geschädigte. Der unmittelbare Eindruck lasse sich durch nichts ersetzen, sagt Oser, und schon oft sei ein Entscheid ganz anders herausgekommen, als er es im Vorfeld gedacht habe. Dass die Zuschauerreihen in der baselstädtischen Einsprache-Abteilung meist leer bleiben, liegt wohl daran, dass diese Verhandlungen im Internet gar nicht publiziert werden – obwohl sie öffentlich wären.

Fall 1: Der verflixte Abstand

Ein 55-jähriger Ingenieur eröffnet um exakt 8.15 Uhr den Prozessreigen: Aktenkoffer, Krawatte, solides Schuhwerk. Vergangenen Sommer ist der Schweizer mit einem schwarzen Smart auf der chronisch verstopften Autobahn 2 in Richtung Deutschland gefahren und hat dabei zweimal, während Sekunden bloss, den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten. Pech für ihn, dass seine Fahrweise von einem Polizeiauto gefilmt wurde – das Beweisstück, an dem es nichts zu rütteln gibt, wird während der Verhandlung im Saal abgespielt. Der Ingenieur macht seine Sache gut vor Gericht, er spricht mit Bedacht und hält die Emotionen unter Kontrolle.

Er sagt: «Sie, auf dieser Strecke ist es unmöglich, den Abstand einzuhalten, das Stadtnetz ist ständig überlastet, ich bin einfach im Verkehrsfluss gefahren, wie alle anderen auch. Niemand hat sich an den vorgeschriebenen Abstand gehalten. Ich habe weder telefoniert noch gedrängelt oder überholt, ich habe niemanden gefährdet. Im Gegenteil, ich hätte den Verkehr behindert, wäre ich gesetzeskonform gefahren, ich hätte sogar riskiert, dass Lastwagen in die Lücke hineindrängeln. Also, diese Bestrafung ist schlicht unverhältnismässig, die Begleitumstände sind nicht berücksichtigt worden. Ich plädiere auf Freispruch. Ich bin doch kein Straftäter, ich bin ein anständiger Bürger, der seine Steuern bezahlt!»

Richter Oser versteht das Dilemma des Smart-Fahrers – und ja, er kenne diesen Strassenabschnitt, ein grosses Ärgernis, ständig Stau. Nach einer kurzen Urteilsberatung muss er dem Einsprecher dennoch mitteilen, dass es – leider, leider – beim Schuldspruch bleibe. Es liege tatsächlich eine grobe Verkehrsregel-Verletzung vor, daran könne er nichts ändern, bei allem Verständnis.

Die strafrechtliche Qualifikation hat zur Folge, dass der Ingenieur seinen Führerausweis für drei Monate abgeben muss. Das verfügt nicht das Strafgericht, sondern die Administrativbehörde in einem ganz anderen Verfahren – was keiner der Betroffenen versteht. Der Ingenieur spricht von einer doppelten Bestrafung. Immerhin senkt der Richter die Busse (wegen geringen Verschuldens) und gibt dem Verurteilten die besten Wünsche mit auf den Weg.

Der Ingenieur klappt den Aktenkoffer zu und verlässt den Gerichtssaal. Er habe es wenigstens probiert, sagt er im Korridor. Nun werde ihn halt die Sekretärin drei Monate lang chauffieren müssen, von Baustelle zu Baustelle. Aber wie er seinen hochbetagten Vater in dieser Zeit betreuen solle, das sei ihm schleierhaft. Sagts, schlüpft in den Regenmantel und zieht von dannen.

Fall 2: Post nach St-Louis

Nun betreten drei Frauen den Saal: eine Einsprecherin aus dem französischen Grenzort St-Louis, ihre Begleiterin, die in den Zuschauerreihen Platz nimmt, und die Dolmetscherin, die von Richter Oser ermahnt wird, wahrheitsgetreu zu übersetzen, ansonsten drohe eine Gefängnisstrafe. Die Einsprecherin sitzt in einer dicken Winterjacke mit ausladender Kunstpelz-Kapuze vor dem Richterpodest; zu fröstelig ist ihr offenbar die ganze Angelegenheit – die auf den ersten Blick wie ein schlechter Witz anmutet. Im Strafbefehl, der im Einsprache-Verfahren zur Anklageschrift mutiert (ohne Einsprache wäre er zum rechtskräftigen Urteil geworden), ist von einer Geschwindigkeitsübertretung von sage und schreibe einem Stundenkilometer die Rede, nach Abzug der Toleranzwerte. Wer 81 km/h anstatt der vorgeschriebenen 80 km/h fährt, hat eine Busse von zwanzig Franken zu bezahlen. Und für diese lächerliche Busse nimmt die 32-jährige Französin den Weg ans Basler Strafgericht in Kauf?

Nein, die Sache liegt ganz anders. Die Gebüsste schildert vor Einzelrichter Marc Oser wortreich, sie habe die Post aus Basel gar nie erhalten, also weder die Übertretungsanzeige mit der Busse noch die entsprechende Mahnung. Sie hätte die Busse sofort bezahlt, beteuert sie, doch davon habe sie erst per Strafbefehl erfahren, und da kamen noch Gebühren und Auslagen von über 200 Franken dazu. Das gehe zu weit, das zahle sie nicht! Sie sei nämlich gar nicht gefahren. Sie habe die Polizei-Fotografie angeschaut, es handle sich zwar um ihren Wagen, aber sie sitze nicht am Steuer. Und eben: Die beiden Briefe betreffend Busse seien nie bei ihr eingetroffen. «Ich will keine Probleme in der Schweiz», sagt die resolute Französin, «aber ich bin nicht schuldig.»

Knapp zehn Minuten dauert der Prozess, dann schickt der Strafrichter alle nach draussen und bespricht die Sache mit der Gerichtsschreiberin. Nach weiteren zehn Minuten eröffnet Marc Oser seinen Entscheid: Die Busse wird bestätigt, die Gebühren bleiben, und neu kommen noch Gerichtskosten dazu – weitere 200 Franken, wenn ein schriftlich begründetes Urteil erstellt werden muss, die Hälfte, wenn darauf verzichtet wird. Er müsse davon ausgehen, so der Richter, dass die Frau mindestens einen der beiden Bussen-Briefe bekommen habe, denn die Adresse stimme, und der Strafbefehl sei ja auch angekommen. Ausserdem könne im jetzigen Verfahrensstadium nicht mehr geltend gemacht werden, man habe das Fahrzeug nicht gelenkt, jemand anders sei schuld. Er verurteilt die Frau als Halterin des Autos zu einer Busse von 20 Franken und damit auch zur Bezahlung der Kosten und Gebühren.

«Wenn Sie mit diesem Entscheid nicht einverstanden sind», sagt Richter Oser weiter, «können Sie den Fall vor das Appellationsgericht ziehen.» Was er nicht erwähnt: dass ein solcher Schritt die Gefahr weiterer Kosten birgt. Damit kann aus einer 20-Franken-Busse ein Rechtsweg werden, der bis zu 1000 Franken kostet. Wer ein solches Risiko eingeht und finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, muss sich warm anziehen.

Fall 3: Kleinbasler Quartierkönig

Auch Osers dritter Fall steht nicht alleine da, er hat seinen Berater mitgenommen, einen Studierten, allerdings keinen Juristen. Die beiden Männer sind früh eingetroffen. Während drinnen im Saal die Französin ihren Schuldspruch entgegennimmt, besprechen sie im Gang ausführlich die Strategie: was vor den Schranken alles gesagt werden soll und was besser nicht. Es ist inzwischen 9.30 Uhr geworden, Richter Oser eröffnet den dritten Prozess an diesem Morgen – ohne Verschnaufpause, ohne Koffeinzufuhr, da alle Vorgeladenen zum Termin erscheinen, was nicht unbedingt dem Regelfall entspricht. Bleibt ein Einsprecher dem Prozess unentschuldigt fern und lässt sich auch nicht vertreten, gilt seine Einsprache als zurückgezogen.

Ab der dritten Verhandlung ist Schluss mit Verkehrsdelikten, auch wenn viel von einem weissen Lexus die Rede ist. Dieser gehört dem 72-jährigen Gewerbler aus Kleinbasel. Eine quartierbekannte Grösse, jemand, den man gefälligst zu kennen und zu respektieren hat, und einer, der sich nicht so schnell einschüchtern lässt, schon gar nicht von einem jungen, unerfahrenen Polizeiassistenten. Dem Gewerbler wird Gewalt und Drohung gegen Beamte und Littering vorgeworfen; Letzteres, weil er den zerrissenen Bussenzettel aufs Trottoir geworfen habe. Doch in erster Linie geht es um das Aufeinanderprallen zweier höchst unterschiedlicher Männer, um eine Begegnung, die von Anfang an unter einem schlechten Stern stand.

Die Anschuldigungen seien komplett falsch, sagt der Kleinunternehmer vor Gericht, alles leere Behauptungen. Er habe nichts anderes getan, als den Polizisten freundlich darauf hinzuweisen, dass der weisse Lexus nicht im Parkverbot stehe, sondern vor seinen Liegenschaften und seinem Geschäft, wo Güterumschlag erlaubt sei: «Sonst könnte jedes KMU in der Stadt zumachen.» Als sich der Polizist dennoch in voller Montur über den teuren Wagen gebeugt habe, um einen Bussenzettel unter den Scheibenwischer zu klemmen, habe er befürchtet, der Lexus werde zerkratzt: «Ich habe ihm aber nur gesagt, er solle mein Auto nicht kaputt machen. Ich kann ihn gar nicht am Arm gepackt haben, ich habe Arthrose in meiner rechten Hand, sie ist völlig kraftlos.»

So lautet die Version des Einsprechers, der sich gegen die bedingte Geldstrafe und die Busse wehrt, doch seine Aussagen werden vom beteiligten Polizisten dementiert. Richter Oser hat deshalb den Ordnungshüter als Zeugen vorgeladen. Der junge Mann, der uniformiert vor Gericht auftritt, schildert einen ganz anderen Ablauf: Der Rentner sei von Anfang an aggressiv, arrogant und unfreundlich gewesen. Er habe dennoch den Bussenzettel ausgefüllt und unter den Scheibenwischer klemmen wollen, als er am Arm gepackt und weggezogen worden sei. Der wütende Senior habe die Busse zerrissen und zu Boden geworfen, darum habe er eine zweite Busse wegen Litterings ausgestellt. Im Nachhinein, so der Polizist, könne man sich darüber streiten, ob die zweite Busse nötig gewesen sei.

Unrecht hatte der Polizeiassistent allerdings mit der ersten Busse wegen Falschparkierens (das diesbezügliche Verfahren wurde eingestellt), doch das ist vor dem Strafrichter kein Thema mehr. Es geht allein um die Tätlichkeit gegen den Uniformierten, die vom Gewerbler als aufgebauscht und völlig übertrieben bezeichnet wird. Richter Oser glaubt jedoch dem Polizisten und sagt bei der Urteilseröffnung, es gebe einfach keinen Grund, warum dieser den Rentner falsch beschuldigen sollte. Es sei eine Grenze überschritten worden, der Ärger des Gewerblers hingegen sei nachvollziehbar, weil der Bussenzettel grundlos ausgefüllt worden sei. Marc Oser bestraft den Verurteilten ein bisschen milder, wünscht auch ihm alles Gute für die Zukunft – und hört grosszügig darüber hinweg, wie der Quartierkönig noch im Saal den Polizisten anknurrt, er solle sich im Kleinbasel besser nicht mehr sehen lassen.

Fall 4: Wer terrorisiert da wen?

Sie würdigen sich im Gang keines Blickes, doch man spürt die Funken sprühen. Zuerst wird der eine in den Saal gebeten, zum vierten und letzten Prozess an diesem Morgen. Es ist der Einsprecher, dem das Gericht eine amtliche Verteidigerin zur Seite gestellt hat, da erstens eine unbedingte Geldstrafe droht und es zweitens offensichtlich ist, dass der 35-Jährige mit dem Rechtsweg heillos überfordert ist – wie mit dem Leben überhaupt. Er versucht grad vom Kiffen, Saufen und Koksen wegzukommen, er lebt von der Sozialhilfe und will wieder Boden unter den Füssen gewinnen, arbeiten, unabhängig sein. Und ganz dringend möchte er woanders wohnen. Denn unter dem gleichen Dach wohnt nach wie vor sein ärgster Widersacher, der zweite Mann, der jetzt noch im Gang wartet und demnächst als Privatkläger und Auskunftsperson in den Saal gerufen wird. Der Privatkläger (auch er ein gebeutelter Mensch) hat gegen den 35-jährigen Hausmitbewohner Strafanzeige eingereicht: wegen mehrfacher Bedrohungen und Beschimpfungen.

Im Strafbefehl, der gerichtlich beurteilt werden soll, sind Textpassagen zitiert, die vom Beschuldigten stammen; unschöne, unflätige, bedrohliche Worte, das gibt der Schweizer zu. Das sei das Blödeste, was er je in seinem Leben getan habe, sagt der schlaksige junge Mann. Er sei total betrunken und bekifft gewesen, der Nachbar habe ihn zur Raserei gebracht, habe ihn schikaniert, ihn und die anderen Hausbewohner, es laufe derzeit eine hausinterne Petition gegen diesen Kerl, alle wollten ihn loswerden, es sei nicht zum Aushalten. Aber mit erhobener Faust sei er nie auf seinen Widersacher losgegangen, das stimme nicht: «Denn wissen Sie», sagt er zum Richter, «wenn ich die Faust erhebe, dann schlage ich auch zu. Ich bin ehrlich mit Ihnen.»

Richter Oser hört stirnrunzelnd zu, hört sich auch den Privatkläger an, blickt kurz zur Decke hoch, überlegt, blickt zurück in den Saal und macht einen Vorschlag: Ein Vergleich soll ausgehandelt werden, dem Rechtsfrieden zuliebe, wie er sagt, da die beiden Männer nach wie vor im gleichen Haus wohnten. Der Einsprecher schuldet dem Privatkläger noch Geld, es gibt ein verwirrendes Hin und Her, was die Höhe dieser Schuld betrifft, doch am Schluss einigt man sich auf 400 Franken. Der Einsprecher erklärt sich bereit, unverzüglich 100 Franken vom Bankkonto abzuheben, diese via Richter dem Privatkläger auszuhändigen und die Restschuld in Monatsraten à 50 Franken zu tilgen. Im Gegenzug zieht der Privatkläger seine Strafanzeige zurück. Und beide Männer verpflichten sich dazu, den anderen in Ruhe zu lassen; das haben sie schon einmal abgemacht, in einer zivilrechtlichen Vereinbarung – offensichtlich ohne Erfolg. Doch der Strafrichter schärft ihnen ein, sich an das Vereinbarte zu halten. Um den zarten Frieden nicht unnötig zu gefährden, nimmt er ausnahmsweise die Verfahrenskosten auf die Gerichtskasse.

Inzwischen ist es Mittag geworden, die beiden Streithähne verlassen das Strafgericht Basel-Stadt, nicht so richtig glücklich, aber ohne grösseres Zeter und Mordio, was schon ein Fortschritt ist. Die Gerichtsschreiberin stapelt die Akten, der Kanzleimitarbeiter löscht das Licht im Saal, Strafrichter Marc Oser schreitet zügigen Schrittes zurück ins Büro im Nebengebäude. Dort warten die nächsten Dramen auf ihn, vorerst noch in Form von Papierbergen zwischen Kartondeckeln, doch schon bald in Fleisch und Blut vor ihm im Saal.

Die Einzigen, die er im Einsprache-Verfahren fast nie zu Gesicht bekommt, sind übrigens die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die Ankläger beziehungsweise Strafbefehls-Aussteller dürften zwar auftreten und plädieren, sie müssen es aber nicht und konzentrieren sich lieber auf die grossen Fische. Nicht, dass diese immer relevanter wären.

Illustration Friederike Hantel

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