Anklage gegen drei Deutsche wegen Wirtschaftsspionage

Zwei ehemalige Angestellte der Bank Sarasin und ein Rechtsanwalt sollen sich des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes schuldig gemacht haben.

Von Sylke Gruhnwald, Carlos Hanimann und Christof Moser, 20.03.2018

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Die Staatsanwaltschaft Zürich erhebt Anklage gegen drei Deutsche wegen Wirtschaftsspionage und Verstosses gegen das Bankgeheimnis. Ein Stuttgarter Anwalt und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank Sarasin sollen illegal interne Bankunterlagen an deutsche Gerichte und Behörden weitergegeben haben. Das haben Recherchen der Wochenzeitung «Die Zeit», von «Correctiv», dem ZDF-Magazin «Frontal 21» und der Republik ergeben, die diese Woche veröffentlicht werden.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe und verweisen darauf, dass die Unterlagen wesentlich zur Aufklärung eines der grössten Steuerskandale in Deutschland beigetragen haben, des sogenannten Cum/Ex-Skandals. In der Schweiz drohen ihnen Haftstrafen von mehr als drei Jahren.

Hintergrund der Anklage ist eine Auseinandersetzung zwischen der Bank J. Safra Sarasin und einem ihrer reichsten Kunden, dem deutschen Milliardär und Drogeriekönig Erwin Müller. Müller hatte über die Bank in Cum/Ex-Geschäfte investiert und ist dabei nach eigenen Angaben falsch beraten worden. Sein Anwalt Eckart Seith nahm von den beiden ehemaligen Mitarbeitern der Bank belastende Dokumente entgegen und nutzte sie für den Rechtsstreit. Im Mai 2017 verurteilte das Landgericht Ulm die Bank Sarasin zur Zahlung von 45 Millionen Euro an Müller. Dagegen ist die Bank in Berufung gegangen.

Seith gab die Dokumente aber auch an deutsche Behörden weiter. So wurden sie zu zentralen Bausteinen im deutschen Verfahren rund um die Cum/Ex-Geschäfte, die 2012 verboten wurden. Vorher hatte der deutsche Staat ihretwegen viele Milliarden verloren.

Der Fokus der Schweizer Justiz liegt hingegen auf den drei Deutschen. Obwohl es sich gemäss Anklageschrift um einen «schweren Fall» von wirtschaftlichem Nachrichtendienst handle, führt die Zürcher Staatsanwaltschaft den Fall, nicht die Bundesanwaltschaft.

Dazu musste das Justizdepartement von Simonetta Sommaruga die Ermächtigung erteilen. Ein Sprecher bestätigt dies auf Anfrage, verweist aber darauf, dass es sich dabei um einen Routinevorgang handle.

«Helden oder Spione» – die ganze Geschichte lesen Sie am Mittwochabend ab 18 Uhr auf www.republik.ch.

Die Recherchekooperation

Ein Team von Journalistinnen der Rechercheplattform «Correctiv» und der Republik hat gemeinsam mit der deutschen Wochenzeitung «Die Zeit» und dem ZDF-Magazin «Frontal 21» Gerichtsunterlagen, geheime Ermittlungsakten, bankinterne Unterlagen und E-Mails ausgewertet. Die Reporter führten Hintergrundgespräche und Interviews mit Beschuldigten, Ermittlern, Wissenschaftlern und Insidern. «Frontal 21» beteiligte sich mit diesem Beitrag (ab Minute 32:05). Die detaillierte Rekonstruktion des Justizfalls lesen Sie am Mittwochabend ab 18 Uhr hier auf www.republik.ch.

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