Aus der Redaktion

Warum Justiz ein Schwerpunktthema der Republik wird

Journalismus, der sich für das Überleben der Demokratie ins Zeug legt, muss den liberalen Rechtsstaat stärken. Und das geht nur mit ernsthafter Kritik. Und Neugier. Und System.

Von Christof Moser, 17.01.2018

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Synthetische Stimme
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«Wo man das Recht hinauswirft, kommt der Schrecken zur Tür herein», besagt ein sudanesisches Sprichwort. «Niemand schafft grösseres Unrecht als der, der es in der Form des Rechts begeht», schrieb Platon.

Zwei Zitate als Startrampe, um kurz über die Justiz, den Rechtsstaat und die Rolle des Journalismus auszuholen. Und Ihnen das fünfköpfige Team vorzustellen, das bei der Republik diese Themenfelder beackern – und zum Blühen bringen wird. (Die Landwirtschaftsmetapher ist leider weniger schief, als uns lieb ist: Ganze Rechtsstaaten werden umgepflügt. Jetzt. In Europa. Selbst die Schweiz kippte fast. Aber dazu später mehr.)

Weil die Justiz uns spiegelt

Dass die Republik einen Schwerpunkt auf Justizthemen legt, können Sie, liebe Verlegerinnen und Verleger, zunächst ganz entspannt als Leserinnen und Leser geniessen – und direkt zur Bilanz «Dreissig Jahre vor Gericht» von Brigitte Hürlimann umschalten. Hürlimann, Gerichtsreporterin seit 1986, gehört zu den profundesten Kennerinnen der Schweizer Justiz. 2017 erteilte ihr die NZZ Schreibverbot. Sie kündigte. Und gehört jetzt zum Team, das für die Republik «Am Gericht» präsent sein wird. Diese Kolumne erscheint ab kommender Woche dreimal monatlich, immer mittwochs.

«Am Gericht» ist nicht zufällig eines der ersten regelmässigen Formate, das die noch junge Republik lanciert. Wir haben die besten Gerichtsreporter angeheuert, um das blühende Leben in unser Magazin zu holen. Das zeigt sich vor Gericht – und wird dort zu gesellschaftlicher Relevanz verdichtet. Wie tropfendes Harz, das ein Insekt umschliesst: Gerichtsprozesse sind eine gut dokumentierte, die Zeit überdauernde Momentaufnahme gewöhnlichen Lebens. Und die Rechtsprechung: Bernstein gewordene Zivilisation, kontinuierlich geschliffen, geformt und eingebettet in die Verfassung. Zusammengefügt zum grossen Ganzen ist er das Juwel jeder erfolgreichen Gemeinschaft: als funktionierender Rechtsstaat.

Im trüben Glanz dieses Juwels wollen wir mit unserem hochkarätigen Team von Gerichtsreporterinnen die Gesellschaft spiegeln. An den Gerichten, überall im Land. Woche für Woche. Und damit den klaren Blick auf das Justizsystem schärfen, getreu dem Diktatorinnen-Bonmot: Je mehr man sich in Edelsteinen spiegelt, desto grösser der Schrecken über sich selbst.

Weil der Rechtsstaat uns braucht

Damit kommt, Sie ahnen es, nach dem Vergnügen jetzt doch noch die Arbeit. Hier drei weitere Gründe, warum die Republik, abgesehen von Ihrem Lesevergnügen, die Justiz zu einem Schwerpunktthema macht:

Weil die Justiz kritisiert werden muss: Allein schon aus Gründen des liberalen Paradoxons, dem Rechtsstaat zu vertrauen, indem man ihm misstraut – und ihn durch Kritik und Widerspruch zu verbessern. Kurz: Die klassisch-staatsbürgerliche Haltung. Als Republik fühlen wir uns dazu verpflichtet. Doch es geht auch um die fundamentale Kritik gegen die Aushöhlung des Rechtsstaats. Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten: Mit diesem Satz begründeten Politiker auf der ganzen Welt seit dem 11. September 2001 Überwachungs- und Sicherheitsgesetze. Das Ergebnis davon ist ein Präventionsstaat, in dem die Grenzen zwischen Unschuldigen und Schuldigen, Verdächtigen und Unverdächtigen immer mehr verschwimmen. Und jede und jeder von uns zu einem Risikofaktor werden kann, der präventiv überwacht, eingesperrt, versorgt werden muss.

Weil die Justiz kontrolliert werden muss: Die Entwicklung hin zu einer Präventivjustiz zeigt sich nicht nur bei der Bekämpfung von Terror. Unter dem politischen Schlachtruf der «Kuscheljustiz» und mit Unterstützung der Stimmbevölkerung sind auch die Strafjustiz und der Strafvollzug über die letzten Jahre immer weiter verschärft worden. Begonnen hat alles mit dem Abstimmungs-Ja zur Verwahrungsinitiative 2004. Dann ging es Schlag auf Schlag: Ja zur Unverjährbarkeitsinitiative 2008, zur Ausschaffungsinitiative 2010, zur Pädophileninitiative 2014. Die Schweizer Stimmbevölkerung macht Justizpolitik nach dem Motto «Härte für die anderen, Toleranz für sie selbst». Und dreht damit das Rad der Zeit hinter die Errungenschaften der liberalen Revolution zurück, die das Recht der Mächtigeren durch die Gleichheit vor dem Recht ersetzte (zumindest in der Theorie). Je unerbittlicher das Justizsystem, desto wichtiger wird auch seine Kontrolle: entlang dem Prinzip der Verhältnismässigkeit, die Ermessensspielräume der Richter im Blick.

Weil die Justiz verteidigt werden muss: Weltweit und auch wieder in Europa werden mit populären, emotional einleuchtenden Forderungen komplexe rechtsstaatliche Prinzipien infrage gestellt – im Kleinen ebenso wie in der grossen Politik, wo für Kriege und Annektierungen Völkerrecht gebrochen wird. Mit dem Aufstieg der autoritären Politik in der Demokratie zählen nicht mehr Argumente, sondern deren Durchsetzung. Statt sich der Komplexität zu stellen, wird Härte propagiert – damit sich endlich etwas ändert. Und sei es die Menschenrechtskonvention. Wie schnell ein Rechts- in einen Unrechtsstaat kippen kann, zeigt sich zum Beispiel in Polen, wo die konservative Regierung im Eiltempo Gesetze durch das Parlament brachte, mit denen die Gewaltenteilung aufgehoben wird. Oder in Ungarn, wo die Politik das Verfassungsgericht entmachtet hat. In der Schweiz sitzt der Schrecken über die Durchsetzungsinitiative noch immer in den Knochen. Die SVP-Doktrin vom Volkswillen, der über allem steht, liess die Schweiz nah an einer Tyrannei der Mehrheit vorbeischrammen. Die Einführung einer Zweiklassenjustiz für Schweizerinnen und Ausländer wurde mit 58,9 Prozent abgelehnt, das Fundament des Rechtsstaats verteidigt. «Die Zeit» schrieb: «Der 28. Februar 2016 ist ein grosser Tag für die Schweiz – und für Europa».

Weil Journalismus dafür da ist

Bevor Sie nun das Gerichtsreporter-Team der Republik kennenlernen, noch ein letzter Punkt: das Prinzip der Justizöffentlichkeit. Justizöffentlichkeit ist in einem Rechtsstaat der zentrale Grundsatz für eine demokratisch kontrollierte Justiz. «Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich», heisst es in Artikel 30 Absatz 3 der schweizerischen Bundesverfassung. Und das steht dort nicht ohne Grund.

Nach historischer Erfahrung ist bei der Justiz die Missbrauchsgefahr staatlicher Gewalt besonders gross. Die Römer haben auf dem Marktplatz Recht gesprochen, jeder konnte als Zeuge und Zuschauerin dabei sein. Im Verlauf der Zeit verabschiedete sich die Justiz von der Öffentlichkeit und wurde zur Kabinettsjustiz – einer geheimen, schrankenlosen Staatsgewalt, der die Französische Revolution ein Ende setzte. Spätestens seit der Aufklärung müsste Rechtsprechung wieder als ein öffentlicher Vorgang verstanden werden – eigentlich.

Tatsächlich wird das Prinzip der Justizöffentlichkeit immer mehr zum toten Buchstaben. Der eine oder andere kleinere oder grössere Fortschritt in den letzten dreissig Jahren – hin zu mehr Transparenz, oft erkämpft von Journalistinnen – helfen nicht darüber hinweg: Der Rechtsstaat bewegt sich zurück Richtung Geheimjustiz. Das Problem ist so akut, dass der Schweizer Presserat Alarm geschlagen hat. Verantwortlich für diese Entwicklung sind primär drei Faktoren, die weitere Gründe für den Justizschwerpunkt liefern:

Weil die Justiz das Geheimnis liebt: Das Justizsystem glaubt von jeher, dass Geheimnisse etwas Gutes sind, und auch, dass Dinge unter dem Deckel bleiben sollten. Viele Richter sind Träger der Intransparenz. Sie können mit juristischen Ausflüchten, zum Beispiel in den Persönlichkeitsschutz oder den Schutz wirtschaftlicher Interessen, viele Türen, Schubladen und Ordner schliessen. Manchmal tun sie dies ohne jedes Recht. In manchen Kantonen sind selbst rechtskräftige Urteile nur mit grosser Mühe zugänglich – obwohl Bundesgerichtsurteile wiederholt auf das Öffentlichkeitsprinzip pochten.

Weil die Politik auf Effizienz drängt: Seit der Einführung der neuen Strafprozessordnung 2011 werden über neunzig Prozent aller Strafanzeigen per Strafbefehl erledigt – unter faktischem Ausschluss der Öffentlichkeit. Es wird noch ein langer Kampf, bis alle kantonalen Gerichte Journalistinnen die Strafbefehle zustellen. Rechtsstaatlich besonders heikel: Bei abgekürzten Verfahren sind die Staatsanwälte Ankläger und Richterinnen zugleich. Was zumindest zur Folge haben muss, dass sich Staatsanwälte wie Richter der Öffentlichkeit stellen.

Weil die Medien ihre Kontrollfunktion schleifen lassen: Im Kampf um Transparenz spielen Journalistinnen eine entscheidende Rolle. Ihnen sind viele Erfolge bei der Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzips zu verdanken. Was nicht davon ablenken kann, dass die Justiz in den Medien nicht die Aufmerksamkeit erhält, den sie als dritte Gewalt haben müsste. Das beginnt in den Redaktionen, in denen Berichte aus Gerichten weniger zählen als jene aus Parlamentsdebatten. Unter dem ökonomischen Druck bauen die Verlage die Gerichtsberichterstattung weiter ab. In manchen Kantonen findet bereits heute so gut wie keine Gerichtsberichterstattung mehr statt. Und wo es sie noch gibt, wird die Justiz oft auf spektakuläre Einzelfälle reduziert.

Sie sehen, geehrte Verlegerinnen, Verleger – sechs gute Gründe, die Justiz zu einem Schwerpunktthema zu machen. Und hier jetzt also die fünf Reporterinnen und Reporter, die künftig wöchentlich für die Republik aus den Gerichten berichten:

Sina Bühler

Dass Recht bekommen auch eine Frage der Argumentation ist, lernte Sina Bühler als Älteste von vier Geschwistern und Tochter einer Anwältin schon früh. Bühler ist 1976 in St. Gallen geboren, wuchs in Italien auf und studierte Politikwissenschaften an der Universität Lausanne. In den Journalismus fand sie als Volontärin des St. Galler «Tagblatts», danach arbeitete sie sechs Jahre lang für die WOZ und wieder sechs Jahre für die Gewerkschaftszeitung «work». Bei den Gewerkschaften beschäftigte sich Sina Bühler mit Arbeitsrecht und merkte rasch, wie wenig Angestellte eigentlich über ihre Rechte wissen.

Sina Bühler, 41
«Auch deshalb ist Gerichtsberichterstattung notwendig: Damit die Leute es wagen, sich zu wehren.»

Seit 2014 ist Bühler freie Journalistin im Pressebüro St. Gallen, wo sie über Politik, Arbeit und Gleichstellung schreibt. Für die Republik wird sie aus Ostschweizer Gerichtssälen berichten – und sich vor allem um Arbeits- und Mietrechtsfälle kümmern.

Markus Felber

Markus Felber ist eine Instanz. Als er 1981 damit begann, über das Bundesgericht zu schreiben, dauerte es jeweils Monate, bis das Gericht seine Urteile öffentlich machte. Felbers Berichte (und die anderer Journalisten) waren lange Zeit die einzige Quelle, über die die Öffentlichkeit erfuhr, was das höchste Schweizer Gericht entschied.

Markus Felber, 67
«Nur eine kritisch beobachtete und durchleuchtete Justiz kann das volle Vertrauen der Menschen beanspruchen.»

In dreissig Jahren Justizberichterstattung hat sich Felber nicht nur einen Namen, sondern auch einige Feinde gemacht. Als er dem Bundesgericht in den 1990er-Jahren offenen Rechtsbruch vorwarf (unter dem Titel «Wer Recht spricht, sollte nicht Recht brechen»), wollte man ihm die Akkreditierung entziehen. 2003 versuchte ihn ein Bundesrichter gar zu bespucken. Und traf stattdessen den Gerichtsschreiber. Er musste zurücktreten.

Felber berichtete für Presseagenturen und das Radio, vor allem aber und am liebsten für Tageszeitungen – von 1993 bis 2013 unter dem Kürzel fel. exklusiv für die NZZ. Weil die Zeitung die Gerichtsberichterstattung umbaute, liess er sich «unverhofft vorzeitig pensionieren». Für die Republik wird Markus Felber über das Bundesgericht in Lausanne und das Bundesstrafgericht in Bellinzona berichten.

Brigitte Hürlimann

Geboren 1963 in Basel, aufgewachsen in Basel und Luzern, spülte es sie als Jungreporterin Ende der 1980er-Jahre nach Zürich. Für den «Tages-Anzeiger» sass sie 1986 erstmals am Gericht, und die Justiz sollte sie fortan nicht mehr in Ruhe lassen – und umgekehrt.

Brigitte Hürlimann, 55
«Vor den Schranken des Gerichts spielt sich das wahre Leben ab. Die dritte Gewalt scharf zu beobachten, sie notfalls auch zu verteidigen, ist unsere Aufgabe.»

Brigitte Hürlimann unterbrach ihre journalistische Laufbahn für ein Rechtsstudium in Freiburg, das sie mit einer Dissertation über den Umgang mit Prostitution in der Schweiz abschloss. Danach ging sie zur NZZ, für die sie bereits seit 1993 als regelmässige Mitarbeiterin der Wochenendbeilage aus der ganzen Welt berichtete – von Russland über Chile bis ins Westjordanland und das Urserntal. Für ihre Reportagen gewann sie zweimal den Zürcher Journalistenpreis (und einmal den Urner Medienpreis).

Ab 2000 arbeitete sie im Ressort Zürich der NZZ, ab 2005 als zuständige Redaktorin für Justizfragen und Gerichtsberichterstattung. Ab März 2018 leitet sie die Redaktion des «plädoyer». Für die Republik wird sie aus Basler und Zürcher Gerichtssälen berichten.

Yvonne Kunz

Yvonne Kunz lernte das Einmaleins des Justizjournalismus bei der Legende unter Zürichs Gerichtsreportern: Attila Szenogrady. Als seine Mitarbeiterin und dritte Hirnhälfte versorgte sie bis zu seinem Tod 2016 Agenturen, Radiostationen, Lokal- und Gratiszeitungen in und um Zürich mit Berichten über grosse Fälle und kleine Fische. Das grundlegende Verständnis für die juristische Praxis holte sie sich zuvor als juristische Mitarbeiterin in verschiedenen Anwaltsbüros – von der internationalen Wirtschaftskanzlei mit globalen Schlichtungsverfahren bis zum Lokalmatador, der sich an Landgerichten mit Nachbarschaftsstreitereien herumschlägt.

Yvonne Kunz, 45
«Vor Gericht wird nicht nur das Urmenschliche verhandelt. An Gerichten zeigen sich auch die verborgenen Spannungen in der Gesellschaft als Ganzes.»

Seit 2011 schreibt Yvonne Kunz Gerichtskolumnen für das Strassenmagazin «Surprise», wo sie einzelne Gerichtsfälle in leichtem Ton mit den schweren Überthemen verbindet: Rechtsphilosophisches zur Verhältnismässigkeit etwa oder politisch Brisantes wie die Ausschaffungspraxis.

Yvonne Kunz hat Übersetzung und Linguistik studiert und startete ihre Laufbahn als Musikjournalistin. Heute ist sie freie Autorin in Zürich. 2016 erschien ihr erstes Sachbuch, «Jihad Rap», im deutschen Verlag Ventil. Für die Republik berichtet sie von den Gerichten in den Kantonen Zürich und Zug.

Dominique Strebel

Dominique Strebel ist ein juristisch-journalistischer Hybride. Die analytische Schärfe des Rechts begeistert ihn genauso wie die packende Schreibe der Journalisten. Und so vagabundiert Strebel seit mehr als dreissig Jahren zwischen diesen beiden Welten: fremd als Jurist unter Journalisten und unbehaust als Journalist unter Juristen.

Dominique Strebel, 51
«Vor Gericht kommt das Menschsein auf den Punkt: In einem ‹Fall› ringen Menschen um Ausgleich zwischen dunklem Gefühl und klarer Vernunft.»

Geboren 1966, ausgebildet zum lic. iur. an der Universität Bern, war Strebel von 1994 bis 1996 Bundesgerichtskorrespondent für SRF, danach Redaktor und Geschäftsführer der Fachzeitschrift «plädoyer» und freier Journalist, bevor er 2005 als Rechercheur zum «Beobachter» wechselte. Seit 2012 ist er Studienleiter an der Schweizer Journalistenschule MAZ in Luzern. Und ausserdem: Buchautor (zuletzt Mitherausgeber von «Recherche in der Praxis»), Blogger, Medienrechtler, Recherche-Trainer, Mitbegründer und Vorstandsmitglied des Recherchenetzwerks «investigativ.ch». 2011 erhielt Strebel den Zürcher Journalistenpreis. Für die Republik wird er überwiegend aus ländlichen Gerichten und über unbeleuchtete Gebiete des Rechts berichten.

Wir wünschen allen Kolumnistinnen einen guten Start bei der Republik. Und freuen uns, dieses hochkarätige Gerichtsreporterinnen-Team bei uns an Bord zu haben.

Anregungen, Lob und Kritik zum Justizschwerpunkt können Sie hier anbringen: «Lassen Sie uns reden!»

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