Alles, was Recht ist. Oder gar etwas mehr?

Wie kam es zum «Fall Berset»? Aus Zufall? Oder durch Kalkül der politischen Gegner? Fast alle Fragen zielen auf Peter Marti, den Sonder­staatsanwalt des Bundes und ehemaligen SVP-Kantonsrat.

Von Lukas Häuptli, 25.01.2023

Vorgelesen von Jonas Rüegg Caputo
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Natürlich schaut alles auf ihn. Alain der Beliebte, Alain der Grosse, Alain der «Corona-Diktator». Stürzt er jetzt vom Sockel?

Es geht, man weiss es mittlerweile, um Indiskretionen von Alain Bersets ehemaligem Medien­chef Peter Lauener, um die Bevorzugung des Ringier-Konzerns und um eine mögliche Beeinflussung des Gesamt­bundesrats durch diese Indiskretionen.

Die Empörung von Medien und Bevölkerung ist gross. Schliesslich stellen sich im Fall wichtige demokratie- und medien­politische Grundsatz­fragen. Und Fragen um mögliche Machen­schaften von Bersets politischen Gegnern.

Unbestritten ist: Der Fall schadet dem SP-Bundesrat und seiner Partei.

Am Dienstag­abend haben die Geschäftsprüfungs­kommissionen von National- und Ständerat beschlossen, in diesem Zusammen­hang eine Arbeits­gruppe einzusetzen. Diese soll untersuchen, zu welchen Indiskretionen es in Bersets Innen­departement, aber auch in allen anderen Departementen während der Corona-Pandemie gekommen ist.

Alles schaut also auf Berset (und auf diese Untersuchung) – weshalb fast alles andere vergessen geht.

Vergessen geht vor allem das: Wie ist es überhaupt so weit gekommen?

Davon handelt – neben und vor dem «Fall Berset» – der «Fall Marti».

Auch im «Fall Marti» geht es um Grund­sätzliches: um rechts­staatliche Fragen und um die Frage, wie Recht zu politischen Zwecken instrumentalisiert werden kann.

Der «Fall Marti» hat seinen Namen von Peter Marti. Er ist heute 70, stammt aus Winterthur und war während Jahren Mitglied der SVP. Zuerst wurde er Bezirks­anwalt, dann Untersuchungs­richter des Bundes, dann Oberrichter des Kantons Zürich. Vier Jahre lang, von 1995 bis 1999, sass er für die SVP im Zürcher Kantonsrat.

Einen Namen machte sich Marti in den 1980er-Jahren. Wegen verschiedener Farb-, Brand- und Sprengstoff­anschläge ging der Bezirks­anwalt mit ungewöhnlicher Härte gegen Winterthurer Jugendliche vor. Zahlreiche kamen in Untersuchungs­haft. Trauriger Tiefpunkt der «Winterthurer Ereignisse»: Eine Jugendliche beging im Gefängnis Suizid.

Knapp vierzig Jahre später, Anfang 2021, setzte die Aufsichts­behörde über die Bundes­anwaltschaft Peter Marti als ausser­ordentlichen Staats­anwalt ein. Er sollte die mutmasslichen Amtsgeheimnis­verletzungen untersuchen, die im Zusammen­hang mit dem Bericht der parlamentarischen Geschäftsprüfungs­delegation über die Crypto-Affäre begangen worden waren. Crypto war eine Firma aus Zug, die während Jahren manipulierte Chiffrier­geräte verkaufte und so amerikanischen und deutschen Geheim­diensten ermöglichte, die scheinbar verschlüsselte Kommunikation anderer Staaten auszuspionieren.

Aus Martis Crypto-Untersuchung entstand der «Fall Berset».

Und in dieser Untersuchung gibt es bis heute zahlreiche ungeklärte Fragen.

1. Wer sass in Untersuchungs­haft? – Niemand

Peter Marti ermittelte in seinem Straf­verfahren wegen mutmasslicher Amtsgeheimnis­verletzungen mehrere Monate gegen unbekannt. Manche sagen auch: erfolglos. Entsprechend ruhig blieb es in den Medien und in der Bevölkerung.

Dann, am 23. Juni 2022, machte der ehemalige SVP-Nationalrat und heutige «Weltwoche»-Journalist Christoph Mörgeli den Namen eines Beschuldigten im Verfahren öffentlich: Peter Lauener, bis kurz zuvor Medien­chef von Alain Berset. Zwei Wochen später, am 10. Juli 2022, schrieb der «SonntagsBlick», der ausser­ordentliche Staats­anwalt habe Lauener «in Untersuchungs­haft stecken lassen».

Seither erschienen mehrere hundert Artikel, in denen die Nachricht von Laueners Untersuchungs­haft verbreitet wurde.

Nur: Diese Nachricht ist falsch.

Richtig ist: Peter Marti liess Lauener von der Polizei zwar vorläufig festnehmen und beantragte darauf beim Zürcher Zwangs­massnahmen­gericht Untersuchungs­haft für ihn. Doch das Gericht tat, was es sonst fast nie tut: Es lehnte den Antrag ab (wie aus einem späteren Entscheid des Bundes­strafgerichts hervorgeht).

Der ausserordentliche Staats­anwalt liess jedoch nicht locker. Er zog den Fall ans Bundes­strafgericht weiter und beantragte bei diesem nicht nur Untersuchungs­haft, sondern auch eine sogenannte vorsorgliche Massnahme, nämlich dass Lauener bis zum Gerichts­entscheid vorläufig festgenommen bleibt. (Das ist während höchstens vier Tagen möglich und nicht mit Untersuchungs­haft zu verwechseln.)

Doch auch das Bundes­strafgericht band Marti zurück: Es lehnte dessen Antrag auf die vorsorgliche Massnahme ab. Damit erübrigte sich die Frage der Untersuchungs­haft; Lauener musste auf freien Fuss gesetzt werden.

Entgegen der Meldung in mehreren hundert Medien­artikeln sass Bersets ehemaliger Medien­chef also nie in Untersuchungs­haft. Im Gegenteil: Marti blitzte mit seinen Anträgen an zwei Gerichten ab.

Warum ist das wichtig?

Erstens: Die Anordnung von Untersuchungs­haft ist nur rechtmässig, wenn ein «dringender Tatverdacht» gegen einen Beschuldigten vorliegt. Genau das verneinten bei Lauener aber sowohl das Zürcher Zwangs­massnahmen­gericht als auch das Bundes­strafgericht.

Zweitens: Die x-fach kolportierte Falsch­meldung von Laueners Untersuchungs­haft leistete und leistet dessen Vorverurteilung während Monaten Vorschub.

2. Darf Marti überhaupt ermitteln? – Fraglich

Warum aber hatte die Aufsichts­behörde im Crypto-Verfahren überhaupt einen ausser­ordentlichen Staats­anwalt eingesetzt? Aus Gründen einer möglichen Befangenheit, argumentierte die Behörde. Am Anfang der Untersuchung habe man nicht ausschliessen können, dass Mitarbeiterinnen der Bundes­anwaltschaft die mutmasslichen Amtsgeheimnis­verletzungen begangen hätten.

Allerdings stellte sich bald heraus, dass die Bundes­anwaltschaft als Quelle der Crypto-Leaks nicht infrage kam. Da hätte Marti seine Unter­suchung einstellen können – oder gar müssen.

Der ausser­ordentliche Staats­anwalt tat das Gegenteil. Er weitete das Verfahren aus und leitete Untersuchungen gegen drei Beschuldigte ein, die nichts mit der Bundes­anwaltschaft zu tun hatten: gegen Peter Lauener, Markus Seiler und Michael Steiner. Seiler ist General­sekretär, Steiner Medien­chef des Aussen­departements von Bundesrat Ignazio Cassis.

Die Aufsichts­behörde über die Bundes­anwaltschaft genehmigte Martis Verfahrens­ausweitung am 1. März 2022 ausdrücklich und begründete ihren Entscheid mit dem «Grundsatz der Verfahrens­einheit».

Allerdings bezweifeln namhafte Straf­rechtler, dass die Einsetzung Martis und die Ausweitung seines Mandats rechtmässig waren.

So sagte Strafrechts­professor Marcel Niggli von der Universität Freiburg dem «Tages-Anzeiger»: «Ausser­ordentliche Staats­anwälte dürfen nur eingesetzt werden, wenn ein Verdacht besteht, dass Angehörige der Bundes­anwaltschaft bei ihrer amtlichen Tätigkeit eine Straftat begangen haben. Es reicht nicht, dass eine blosse Möglichkeit für eine solche Täterschaft besteht.»

Und der Assistenz­professor für Strafrecht Stefan Maeder von der Universität Luzern erklärte: «Solange niemand aus der Bundes­anwaltschaft als mutmasslicher Täter infrage kommt, kann kein ausser­ordentlicher Staats­anwalt des Bundes eingesetzt werden.»

3. Ermittelt Peter Marti korrekt? – Manche zweifeln

Dass ein Beschuldigter gegen einen Staats­anwalt Straf­anzeige erstattet, ist keine Seltenheit. Im aktuellen Fall zeigte Lauener Marti wegen des Verdachts auf Amts­missbrauch und weiterer Delikte an. Ein anderer ausser­ordentlicher Staats­anwalt des Bundes, der Luzerner Anwalt Stephan Zimmerli, hat deshalb ein Verfahren gegen Marti eröffnet.

Ungeachtet dessen wirft die Untersuchung gegen Lauener, Seiler und Steiner eine Reihe erklärungs­bedürftiger Fragen auf.

Erstens: Wie kam Marti überhaupt zu seinem Anfangs­verdacht gegen die drei Beschuldigten? Dieser ist rechtliche Voraussetzung dafür, dass ein Staats­anwalt ein Straf­verfahren überhaupt eröffnen darf.

Ein Journalist, der im Crypto-Verfahren als Zeuge befragt worden war, schrieb am Montag im «Tages-Anzeiger»:

Für Marti sei das Buch «Lockdown» entscheidend gewesen, das vierzehn Tamedia-Journalistinnen im September 2020 veröffentlicht hatten. Daraus schloss der Staats­anwalt auf eine enge Beziehung zwischen Tamedia (u. a. «Tages-Anzeiger») auf der einen Seite sowie Berset und seinem Medien­chef Lauener auf der anderen Seite.

Marti erkannte dabei offenbar folgenden Deal: Berset und Lauener beliefern den «Tages-Anzeiger» mit Indiskretionen, der «Tages-Anzeiger» schreibt im Gegenzug wohlwollend über den SP-Bundesrat.

Das war und ist eine nicht nur sehr dünne, sondern auch eine sehr abenteuerliche These für einen Anfangs­verdacht, der die Eröffnung eines Straf­verfahrens legitimieren müsste.

Zweitens: Hatte Marti für all seine Zwangs­massnahmen die erforderlichen richterlichen Genehmigungen?

Drittens: Welche Dokumente im Verfahren wurden auf Antrag der Beschuldigten gesiegelt? Welche nicht? Und warum nicht? Die Fragen stellen sich namentlich bei Laueners Mails, die dieser Tage veröffentlicht wurden.

Dazu muss man wissen: Beschuldigte können die Siegelung von Dokumenten verlangen, die der Staats­anwalt bei ihnen beschlagnahmt hat. Anschliessend entscheidet ein Gericht, ob die Dokumente für das Straf­verfahren entsiegelt werden dürfen. Erst dann kann der Verfahrens­leiter auf sie zurückgreifen.

Zumindest über einen Teil dieser Fragen wird in den nächsten Tagen oder Wochen das Berner Zwangs­massnahmen­gericht entscheiden. Wann das genau der Fall sein wird, will die zuständige Richterin nicht sagen.

4. Warum gibt es in diesem Straf­verfahren so viele Leaks? – Weil es (auch) um Politik geht

Zuerst machte die «Weltwoche» den Namen des Beschuldigten Lauener öffentlich, dann der «Tages-Anzeiger» den des Beschuldigten Seiler, dann die «Aargauer Zeitung» den des Beschuldigten Steiner. Schliesslich veröffentlichte die gleiche Zeitung Einvernahme­protokolle und Mails aus dem laufenden Straf­verfahren. Zumindest dieses Leak ist bald ebenfalls Gegenstand einer straf­rechtlichen Untersuchung. Die Aufsichts­behörde über die Bundes­anwaltschaft sucht zurzeit einen ausser­ordentlichen Staats­anwalt, der das Verfahren wegen dieser mutmasslichen Amtsgeheimnis­verletzung führt.

Diese Leaks haben mediale Vorverurteilungen der Beschuldigten zur Folge.

Warum aber gibt es so viele Indiskretionen?

Ein Grund: Es geht im «Fall Marti» (auch) um Politik. Dieser Tage vor allem um allfällige Verfehlungen von SP-Bundesrat Alain Berset. Später allenfalls auch um solche von FDP-Bundesrat Ignazio Cassis; immerhin werden auch zwei Chef­beamten seines Departements Amtsgeheimnis­verletzungen vorgeworfen.

Schliesslich ist da die SVP. Den ersten Beschuldigten machte wie erwähnt der ehemalige SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli publik, die erste Rücktritts­forderung an Berset kam von SVP-Nationalrat Alfred Heer. Und über die Ausweitung des Mandats von Peter Marti entschied unter anderem Alexia Heine, Präsidentin der Aufsichts­behörde über die Bundes­anwaltschaft und SVP-Bundes­richterin.

Das alles zeigt: Es geht nicht nur im «Fall Berset» um grundsätzliche, rechts­staatliche Fragen, sondern auch – wenn nicht noch mehr – im «Fall Marti». Und um die Frage, wie Recht zu politischen Zwecken instrumentalisiert werden kann.

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