Am Gericht

Ein Pamphlet mit ewiger Wirkung

Die «Protokolle der Weisen von Zion» befeuern seit mehr als 100 Jahren den Judenhass. Kürzlich waren sie erneut Thema eines Strafprozesses im Kanton Bern.

Von William Stern, 29.12.2021

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Vor 88 Jahren begann in Bern eine Gerichts­verhandlung, die europaweit für Aufsehen sorgte. Das damalige Richteramt V hatte schliesslich 1935 darüber zu entscheiden, ob die «Protokolle der Weisen von Zion» echt seien oder nicht.

Die Protokolle, ein angeblicher Bericht über ein geheimes Treffen jüdischer Weltverschwörer, hatten in der Weimarer Republik und später im Dritten Reich Hochkonjunktur. Der Partei­ideologe der NSDAP, Alfred Rosenberg, setzte sich persönlich für die Verbreitung des Pamphlets in Deutschland ein; auch in Hitlers Schrift «Mein Kampf» fanden die Protokolle Eingang.

Es gibt wenige andere Texte, die so wirkmächtig waren in der Aufstachelung und Verbreitung des Judenhasses.

Dass sich ausgerechnet ein kleines Gericht in der Schweiz mit dem Ursprung einer antisemitischen Hetzschrift befassen musste, lag an der in der Schweiz im Windschatten der Nationalsozialisten erstarkten Frontisten­bewegung. An einem Anlass der Frontisten im Casino Bern waren Exemplare der Protokolle zum Verkauf angeboten worden – das hatte eine Strafanzeige des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes und der Israelitischen Kultusgemeinde Bern zur Folge. Tatbestand: Verletzung des Verbots von Schundliteratur. An der Verhandlung selber ging es bald einmal weniger um die beschuldigten Frontisten, sondern darum, ob es sich bei den Protokollen um eine Fälschung handelte.

Nachdem am Prozess in Bern verschiedene Zeugen aufgetreten waren, darunter Chaim Weizmann, späterer Staatspräsident Israels, sowie ein Gutachter der Klägerseite, machte sich im Frühling 1935 Ulrich Fleischhauer daran, die Echtheit der Protokolle zu beweisen. Fleischhauer, deutscher Oberstleutnant a.D. und ein in der Wolle gefärbter Antisemit, war von den Beschuldigten als Experte aufgeboten worden. Sein Gutachten, das er später in Buchform publizierte und das seinerseits nicht mit antisemitischen Formeln geizt, heisst: «Die echten Protokolle der Weisen von Zion».

Fast 90 Jahre später ist das Pamphlet im Kanton Bern erneut Thema vor Gericht.

Ort: Regionalgericht Berner Oberland, Thun
Zeit: 16. Dezember, 14 Uhr
Fall-Nr.: PEN 21 388
Thema: Diskriminierung und Aufruf zu Hass

Ein Donnerstag im Dezember 2021, kurz nach 14 Uhr im Gerichtssaal 4 des Regionalgerichts Berner Oberland in Thun. Ein älterer Herr mit Bergschuhen und einer grün-weiss karierten Fleecejacke büschelt seine Unterlagen auf dem Tisch. Beat Zimmer, der in Wirklichkeit anders heisst, hat einen Strafbefehl erhalten, wegen Diskriminierung und Aufruf zum Hass, und er hat dagegen Einsprache erhoben.

Zimmers Vergehen? Er hatte Fleischhauers Gutachten aus dem Jahr 1935 auf seine Website hochgeladen.

Zu Beginn der Verhandlung fragt der Gerichtsvorsitzende Martin Blatter (SVP), ob Zimmer seine Einsprache zurückziehen möchte. Ein überzeugtes «Nei!» ist dessen Antwort. Zimmer, das wird schnell klar, empfindet es als persönliche Beleidigung, dass er an diesem Donnerstag­nachmittag vor Gericht antraben muss.

Wieso er denn die Schrift auf seiner Website veröffentlicht habe, will Richter Blatter vom Beschuldigten nun wissen. «Es ist ein historisches Protokoll eines Gerichts­prozesses, ausserdem stand nirgends, dass es verboten ist», und damit sei ja wohl alles gesagt, so Zimmer.

Tatsächlich existiert in der Schweiz, anders als in Deutschland, kein Index, der etwa Neonazi-Symbole oder Insignien des Dritten Reichs pauschal verbieten würde. Die Rassismus-Strafnorm, Artikel 261bis des Strafgesetz­buchs, stellt jedoch Handlungen unter Strafe, mit denen öffentlich Ideologien verbreitet werden, die Personen oder Personen­gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung systematisch herabsetzen und verleumden.

Zimmer erklärt, dass er die Schrift von einem mittlerweile verstorbenen Bekannten bekommen und diesem versprochen habe, sie auf seiner Website hochzuladen. Eine «hetzerische oder diskriminierende Form» habe er in diesem Dokument keine gefunden. Dass der Autor ein bekennender National­sozialist und eingefleischter Judenhasser war, will der 63-Jährige nicht gewusst haben. Und dass Fleischhauer Mitglied der NSDAP war – «was auch immer NSDAP heissen mag» –, spielt für Zimmer ebenfalls keine Rolle.

«Mir ist eigentlich wurst, wer das ist!»

Mit einem NSDAP-Partei­ideologen wie Alfred Rosenberg oder Fleischhauer hat der Beschuldigte etwa so viel zu tun wie eine durchschnittliche Prepper-Anlage mit Hitlers Führerbunker. Aber so ganz nimmt man Zimmer die Arglosigkeit dann doch nicht ab.

Der 63-Jährige war einst Mitglied bei den rechts­nationalistischen Schweizer Demokraten, wo er ein Amt in der Führungs­etage bekleidete. Er machte damals verschiedentlich mit kaum verhohlenen rassistischen und ethno­pluralistischen Aussagen Stimmung gegen Ausländer; der Kampf gegen die Rassismus­strafnorm gehörte laut eigener Aussage zu seinen politischen Steckenpferden. Mittlerweile betreibt er eine rechtsesoterische politische Organisation mit eigenem Internet-TV, die etwa die Covid-Pandemie als gross angelegtes Experiment einer geheimen Elite darstellt.

«Nichts anderes als ein lächerlicher Unsinn»

Zeitsprung in die Dreissiger­jahre: Am 14. Mai 1935 fällt Gerichts­präsident Walter Meyer (SP) das Urteil im sogenannten Berner Prozess: «Die Protokolle sind eine Fälschung, sie sind ein Plagiat und sie fallen unter den Tatbestand des Art. 14 [des damaligen Gesetzes über das Lichtspiel­wesen und Massnahmen gegen die Schund­literatur, Anm. d. Red.].»

Zwei der fünf Beschuldigten werden zu Geldbussen – wie das damals noch hiess – verurteilt. Zum Auftritt des National­sozialisten Fleischhauer sagte Gerichtspräsident Meyer in seiner Begründung: «Ich glaube, Herr Fleischhauer, nehmen Sie es mir nicht übel, Sie sind so eingestellt, dass Sie alles, was Sie in Ihrer Bibliothek haben (…), daraufhin untersuchen: Was steht darin für oder gegen die Juden, und dass Sie dann das herausschreiben, was gegen die Juden geschrieben ist, und das überspringen, was für sie zeugt. Ich habe so ein Gefühl, ich kann mich irren.»

Nun, er irrte sich wohl nicht.

In einer anderen Hinsicht irrte sich der weitsichtige Richter Meyer jedoch sehr: In der Urteils­begründung sprach Meyer die Hoffnung aus, «es werde eine Zeit kommen, in der kein Mensch mehr begreifen wird, wieso sich im Jahre 1935 beinahe ein Dutzend sonst ganz gescheiter und vernünftiger Leute 14 Tage lang vor einem bernischen Gericht über die Echtheit oder Unechtheit dieser sog. Protokolle die Köpfe zerbrechen konnten, dieser Protokolle, die bei allem Schaden, den sie bereits gestiftet haben und noch stiften mögen, doch nichts anderes sind als ein lächerlicher Unsinn».

Dieser «Unsinn», der in der These gipfelt, dass «die Juden» weltweit die Stollen der U-Bahnen nutzen könnten, um «die Hauptstädte mit all ihren Organisationen und Archiven in die Luft zu sprengen», geniesst im 21. Jahrhundert nicht zuletzt dank des Internets grosse Verbreitung. Im Fahrwasser der Protokolle gedeihen zahlreiche andere antisemitische Verschwörungs­theorien, ein angeblicher Rothschild-Zirkel etwa oder die Mär der von Juden gelenkten US-amerikanischen Notenbank.

Für den Angeklagten Beat Zimmer sind solche Argumente bei seiner Verhandlung im Dezember 2021 unerheblich. In der Pause sagt er dem Gerichts­reporter, die «Verschwörungs­theorie-Keule» werde benutzt, um Diskussionen über gesellschaftliche Missstände abzuklemmen. Mit jüdischen Leuten pflege er zwar Umgang, er sage ihnen aber: «Loset, ihr habt eure Überzeugung, aber lasst mich damit in Ruhe.»

Zuvor, im Gerichtssaal, hatte Zimmer noch behauptet, mit «jüdisch­gläubigen Leuten» gar nichts zu tun zu haben. Er verurteile sie nicht, wie er auch den Papst nicht verurteile. Es sei ihm aber unverständlich, dass sich der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG), der offenbar in dieser Sache Strafanzeige gestellt hatte, nicht einfach bei ihm gemeldet habe. «Hätte der SIG gesagt, das geht mir auf die Leber, dann hätte ich das Dokument vom Netz genommen. Man findet ja immer einen Weg, aber man muss eben reden mit den Leuten, und das können sie wahrscheinlich nicht.»

Kritische Einordnung hat gefehlt

Nach einer halbstündigen Beratung verkündet Richter Blatter das Urteil. Zimmer wird schuldig gesprochen wegen Diskriminierung und Aufruf zum Hass. Indem er das Dokument ohne kritische Einordnung oder Kontextualisierung hochgeladen habe, einzig mit dem Hinweis versehen, er «be- und verurteile niemanden» und es sei jedem freigestellt, was er von diesem Gutachten halte, habe er Ideologien verbreitet, die auf die systematische Verleumdung und Herabsetzung einer Gruppe von Personen wegen ihrer Religion ausgerichtet seien.

«Eine kurze Internet-Recherche ergibt, dass die Protokolle den Nazis als Rechtfertigung für den Holocaust dienten und dass es sich um eine Fälschung handelte», schilt Richter Blatter den Beschuldigten. Indem Beat Zimmer nur das Gutachten des National­sozialisten Fleischhauers auf der Website hochlud und kein Wort verlor über den Ausgang des damaligen Berner Prozesses, habe er diesem Dokument einen «Wahrheitsgehalt» gegeben.

«Und wenn Ihr sagt, Herr Zimmer, dass in der Schrift kein Aufruf zu Hass zu finden sei, dann muss man sich fragen, ob Ihr das Dokument wirklich gelesen habt.»

Tatsächlich: Das 435-seitige Gutachten ist ein mit der Akribie des Obsessiven verfasstes, wirres Elaborat von Beleidigungen, Vorwürfen und Anschuldigungen gegen «die Juden» und «das Judentum».

Richter Walter Meyer fand in seinem Urteil 1935 noch deutlichere Worte zu Fleischhauers Gutachten: «Ich glaube, auf diesen ‹Beweis› werden nur Leute hereinfallen, die nach dem Grundsatz handeln: ‹Credo quia absurdum›, ich glaube, weil es verrückt ist; bringen Sie noch etwas Verrückteres, ich würde es noch viel lieber glauben.»

Es sind Worte, die fast 90 Jahre später haargenau auf die Denkweise vieler Verschwörungs­theoretiker passen. Auf einer der Websites des Beschuldigten finden sich Schlagzeilen wie diese: «Covid-Tötungs­programm wird zur göttlichen Menschen­schmiede auf diesem Planeten?»

Kein sauberes Strafregister

Weil Beat Zimmer vor einem Jahr bereits in einer ähnlichen Sache verurteilt worden ist, wird eine Zusatzstrafe ausgesprochen: eine bedingte Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu je 30 Franken, also insgesamt 840 Franken, die Probezeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich wird Zimmer eine Busse von 210 Franken aufgebrummt. Die Verfahrenskosten von 1800 Franken (bzw. 1000 Franken, falls kein schriftliches Urteil verlangt wird) gehen ebenfalls zulasten von Zimmer.

Nach dem Ende der Verhandlung bleibt Zimmer, der im Lauf der Urteils­verkündigung immer weiter an den Rand des Stuhls gerückt ist, kopfschüttelnd sitzen.

Es sei nicht recht, sagt er, aber er akzeptiere das Urteil.

Das Urteil im Berner Prozess von 1935 wurde zwei Jahre später, 1937, in zweiter Instanz aufgehoben – die inkriminierten Schriften fielen nach Ansicht des Gerichts nicht unter Artikel 14 des Gesetzes über das Licht­spielwesen, da ihnen die «sittenverderbende, moralzersetzende» Wirkung abgehe. Die Beschuldigten wurden freigesprochen. Eine Entschädigung gab es jedoch nicht. «Wer aber solche Hetzartikel gemeinster Sorte in Verkehr setzt, muss die ihm daraus entstehenden Kosten selber tragen», hielt das Obergericht in seiner Begründung fest. An der Feststellung der vorigen Instanz, dass die Protokolle eine Fälschung sind, rüttelte das Gericht nicht.

Der Verbreitung der Schrift hat diese richterliche Feststellung jedoch keinen Abbruch getan. Die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) bezeichnet die Protokolle heute als die «weitverbreitetsten und hart­näckigsten Dokumente des modernen Antisemitismus».

Illustration: Till Lauer

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