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Wie es zum Urteil im Fall Assange kam – und was es bedeutet

Wikileaks-Gründer Julian Assange wird nach einem Urteil eines Londoner Gerichts nicht an die USA ausgeliefert. Es ist der hoffentlich letzte Akt in einem kafkaesken Schauspiel, einem politischen Prozess gegen einen Journalisten.

Von Daniel Ryser, 05.01.2021

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Das Gericht in London hat die Presse­freiheit nicht willentlich geschützt. Es hat bloss sein eigenes Gesicht gewahrt.

Seit April 2019 sass Julian Assange in London in Isolations­haft. Das sind fast zwei Jahre. Eingesperrt wegen des Verstosses gegen Kautions­auflagen, wofür normalerweise niemand ins Gefängnis muss.

Als die Haft vorbei war, behielt man ihn einfach drin.

Im Mai 2019 besuchte Nils Melzer, der Uno-Sonder­bericht­erstatter für Folter, Assange im Gefängnis. Zusammen mit zwei weltweit anerkannten Spezialisten für die forensische und psychiatrische Untersuchung von Folter­opfern. Die beiden Ärzte kamen zum Schluss, dass Assange in der Haft bald stirbt. Dass er typische Symptome psychologischer Folter zeige.

Der anschliessend publizierte Bericht von Melzer wurde kaum wahr­genommen. Exakt vor einem Jahr traf ihn die Republik zum Interview. Das Interview wurde, wie Melzer heute rückblickend sagt, zum «Gamechanger».

Man habe dem Mann zehn Jahre lang seine Rechte verwehrt, habe ihn als Monster dargestellt, ohne ihm die Möglichkeit zu geben, vor einem Gericht seine Sicht darzulegen. Das berichtete Melzer der Republik. Und stiess damit schliesslich auf Gehör.

Es war eine neue Perspektive in einer Geschichte, in der das Urteil der Öffentlichkeit längst ziemlich klar war: Assange sei gar kein Journalist, der im öffentlichen Interesse handelte, sondern ein Narzisst. Einer auch noch, der andere durch seine Arbeit gefährde.

Eine Behauptung, die das US State Departement im selben Moment in Umlauf gebracht hatte, als Wikileaks, zusammen mit «Spiegel», «Guardian», «New York Times» und schliesslich Dutzenden anderen Medien, die Kriegs­verbrechen der US-Armee und der CIA im Irak publik machte.

Man sprach nun über die angebliche Verantwortungs­losigkeit von Wikileaks statt über die erwiesenen Morde und Vergewaltigungen der Amerikaner.

Oder über Assanges Katze.

Julian Assanges Verbrechen war es, dass er Daten der ehemaligen Soldatin Chelsea Manning angenommen hat. Daten von grossem öffentlichem Interesse. Und dass er diese Daten publizierte.

Die Mörder wiederum blieben unbehelligt. Chelsea Manning, die Whistle­blowerin, und Julian Assange, der Publizist, wurden verfolgt.

Chelsea Manning – wie Assange ebenfalls willkürlich eingesperrt – versuchte schliesslich, sich im März 2020 in einem Hoch­sicherheits­gefängnis im US-Bundesstaat Virginia das Leben zu nehmen.

Trotz der eindringlich mahnenden Worte von Nils Melzers Folter­experten liess die zuständige Richterin Vanessa Baraitser Julian Assange nicht frei. Er sass weiterhin in Isolations­haft. Kein Kontakt zu Mitmenschen. Dann, im März 2020, kamen die Covid-Restriktionen: Jetzt konnte Assange noch nicht einmal seine Anwältin treffen. Er verschwand in einem schwarzen Loch.

Im September 2020 sagte Michael Kopelman, der psychiatrische Sach­verständige im Auslieferungs­verfahren, ein renommierter Neuro­psychiater, als Zeuge vor Gericht, Assange höre inzwischen Stimmen, die ihn zum Selbstmord aufforderten. Der Mann sei akut suizid­gefährdet und würde die Isolations­haft in den USA nicht überleben. Und vermutlich die in England auch nicht mehr lange.

Die Richterin änderte nichts an seiner Haft. Für das Urteil wiederum waren Melzers und Kopelmans Einschätzungen zentral.

Es ist kafkaesk und letztlich nur ein weiteres Indiz für die Einschätzung von Nils Melzer damals im Republik-Gespräch: dass die USA derartigen Druck ausüben, dass niemand bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Kein Land, keine Regierung. Zuerst Schweden nicht, dann Grossbritannien nicht.

Assange sei kein Journalist, sondern eher ein Hacker, heisst es im Urteil der Londoner Richterin, das sich liest, als habe es die US-Anklage geschrieben.

Die Warnungen aller namhaften Medien­organisationen und Menschen­rechts­gruppen, eine Auslieferung von Assange werde die Presse­freiheit im Kern bedrohen, sei ein Freipass für Kriegs­verbrecher: von der Londoner Richterin in den Wind geschossen.

Man könne Julian Assange nur deshalb nicht ausliefern, weil er akut suizidal sei, so die Richterin. Vor ihr – beziehungs­weise: in einem Kasten aus Panzer­glas – sitze ein gebrochener, verzweifelter Mensch ohne Hoffnung auf die Zukunft, sagte sie.

In den USA erwarte Assange, der von der CIA als «Feind» betrachtet werde, zitierte die Richterin die Akten, ein Hoch­sicherheits­gefängnis in Colorado. Es erwarten ihn «gravierende Isolation», «auf ein Minimum begrenzte Kommunikation» und «extreme Einschränkungen»: 23 Stunden Lockdown pro Tag ohne jeglichen Kontakt zu anderen Menschen. Alle Experten seien sich einig, so Richterin Baraitser, dass diese Haft­bedingungen Assange umbringen würden. So, wie die Haft­bedingungen auch Chelsea Manning zu einem Suizid­versuch getrieben hätten.

Dass die Richterin damit auch die eigenen verhängten Haft­bedingungen beschrieb, denen Assange fast zwei Jahre ausgesetzt war und die den Mann erst akut suizidal hatten werden lassen: kein Wort davon.

Grossbritannien 2020: Man sperrt jemanden so lange unter unmenschlichen Bedingungen ein, bis er sich umbringen will, und sagt dann, deswegen könne man ihn jetzt nicht ausliefern.

Es wäre der Gipfel der Groteske, wenn Richterin Baraitser wegen der zu erwartenden Berufung der USA Assange nun weiterhin in Isolations­haft hielte, die sie eigentlich für seinen sicheren Tod hält.

Das Anwaltsteam von Assange fordert seine sofortige Freilassung. Der Kautions­entscheid wird für Mittwoch erwartet.

«Das Urteil ist ein Sieg für Julian Assange, aber es ist kein Sieg für den Journalismus», sagte Wikileaks-Chef­redaktor Kristinn Hrafnsson in einer ersten Stellung­nahme in London. «Die US-Regierung sollte auf eine Beschwerde verzichten und Julian in Ruhe lassen.»

Medienorganisationen zeigten sich jedoch davon überzeugt, dass das Urteil dennoch in gewisser Weise Journalistinnen schütze, da, wenn auch mit anderer Argumentation, nun kein Präzedenz­fall geschaffen worden sei.

Glenn Greenwald, der Journalist hinter den Enthüllungen von Edward Snowden, rief den US-Präsidenten Donald Trump nach der Urteils­verkündigung auf Twitter dazu auf, Julian Assange zu begnadigen: Das Vorgehen der US-Regierung bedrohe die Presse­freiheit nach wie vor.

Amnesty International äusserte Erleichterung und scharfe Kritik zugleich: «Wir begrüssen den Umstand, dass Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert wird. Aber das entbindet Grossbritannien nicht von seiner Rolle, sich auf Geheiss der USA an einem politisch motivierten Prozess beteiligt zu haben, wo die Presse­freiheit und die Meinungs­äusserungs­freiheit auf der Anklage­bank sassen.»

Es war Renata Ávila, Anwältin und enge Vertraute von Julian Assange, die ein paar Stunden nach dem Urteil twitterte: Mit seinem Engagement habe der Schweizer Uno-Sonder­beauftragte Nils Melzer zusammen mit seinen Ärzten Julian Assange das Leben gerettet.

Auch Melzer äusserte sich dann.

Ziemlich kurz, ziemlich knapp, twitterte er an die Richterin gewandt: «DANKE! Vanessa Baraitser. Dafür, das Richtige getan zu haben. Eine Auslieferung an die USA hätte Assange Folter ausgesetzt.»

Gegenüber dem «Echo der Zeit» von Radio SRF sagte Melzer am Montag­abend, auch wenn er das Urteil begrüsse, sei es höchst bedenklich, dass die Justiz in Grossbritannien alle Argumente der US-Straf­verfolgung bestätigte und somit der Verfolgung von Journalistinnen und Whistle­blowern durch die USA keinen Riegel schob. Und dass die Auslieferung einzig am schlechten Gesundheits­zustand gescheitert sei, den man letztlich selbst herbei­geführt habe.

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