Das Versagen der Staatsanwaltschaft und das Schattengefecht des Justizdirektors

Beat Villiger bleibt Zuger Regierungsrat. Dabei wurde keine einzige relevante Frage der Justizaffäre geklärt. Stattdessen wird wegen Amts­geheimnis­verletzung ermittelt – Journalisten sind als Zeugen vorgeladen.

Von Carlos Hanimann, 24.10.2018

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Beat Villiger spürt den Aufwind. Er klingt wieder selbstbewusst am Telefon. Schreiben Sie doch, was Sie wollen, sagt er jetzt. In E-Mails vergleicht er die Berichterstattung über ihn mit dem Zuger Attentat vor siebzehn Jahren, das er selber miterlebt hat. Es sei zwar etwas anderes, schreibt er, «aber nicht weniger belastend». In Interviews schiesst er mit Falschbehauptungen auf die Republik, die vor einem Monat eine eingestellte Strafuntersuchung gegen Villiger öffentlich gemacht hat.

Dabei klang Villiger vor kurzem ganz anders. Unsicher, erschöpft, aufgelöst fast. Noch am 7. Oktober, am Wahltag, bat er am Telefon um Rat: Ob er denn jetzt zurücktreten oder bleiben solle? Derartige Fragen stellte er in jenen Tagen Journalisten.

Ein paar Stunden später stand das Wahlresultat fest: Villiger wurde für eine vierte Amtszeit gewählt. Das Ergebnis war absehbar gewesen; über 90 Prozent der Zugerinnen und Zuger hatten gewählt, bevor die Vorwürfe gegen Villiger bekannt wurden.

Trotz des guten Wahlresultats war der Zuger Sicherheits- und Justizdirektor an jenem Sonntagnachmittag unsicher, wie es nun weitergehen sollte. Hinter ihm lag eine Woche mit schlechter Presse, vor ihm unzählige Fragen – und das hiess möglicherweise: noch mehr schlechte Presse.

Villiger tat, was er schon in den Wochen zuvor getan hatte: Er zögerte, er wartete – und hoffte, dass alles vorbeiginge.

Mitte letzter Woche tauchte der CVP-Regierungsrat wieder auf. Er erklärte die Annahme der Wahl. Und glaubte, damit einen Schlussstrich zu ziehen.

Ist nun also alles geklärt?

Staatsanwaltschaft: Augen und Ohren zu

Die Republik hatte eine Woche vor den Wahlen im Kanton Zug aufgedeckt, dass Beat Villiger ins Visier der Luzerner Justiz geraten war: wegen zweier Strassenverkehrsdelikte – und wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung. Villiger hatte sein Auto zweimal einer Person ohne Fahrausweis überlassen. Und soll dann, so der gravierende Vorwurf der Polizei, einen Vertrag rückdatiert haben, um die Strafverfolger zu täuschen und sich unbeschadet aus der Affäre zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft aber stellte das Verfahren gegen Villiger ein.

Untersuchungsakten, die der Republik vorliegen, zeigen jedoch: Es gab zahlreiche Widersprüche und Ungereimtheiten bei den Ermittlungen, denen die Staatsanwaltschaft nicht nachging.

So wusste Villiger, bereits zwei Tage bevor er sein Auto der Bekannten auslieh, dass sie nicht fahren durfte. Doch die Luzerner Staatsanwaltschaft drückte ein Auge zu.

Dann nahm Villigers Bekannte sein Auto ein zweites Mal, obwohl er wusste, dass sie nicht fahren durfte. Wieder drückte die Luzerner Staatsanwaltschaft ein Auge zu.

Dann verschwiegen alle Beteiligten ein halbes Jahr lang, dass das Auto eigentlich längst den Besitzer gewechselt hatte. Und zauberten im November einen Kaufvertrag hervor, der beweisen sollte, dass Villiger zu Unrecht in die Ermittlungen gezogen worden war; das Auto gehörte laut Vertrag gar nicht ihm, sondern der Bekannten. Doch an der Echtheit des Vertrags bestanden Zweifel: Wann hatte Villiger den Vertrag aufgesetzt? Wann unterzeichnet? Warum hatte er den Vertrag mit einem falschen Datum versehen? Und ist es rechtens, einen Vertrag um mehrere Wochen rückzudatieren? Oder war der Vertrag allenfalls nur erstellt worden, um Villiger aus dem Schussfeld der Luzerner Justiz zu nehmen, wie die Polizei vermutete? Um Villiger also sozusagen ein falsches Alibi zu besorgen?

Die Staatsanwaltschaft drückte beide Augen zu. Und erklärte den Kaufvertrag für unbedeutend. Es handle sich dabei um eine straflose schriftliche Lüge. Rechtlich nicht weiter relevant. Damit waren alle Vorwürfe vom Tisch.

Der Verdacht ist gravierend

Wer die Akten studiert und sie mit der Einstellungsbegründung vergleicht, kommt rasch zum Schluss: Der Staatsanwalt verschloss Augen und Ohren, um nichts von den Wider­sprüchen und Unklarheiten mitzubekommen.

Die Einstellung des Falls Villiger liess einen gravierenden Verdacht aufkommen: Die Strafuntersuchung gegen den Regierungsrat wurde nicht eingestellt, weil die Vorwürfe haltlos gewesen wären. Sondern weil man ihn schonen wollte.

Begünstigung wäre eine strafbare Handlung, die untersucht werden müsste. Besteht der Verdacht, dass die Justiz einen Regierungsrat nicht gleich behandelt wie einen einfachen Angestellten, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert.

Urkundenfälschung und Begünstigung – das sind zwei schwere Vorwürfe gegen einen Justizdirektor und einen Staatsanwalt. Beide Vorwürfe durften bislang in der Republik nicht benannt werden. Weil Beat Villiger dies mit einer superprovisorischen Verfügung gerichtlich verbieten liess.

Einen solchen Politiker hat Zug nun also wieder als Justizdirektor: Eineinhalb Wochen vor den Wahlen versuchte Villiger gerichtlich eine kritische Berichterstattung über eine fragwürdige Strafuntersuchung zu verhindern. Dann wurde er gewählt, wartete eineinhalb Wochen, bis er die Wahl annahm – und zog dann erst die gerichtliche Massnahme gegen die Republik zurück.

Beat Villiger hatte der Republik noch einen dritten Punkt verbieten lassen: keine Andeutungen über sein aussereheliches Verhältnis.

Dass seine ehemalige Affäre und sein uneheliches Kind bekannt werden könnten, war stets Villigers grösste Angst – und zugleich die unwichtigste Sache der Welt. Eine Privatangelegenheit, die die Republik immer als solche behandelte. Und übrigens auch alle anderen Medien. Bis Villiger von sich aus und ohne Not beschloss, das Private über den «SonntagsBlick» öffentlich zu machen.

Die Lüge des Justizdirektors

Wenn Villiger in Interviews neuerdings behauptet, die Republik hätte sein Privatleben nicht respektiert und «auf sehr dekadente Art und Weise Dinge» über ihn ans Licht bringen wollen, dann ist das eine Lüge: Die Republik hat die Angelegenheit stets mit angemessener Zurückhaltung und der nötigen Vorsicht recherchiert. Sie hat Villiger über Wochen mehrmals interviewt, mit ihm telefoniert und gemailt, ihm mehrere Fristen eingeräumt, um entlastende Dokumente beizubringen – selbst dann noch, als Villigers Anwältin mit rechtlichen Schritten drohte. Und längst klar war, dass der Regierungsrat nur noch auf Zeit spielte, um eine Berichterstattung vor den Zuger Wahlen zu verhindern.

Die Republik hat Regierungsrat Beat Villiger mehrmals versichert, Privates privat zu belassen – und hat sich daran gehalten. Auch Villigers Anwältin hielt in der Woche vor der Publikation schriftlich fest, dass man nicht davon ausgehe, «dass Sie bzw. die Republik AG ein Interesse an einer privat­sphären­verletzenden Berichterstattung haben».

Nach seiner Wahl sieht Villiger die Dinge offenbar anders. Dreist verbreitet er die falsche Behauptung, die Republik hätte gegen die superprovisorische Verfügung verstossen. Wäre dem so, wäre sie mit einer Busse bestraft worden.

Die öffentliche Beichte über sein Privatleben erwies sich für Villiger als Befreiungsschlag: Die Bevölkerung hat Verständnis für einen Politiker, der seine Privatsphäre wahren will. In Wahrheit aber war es ein Täuschungsmanöver, mit dem Villiger die politisch und rechtlich relevanten Fragen in den Hintergrund schob: Hatte sich der Justizdirektor strafbar gemacht? Hatte er einen Vertrag rückdatiert? War er nach widersprüchlichen Aussagen noch glaub­würdig? Und vor allem: Hatte die Luzerner Staatsanwaltschaft den Politiker begünstigt?

Innerschweizer Schattengefechte

Mittlerweile inszeniert sich Beat Villiger als Opfer einer Kampagne. Und sagt, das gute Wahlresultat beweise den starken Rückhalt in der Bevölkerung. Aber Villiger wurde nicht trotz seines Verhaltens in der Vergangenheit gewählt, sondern gerade wegen seines Verhaltens in der Gegenwart: Er spielte wochenlang auf Zeit, liess mehrmals Fristen für Antworten verstreichen und unterdrückte schliesslich die Pressefreiheit gerichtlich, nur um wenige Tage später mit hoch privaten Geständnissen von den relevanten Fragen abzulenken.

Nüchtern betrachtet waren die letzten Wochen ein Schattengefecht: Villiger und die Luzerner Staatsanwaltschaft haben nicht eine einzige relevante Frage beantwortet. In Luzern schiebt man sich die Verantwortung gegenseitig zu: Weder das Kantonsgericht fühlt sich zuständig noch die Justizdirektion, mögliche Versäumnisse zu überprüfen. Den Fall untersuchen könnte jetzt die parlamentarische Aufsichtskommission. Dort gibt man sich allerdings wortkarg: Kein Kommentar dazu, ob man sich der Sache annehme.

Es gibt im Kanton Luzern ganz offensichtlich grobe institutionelle Probleme. Es gibt nur eine Stelle, die jetzt den Verdacht auf Begünstigung durch die Luzerner Staatsanwaltschaft prüfen könnte: die Oberstaatsanwaltschaft. Also just jene Stelle, die die fragwürdige Arbeit ganz zu Beginn überhaupt absegnete. Doch die hat nicht das geringste Interesse an einer Aufarbeitung. Im Gegenteil. Wegen der Berichterstattung der Republik hat sie eine Anzeige erstattet: Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung. Vorgeladen werden jetzt die Journalisten der Republik.

Villigers Ankündigung, die Wahl als Regierungsrat anzunehmen, kann nicht das Ende dieser Innerschweizer Justizaffäre sein. Sondern der Anfang von deren Aufklärung.

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